[Pressemitteilung] G8: Sternmarsch-Bündnis reicht Feststellungsklage ein

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Di Sep 18 07:43:44 CEST 2007


[Sternmarsch-Bündnis | Gipfelsoli Infogruppe]

Pressemitteilung 18. September 2007

* „BAO Kavala“ hatte Gefahrenprognose manipuliert
* Klage thematisiert Falschmeldungen

Das Sternmarsch-Bündnis hat beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage eingereicht.
Das Bündnis will in einem Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit des
Demonstrationsverbots beim G8-Gipfel in Heiligendamm feststellen lassen. Die
eigens für den Gipfel eingesetzte Polizeibehörde „Kavala“ hatte für die
Gipfeltage ein generelles großräumiges Versammlungsverbot erlassen. Die
Rechtmäßigkeit dieser sog. Allgemeinverfügung wird vom Sternmarsch-Bündnis
bestritten.

„Der Stab IV der Sonderbehörde mit der Zuständigkeit für Versammlungen nahm erst
6 Wochen vor dem Gipfel die Arbeit auf. Ein ernsthaftes Interesse an der
Sicherstellung des Demonstrationsrechtes nach §8 Grundgesetz ist damit nicht
erkennbar“, kritisieren die AnwältInnen. Kooperationsgespräche mit
AnmelderInnen wurden mehrmals hinausgezögert. „Die Behörde ist ihrer Pflicht zu
sorgfältiger und objektiver Ermittlung nicht nachgekommen, sondern hat von
Beginn an einseitige Feindbilder konstruiert“.

Unter Leitung von Knut Abramowski hatte „Kavala“ monatelang Falschmeldungen
lanciert. Das allgemeine Demonstrationsverbot wurde mit „Terrorgefahr“ und
„Gefühlen der Gipfelteilnehmer“ begründet. Im Nachhinein gestanden Polizei und
BKA ein, dass es zu keiner Zeit Hinweise auf geplante Anschläge gegeben hatte.

In einem Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht Anfang Juni das Verbot
gerügt. Das Gericht warf „Kavala“ Ermessensfehler und Missachtung der
Versammlungsfreiheit vor.

Gegenüber dem Bundesverfassungsgericht hatte „Kavala“ neue Falschmeldungen zur
Aufrechterhaltung des Verbots angeführt. So wurde behauptet, bei der
Demonstration am 2. Juni in Rostock seien über 400 Polizeibeamte verletzt
worden, davon 25 schwer. Polizeikräfte seien mit „chemischen Flüssigkeiten“ und
„chemischen Gasen“ angegriffen worden, am Sperrzaun sogar „mit brutaler Gewalt
unter Verwendung von Äxten, Steinen, Brandsätzen“. Unterstellt wurde die
Existenz von Angriffsplänen auf Energieversorgung oder Tankstellen. Hierfür
würden in den Camps Waffen gesammelt.

Für die endgültige Bestätigung des Sternmarsch-Verbots am 7. Juni hat das
Bundesverfassungsgericht eine „eigene Gefahrenprognose“ auf der Basis jener 
Medienberichte erstellt.

„Viele Medien haben das 'Feindbild Demonstrant' ungeprüft von der
Polizeipressestelle übernommen“, kritisiert eine Sprecherin des
Sternmarsch-Bündnis. „Die Pressearbeit der Polizei erinnert an 'embedded
journalism' einer Kriegsberichterstattung“.

„Damit besteht die Gefahr übermäßiger staatlicher Einflußnahme auf die
(Medien-)Öffentlichkeit, wenn nicht gleichzeitig ermöglicht wird, daß auch
Bürgerproteste den Weg in diese (Medien-)Öffentlichkeit finden“, führen die
AnwältInnen aus.


* Rechtsanwältin Ulrike Donat 040/ 3910 618-0

* Gipfelsoli Infogruppe/ Sternmarsch-Bündnis: 0160/ 953 14 023

* Schriftsätze, frühere Pressemitteilungen, Medienberichte:
www.gipfelsoli.org/Heiligendamm_2007/Sternmarsch

* Spendenkonto: Kultur- und Sportclub schwarz-rot e.V., Konto 8194623, Sparkasse
Hanau, BLZ: 506 500 23, „Klage Sternmarsch“