[Pressemitteilung] G8: G8: Eilantrag gegen Demonstrationsverbot eingereicht
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Fr Mai 18 13:45:47 CEST 2007
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G8: Eilantrag gegen Demonstrationsverbot eingereicht
Sternmarsch-Bündnis klagt notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht
Außenpolitik der G8 begründet „polizeilichen Notstand“
Pressemitteilung 18. Mai 2007
Mit dem Erlass einer "Allgemeinverfügung" hat die Versammlungsbehörde alle
Demonstrationen in der Nähe Heiligendamms verboten. Betroffen ist das
Gebiet innerhalb des Sperrzauns sowie bis zu 4 Kilometer außerhalb. Damit
soll der Protest bis auf 6 Kilometer Distanz gehalten werden.
Betroffen von der Maßnahmen ist unter anderem der Sternmarsch, der für den
7. Juni geplant ist. Unter dem Motto "Den Protest nach Heiligendamm tragen"
soll der Sternmarsch zur Abschlusskundgebung in Heiligendamm führen.
Das Sternmarsch-Bündnis beantragt heute beim Verwaltungsgericht Schwerin
ein Eilverfahren gegen das Verbot. Eine Entscheidung wird Ende nächster
Woche erwartet. „Wir lassen uns das Demonstrationsrecht notfalls durch das
Bundesverfassungsgericht bestätigen“, kündigt eine Sprecherin des
Sternmarsch-Bündnisses an.
Die Verbotszone erstreckt sich bis zum Camp in Reddelich und bis kurz vor
das Camp in Wichmannsdorf. Ein Sprecher der BAO "Kavala" kündigte an, dass
Ansammlungen von 3 Personen bereits als verbotene Versammlung gewertet
werden. "Das heißt, schon wenn wir dort zu dritt das Camp-Gelände
verlassen, können wir nicht nebeneinander gehen, ohne sofort von der
Polizei auseinandergetrieben zu werden", kritisiert eine Camp-Teilnehmerin
vom FrauenLesbenTransgender-Netzwerk.
Das Demonstrationsverbot beruft sich laut "Kavala" auf einen "polizeilichen
Notstand" und wird unter anderem mit der Außenpolitik der G8-Staaten
begründet. Wegen Kriegen in "Irak, Libanon, Syrien, Iran, Afghanistan,
Pakistan sowie in Palästina" bestünde für die Repräsentanten der G8
"eine latente Bedrohungslage". Auch die deutsche Regierung sei "durch das
verstärkte Engagement der Bundesrepublik Deutschland in Krisenregionen"
gefährdet. Gemeint ist unter anderem die Beteiligung am Krieg in
Afghanistan.
Eine absurde Begründung, findet Hanne Jobst von der Gipfelsoli Infogruppe:
"Protest wird verboten, weil er keine gute Außenwirkung auf ausländische
Entscheidungsträger hätte. Die G8 maßen sich an, ohne jede Legitimation
Entscheidungen über das Leben von Millionen Menschen zu treffen. Der Ärger
dieser Menschen sei ihnen aber nach Meinung der Polizei nicht zuzumuten."
Auch Pop-Sänger Herbert Grönemeyer musste dies zugeben: "Es gibt eine
wirkliche Wut" erklärte er vorgestern in der "taz".
Unterdessen ist diese Woche wegen des G8-Gipfels 2005 in Schottland ein
weiteres Gerichtsverfahren gegen Demonstranten eingestellt worden. Die fünf
Aktivisten wurden auf dem Weg zur Abschlussdemonstration zum Tagungshotel in
Gleneagles in Gewahrsam genommen.
"Wie immer bei Gipfel-Protesten versucht die Polizei durch willkürliche und
oft illegale Maßnahmen zu verhindern dass der Protest zum Adressat der
Kritik gelangt", so Gerda Achterhuis vom niederländischen dissent-Netzwerk.
"Das Demonstrationsverbot überrascht uns also nicht. Wir lassen uns jedoch
nicht einschüchtern und mobilisieren weiter zum Sternmarsch und allen
anderen Aktionen gegen das G8-Treffen", schließt Achterhuis.
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Hintergrund:
Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Rostock (Ausführliche
Begründung, 23 Seiten): http://gipfelsoli.org/Repression/1701.html