[Pressemitteilung] "Ich habe das Recht verloren, zu protestieren"
Gipfelsoli Infogruppe Presseverteiler
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Sa Apr 7 01:18:29 CEST 2007
Online unter http://gipfelsoli.org/Presse/1196.html
*Pressemitteilung Gipfelsoli Infogruppe*
7. April 2007
"Ich habe das Recht verloren, zu protestieren"
G8: Gipfelgegner bezweifeln Rechtmäßigkeit von Sonderzonen
Landgericht Lüneburg gibt Demonstranten Recht
1 Mio. US-$ Entschädigung für Blockierer in Seattle
Für den G8-Gipfel in Heiligendamm hat die Polizei einen "erweiterten
Maßnahmenraum" festgelegt, innerhalb dessen keine Camps genehmigt werden
sollen. Dieses Gebiet erstreckt sich teilweise bis 8 Kilometer außerhalb
des Zauns um Heiligendamm. "Problematisch" seien in dieser Zone auch
angemeldete Demonstrationen, so der Führer der "BAO Kavala", Knut
Abramowski.
Polizeilich ausgewiesene "Sonderrechtszonen" sind in Deutschland vor allem
von Castor-Transporten bekannt. Bis zu 500 Meter beiderseits der Bahngleise
darf dort nicht demonstriert werden. Bürgerrechtsgruppen und Anwälte
kritisieren diese Praxis aufs Schärfste.
Das Landgericht Lüneburg gab Anfang dieser Woche zum wiederholten Male
Demonstranten Recht. Eine Gruppe von Motorradfahrern hatte gegen eine
unrechtmäßige Ingewahrsamnahme am Rande einer "Sonderrechtszone" geklagt.
"Die Polizei hat mit dem Zaun um Heiligendamm bereits eine beträchtliche
Fläche für Demonstrationen unzugänglich gemacht", kritisieren
Gipfelgegner. "Weitere Flächen als Verbotszonen auszuweisen können wir
nicht hinnehmen".
Im "Brokdorf-Urteil" von 1985 legt das Bundesverfassungsgericht
ausdrücklich fest, dass Demonstrationen am Ort der Kritik genehmigt werden
müssen. Im Falle des Sternmarsches am 7. Juni nach Heiligendamm wäre dies
das Kempinski-Hotel.
Indessen ist das juristische Nachspiel früherer Polizeieinsätze bei
Gipfelprotesten längst nicht beendet. Am Dienstag hatte ein Gericht in
Seattle einer Klage von 175 Demonstranten gegen einen rechtswidrigen
Polizeikessel stattgegeben. Bei der Konferenz der Welthandelsorganisation
WTO 1999 waren Sicherheitskräfte brutal gegen Blockaden des
Kongreßzentrums vorgegangen. Die Demonstranten erhalten nun 1 Mio. US-$
Schadensersatz.
"Kein Geld der Welt kann ersetzen, was ich nach der Festnahme und dem Arrest
verloren habe", erklärt Kenneth Hankin, einer der Kläger. "Für 3 Tage
habe ich das Recht verloren, gegen die WTO zu protestieren".
Auch in Genua wird wegen des G8 2001 gegen 80 Polizeiführer verhandelt. Die
Staatsanwaltschaft wirft ihnen wird Amtsmissbrauch, Beweismittelfälschung,
Misshandlung und Angriff einer genehmigten Demonstration vor.
Beim G8-Gipfel in Evian 2003 durchtrennte ein Schweizer Polizist ein Seil,
mit dem 2 Kletterer eine Autobahnbrücke blockiert hatten. Einer der
Aktivisten stürzte in die Tiefe und wurde lebensgefährlich verletzt. Der
Polizist wurde freigesprochen.
Hintergrund:
* Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg:
http://de.indymedia.org/2007/04/172582.shtml
* Presseerklärung der Kläger in Seattle (englisch):
http://gipfelsoli.org/Presse/Pressreleases_english/1194.html
* Brokdorf-Urteil: http://www.gipfelsoli.org/Home/995.html
* Kampagne "Aubonne-Brücke" zur Kletteraktion bei Evian:
http://www.aubonnebridge.net
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gegründet. Die Gruppe hatte Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland und
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