[Pressemitteilung] G8-Repression: Befangenheit und Willkür bei G8 Prozessen

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Fr Feb 1 15:21:22 CET 2008


Prozessbeobachtungsgruppe Rostock
(Kontakt: 0179-6268785 Dieter Rahmann) 

Pressemitteilung
G8-Repression: Befangenheit und Willkür bei G8 Prozessen 

Heute wurde ein weiterer G8-Prozess gegen einen Betroffenen aus Thüringen 
eingestellt.  Dem Betroffenen wurde zur Last gelegt, ein Multitool und ein 
Tuch mit sich geführt zu haben, als die Polizei ihn am Rostocker Bahnhof am 
4.6  kontrollierte. Obwohl er vom Bahnhof aus zum Strand nach Gral Müritz 
fahren wollte, unterstellte ihm die Polizei, er sei auf dem Weg zu einer an 
diesem Tag in Rostock stattfindenden Demonstration und dabei seie das 
Mitführen von Taschenmmessern und Tüchern verboten. Der Mann wurde 
daraufhin 8 Stunden ins Gefängnis gesperrt und bekam jetzt  einen 
Bußgeldbescheid über 50 Euro, gegen den er Widerspruch einlegte. 

Der Betroffene hatte eine der damaligen BegleiterInnen mitgebracht, die 
hätte aussagen können, daß das Reiseziel damals tatsächlich der Strand 
von Gral Müritz und nicht die Demonstration gewesen seie und daß der 
Betroffene das Multitool und das als Kopfbedeckung zu verwendende Tuch sehr 
häufig bei sich tragen würde.
In diesem Verfahren ließ die Richterin Schörner keine  Zweifel daran, daß 
ihr Urteil, egal was der Betroffene zu seine Verteidung würde vorbingen 
wollen, schon feststand. Untypisch dabei war aber ihre Dreistigkeit, dies 
schon zu Verhandlungsbeginn offen auszusprechen.
„Auch wenn Sie und Ihre Freundin hier erzählen, daß Sie nicht zur Demo 
wollten, glaube ich ihnen das sowieso nicht, für mich steht fest, daß Sie 
zur Demo wollten, fertig. Das einzige was ich Ihnen anbieten kann ist eine 
Einstellung, da Sie ja schon 8 Stunden abgesessen haben. Wenn Sie das nicht 
akzeptieren, verurteile ich Sie,“ so die Richterin 

Eine Alternative gab es für den Betroffenen nicht, da eine Berufung gegen 
ein Urteil dieser Richterin erst bei einem Bußgeldbetrag über 50 Euro 
möglich ist. Durch seinen aufgrund der Befangenheit der Richterin von 
vornherein chancenlosen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid bleibt der 
Betroffene sowohl auf den Anwaltskosten als auch auf den Anreisekosten von 
ihm selbst und der Zeugin sitzen, die mehr als 10 mal so hoch sind wie die 
ursprüngliche Höhe des Bußgeldes. 

Die Prozessbeobachtungsgruppe Rostock stellt fest, daß die 
Bußgeldverfahren nichts weiter sind als staatliche Abzocke von 
G8-GegnerInnen. Fast niemand wird weite Reisen zum Amtsgericht nach Rostock 
und hohe Rechtsanwaltskosten auf sich nehmen, um gegen ein zwar mit 
juristisch lächerlichen Begründungen versehenes aber eben deutlich 
niedrigeres Bußgeld zu Felde zu ziehen, so ein Vertreter der 
Prozessbeobachtungsgruppe. Damit die Abschreckungsfunktion, nicht auf 
gerichtlichen Schutz zu setzen, auch so bleibt, bedarf es ab und an schon 
mal einer befangenen Richterin, die sich selbst bei abenteuerlicher 
Beweislage nicht davon abschrecken läßt, ihrer Abneigung gegen G8 Gegnern 
freien Lauf zu lassen.

Schon gestern gab es vor dem Amtsgericht Rostock einen weiteren Fall 
schikanöser Behandlung von einer G8 Gegnerin aus dem Rheinland durch 
Richter Schröder, der über den Vorwurf schweren Landfriedensbruches zu 
befinden hatte. Lediglich der festnehmende Polizeibeamter hatte geäußert, 
eine vermummte Person bei einem Steinwurf gesehen und einige Zeit später 
diese Person festgenommen zu haben. Alle anderen Zeugen und auch das 
Videomaterial gaben keine diese Aussagen stützenden Indizien sondern 
offenbarten  Widersprüche in der Aussagen des festnehmenden Polizeibeamten. 
Weder wurde bestätigt, daß die Angeklagte bei der Verhaftung gebissen oder 
getreten hatte. Das angebliche Treten nach Polizisten sah sogar der die 
Verhaftungssituation beobachtende Zugführer eher als ein Herumzappeln, 
welches aber durch einen gezielten  Faustschlag des festnehmenden Beamten in 
die Magengegend der Angeklagten gebrochen werden konnte. 

Richter Schröder war sichtlich entnervt davon, daß kein weiteres der in 
den inzwischen 3 Verhandlungstagen eingeführten Beweismittel die 
Stellungnahme des festnehmenden Polizeizeugen stütze. Anstatt daß der 
Richter gestern nach nur gut 1 stündiger Verhandlung ein von der 
Verteidigung mitgebrachtes Video anschauen ließ, verstieg er sich in 
Mutmaßungen, dieses Video seie fingiert, mit dem Urheber wollte er zwecks 
Klärung aber trotzdem nicht telefonieren. Er setzte, angeblich, um 
zwischenzeitlich die Urheberschaft zu klären,  nun einfach einen 4. 
Verhandlungstag an, auf dem lediglich dieses wenige Minuten umfassende Video 
angeschaut werden soll, zu dem wieder einmal die Angeklagte und ihre 
Verteidigerin aus Köln anreisen müssen, was die Prozesskosten 
unnötigerweise in die Höhe treibt. 

Solche schikanösen Praktiken und wie im heutigen Verfahren die der 
befangenen Richterin sind keine Einzelfälle. Offensichtlich weiß sich die 
Justiz angesichts öffentlichen Unverständnisses über die Lächerlichkeit 
der erhobenen Vorwürfe nicht anders zu helfen, als mit dem Kopf durch die 
Wand zu gehen, so ein Vertreter der Prozessvorbereitungsgruppe. Dieses 
Verhalten der Rostocker Justiz gehört auch vor die Justizaufsicht und 
sollte auch die Fraktionen des Landtages beschäftigen.