[Pressemitteilung] G8: Totalverbotszonen für Sternmarsch ausgeweitet

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Di Jun 5 01:09:08 CEST 2007


[Gipfelsoli Infogruppe] 

Pressemitteilung 4. Juni 2007 

*G8/ Sternmarsch Heiligendamm* 

* Totalverbotszonen für Sternmarsch erneut ausgeweitet
* Einsatzleiter für Heiligendamm als gewaltbereit bekannt
* Weitere Störungen durch Polizei wahrscheinlich 

Das Sternmarsch-Bündnis hatte am Sonntag sogenannte "Ersatzveranstaltungen" 
angemeldet. Damit soll das Demonstrationsrecht im Falle einer Bestätigung 
des Totalverbots durch das Bundesverfassungsgericht gewährleistet bleiben. 

Bereits einen halben Tag später verbot Kavala auch diese Veranstaltungen, 
obwohl sie zum Teil außerhalb der Verbotszone I und II liegen. Betroffen 
ist eine Demonstration in Kühlungsborn, eine Kundgebung in Börgerende und 
ein Aufzug von Bad Doberan über Steffenshagen zur B 105. 

Die BAO Kavala hatte alle Möglichkeiten ausgeschöpft den Sternmarsch zu 
verhindern. Die Anmeldung wurde zunächst verschleppt, Einladungen zu 
Kooperationsgesprächen abgelehnt. Erst der Weg über die Gerichte hat das 
Tempo von Kavala beschleunigt. 

"Es ist offensichtlich, dass die Polizei die politische Entscheidung 
exekutiert, Staatsbesuch nicht mit abweichenden Meinungen zu konfrontieren", 
kritisieren Gipfelgegner. "Eine Polizeibehörde hat allerdings die Aufgabe, 
Versammlungen zu ermöglichen, nicht sie zu verhindern". 

Einsatzleiter für den Abschnitt 6 rund um Heiligendamm ist Alfred Tilch von 
der Bereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt. Tilch wird regelmäßig bei den 
Protesten gegen die Castor-Transporte im Wendland eingesetzt. Dort gab er 
seinen Einheiten mehrmals nach Einlaufen des Transportes im Endlager - und 
damit nach Ende der Versammlungen - die Erlaubnis wahllos auf Demonstranten 
einzuprügeln. Er kassierte zudem Anzeigen wegen illegalen Polizeikesseln. 

"Die Polizei wird alles tun um den Sternmarsch trotz etwaiger gerichtlicher 
Bestätigung im letzten Moment zu verhindern", vermutet Hanne Jobst von der 
Gipfelsoli Infogruppe. Zu den Mitteln der Bereitschaftspolizei gehörten in 
der Vergangenheit zum Beispiel Provokationen beim Auftakt oder Verlauf eines 
Aufzuges, etwa der Einsatz von Greiftrupps. Solidaritätsbekundungen 
Umstehender werden dann zum Anlaß genommen, die gesamte Demonstration 
anzugreifen. 

Die Polizei hat ohnehin jederzeit die Möglichkeit, eine Versammlung 
aufgrund einer aktuellen "Gefahrenprognose" zu verbieten. Der Gerichtsweg 
ist dann unmöglich. 

Jobst nimmt es gelassen: "Womöglich wird kurzfristig die Existenz einer 
Terrorzelle bekannt gegeben, die einen Sahnetorten-Anschlag auf Frau Merkel 
verüben möchte". 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird für Dienstag erwartet. 

Kontakt:
Sternmarsch-Bündnis 0151/ 5312 5032
Gipfelsoli Infogruppe 0160/ 953 14 023