[imc-presse] [Fwd: Eilige Pressemitteilung: Nach Ablehnung der Eilanträge: Mahnwache wird abgesagt -- Kundgebungen am Flughafen Rostock finden statt]

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Tue Jun 5 17:36:35 CEST 2007



-------- Original-Nachricht --------
Betreff: 	Eilige Pressemitteilung: Nach Ablehnung der Eilanträge:
Mahnwache wird abgesagt -- Kundgebungen am Flughafen Rostock finden statt
Datum: 	Tue, 05 Jun 2007 16:57:14 +0200
Von: 	Claus Förster <cf at cfoerster.de>
An: 	Verborgene_Empfaenger:;



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Rostock, den 05.06.2007


  Nach Ablehnung der Eilanträge: Mahnwache wird abgesagt -- Kundgebungen
  am Flughafen Rostock finden statt

Heute Mittag hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unsere Eilanträge
gegen die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern
über die Kundgebungen in der Verbotszone der Allgemeinverfügung
abgelehnt. Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde als solche
steht noch aus.

Der Europa-Abgeordnete Tobias Pflüger, der u. a. auch die Kundgebung in
Laage-Kronskamp angemeldet hat, ist über die Entscheidung enttäuscht und
hat erklärt:

/"Offenbar haben die Richter nicht ausreichend gewürdigt, wie wichtig
für die DemonstrationsteilnehmerInnen die Entfernung zum Flughafen ist
und warum der Protest gegen Militarisierung und Krieg in Hör- und
Sichtweite der Adressaten stattfinden muss. Ich frage mich, ob nicht die
Mediendarstellung mit der selektiven Darstellung und maßlosen
Übertreibung einiger gewaltsamer Auseinandersetzungen am Rande der
bisherigen Protestaktionen in vielen Massenmedien dem absurden
Sicherheitskonzept einen Anstrich von Plausibilität gegeben hat."/

Das Gericht verwies zur Begründung darauf, dass es Rahmen des
Eilrechtsschutzes auf die Prüfung beschränkt ist, ob eine Anordnung zur
Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus
einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist und
dass eine umfassende Rechtmäßigkeitsprüfung in diesem Zusammenhang nicht
erfolgen kann. Es ließ ausdrücklich offen, ob die Ausführungen des
Oberverwaltungsgerichts (OVG) verfassungsrechtlichen Anforderungen
entsprächen.

Der Beschluss des OVG erging gestern gegen 14 Uhr. Weil die Kundgebungen
unmittelbar bevorstanden, wurde gestern Abend noch um 18 Uhr
Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag gestellt. Heute Mittag
hat dann das BVerfG die Anträge entschieden. Dass unter diesen
Bedingungen nicht alle erheblichen Gesichtspunkte vorgetragen bzw.
berücksichtigt werden konnten, liegt auf der Hand. Wenn das Gericht den
Sachverhalt, dass eine unmittelbare Gefährdung für die körperliche
Unversehrtheit nicht vorliegt sowie das von uns vorgelegte
Rechtsgutachten eines renommierten Verfassungsrechtlers umfassend
würdigt, kann es nicht daran vorbeikommen, den Beschluss des OVG als
Verletzung der Versammlungsfreiheit für verfassungswidrig zu erklären.

Die geplante Mahnwache am Zaun um Heiligendamm, mit der aus Anlass des
heute vor 40 Jahre begonnenen Sechstagekriegs an die Mauer um die
besetzten Gebiete in Palästina erinnert werden soll, kann nun nicht
stattfinden. Die Anmelder lehnen es ab, wie vom Beschluss des OVG
gefordert, die Versammlungsteilnehmer 24 Stunden vorher der Polizei
namentlich zu benennen.

Die vier Kundgebungen am Flughafen Rostock-Laage werden heute ab 17 Uhr
und morgen stattfinden, und zwar die Kundgebungen in Weitersdorf und
Striesdorf an den im Erörterungstermin vor dem OVG vereinbarten Orten.
Die Kundgebung in Laage-Kronskamp wird -- entsprechend dem nun
bestätigten Beschluss des OVG -- an einer völlig außerhalb der
Sichtweite des Flughafens jenseits der Bundesstraße gelegenen
Buswarteschleife stattfinden müssen, nur eine "Delegation" von 50
Teilnehmern ist gegenüber dem Eingangsbereich zugelassen.

H.-Eberhard Schultz Claus Förster

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