[Pressemitteilung] G8-Gegner reichen heute Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin ein: Polizeiliche Platzverweise gegen G8-Gegner auf dem Prüfstand

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Mi Okt 24 13:07:55 CEST 2007


Rote Hilfe Rostock
Pressemitteilung 

G8 - Gegner reichen heute Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin ein.
Polizeiliche Platzverweise gegen G8 Gegner auf dem Prüfstand.

Mit der Einreichung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin gegen 
die G8-Polizeibehörde Kavala, sowie der Weiterführung eines 
Widerspruchsverfahrens haben 2 G8 Gegner den schon laufenden juristischen 
Überprüfungen der vor und während des G8 Gipfels gegenüber mehreren 
hundert  Personen ausgesprochenen Platzverweise zwei weitere wichtige 
Musterverfahren hinzugefügt.
Schon Anfang Juli wurde von einer Hamburgerin gegen einen räumlich 
unbeschränkten Platzverweis Klage eingereicht. Weiter sind in Schwerin auch 
Klagen anhängig gegen Platzverweise, die sich gegen eine Gruppe der am 
Campaufbau in Wichmannsdorf beteiligten WendländerInnen richtet.
Heute nun zieht ein Bonner G-8 Gegner vor das Schweriner Gericht, weil ihm 
seinerzeit für eine zig km² große Fläche von Kühlungsborn über 
Nienhagen bis zur Grenze von Bad Doberan ein mehrtägiger Platzverweis 
ausgesprochen wurde, obwohl die Polizei keine konkrete von ihm ausgehende 
Gefahr nennen konnte . Gleichzeitig setzte ein weiterer Rostocker mit einem 
heute aufgegebenen Schreiben gegen die Kavala das Widerspruchsverfahren 
gegen einen im Vorfeld des G8 Gipfels ausgesprochenen Platzverweis fort. 
Damals wurde er daran gehindert, eine Demonstrationsroute in Heiligendamm in 
Augenschein zu nehmen, um  Detalinformationen für ein anstehendes 
Kooperationsgspräch mit der Polizei zu gewinnen. 

Damit stehen nun flächendeckend für die Bereiche Rostock und Bad Doberan 
sowohl während des G8-Gipfels als auch in der Zeit der Protestvorbereitung 
erlassene Platzverweise auf dem Prüfstand 

Zentraler juristischer Angriffspunkt ist die Willkür, mit der die Polizei 
bei der Erteilung der Platzverweise vorgegangen ist. „Die Platzverweise 
sind grundrechtseinschränkend, eine vorgeschriebene Gefahrenprognose hat 
nicht stattgefunden oder kann in keiner Weise durch konkrete Tatsachen 
untermauert werden“, so Sebastian Nickel, Anwalt der Betroffenen.
So gab es lediglich einen hineinkopierten Textbaustein, der quasi auf alle 
Menschen zutreffen kann, die sich im Bereich von Rostock und Bad Doberan 
aufhalten. In dem Fall des klagenden Bonners verwiesen die Polizeibeamten 
nur auf eine allgemeine Bedrohungslage. 

Die Polizeitruppe Kavala  mißachtete auch mehrere hundert Male, daß ein 
Platzverweis räumlich und zeitlich eng umgrenzt sein muß und auf keinen 
Fall das Gebiet mehrerer Gemeinden gleichzeitig umfassen darf. Gegen den 
Bonner und  mehrere hundert weitere G8 GegnerInnen wurden aber Platzverweise 
ausgesprochen, die das Gebiet von gleich 5! Gemeinden umfasssten. 

„Die Polizei benutzte die Platzverweise offenbar als Mittel der 
Arbeitserleichterung und insbesondere, um DemonstrantInnen an der Ausübung 
ihres Versammlungsrechtes zu hindern“, so Nickel.
Kläger und Anwälte geben sich optimistisch bezüglich der 
Erfolgsaussichten der Klagen. Schon während des G8-Gipfels hatte die Kavala 
zwei räumlich und zeitlich ähnlich unkonkrete Platzverweise vor Gericht 
wieder zurückgezogen, als 2 Betroffene am 6.6 ein Eilverfahren anstrengten, 
um ihn außer Kraft zu setzen. In diesem Verfahren werden bald noch 2 
Feststellungsklagen  eingereicht, mit dem Ziel, die Betroffenen zu 
rehabilitieren und deren Namen aus den Polizeidateien zu löschen. 

„Der bewußte und kalkulierte vielhundertfache Gesetzesbruch durch die 
Polizeitruppe Kavala war ein Testballon, um herauszufinden, wie man sich 
unter Verweis auf „komplizierte polizeiliche Großlagen“ 
Handlungsspielräume gegen Proteste verschafft, die, wenn Sie nicht später 
vor Gerichten angegriffen werden, dafür sorgen, daß die Polizei bei 
Großereignissen machen kann, was sie will“, äußerte sich der Bonner 
Kläger Bernhard Budnick. 

Nach Auffassung der Roten Hilfe Rostock haben die Platzverweise auch die 
Funktion, ein kriminalisierendes Verfahren gegen linke AktivistInnen auf 
einer, wenn auch zweifelhaften, so aber dennoch formal existenten Grundlage 
zu beginnen, aufgrund derer man die Daten der Betroffenen in polizeilichen 
Dateien abspeichern kann, so Dieter Rahmann von der Ortsgruppe Rostock, der 
auch der Widerspruchsführer in dem zweiten heute weitergeführten Verfahren 
ist. Aus diesen Dateien kommt man dann aber nur mit sehr viel 
bürokratischem Aufwand wieder raus, hat aber bei jeder Polizeikontrolle mit 
kriminalisierendem Verhalten der PolizeibeamtInnen zu kämpfen. 

Rote Hilfe Ortsgruppe Rostock
Kontakt: Dieter Rahmann 0179-6268785 o. 0381-3758070 

weitere Informationen:
Kläger Bernhard Budnick Tel: 0228-4221370 

Klägerverteter: Sebastian Nickel
0521-7845155 

Klägervetrtreterin bzgl. der Platzverweise gegen die WendländerInnen: 
Ulrike Donat
Tel: 040-39106180 

Klägerverteterin der Hamburgerin: Verina Speckin und bzgl. der Eilverfahren 
Lars Nümann
beide unter Tel: 0381-128590