[Pressemitteilung] Sternmarsch-Urteil: Schallende Ohrfeige für KAVALA und OVG
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Mi Jun 6 15:45:20 CEST 2007
[Gipfelsoli Infogruppe]
*G8/ Sternmarsch: Stellungnahme der AnwältInnen*
* Sternmarsch-Urteil: Schallende Ohrfeige für KAVALA und OVG
* BVerfG folgt fast vollständig Vortrag der AnwältInnen
* Allgemeinverfügung und Verbotsverfügung für Sternmarsch war
verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat den Sternmarsch für morgen verboten,
ebenso die drei Ersatzveranstaltungen außerhalb der beiden Verbotszonen.
Grundlage ist allerdings das aktuelle Demonstrationsgeschehen seit dem 2.
Juni und die diffamierende Darstellung durch die Polizei.
Das Gericht erklärt die Allgemeinverfügung und die Entscheidung des OVG
Greifswald für verfassungswidrig.
Das BVerfG betont, der Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst das Interesse
der Veranstalter auf eine „Beachtungserfolg in möglichst großer Nähe
zum symbolhaltigen Ort“.
Die „bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ könne ein
Versammlungsverbot ebenso wenig tragen wie "Empfindlichkeiten ausländischer
Politiker". Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei gerade „dem
Schutzbedürfnis der Machtkritik“ erwachsen. Dies gelte auch für
ausländische Staatsgäste.
Das BVerfG rügt das polizeiliche Sicherheitskonzept als verfassungswidrig,
weil es von vornherein der Versammlungsfreiheit nicht Rechnung trägt. Ein
"Schutzraum" für die "staatliche Veranstaltung" des Gipfeltreffens sei
nicht zu beanstanden, die Ausdehnung des Schutzraumes auf die Verbotszone II
mit einem mehrtägigen absoluten Versammlungsverbot allerdings nicht zu
rechtfertigen.
Das Gericht bezeichnet das Sicherheitskonzept darüber hinaus als
ausdrücklich "gegen die Durchführung von Versammlungen gerichtet", da von
Beginn an die Versammlungsfreiheit „keine Chance zur angemessenen
Verwirklichung“ hatte.
BVerfG: „Die von Kanzlerin Merkel betonte Möglichkeit, den Protest "in
wirklich sichtbarer Form" öffentlichkeitswirksam vorzutragen, erhalte in
dem "Sicherheitskonzept" keine Verwirklichungschance“.
Obwohl auch das BVerfG davon ausgeht, dass die VeranstalterInnen eine
friedliche und legitime Protestdemonstration durchführen wollen, wurde
letztlich die Sichtweise der Polizei maßgebend.
DAs BVerfG tritt im Eilverfahren an die Stelle der Versammlungsbehörde,
daher legen die Richter fern in Karlsruhe letztendlich die Darstellung der
Polizei über die aktuellen Gefahren ihrer Entscheidung zugrunde.
RA Ulrike Donat und Carsten Gericke:
„Auch wenn wir das Ergebnis zutiefst bedauern, weil den Veranstaltern die
Möglichkeit zu friedlichem Protest genommen wird: Diese Entscheidung ist
inhaltlich - nach der Begründung - ein voller Erfolg für die
VErsammlungsfreiheit und eine schallende Ohrfeige für die obrigkeitlichen
Vorstellungen der Polizeibehörde Kavala und des OVG Greifswald.
Die Wirklichkeit hat das Recht ohnehin schon überholt: Die
Versammlungsfreiheit wird, wie immer in der Geschichte, gerade auf der
Strasse am Ort des Geschehens und nicht vor Gerichten erobert.
Das starre Sicherheitskonzept der Polizei, das die Kooperation mit
Versammlungsanmeldern sträflich vernachlässigt hat, ist auf ganzer Linie
gescheitert.“
Kontakt:
Ulrike Donat: 0171/ 717 5913
Carsten Gericke: 040/ 4313 5110
Sternmarsch-Bündnis: 0151/ 5312 5032
Gipfelsoli Infogruppe: 0160/ 953 14 023