[imc-presse] [Fwd: [Pressemitteilung] G8: Sternmarsch - Anwälte kritisieren Totalverbot durch OVG]
Anna
anna at mail.nadir.org
Fri Jun 1 15:00:09 CEST 2007
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: [Pressemitteilung] G8: Sternmarsch - Anwälte kritisieren
Totalverbot durch OVG
Datum: Fri, 01 Jun 2007 01:21:10 +0200
Von: Gipfelsoli Infogruppe Presseverteiler
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[Gipfelsoli Infogruppe | Sternmarsch-Bündnis]
Pressemitteilung 1. Juni 2007
* Sternmarsch: Anwälte kritisieren Totalverbot durch OVG
* Demonstrationsverbot aus "außenpolitischem Interesse"
* Bündnis: "Internationale Demonstration kein Gänsemarsch!"
Durch Beschluß vom 31.05.2007 - 3 M 53/07 hat das OVG Greifswald die
Allgemeinverfügung gegen den Sternmarsch am 7. Juni bestätigt. Das Gericht
hat "keine Bedenken gegen ein Totalverbot". Weder in der Verbotszone I (Zaun
+ 200 m Sicherheitszone) noch in der Verbotszone II (insgesamt mehr als 40
km2) darf demonstriert werden.
Stattdessen sollen die Proteste nach Kröpelin und Bad Doberan abgeschoben
werden. Auf der Bundesstraße 105 soll hin- und herdemonstriert werden.
"Dort ist allerdings weder die Durchführung eines Sternmarsches möglich,
noch besteht mit 6 Kilometern Entfernung irgendeine räumliche oder
inhaltliche Beziehung zum Protestobjekt", kritisiert das
Sternmarsch-Bündnis.
Die bloße Befürchtung, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu
"fremden Staaten" könnten durch Versammlungen belastet werden hält das
Gericht für ausreichend. Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der
Staatsoberhäupter könnten als "unfreundlicher Akt" empfunden werden.
Dabei verzichtet das Gericht ebenso wie die Polizei auf den Nachweis
konkreter Gefahren. Es läge "im außenpolitischen Interesse, wenn
Gefährdungen für jeden Delegierten schon im Vorfeld abgewendet werden".
"Das ‚Sicherheitskonzept' wurde von ausländischen Sicherheitsbehörden
gefordert, die nicht der bundesrepublikanischen Verfassung verpflichtet
sind. Das Gericht stört sich daran nicht", kritisiert Rechtsanwältin
Ulrike Donat. "Dies ist ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit".
"Ich bin entsetzt darüber, dass das Oberverwaltungsgericht das
grundrechtlich besonders geschützte Anliegen der Versammlung derart gering
schätzt. Das Gericht ordnet sich damit im Ergebnis einer - teilweise
dreisten - ordnungs- und sicherheitspolitischen Argumentation der Polizei
unter. In dieser Sichtweise droht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
zur Bedeutungslosigkeit zu verkümmern", ergänzt Rechtsanwalt Carsten
Gericke. "Versammlungsverbote erzeugen Übertretungen und Polizeigewalt".
"Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die Politik der G8
nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren", erklärt das Sternmarsch-Bündnis
abschließend. Seit Oktober 2006 wird international zu der Demonstration
aufgerufen.
Das Bündnis legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
* Kontakt Sternmarsch-Bündnis: Hanne Jobst, Matthias Monroy 0160/ 953 14
023
* Mehr Informationen: Gemeinsame Pressekonferenz der am G8-Protest
beteiligten Gruppen: 1. Juni, 9.00 Uhr, Pressezelt Stadthafen, Rostock
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Über den Verteiler werden eigene Pressemitteilungen sowie
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