[imc-presse] [attac-d-presse] Willkürliche Hausdurchsuchung bei Bonner G8-Gegner

Frauke Distelrath presse at attac.de
Wed Aug 22 11:54:44 CEST 2007


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
Frankfurt am Main / Berlin, 22. August 2007


* Gegen Ausspähen und die Kriminalisierung der G8-Protest-Szene
* Willkürliche Hausdurchsuchung bei Bonner Atomkraftgegner

Wie gestern bekannt wurde, hat die Polizei am 16. August die Wohnung
eines Bonner Atomkraftgegners durchsucht und seine EDV-Ausstattung
beschlagnahmt. Das Mitglied der Anti-Atom-Gruppe Bonn sei verdächtig,
öffentlich zu Straftaten aufgefordert zu haben, heißt es in dem
Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn. Die Atomkraftgegner
hatten im Juni auf ihrer Internetseite www.antiatombonn.de
angekündigt, an den Blockaden des Bündnisses "Block G8" gegen den
G8-Gipfel in Heiligendamm teilzunehmen.

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac und der Republikanische
Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) verurteilen die Hausdurchsuchung
und Beschlagnahmen und fordern die Einstellung des
Ermittlungsverfahrens. "Hier geht offensichtlich erneut darum, die
G8-Protest-Szene auszuspähen und zu kriminalisieren", sagte Werner
Rätz, Mitglied der Bonner Attac-Gruppe und des bundesweiten
Attac-Koordinierungskreises. In diesen Zusammenhang gehörten auch die
Razzien gegen G8-Gegner im Mai und die Verhaftung des Wissenschaftlers
Andrej H. wegen angeblichen Terrorismusverdachts. "Die Willkür, mit
der einzelne Personen und Gruppierungen Repressionen ausgesetzt
werden, soll offenbar ein Klima der Angst schaffen, um politisch
engagierte Menschen mundtot zu machen", meinte Rätz.

In dem Durchsuchungsbeschluss heißt es wörtlich, der Atomkraftgegner
sei verdächtig, "als Verantwortlicher den Artikel 'Bonn goes G8:
Bewegen, blockieren, bleiben' auf die vorgenannte Interseite
eingestellt zu haben, in dem im Hinblick auf den G8-Gipfel in
Heiligendamm offen zu aktiven Widerstandshandlungen gegen
Vollstreckungsbeamte etwa durch gewaltsames Wegdrücken aufgerufen
wurde". Der Vorwurf bezieht sich auf das Konzept von "Block G8", das
die Bonner Anti-Atom-Gruppe in ihren Artikel zitiert hatte. Von
"gewaltsamem Wegdrücken" ist allerdings nirgends die Rede. Im
Gegenteil: Die Atomgegner bekennen sich ausdrücklich zu "gewaltfreiem
Widerstand gegen Atomkraft und G8".

"Die Vorwürfe der Bonner Staatsanwaltschaft sind angesichts des
tatsächlichen Verlaufs der Massenblockaden während des G8-Gipfels
besonders absurd und eine massive Verletzung der
Demonstrationsfreiheit", betonte der RAV-Vorsitzende Wolfgang Kaleck.
Gewalt sei während der Blockaden von der Polizei ausgegangen. So
erlitten mindestens zwei Personen schwere Augenverletzungen, weil die
Polizei ihre Wasserwerfer verbotenerweise auf Kopfhöhe einsetzte.
Gewaltfreie Blockaden sind nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes keine Straftat, sondern eine
Ordnungswidrigkeit.

Die Anti-Atom-Gruppe hatte gemeinsam mit Attac Bonn und weiteren
Organisationen im lokalen G8-Plenum zu den Protesten gegen den
G8-Gipfel mobilisiert.

* Der beanstandete Artikel der Anti-Atom-Gruppe Bonn:
http://www.antiatombonn.de/index.php?option=com_content&task=view&id=126&Itemid=16

* Anhang: Gemeinsame Pressemitteilung Anti-Atom-Gruppe Bonn, Attac
Bonn, Netzwerk Friedenskooperative Bonn


Für Rückfragen:
* Werner Rätz, Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0163-2423 541
* Wolfgang Kaleck, RAV, Tel. 0171-335 0649


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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-42; 0179/514 60 79
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