[Pressemitteilung] G8: Sternmarsch-Bündnis legt Beschwerde ein
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Sa Mai 26 12:52:30 CEST 2007
Sternmarsch-Bündnis
Pressemitteilung
26. Mai 2007
*VG-Urteil: Sternmarsch-Bündnis legt Beschwerde ein*
*Bundeswehr zäunt Demonstrationsrouten ein*
*600 Teilnehmer wollen bis zum Kempinski-Hotel demonstrieren*
Das Sternmarsch-Bündnis legt Beschwerde gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Schwerin ein. Das Gericht hatte am Freitag zwar das
Demonstrationsverbot der Polizei teilweise außer Kraft gesetzt. Allerdings
waren mit dem Beschluß unakzeptable Auflagen verbunden. Zudem hält das
Bündnis weiter an der Demonstration zum Tagungshotel der G8-Delegierten
fest.
Der Abstand zum Zaun von 200 Metern wird nicht akzeptiert: "Die
Notwendigkeit einer 'Pufferzone von 200 m' ist nicht hinreichend
begründet", erklären die Anwälte Carsten Gericke, Ulrike Donat und
Cornelia Ganten-Lange. Bei Castor-Transporten betrug das
Demonstrationsverbot maximal 50 Meter beiderseits der Bahngleise. "Diese
Einschränkung des Demonstrationsrechts wollen wir nicht noch weiter
untertunneln", kritisiert Susanne Spemberg vom Sternmarsch-Bündnis.
Inzwischen wird die Landstraße L 12, eine der angemeldeten Routen, von der
Bundeswehr mit NATO-Draht eingezäunt. "Die Straße ist damit für die
Durchführung einer Versammlung faktisch untauglich geworden. Die
Antragsgegnerin hat durch die Errichtung weiterer Zäune die faktische
Vereitelung der Versammlungsfreiheit zu verantworten" kritisiert
Rechtsanwältin Ulrike Donat.
Auch das Gericht hatte die Route auf der L 12 nicht bestätigt. Die
Vorbereitungsgruppe verzichtet nun darauf, sie gerichtlich durchzusetzen.
"Wir wollen nicht in einem Käfig demonstrieren", erklärt Susanne Spemberg.
Demgegenüber wird im Beschluß des VG den Veranstaltern auferlegt dafür zu
sorgen, dass der Verkehr entlang der Landstraße L 12 nicht durch Blockaden
beeinträchtigt wird. Das Bündnis lehnt die Auflage ab.
"Wir sehen nicht ein warum wir für eine Strecke verantwortlich sein sollen
auf der wir gar nicht demonstrieren dürfen" kritisiert das Bündnis. Mit
der Auflage wird den Veranstaltern ein hohes persönliches Risiko auferlegt.
Die Bundeswehr errichtet weitere Sperranlagen. Obwohl die Versammlungen am
Zaun Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung sind werden damit
Einschränkungen des Demonstrationsrechts vorweggenommen.
Mit der Freihaltung der L 12 sind etwaige Zugangswege für Logistik, Verkehr
von Begleit- und Hilfspersonal sowie Rettungswege gesichert. Hiermit
entfällt das Argument von "Kavala", dass sämtliche Straßen gebraucht
würden.
Auch anderen Strecken wurde nicht in ursprünglicher Form entsprochen. Wegen
"Verkehrsbehinderungen für Medienvertreter und Tagungsmitarbeiter" soll die
Demonstration auf Hilfsrouten ausweichen. "Der Zugang dieser Personen steht
allerdings unterhalb des Rechtsgutes 'Versammlungsfreiheit', ihr Rechtsgut
'Leben und Gesundheit' ist von der Versammlung nicht bedroht" kontern die
Anwälte.
Das Verwaltungsgericht hatte die Position der "BAO Kavala" übernommen und
bestätigt, dass die Anwesenheit von 11.000 Demonstranten innerhalb des
Zauns einen "polizeilichen Notstand" bedeuten würde. Daher könne der
Abschlusskundgebung am Kempinski-Hotel nicht wie angemeldet entsprochen
werden.
"Diese Erwägungen gelten jedoch nicht in gleicher Weise für eine
begrenzte, weit geringere Teilnehmerzahl", folgern die Anwälte.
Die Veranstalter haben sich daher nach eingehenden Beratungen entschlossen,
am Motto des Sternmarschs festzuhalten: "Den Protest nach Heiligendamm
tragen". Von den 6 inhaltlichen Themenschwerpunkten des Sternmarschs werden
je 100 Personen stellvertretend für den Protest eine Demonstration durch
die Schleuse in Hinter Bollhagen nach Heiligendamm durchführen. Die
Teilnehmer dieser Demonstration werden vom Bündnis bestimmt.
Ein "polizeilicher Notstand" dürfte hier kaum mehr angenommen werden
können. Die Abschlusskundgebung soll also wie geplant vor dem Kempinski
Grand Hotel stattfinden.
Kontakt: +49 (0) 160 953 14 023
[Sternmarsch-Bündnis]