[Pressemitteilung] G8: Totalverbotszonen für Sternmarsch ausgeweitet
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Di Jun 5 01:09:08 CEST 2007
[Gipfelsoli Infogruppe]
Pressemitteilung 4. Juni 2007
*G8/ Sternmarsch Heiligendamm*
* Totalverbotszonen für Sternmarsch erneut ausgeweitet
* Einsatzleiter für Heiligendamm als gewaltbereit bekannt
* Weitere Störungen durch Polizei wahrscheinlich
Das Sternmarsch-Bündnis hatte am Sonntag sogenannte "Ersatzveranstaltungen"
angemeldet. Damit soll das Demonstrationsrecht im Falle einer Bestätigung
des Totalverbots durch das Bundesverfassungsgericht gewährleistet bleiben.
Bereits einen halben Tag später verbot Kavala auch diese Veranstaltungen,
obwohl sie zum Teil außerhalb der Verbotszone I und II liegen. Betroffen
ist eine Demonstration in Kühlungsborn, eine Kundgebung in Börgerende und
ein Aufzug von Bad Doberan über Steffenshagen zur B 105.
Die BAO Kavala hatte alle Möglichkeiten ausgeschöpft den Sternmarsch zu
verhindern. Die Anmeldung wurde zunächst verschleppt, Einladungen zu
Kooperationsgesprächen abgelehnt. Erst der Weg über die Gerichte hat das
Tempo von Kavala beschleunigt.
"Es ist offensichtlich, dass die Polizei die politische Entscheidung
exekutiert, Staatsbesuch nicht mit abweichenden Meinungen zu konfrontieren",
kritisieren Gipfelgegner. "Eine Polizeibehörde hat allerdings die Aufgabe,
Versammlungen zu ermöglichen, nicht sie zu verhindern".
Einsatzleiter für den Abschnitt 6 rund um Heiligendamm ist Alfred Tilch von
der Bereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt. Tilch wird regelmäßig bei den
Protesten gegen die Castor-Transporte im Wendland eingesetzt. Dort gab er
seinen Einheiten mehrmals nach Einlaufen des Transportes im Endlager - und
damit nach Ende der Versammlungen - die Erlaubnis wahllos auf Demonstranten
einzuprügeln. Er kassierte zudem Anzeigen wegen illegalen Polizeikesseln.
"Die Polizei wird alles tun um den Sternmarsch trotz etwaiger gerichtlicher
Bestätigung im letzten Moment zu verhindern", vermutet Hanne Jobst von der
Gipfelsoli Infogruppe. Zu den Mitteln der Bereitschaftspolizei gehörten in
der Vergangenheit zum Beispiel Provokationen beim Auftakt oder Verlauf eines
Aufzuges, etwa der Einsatz von Greiftrupps. Solidaritätsbekundungen
Umstehender werden dann zum Anlaß genommen, die gesamte Demonstration
anzugreifen.
Die Polizei hat ohnehin jederzeit die Möglichkeit, eine Versammlung
aufgrund einer aktuellen "Gefahrenprognose" zu verbieten. Der Gerichtsweg
ist dann unmöglich.
Jobst nimmt es gelassen: "Womöglich wird kurzfristig die Existenz einer
Terrorzelle bekannt gegeben, die einen Sahnetorten-Anschlag auf Frau Merkel
verüben möchte".
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird für Dienstag erwartet.
Kontakt:
Sternmarsch-Bündnis 0151/ 5312 5032
Gipfelsoli Infogruppe 0160/ 953 14 023