[Gipfelsoli Newsletter] Heiligendamm

Öffentlicher Verteiler der Gipfelsoli-Infogruppe gipfelsoli-l at lists.nadir.org
So Nov 11 21:23:34 CET 2007


- OZ: 1449 Ermittlungsverfahren zu G8
- Rostock: Freispruch für G-8-Gegner
- Soligruppe-Berlin: Bundesanwaltschaft ließ Journalistengespräche abhören und
auswerten
- Tagesschau: Recherchen unter Staatsaufsicht
- Berliner Zeitung: RESOLUTION
- Risk Control
- Out of Control - Demonstrationskultur in der Weite des Raumes
- Kommt die Bundesabhörzentrale?
- BKA: Bundeskriminalamt besetzt Schlüsselposition bei IKPO-Interpol

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OZ: 1449 Ermittlungsverfahren zu G8

Bis vorgestern wurden bei der Staatsanwaltschaft Rostock 1449
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel registriert. Davon sind
1232 Verfahren erledigt worden. Dabei wurden in 146 Verfahren Anklagen erhoben
bzw. verfahrensabschließende Anträge gestellt. Bei den Tatvorwürfen geht es
hauptsächlich um Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Bislang haben
die Gerichte Strafen verhängt, die zwischen Geldbußen und Freiheitsstrafen von
elf Monaten liegen. Häufig wurden Verurteilungen zur Bewährung ausgesetzt. Bis
Ende 2007 wird mit etwa 500 weiteren Ermittlungsverfahren gerechnet.


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Rostock: Freispruch für G-8-Gegner

Vor dem Amtsgericht Rostock ist der 19jährige Alexander S. aus Niedersachsen am
Freitag freigesprochen worden. Die Anklage hatte ihm »passive Bewaffnung«
vorgeworfen, weil er während der Proteste gegen das G-8-Treffen der
Regierungschefs im Juni in Heiligendamm einen Zahnschutz im Rucksack hatte.
Dafür sollte er 160 Euro Strafe zahlen. »Nach 30 Minuten war alles vorbei.
Selbst die Staatsanwaltschaft plädierte auf einmal für Freispruch«, berichtete
der Student am Freitag gegenüber jW. Entsprechend gut sei die Stimmung im
Gerichtssaal gewesen. Über 20 Globalisierungskritiker seien zur Unterstützung
gekommen. Insgesamt sind etwa 1100 Strafverfahren gegen G-8-Gegner angekündigt.

[http://www.jungewelt.de/2007/11-10/051.php]


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Pressemitteilung der Soligruppe-Berlin: Bundesanwaltschaft ließ
Journalistengespräche abhören und auswerten

Am heutigen Tage berichten die Zeitungen Der Tagesspiegel und Berliner
Morgenpost über Überwachungsmaßnahmen gegen ihre Redakteure und Redaktionen.

In einem von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahren gegen elf Personen aus
Norddeutschland und Berlin wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung gem. § 129a StgB wurden im Rahmen der
Telefonüberwachung der Beschuldigten zahlreiche Telefonate mit Journalisten
mitgehört, aufgezeichnet, ausgewertet und transskribiert. Hintergründe zu
diesem Verfahren finden sich auf der Internetseite
http://www.soligruppe.blogsport.de Insgesamt wurden neunzehn Gespräche mit
Journalisten und Redaktionen abgehört, ausgewertet und schriftlich erfasst. Aus
dem Büro des Bundesdatenschutzbeauftragten heißt es gegenüber dem Tagesspiegel,
dass man erhebliche Bedenken bezüglich der mitgeschnittenen Telefonate zwischen
den zwei verdächtigten Berlinern und Anwälten sowie Journalisten habe.
Wünschenswert wäre, wenn die Überwachung bei solchen Gesprächen unterbrochen
werde, sagten die Datenschützer. „Wer Journalisten belauscht und
Redaktionspost mitliest, verstößt gegen das Grundgesetz“, kritisierte
Bundestags-Vizepräsidentin Petra Pau (Linke).

Michael Waldau von der Soligruppe Berlin erklärt hierzu:

“Die Bundesanwaltschaft hat mit diesem Vorgehen kaltschnäuzig gegen die
Strafprozessordnung und sämtliche Grundsätze der höchstrichterlichen
Rechtsprechung zur Telefonüberwachung von Journalisten und deren Informanten
verstoßen. Die Emittlungen nach § 129a laufen immer weiter aus dem Ruder. Als
einzige Konsequenz bleibt die Einstellung der Verfahren und die Abschaffung des
§ 129a !”

Thomas W., einer der Betroffenen des § 129a-Verfahren, erklärt hierzu:

“Dieses Verhalten der Bundesanwaltschaft stellt sich für mich als ein
bewusster und gezielter Angriff auf den Informantenschutz für Presse und
Journalisten dar.”

Soligruppe Berlin 8. November 2007

http://www.soligruppe.blogsport.de

Kontakt: soligruppeberlin at no-log.org


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Tagesschau: Recherchen unter Staatsaufsicht

Online-Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung, Lauschangriff: Wie weit der
Staat in die Privatsphäre, aber auch in das berufliche Umfeld, eingreifen darf,
wird derzeit heftig diskutiert. Und im Zusammenhang mit Informanten- und
Quellenschutz ist der Beruf des Journalisten besonders stark betroffen.

Im aktuellen Fall hat die Polizei im Zuge zweier Ermittlungen gegen mutmaßliche
Linksextremisten Telefongespräche von Journalisten und Anwälten abgehört und
diese Gespräche protokolliert. Unter den betroffenen Journalisten sind auch ein
Mitarbeiter von tagesschau.de sowie ein Redakteur der Hörfunkwelle NDRInfo. Auch
andere Journalisten, etwa vom Berliner "Tagesspiegel", wurden bei
Recherchegesprächen überwacht.
Bild: Tagesschau

Die Bundesanwaltschaft führt die Ermittlungen auf Grundlage des Paragraphen
129a: Die abgehörten Beschuldigten werden der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung verdächtigt - im konkreten Fall geht es offenbar um
Ermittlungen im Vorfeld des G8-Gipfels in Schleswig-Holstein, Hamburg und
Berlin.

Gespräche für Ermittlungen nicht relevant

Nach Einschätzung des betroffenen tagesschau.de-Mitarbeiters, der in die
Protokolle Einsicht nehmen konnte, steht der Inhalt der abgehörten
Recherchegespräche allerdings in keinerlei Zusammenhang mit den Ermittlungen.
Die Protokolle selbst sind äußerst umfassend: Der Wortlaut ist in einigen
Fällen ebenso penibel verzeichnet wie die Dauer der Gespräche. Der volle Name
des Mitarbeiters wird genannt, weder die abgehörten Journalisten noch die
Verlagshäuser wurden über die Maßnahme informiert. Die beiden betroffenen
NDR-Mitarbeiter erfuhren zunächst nur durch Dritte von der Aktion. Schließlich
finden sich in den Protokollen Hinweise auf Redaktionsinterna und redaktionelle
Entscheidungsprozesse.

Der Paragraph 129a: Der Paragraph 129a stellt die Gründung einer Vereinigung,
deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten (unter anderem Mord
oder Völkermord) zu begehen, unter Strafe. Er greift vor allem dann, wenn die
Behörden die Beschuldigten verdächtigen, eine terroristische Vereinigung zu
bilden. In einem solchen Fall erhalten die Strafverfolgungsbehörden besondere
Befugnisse - etwa die Postkontrolle und die Telefonüberwachung.

Massiver Angriff auf die Pressefreiheit

Solche Abhöraktionen erschweren Journalisten die Arbeit mit Informanten. Denn
Informantenschutz und Vertrauen ist Grundlage jeder Recherche. NDR-Intendant
Jobst Plog sprach in einer Stellungnahme von einem "massiven Angriff auf die
Rundfunk- und Pressefreiheit", sollte sich der Verdacht gegen die
Sicherheitsbehörden bestätigen. "Wenn Recherchen unter Aufsicht des Staates
stattfinden, dann hat das mit der Freiheit der Berichterstattung nichts mehr zu
tun, sondern beeinträchtigt die Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten", so
Plog.

Auch für Hendrik Zörner, Pressesprecher des Deutschen Journalistenverbandes
(DJV), ist der Vorgang "absolut inakzeptabel". Journalisten dürften nicht Opfer
von Abhöraktionen werden, "vor allem dann nicht, wenn der betreffende Journalist
an dem Verfahren gar nicht beteiligt war", sagt er gegenüber tagesschau.de. Der
DJV habe in der Vergangenheit bereits mehrfach auf Verstöße gegen die
Pressefreiheit hingewiesen. Der aktuelle Fall reihe sich "nahtlos" in eine
Kette ähnlicher Vorgänge ein.

Auch Rechtsanwälte abgehört

Die Ermittlungsakten, die der Bundesanwaltschaft vorliegen, belegen aber nicht
nur eine Überwachung von Gesprächen zwischen Beschuldigten und Journalisten.
Auch Rechtsanwälte wurden abgehört - in mindestens einem Fall sogar, nachdem
dem betreffenden Anwalt ein Mandat erteilt worden war. Telefonate zwischen
Beschuldigten und ihren Verteidigern aber sind streng vertraulich.

Die Vorsitzende des Republikanischen Anwaltsvereins, Britta Eder, kritisierte
die Abhörmaßnahmen folglich als rechtswidrig. Sie beantragte bei den
Ermittlungsrichtern des Bundesgerichtshofs, die aufgezeichneten Telefonate zu
löschen und die Protokolle zu vernichten.

Axel Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, bestätigte gegenüber
tagesschau.de, dass es nicht zulässig ist, Gespräche zwischen Anwalt und
Mandant abzuhören, nachdem ein Mandat erteilt worden ist. Der Jurist befürchtet
zudem eine "Zwei-Klassen-Gesellschaft": Auf der einen Seite stünden "normale"
Anwälte, deren Gespräche abgehört werden dürfen, auf der anderen Seite agierten
Strafverteidiger, bei denen dies verboten sei. Da die Grenzen in dieser Hinsicht
fließend seien, sei eine derartige Unterscheidung nicht praktikabel, so Filges.

Protokolle Teil der Ermittlungsakten

Ob die Beweise der Bundesanwaltschaft überhaupt für eine Anklage ausreichen,
wird von den Anwälten der Beschuldigten bezweifelt. Aber: Die Protokolle sind
jetzt Teil der Ermittlungsakten, sie wurden den Verfahrensteilnehmern bereits
zugestellt. Kommt es zum Prozess, dann würden die Namen der abgehörten
Journalisten dort auftauchen - gleichgültig, in welchem Zusammenhang die
Gespräche geführt worden sind.

[http://www.tagesschau.de/inland/abhoeraktion2.html]


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Berliner Zeitung: RESOLUTION

Protest der Redaktion

Die Redaktion der Berliner Zeitung wandte sich gestern mit folgendem Schreiben
an die Justizministerin Brigitte Zypries:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

die Redaktion der Berliner Zeitung protestiert entschieden gegen die Kontrolle
ihrer Post durch Beamte der Bundesanwaltschaft. Wir sehen darin einen Angriff
auf die Pressefreiheit, denn Informanten unserer Zeitung können nicht mehr
sicher sein, dass ihre Briefe unkontrolliert die Redaktion erreichen; sie
müssen sogar befürchten, dass sie von Ermittlungsbehörden abgefangen werden.
Der Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis, unabdingbare Voraussetzungen für
eine freie Presse, werden so unterlaufen. Wir fordern die Bundesanwaltschaft
auf, Ermittlungsmethoden auf Kosten der Pressefreiheit zu unterlassen.

Mit freundlichem Gruß

Josef Depenbrock
Chefredakteur

Ewald B. Schulte
Sprecher Redaktionsausschuss


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Risk Control

“Sicherheitsarchitektur” bei “polizeilichen Großlagen”
und Internationale Polizeikooperation

* “Die alte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit ist von
gestern” (Merkel)
* “Die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit ist obsolet
geworden” (BKA-Präsident Ziercke )
* “Die Unterscheidung zwischen Völkerrecht im Frieden und Völkerrecht im
Krieg passt nicht mehr auf die neuen Bedrohungen” (Schäuble).

In letzter Zeit regt sich in Deutschland Protest gegen mehr Überwachung und
Kontrolle. Dass es sich bei den Plänen der Bundesregierung um eine globale
Neustrukturierung Innerer Sicherheit handelt wird wenig thematisiert. Der
deutsche EU- und G8-Vorsitz 2007 mit Innenminister Schäuble hat eine
Schlüsselrolle gespielt.

Ein Fact Sheet als pdf, das für die Kampagne gegen den “11. Europäischen
Polizeikongreß” erstellt wurde.

Inhalt:

* Heimatschutz
* Aktuell in Deutschland
* “Sicherheitsarchitektur” der Bundesregierung
* Bundeswehr im Innern
* Bestehende Regelungen
* Zusammenarbeit der Polizeibehörden
* Deutsche EU- und G8- Präsidentschaft 2007
* Noch mehr Heimatschutz…
* Institute, Institutionen
* Europäische Gendarmerietruppe (EGF)
* Konferenzen und Messen

Mobilisierungs-Veranstaltungen zur Kampagne gegen den “11. Europäischen
Polizeikongreß”
“Sicherheitsarchitektur” bei “polizeilichen Großlagen”-
“Risk Control”, Internationale Polizeikooperation,
“Handhabung von Menschenmassen”, neue Sicherheitstechnologie

* 15.11. Rostock, Median, 20.00 Uhr
* 27.11. Berlin, KATO, 20.00 Uhr
* 13.12. Hamburg, Flora, 20.00 Uhr

Vorbereitungstreffen Kampagne:

* 14.11. 19.00 Uhr, Berlin, Bethanien Südflügel
* 23.11., 18.00 Uhr, Berlin, Bethanien Südflügel

Kampagnenwebseite:

* http://euro-police.noblogs.org

‘Risk Control’ – Fact Sheet zur Internationalen
Polizeikooperation: http://media.de.indymedia.org/media/2007/11//199018.pdf
(1.8M)


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Out of Control - Demonstrationskultur in der Weite des Raumes

»Out of Control« ist Kunst, Kultur und autonome Praxis im Elchtest mit dem
Sicherheitsstaat. Eine neue Aktionsform die zur bundesweiten Demonstration am
15.12.07 in Hamburg zum ersten Mal in einem größerem Rahmen stattfindet. Der
folgende Text versteht sich als Diskussionspapier und beleuchtet Hintergründe,
Ziele und Ausrichtung.

Polizeispaliere und Wanderkessel sind bundesweit eine gängige Begleiterscheinung
von Protesten. Doch vor allem in Hamburg besitzt diese Praxis, seit der Räumung
des Bauwagenplatzes Bambule eine übersteigerte Form, durch ihre schiere
Gigantomanie von aberwitzig großen Polizeiaufgeboten. Die Hamburger Linie
versucht durch symbolisch überhöhte Polizeipräsenz, sowohl visuell als auch
ganz handfest, eine autoritäre Botschaft zu vermitteln. Protest ist nur als
zugestandene Spielwiese des behördlich Genehmigungsfähigen machbar und
Widerstand selbstredend zwecklos. Tatsächlich kontrollieren die Spaliere und
einschließenden Maßnahmen der Polizei zunehmend den Ort, das Tempo, die
Dynamik, und Außendarstellung von Demonstrationen. Der Kern der
Polizeistrategie liegt dabei in einer präventiven Kontrolle des Raumes.
Überwachung mit Kameras spielt dabei ebenso eine Rolle, wie das Gefühl des
eingeschlossen Seins und letztlich die allgegenwärtige und konkrete Bedrohung
mit polizeilicher Gewalt. Mit verschiedenen Konzepten wurde in den letzten
Jahren versucht diese Strategie zu durchbrechen. Selbstkritisch müssen wir aber
eingestehen, es ist uns bisher nicht wirklich gelungen.

Um sich gegen Angriffe zu schützen und um eine offensive Ausrichtung der
Demonstration möglich zu machen, wurde Ende der siebziger Jahre das Konzept des
„schwarzen Blocks“ entwickelt. In Zeiten wachsender Militanz bot
diese Form die notwendige Geschlossenheit für Aktionen nach außen und die
selbstbewußte Vermittlung linksradikaler Inhalte. Er entwickelte dabei eine
Anziehungskraft und Stärke die wiederum mobilisierend wirkte. Das
Vermummungsverbot, die Aufrüstung der Polizei und die zunehmende Praxis der
Einkesselung ganzer Demonstrationen waren die Antwort des Staates. Aus dem
offensiven Charakter des schwarzen Blocks wurde zunehmen eine passive
Veranstaltung und heute sind wir oftmals schon froh, wenn wir innerhalb des
wandernden Polizeikessels, kleine Erfolge wie Seitentransparente oder
Vermummung durchsetzen konnten. Doch die Transparente können nicht mehr gelesen
werden, weil Bullen vor ihnen stehen und wir verstecken uns mehr dahinter, als
wir sie als Ausgangspunkt für Bewegung benutzen.

Manche vermeintlich erfolgreiche Demo, weil eingeseilt und mit Transparenten wie
von Gartenzäunen umgeben, hat durch ihre introvertierte Form wohl mehr an einen
mobilen Schrebergarten voller wütender aber hilfloser Zwerge, als an radikalen
Protest erinnert. Die Form ist ein wenig zum Selbstzweck geworden und das
erhalten der Form scheint oft schon als erfolgreicher Widerstandsakt
wahrgenommen zu werden, während zunehmend unbeantworteter bleibt welche
politischen und praktischen Ziele wir mit Demonstrationen über diese hinaus
erreichen wollen.

Wir wollen sicher nicht die Praxis des schwarzen Blockes schlecht reden. Wir
verstehen uns selbst als Teil dieses Konzeptes und auch heute bietet er
Ausgangspunkte die wir für richtig und wichtig halten. Trotz aller notwendigen
Selbstkritik halten wir diese Form der Demonstration auch in Zukunft für
notwendig um die potentielle Option auf offensivere Aktionen und Strategien zu
erhalten. Gleichzeitig dürfen wir die Augen jedoch auch nicht vor der Realität
verschließen, dass offensive Ausrichtungen unter den derzeitigen Bedingungen,
meist mehr Lippenbekenntnis als Praxis und mehr Showeffekt als kollektiver
Widerstand bleiben. Die internationale Demo in Rostock zum G8 mag unter
besonderen Bedingungen die unerwartete Ausnahme der Regel bedeutet haben. Doch
der Krawall fiel wie so oft in der linksradikalen Geschichte eher vom Himmel
als das er wirklich kollektiv bestimmt war, begünstigt durch ein provozierendes
und eskalierendes Verhalten der Polizei, das jedoch gleichzeitig aufgrund der zu
erwartenden Größe der Demo schon von vorneherein auf eine absolute Kontrolle des
Raumes verzichtetet hatte. In Rostock wurde von Seiten der Polizei so ziemlich
alles falsch gemacht was falsch gemacht werden konnte. Dies sollte nicht in
selbstüberschätzender Weise über den mühsamen, bitteren und oft entwaffnenden
Demoalltag hinweg täuschen. Unsere Demonstrationskultur bewegt sich trotz
gelegentlicher Highlights nicht unbedingt im Vorwärtsgang.

Wir bewegen uns häufig in der paradoxen Situation, dass die Praxis eines
geschlossenen Blocks als Selbstschutz, für die von den Bullen angestrebte
Kontrolle des umgebenden Raumes arbeitet. Je dichter wir stehen, je weniger
Chaos auf unserer Seite umso kontrollierbarer das Ereignis für die Polizei. Die
Polizei arbeitet beweglich von Außen während wir uns nach Innen zurückziehen und
mit Geschlossenheit antworten. Um die Stärke der äußeren Position wirklich
auszunutzen bedarf es aber zum einen große Polizeiaufgebote, zum anderen die
absolute Hoheit über den Ort des Geschehens. Denn die Polizei arbeitet dabei
mit einem vergleichsweise schwerfälligen und hierarchischen Apparat der zwar
gut funktioniert solange er kompakt ist, der aber die Tendenz hat uneffektiv zu
werden und wie ein gestrandeter Wal zu wirken, wenn er die Initiative erst mal
verliert. Darin liegt möglicherweise eine Schwäche die wir ausnutzen wollen und
die unsere Stärke werden könnte.

»Out of Control« zielt in die Weite des Raumes und ist subversive Zerstreung als
wirkungsvolles Mittel gegen einschließende Begleitung der Polizei. Es versteht
sich als ein offenes und niedrigschwelliges Konzept des zivilen Ungehorsams.
Alle sollen nach ihren Vorstellungen daran teilnehmen können. Es ist vielseitig
bietet Raum für Kunst, Kultur, politische Intervention oder autonome Praxis. Es
setzt auf unsere Beweglichkeit und Spontanität, lebt von Gewusel und
unwiderstehlichem Chaos. Es ist keine feste Gruppe und kein fertiges Konzept,
sondern eine Art offenes Label. Eine Einladung  an alle, die sich der
polizeilichen Sicherheitsarchitektur entziehen wollen.

»Out of Control« ist ein solidarischer Teil der eigentlichen Demonstration und
umgibt diese wie ein wuseliger Mantel. Die Demo ist geschlossen, im Block und
offensiv. »Out of Control« so nah wie möglich an der Demonstration, aber immer
im Rücken der begleitenden Polizeikräfte. Im besten Fall entsteht durch
Parolen, Transparente, Aktionen oder Musik eine gemeinsame Interaktion. Die
Demo nutzt die Räume die entstehen, wenn das begleitende Spalier auf »Out of
Control« reagiert und umgekehrt. Wird Spalier gegangen, gehen wir am Rand neben
dem Spalier, wird das verhindert ziehen wir durch die Seitenstraßen und suchen
die Lücken, wird die Demo gestoppt, sammeln wir uns hinter der Sperre und
unterstützen somit die ersten Ketten. Ziel ist die Demo zu stärken, eigene
Interventionsformen zu entwickeln und vor allem der Polizei die absolute
Kontrolle über das Geschehen zu entziehen.

Wenn hunderte Polizist_innen mit Panzern und Wasserwerfern in den Straßen
aufmarschieren dann demonstriert der Staat sein Gewaltmonopol. Im Stil einer
militärischen Parade wird Potenz und Macht dargestellt, die die herrschenden
Verhältnisse schon präventiv absichern soll. Wenn wir diese Inszenierung mit
einem eigenen Bühnenbild in direkter Art und Weise angreifen, dann geht es
nicht nur darum, wieder die Initiative auf unseren Demonstrationen zu erlangen,
sondern auch darum einen visuellen Bruch herzustellen, der normierte
Wahrnehmungen und Sehgewohnheiten aufbricht. Der uns allen im Erfolgsfall
möglicherweise eine bemerkenswerte Erkenntnis verleiht. Widerstand ist möglich!
Das starre Aufgebot der Repression besitzt letztlich eine zu begrenzte Kapazität
und viel zu viele Lücken um einen Widerspruch zu bändigen, der die gewohnten
Pfade der Ordnung verlässt. Probieren wir es doch einfach aus...

Laßt euch nicht erwischen!
Weg mit dem §129a – Einstellung aller Verfahren!
Move »Out of Control« - Beteiligt euch an der Demo in Hamburg!

AK Out of Control,
Hamburg 7. 11.07


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Kommt die Bundesabhörzentrale?

Geht es nach Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), sollen in Zukunft alle
staatlichen Lauschangriffe zentral vom Bundesverwaltungsamt in Köln aus
gesteuert werden. Dies berichtet das Magazin Focus in seiner Online-Ausgabe
unter Berufung auf "Berliner Sicherheitskreise". Nach Angaben der Financial
Times Deutschland (FTD) hat ein Sprecher des Innenministeriums die Pläne
mittlerweile bestätigt.

Neue Befugnisse sollten dabei nicht geschaffen werden, es gehe lediglich um
Kostenersparnis, schreibt die FTD weiter. Bisher hören Bundeskriminalamt,
Verfassungsschutz und Bundespolizei unabhängig voneinander die Telefone
mutmaßlicher Schwerkrimineller ab oder lesen E-Mails und Faxe von Personen mit,
die des Terrorismus oder der Spionage verdächtig sind. Nach Schäubles Plänen
sollen die Sicherheitsbehörden künftig ihre Zuständigkeit für solche
Überwachungsaktionen komplett an das Bundesverwaltungsamt abtreten. Dieses soll
die Operationen offenbar leiten und nach deren Ende die Ergebnisse den Behörden
zur Auswertung übergeben.

"Ein gewisses Unbehagen" bei Schäubles Plänen äußerte Max Stadler gegenüber dem
Focus. Der FDP-Innenpolitiker sieht durch Schäubles Sparplan die Trennung
zwischen Polizei und Nachrichtendiensten gefährdet, weshalb das Projekt sehr
kritisch geprüft werden müsse. Bei einem Symposium des
Bundesnachrichtendienstes Anfang November soll Schäuble laut Focus betont
haben, ein solches "Trennungsgebot" von Polizei und Geheimdiensten habe keinen
Verfassungsrang.

[http://www.heise.de/newsticker/meldung/98772]


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BKA: Bundeskriminalamt besetzt Schlüsselposition bei IKPO-Interpol

BKA-Vizepräsident Prof. Dr. Jürgen Stock zum Vizepräsidenten von Interpol
gewählt

Wiesbaden (ots) – Die Delegierten von 145 Mitgliedstaaten der derzeit in
Marrakesch/Marokko tagenden 76. Generalversammlung der internationalen
Polizeiorganisation IKPO-Interpol haben heute BKA-Vizepräsident Prof. Dr.
Jürgen Stock zum Vizepräsidenten für Europa im Exekutivkomitee gewählt.
Interpol hat derzeit insgesamt 186 Mitgliedstaaten und ist damit die weltweit
größte internationale Polizeiorganisation.

Mit dieser Wahl ist ein hochrangiger BKA-Repräsentant für die Amtszeit von drei
Jahren in dem IKPO-Interpol-Gremium vertreten, das die von der
Generalversammlung getroffenen Entscheidungen überwacht und die
Geschäftsführung des Interpol-Generalsekretariats in Lyon/Frankreich
beaufsichtigt. BKA-Vizepräsident Prof. Dr. Stock: “Meine Wahl zeigt die
verstärkte Ausrichtung des Bundeskriminalamts auf die internationale
Zusammenarbeit und unterstreicht, dass das BKA ein geschätzter Partner in der
internationalen polizeilichen Zusammenarbeit ist.”

Außerdem wurde Fernand Koekelberg aus Belgien als Delegierter für Europa in das
Interpol-Exekutivkomitee gewählt.

Zuletzt stellte die IKPO-Interpol ihre Schlagkraft im Oktober mit der
Identifizierung und späteren Festnahme eines mutmaßlichen Kinderschänders in
Thailand unter Beweis. Den Grundstein dazu legten Experten des
Bundeskriminalamts, die ein technisch verfremdetes Foto soweit bearbeiteten,
dass der abgebildete Täter wieder sichtbar wurde. Die mit diesem Foto von
Interpol erstmals veranlasste weltweite Öffentlichkeitsfahndung im Internet
führte innerhalb kürzester Zeit zur Identifizierung und Festnahme des
Gesuchten, eines 32-jährigen Kanadiers, in Thailand. or dem Hintergrund dieses
Präzedenzfalles erhielt IKPO-Interpol jetzt von der Generalversammlung mit
großer Mehrheit das Mandat, zukünftig in gleichgelagerten Fällen auf Ersuchen
betroffener Mitgliedstaaten als ultima ratio mit Hilfe der Weltöffentlichkeit
nach mutmaßlichen Kinderschändern per Internet zu fahnden.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt Pressestelle
Telefon: 0611-551 3083 Fax: 0611-551 2323