[Pressemitteilung] G8: G8: Eilantrag gegen Demonstrationsverbot eingereicht

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Fr Mai 18 13:45:47 CEST 2007


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G8: Eilantrag gegen Demonstrationsverbot eingereicht
Sternmarsch-Bündnis klagt notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht
Außenpolitik der G8 begründet „polizeilichen Notstand“ 

Pressemitteilung 18. Mai 2007 

Mit dem Erlass einer "Allgemeinverfügung" hat die Versammlungsbehörde alle 
Demonstrationen in der Nähe Heiligendamms verboten. Betroffen ist das 
Gebiet innerhalb des Sperrzauns sowie bis zu 4 Kilometer außerhalb. Damit 
soll der Protest bis auf 6 Kilometer Distanz gehalten werden. 

Betroffen von der Maßnahmen ist unter anderem der Sternmarsch, der für den 
7. Juni geplant ist. Unter dem Motto "Den Protest nach Heiligendamm tragen" 
soll der Sternmarsch zur Abschlusskundgebung in Heiligendamm führen. 

Das Sternmarsch-Bündnis beantragt heute beim Verwaltungsgericht Schwerin 
ein Eilverfahren gegen das Verbot. Eine Entscheidung wird Ende nächster 
Woche erwartet. „Wir lassen uns das Demonstrationsrecht notfalls durch das 
Bundesverfassungsgericht bestätigen“, kündigt eine Sprecherin des 
Sternmarsch-Bündnisses an. 

Die Verbotszone erstreckt sich bis zum Camp in Reddelich und bis kurz vor 
das Camp in Wichmannsdorf. Ein Sprecher  der BAO "Kavala" kündigte an, dass 
Ansammlungen von 3 Personen bereits als verbotene Versammlung gewertet 
werden. "Das heißt, schon wenn wir dort zu dritt das Camp-Gelände 
verlassen, können wir nicht nebeneinander gehen, ohne sofort von der 
Polizei auseinandergetrieben zu werden", kritisiert eine Camp-Teilnehmerin 
vom FrauenLesbenTransgender-Netzwerk. 

Das Demonstrationsverbot beruft sich laut "Kavala" auf einen "polizeilichen 
Notstand" und wird unter anderem mit der Außenpolitik der G8-Staaten 
begründet. Wegen Kriegen in "Irak, Libanon, Syrien, Iran, Afghanistan, 
Pakistan sowie in Palästina" bestünde für die Repräsentanten der G8 
"eine latente Bedrohungslage". Auch die deutsche Regierung sei "durch das 
verstärkte Engagement der Bundesrepublik Deutschland in Krisenregionen" 
gefährdet. Gemeint ist unter anderem die Beteiligung am Krieg in 
Afghanistan. 

Eine absurde Begründung, findet Hanne Jobst von der Gipfelsoli Infogruppe:
"Protest wird verboten, weil er keine gute Außenwirkung auf ausländische 
Entscheidungsträger hätte. Die G8 maßen sich an, ohne jede Legitimation 
Entscheidungen über das Leben von Millionen Menschen zu treffen. Der Ärger 
dieser Menschen sei ihnen aber nach Meinung der Polizei nicht zuzumuten." 

Auch Pop-Sänger Herbert Grönemeyer musste dies zugeben: "Es gibt eine 
wirkliche Wut" erklärte er vorgestern in der "taz". 

Unterdessen ist diese Woche wegen des G8-Gipfels 2005 in Schottland ein 
weiteres Gerichtsverfahren gegen Demonstranten eingestellt worden. Die fünf 
Aktivisten wurden auf dem Weg zur Abschlussdemonstration zum Tagungshotel in 
Gleneagles in Gewahrsam genommen. 

"Wie immer bei Gipfel-Protesten versucht die Polizei durch willkürliche und 
oft illegale Maßnahmen zu verhindern dass der Protest zum Adressat der 
Kritik gelangt", so Gerda Achterhuis vom niederländischen dissent-Netzwerk. 
"Das Demonstrationsverbot überrascht uns also nicht. Wir lassen uns jedoch 
nicht einschüchtern und mobilisieren weiter zum Sternmarsch und allen 
anderen Aktionen gegen das G8-Treffen", schließt Achterhuis. 

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Hintergrund:
Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Rostock (Ausführliche 
Begründung, 23 Seiten): http://gipfelsoli.org/Repression/1701.html