[imc-presse] PRESSEMITTEILUNG: Ausreiseverbot zum G8-Gipfel in Genua / Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht

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Tue Jul 24 11:39:50 CEST 2007


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
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PRESSEMITTEILUNG DES REPUBLIKANISCHEN ANWÄLTINNEN- UND ANWALTSVEREINS
24.7.2007, 10.10 Uhr

Ausreiseverbot zum G8-Gipfel in Genua im Jahr 2001 / Mündliche Verhandlung
vor dem Bundesverwaltungsgericht am 25. Juli 2007

Am Mittwoch, den 25. Juli, um 11.15 Uhr verhandelt das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) den Fall eines Ausreiseverbots während des
G8-Gipfels im italienischen Genua im Jahr 2001. Seinerzeit untersagte die
Berliner Innenverwaltung dem Kläger Fabian K., vom 15. Juli bis zum 22. Juli
2001 zu den Demonstrationen gegen das Gipfeltreffen nach Italien zu reisen.
Gleichzeitig würde ihm aufgelegt, sich eine Woche lang täglich auf der
zuständigen Polizeiwache zu melden. Ähnliche Auflagen erhielten damals noch
anderer Berliner; vergleichbare Maßnahmen wurden bundesweit gegen
potenzielle DemonstrantInnen ergriffen.

Begründet wurden diese Maßnahmen mit - zum Teil bereits mangels Tatverdacht
oder gegen geringe Auflagen eingestellten - Ermittlungsverfahren, die nach
Ansicht der Polizei vermuten ließen, dass sich Fabian K. nicht friedlich an
den Protesten beteiligen würde, wodurch das Ansehen der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland gefährdet werden könnte.

Mit dem Passentzug kamen während des G8-Gipfels in Genua zum ersten Mal
polizeiliche Präventionsmaßnahmen gegen BürgerInnen zur Anwendung, die ihr
Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wahrnehmen wollten. Dieses
Instrumentarium war zuvor geschaffen worden, um Fußball-Hoolgians an der
Ausreise zu hindern.

Fabian K. klagte, wie andere Betroffene, auf nachträgliche Feststellung der
Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen und ging durch die Instanzen. Das BVerwG
hat auf seine Beschwerde hin die Revision gegen ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zugelassen. Die Verfahren der
anderen Betroffenen sind bis zur Entscheidung vor dem BVerwG ausgesetzt.
Während das Ausreisverbot nach dem Passgesetz noch in der ersten Instanz
klaglos gestellt wurde, wird in der nun anstehenden Präzedenzentscheidung zu
klären sein, ob es der Polizei gestattet ist, einen Bürger durch eine auf
die polizeirechtliche Generalklausel gestützte Meldeauflage daran zu
hindern, an einer Demonstration im Ausland teilzunehmen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich an: Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, Tel.: 030/44
679 216


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