[imc-presse] [Fwd: [Pressemitteilung] G8: Sternmarsch - Anwälte kritisieren Totalverbot durch OVG]

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Fri Jun 1 15:00:09 CEST 2007



-------- Original-Nachricht --------
Betreff: 	[Pressemitteilung] G8: Sternmarsch - Anwälte kritisieren
Totalverbot durch OVG
Datum: 	Fri, 01 Jun 2007 01:21:10 +0200
Von: 	Gipfelsoli Infogruppe Presseverteiler
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[Gipfelsoli Infogruppe | Sternmarsch-Bündnis] 

Pressemitteilung 1. Juni 2007 

* Sternmarsch: Anwälte kritisieren Totalverbot durch OVG
* Demonstrationsverbot aus "außenpolitischem Interesse"
* Bündnis: "Internationale Demonstration kein Gänsemarsch!" 

Durch Beschluß vom 31.05.2007 - 3 M 53/07 hat das OVG Greifswald die 
Allgemeinverfügung gegen den Sternmarsch am 7. Juni bestätigt. Das Gericht 
hat "keine Bedenken gegen ein Totalverbot". Weder in der Verbotszone I (Zaun 
+ 200 m Sicherheitszone) noch in der Verbotszone II (insgesamt mehr als 40 
km2) darf demonstriert werden. 

Stattdessen sollen die Proteste nach Kröpelin und Bad Doberan abgeschoben 
werden. Auf der Bundesstraße 105 soll hin- und herdemonstriert werden. 

"Dort ist allerdings weder die Durchführung eines Sternmarsches möglich, 
noch besteht mit 6 Kilometern Entfernung irgendeine räumliche oder 
inhaltliche Beziehung zum Protestobjekt", kritisiert das 
Sternmarsch-Bündnis. 

Die bloße Befürchtung, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu 
"fremden Staaten" könnten durch Versammlungen belastet werden hält das 
Gericht für ausreichend. Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der 
Staatsoberhäupter könnten als "unfreundlicher Akt" empfunden werden. 

Dabei verzichtet das Gericht ebenso wie die Polizei auf den Nachweis 
konkreter Gefahren. Es läge "im außenpolitischen Interesse, wenn 
Gefährdungen für jeden Delegierten schon im Vorfeld abgewendet werden". 

"Das ‚Sicherheitskonzept' wurde von ausländischen Sicherheitsbehörden 
gefordert, die nicht der bundesrepublikanischen Verfassung verpflichtet 
sind. Das Gericht stört sich daran nicht", kritisiert Rechtsanwältin 
Ulrike Donat. "Dies ist ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf 
Versammlungsfreiheit". 

"Ich bin entsetzt darüber, dass das Oberverwaltungsgericht das 
grundrechtlich besonders geschützte Anliegen der Versammlung derart gering 
schätzt. Das Gericht ordnet sich damit im Ergebnis einer - teilweise 
dreisten - ordnungs- und sicherheitspolitischen Argumentation der Polizei 
unter. In dieser Sichtweise droht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit 
zur Bedeutungslosigkeit zu verkümmern", ergänzt Rechtsanwalt Carsten 
Gericke. "Versammlungsverbote erzeugen Übertretungen und Polizeigewalt". 

"Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die Politik der G8 
nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren", erklärt das Sternmarsch-Bündnis 
abschließend. Seit Oktober 2006 wird international zu der Demonstration 
aufgerufen. 

Das Bündnis legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. 

* Kontakt Sternmarsch-Bündnis: Hanne Jobst, Matthias Monroy 0160/ 953 14 
023 

* Mehr Informationen: Gemeinsame Pressekonferenz der am G8-Protest 
beteiligten Gruppen: 1. Juni, 9.00 Uhr, Pressezelt Stadthafen, Rostock 

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