[Pressemitteilung] G8-Repression: Amtsgericht Rostock spricht G8 Gegner frei, Clownskostümierung war keine Vermummung

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Mo Feb 18 16:24:53 CET 2008


Prozessbeobachtungsgruppe Rostock
(Kontakt 0179-6268785 Dieter Rahmann) 

Pressemitteilung vom 18.2.08
G8-Repression: Amtsgericht Rostock spricht G8 Gegner frei, 
Clownskostümierung war keine Vermummung 

Vom Verstoß gegen das Versammlungsgesetz freigesprochen wurde heute ein 26 
jähriger Thüringer,
dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, Clownsutensilien mit sich 
geführt zu haben, um sie bei der Anti G8 Demonstration am 4.6. zum Zwecke 
der Vermummung zu nutzen.

In seiner Einlassung erklärte der bei der IG Metall organisierte G8-Gegner, 
daß er die neben roter Nase und Perücke mitgeführte Zorrobrille nur zum 
Zwecke einer gemeinsam mit anderen Gewerkschaftern geplanten theatralischen 
Umverteilungsaktion vor einer Lidl-Filiale nutzen wollte.
Unter dem Richter Horstmann stellte das Amtsgericht Rostock nun fest, daß 
der Betroffene offensichtlich nicht die Absicht hatte, alle drei 
Clowns-Utensilien auf einmal einzusetzen. Für sich alleine genutzt, würden 
die drei Dinge keinesfalls eine Vermummung darstellen. 

Der Anwalt des Betroffenen machte zudem deutlich, daß eine pauschale 
Klassifizierung einer beabsichtigten und wie auch immer gearteten 
Clownsverkleidung als zum Zwecke der Vermummung beabsichtigt, nicht haltbar 
seie. Dadurch würde das Recht der künstlerischen Freiheit beschnitten. Das 
Versammlungsgesetz erlaubt aber gerade die Freiheit und Selbstbestimmtheit 
des Ausdrucks der Demonstranten auf  Versammlungen.
Richter Horstmann schloß sich den  Ausführungen des Verteidigers 
vollständig an und sprach den Beschuldigten frei. 

„Da dieses - soweit uns bekannt - das bislang erste Urteil in Verfahren 
gegen Clowns bei Demonstrationen ist, könnte es für die Repressionsorgane 
in Zukunft schwieriger werden mit der  pauschalen Begründung des 
Vermummungsverbotes gegen Clownsaktionen einzuschreiten“, äußerte ein 
Sprecher der Prozessbeobachtungsgruppe Rostock im Anschluß an das 
Verfahren.
"Im übrigen ist dieser Freispruch eine weitere Schlappe für die 
G8-Polizeitruppe Kavala, die keinen noch so abwegigen Vorwurf ausließ, G8 
Gegner in die kriminelle Ecke zu stellen."