[Gipfelsoli Newsletter] Heiligendamm -- Genua

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Do Nov 8 13:16:30 CET 2007


- Rostock G8: Urteile im Berufungsverfahren
- MVregio: Haftstrafe für 22-Jährige wegen Steinwurfs bei G8-Demonstration
- Prozesswelle gegen G8-GegnerInnen - Demonstration in Rostock
- Abendblatt: Terrorverdacht Prozess vor Bundesgerichtshof - G8-Gegner und Rote
Flora heimlich verwanzt?
- stattweb.de: Ist die militante Gruppe etwa gar keine terroristische
Vereinigung?
- Ein Gespräch mit Mirko Mazzali
- Schnüffelstaat explodiert

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Rostock G8: Urteile im Berufungsverfahren

Heute fanden zwei Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Rostock wegen der
Ausschreitungen vom 2. Juni im Rostocker Stadthafen statt. Ein 20-jähriger
Spanier und eine 22-jährige Deutsche waren in einem beschleunigten Verfahren
jeweils zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurden. Beide hatten die
Urteile angefochten, so dass es heute im Saal 035 zu einer erneuten Verhandlung
kam.

Das erste Verfahren dauerte nicht viel mehr als halbe Stunde. Das Urteil wurde
aufgehoben und an das Amtsgericht zurückverwiesen. Der aus Saragossa stammende
Spanier war in seinem ersten Verfahren am 06.06.07 verurteilt wurden. Die
Kammer monierte die fehlende Zuständigkeit.

So war der junge Mann von einem Strafrichter verurteilt worden, gleichzeitig
stand jedoch eine Zuständigkeit des Jugendgerichtes im Raum. Da aus den
Protokollen und dem Urteil nicht genau hervorging in welcher Funktion der
Richter urteilte, wurde nun eine Neuverhandlung beschlossen. Die
Staatsanwaltschaft scheiterte damit mit ihrem Versuch, das Urteil zu
berichtigen. Stattdessen setzte sich die Verteidigung mit ihrer Linie durch.
Denn auch das Gericht sah in dem bisherigen Procedere einen schwerwiegenden
Verstoß gegen die Strafprozessordnung.

Im zweiten Prozess zeigte sich die Angeklagte weitgehend geständig. Sie räumte
ein, aus einer unfriedlichen Menge heraus einen Stein in Richtung Polizei
geschleudert zu haben. Dank Videobeweis und der Aussage des 27-jährigen
Polizeibeamten Stefan Golz galt der Tatvorwurf bereits vor der Verhandlung als
unstrittig. Spannend hingegen war die Frage inwieweit die zur Zeit arbeitslose
Frau mit einer Aussetzung zur Bewährung rechnen konnte. Besonders bemerkenswert
war ferner, dass auf dem Polizeivideio deutlich ein Übergriff des festnehmenden
Beamten der 23. Einsatzhundertschaft aus Berlin dokumentiert worden war. Die
währendder Flucht vor den anrückenden Beamten gestrauchelte Angeklagte, war von
noch am Boden liegende Angeklagte war mit dem Fuß in den Oberkörper getreten
worden. Der Beamte rechtfertigte die Handlung, als Schockmaßnahme um die Flucht
zu verhindern. Gegen ihn läuft bereits ein Ermittlungsverfahren in dieser
Angelegenheit. Bei der weiter andauernde Gewalt seitens der Beamten während der
Festnahme, erlitt die aus Bayern stammende Frau erhebliche Hämatome und
Schürfwunden im Gesichtsbereich. Nachdem ein Arzt jedoch die Haftfähigkeit
festgestellt hatte, saß sie bis zum 06. Juni 07 4 Tage in Untersuchungshaft.
Nachdem der Tathergang und ihre Täterschaft unstrittig waren, begutachtete das
Gericht ausführlich alle Umstände die für und wider der Angeklagten sprachen.
Dabei wurde dem Geständnis nur wenig Beachtung geschenkt, zumal die Angeklagte
Reue vermissen ließ. Zu ihren Ungunsten sprach nach Auffassung des Gerichts
weiter, dass die Angeklagten bereits mit ähnlichen Delikten aktenkundig
geworden ist. So erhielt sie Geldstrafen nach Angriffen auf Polizeibeamten. Am
6.09. wurde sie zu einer 3 - monatigen Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem sie
am 1. Mai in Nürnberg einen Beamten angegriffen hatte. Diese Vorstrafe wurde in
dem Urteil einbezogen und so stand am Ende das Urteil über eine 11-monatige
Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Gericht konnte keine günstige
Sozialprognose erkennen. Allgemein wurde das Urteil nachdem Verfahrensverlauf
von allen Beteiligten erwartet. In ihrem Schlusswort geißelte die Angeklagte
die Politik der G8 und griff mit scharfen Worten insbesondere imperialistische
Bestrebungen der G8-Staaten im Irak, Afghanistan und Tschetschenien an. Als
scheinheilig bezeichnete sie die Klimapolitik der G8 sowie die Maßnahmen zur
Entschuldung der 3. Welt.

[http://de.indymedia.org/2007/11/198801.shtml]


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MVregio: Haftstrafe für 22-Jährige wegen Steinwurfs bei G8-Demonstration

08.11.2007: Rostock/MVregio Wegen eines Steinwurfs gegen Polizisten bei einer
Anti-G8-Demonstration im Juni in Rostock ist eine 22-Jährige vom Landgericht
Rostock zu elf Monaten Haft verurteilt worden.

Die junge Frau aus Bayern war vier Tage nach der Demonstration bereits in einem
beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Rostock zu neun Monaten Haft ebenfalls
ohne Bewährung verurteilt worden. Die 22-Jährige, die mehrfach wegen Widerstands
gegen die Staatsgewalt vorbestraft ist, hatte im Prozess ein Geständnis
abgelegt. Demnach habe sie reflexartig zu einem Stein gegriffen und diesen
gegen die Polizisten geworfen, um Freunde gegen Angriffe von Beamten zu
schützen. Mit dem in einem Video dokumentierten Wurf hatte sie niemanden
getroffen oder verletzt.

In einem weiteren Prozess hob das Landgericht am Mittwoch ein ebenfalls in einem
Schnellverfahren gefälltes Urteil von neun Monaten Haft gegen einen 20-jährigen
Spanier auf und verwies den Fall an das Amtsgericht zurück. Laut Landgericht
war in dem Urteil nicht genügend geklärt worden, ob es von einem Straf- oder
Jugendrichter ausgesprochen worden wurde. Beide Angeklagten hatten gegen die
Urteile des Amtsgerichtes Berufung eingelegt.

Am Rande der ansonsten friedlichen Demonstration mit mehreren zehntausend
Menschen war es am 2. Juni, dem Samstag vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm, im
Rostocker Stadthafen zu einer Straßenschlacht zwischen rund 2000 militanten
Autonomen und der Polizei gekommen. Dabei waren mehrere hundert Menschen leicht
verletzt worden, einige schwer.

Bei der Verurteilung der 22-Jährigen sah es das Landgericht als erschwerend an,
dass sie in den vergangenen Monaten wiederholt Polizisten bei Demonstrationen
angegriffen hatte. Zuletzt war sie deshalb vom Amtsgericht Nürnberg zu drei
Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Diese Strafe wurde vom
Landgericht in den Urteilsspruch miteinbezogen. Zudem zeige sie keine Reue,
kritisierte der Richter. Sie habe nichts aus früheren Verurteilungen gelernt.

[http://www.mvregio.de/nachrichten_region/70045.html]


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Italien: Prozesse gegen Globalisierungskritiker sechs Jahre nach dem G-8-Gipfel
in Genua. Prozesswelle gegen G8-GegnerInnen - Demonstration in Rostock

Pressemitteilung 7. November 2007

    * Prozesswelle gegen G8-GegnerInnen
    * Demonstration gegen Justizwillkür und Überwachungsstaat am 17.11 in
Rostock

Mit einer Veranstaltungswoche und einer Demonstration am 17.11 unter dem Motto:
„Gegen Überwachungsstaat und Justizwillkür“ reagiert ein Bündnis verschiedener
linker Rostocker Gruppen auf die von Staatsanwaltschaft und G8-Polizei
angekündigte Prozesslawine gegen G8-GegnerInnen.

Aufgrund der ersten anberaumten Verfahren gehen VertreterInnen des
Antirepressionsbündnis inzwischen allerdings davon aus, daß die angekündigten
1100 Strafverfahren hauptsächlich dem Zweck dienen, den Widerstand zu
kriminalisieren und der Polizei im Nachhinein eine Rechtfertigung für die
während des Gipfels durchgeführte Massenfestnahme von über 1000 Gipfelgegnern
zu geben.

Bei den Strafbefehlen handelt es sich zumeist um sehr abenteuerliche Vorwürfe,
wie z. B. das Vermummen mittels einer Regenhose, das passive Bewaffnen mittels
eines Gebissschutzes oder den Verstoß gegen das Versammlungsgesetz durch das
Verlassen des Bürgersteiges während einer Demonstration. Polizei und
Staatsanwaltschaft setzen darauf, daß nur wenige Gipfelgegner bereit sind,
wegen eines Strafbefehls von 50 Euro oder 20 Tagessätzen den Weg zum
Gerichtssitz nach Rostock auf sich zu nehmen und gegebenenfalls noch auf den
Anwaltskosten sitzen zu bleiben.

Neben der Kritik an der Kriminalisierung der G8-Proteste wendet sich das
Antirepressionsbündnis auch gegen das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden
bzgl. des Naziladens im Rostocker Stadtteil KTV. Während sich die Nazis unter
den Augen der Polizei mit Knüppeln und Eisenstangen bewaffnen können wird gegen
friedliche Anwohner massiv mit Polizeigewalt und Ermittlungsverfahren
vorgegangen.

Die Rostocker AktivistInnen wollen mit der Demonstration am 17.11, zu der
Unterstützung aus dem gesamten norddeutschen Raum erwartet wird, sowohl gegen
die Einschüchterung durch die Justiz protestieren als auch auf die zunehmende
internationale Vernetzung der Repressionsbehörden aufmerksam machen, für die
die G8 Gipfel und deren justizielle Nachbereitung ein wichtiges Testfeld sind.
Bewußt wird dabei an eine am gleichen Tag stattfindende Demonstration in Genua
angeknüpft. Derzeit wird in Genua 25 Leuten wegen der Teilnahme an den
Auseinandersetzungen um dem G8-Gipfel 2001 ein Prozess gemacht, bei dem die
Staatsanwaltschaft insgesamt 225 Jahre Haft fordert und von den Beschuldigten
Schadensersatz für den Imageverlust der Stadt Genua verlangt.

Ab morgen beginnt die Veranstaltungswoche des Antirepressionsbündnis ab 19 Uhr
30 im Cafe Median, Niklotstr.5-6 unter dem Titel „Reise nach Absurdistan“ mit
einem Überblick über die laufenden Verfahren gegen die Gipfelgegner durch
VertreterInnen des anwaltlichen Notdienstes und der Roten Hilfe. In den
folgenden 4 Veranstaltungen wird z. B auf die internationale
Polizeizusammenarbeit sowie die Möglichkeiten kreativer Antireperession mittels
direkter Aktion eingegangen.

Kontakttelefon: Dieter Rahmann, 0179-6268785

    * Webseite zur Demonstration: http://antirep.blogsport.de
    * Veranstaltungswoche: http://antirep.blogsport.de/Veranstaltungswoche

[Rostocker Antirepressionsbündnis]


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Abendblatt: Terrorverdacht Prozess vor Bundesgerichtshof - G8-Gegner und Rote
Flora heimlich verwanzt?

Hamburger Linksautonome, die im Vorfeld des G8-Gipfels (Anfang Juni in
Heiligendamm) als Terrorverdächtige ins Visier der Ermittler geraten waren,
sind offenbar in ihren Wohnungen belauscht worden. Auf Veranlassung der
Bundesanwaltschaft (BA) sollen mehrere Wohnungen einen Monat lang heimlich
verwanzt worden sein, so der Hamburger Rechtsanwalt Andreas Beuth. Telefonate
und private Gespräche seien aufgezeichnet worden. Beuth: "Ein großer
Lauschangriff, der sich nahtlos in eine Kette überzogener Maßnahmen einreiht."
Laut Beuth steht die BA zudem im Gerichtsverfahren, das derzeit beim
Bundesgerichtshof anhängig ist, "unmittelbar vor einer schweren Schlappe".

Nach mehreren Anschlägen auf Häuser und Autos von Persönlichkeiten aus Politik
und Industrie hatte die Bundesanwaltschaft Wohnungen und den Autonomen-Treff
Rote Flora durchsuchen lassen. Verdächtige wie der Hamburger Altlinke Fritz S.
(68) mussten DNA- und Geruchsproben abgeben. Die Anklagebehörde vermutete, dass
ein Netzwerk hinter den Anschlägen steckte. Sie leitete ein Verfahren wegen des
Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung (Ý 129 a StGB) ein. Im
Rahmen der Ermittlungen, das bestätigte die Bundesanwaltschaft drei Hamburger
Anwälten, sind offenbar Abhöranlagen installiert worden. Am 9. Mai sollen die
Wanzen heimlich ein, am 8. Juni heimlich wieder ausgebaut worden sein. Laut den
Anwälten habe die BA auch versucht, die Rote Flora zu verwanzen. Davon habe man
aber "aufgrund der Sensibilität des dort verkehrenden Publikums" Abstand
genommen. Laut Anwalt Beuth könnten gleichwohl bei der Razzia in der Flora
Überwachungsanlagen eingebaut worden sein. Beuth: "Unter dem Deckmantel der
Terrorabwehr werden die Betroffenen bis in die Privaträume bespitzelt. Die BA
hat versucht, eine totale Kontrolle aufzubauen." G8-Gegner hatten schon kurz
nach der Razzia ihrem Unmut Luft gemacht: Die Ermittler hätten Kritiker vor dem
Gipfel mundtot machen, sie quasi präventiv in Sippenhaft nehmen wollen.

Der Bundesgerichtshof, bei dem die Verfahren gegen die damals inhaftierten
G8-Gegner derzeit anhängig sind, hat laut Beuth am 22. Oktober erste Tendenzen
zur Wertung der Straftatbestände abgegeben. Demnach sehen die Richter den
Straftatbestand des Ý 129 a bei den einzelnen Taten als nicht erfüllt.
Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen und das Besprühen von Gebäuden seien keine
Straftaten, die dazu bestimmt sind, die bestehende Gesellschafts- und
Wirtschaftsordnung zu erschüttern. Die Sprecher der BA sagen zu den aktuellen
Entwicklungen nur so viel: "Zu laufenden Verfahren nehmen wir keine Stellung.
Es ist richtig, dass der Bundesgerichtshof voraussichtlich bald über die
Beschwerden der Verteidiger zu entscheiden hat. Wir werden sehen, was dabei
herauskommt."

erschienen am 7. November 2007

[http://www.abendblatt.de/daten/2007/11/07/813554.html]


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stattweb.de: Ist die militante Gruppe etwa gar keine terroristische Vereinigung?

In einer über indymedia vorab zur Verfügung gestellten Mitteilung des bei
"Badische Zeitung" und "taz" schreibenden Rechtsexperten Christian Rath könnten
die drei immer noch einsitzenden Berliner- als Mitglieder der mg und damit als
Mitglieder einer terroristischen Vereinigung verdächtigt - im Lauf dieser oder
der nächsten Woche ihre Zellen verlassen und das weitere Verfahren in Ruhe bei
sich daheim abwarten.

Nach einem Rath zur Kenntnis gebrachten Schreiben der Bundesrichter an die
Bundesanwaltschaft steigen selbt unter roten Roben Zweifel auf, ob man über die
bloße Absicht, drei Lastwagen zu grillen, tatsächlich die Grundfesern unserer
Gesellschaftsordnung erschüttern kann. Das wäre nämlich nach der Novellierung
eine Voraussetzung von 129a. Die alte Fassung des Paragraphen, wie sie gegen
die RAF angewendet worden war, war so weit gefasst, dass Verdachtschöpfung und
dringender Tatverdacht eins und das selbe wurden.

Die Bundesanwaltschaft führt derzeit mehrere Ermittlungsverfahren wegen
"Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" gegen vermeintliche
Aktivisten der mg.

Andrej ist vom "dringenden Tatverdacht" schon mal freigesprochen worden und
unterliegt nur dem "einfachen Anfngsverdacht". Nun die übrigen drei, die unter
verschärften Bedingungen in UHaft die Zeit verbringen, die ihnen gegeben
war.Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft gehören die drei zur mg, weil der
Anschlag "hinsichtlich des Anschlagsziels, der Tatzeit und der konkreten
Tatausführung" mg-Anschlägen ähnelt. Ein klassischer Zirkelschluss, da noch nie
ein Mitglied der mg verurteilt wurde. Weil ich schon einmal Gruppe x beweislos
verdächtigt habe, Gruppe y aber Taten der Gruppe X aufgreift und nachahmt,
verdächtige ich auch Gruppe y. Von dringendem Tatverdacht kann bei diesem
Schneckennudelverfahren keine Rede sein.

Bei den dreien geht es also - anders als bei Andrej Holm - nicht um die Frage,
ob überhaupt etwas strafrechtlich Relevantes passiert ist, sondern darum, ob
diese Taten der mg zugerechnet werden können und wie die mg einzustufen ist.
"Nach dem Ergebnis der Vorberatungen" sieht der 3. Strafsenat "nicht den
dringenden Verdacht begründet", dass es sich bei der militanten Gruppe um eine
terroristische Vereinigung handelt, heißt es in dem Schreiben der Richter, das
am 24. Oktober an die Bundesanwaltschaft ging. In Frage komme eher die
Mitgliedschaft in einer "kriminellen Vereinigung". Entscheidendes Kritieriums
ist -wie oben ausgeführt -seit einer Reform des Strafgesetzbuches durch die
rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2003, ob die Anschläge den Staat "erheblich
schädigen" können. Hieran zweifeln die Richter offensichtlich.

Der Unterschied ist relevant. Die Beschuldigten sitzen vor allem wegen des
Terrorverdachts in Untersuchungshaft. Wenn dieser wegfällt, können sie
vermutlich zu Hause auf ihren Prozess warten. Außerdem würde bei einer -nur-
"kriminellen Vereinigung" wahrscheinlich die Bundesanwaltschaft ihre
Zuständigkeit für das Verfahren an die Berliner Staatsanwaltschaft verlieren.

Die Bundesrichter stellen sogar die Frage, ob es sich bei der mg überhaupt um
eine dauerhafte Vereinigung von Personen handelt, die "sich als einheitlicher
Verband fühlen". Nach einem Bericht der Tageszeitung Welt aus dem August
glauben nämlich manche Verfassungsschützer, dass unter dem Label mg mehrere
Gruppierungen aktiv wurden. Die Anwälte der drei Beschuldigten gehen davon aus,
dass der BGH noch in dieser Woche über ihre Beschwerde gegen die Fortdauer der
Untersuchungshaft entscheidet.

Die Betroffenen können sich mit Recht freuen, bald wieder die unwirtlichste Ecke
Berlins verlassen zu können. Deshalb ist Entwarnung noch lange nicht angesagt.
Dass die Schnaube-Hunde der Dienste Paprapgrpahne wie 129 a am liebsten auf
alle ausdehnen wollten, die zusammen einer Wand ein paar Graffiti angediehen
lassen, ist das eine. Das andere, dass die Bundesrichter und andere, die ein
bißchen vorsichtiger vorgehen, die scharfe Waffe nicht leichtfertig abnutzen
wollen. Man könnte sie für Wichtigeres noch nötig haben. Wer jedem Schlachtung
androht, bedroht am Ende niemand mehr. Wenn jeder sowieso immer gleich mit der
Höchststrafe rechnen muss, dann wird er sich nicht mit kleinen Aktionen
begnügen. Er wird gleich zur großen Keule greifen. Über das Schlimmste hinaus
gibt es nichts Schlimmeres mehr.

Die heute im ganzen Bundesgebiet laufenden Demonstrationen gegen den
Überwachungsstaat sind auch nach der zu erwartebdeb Karlsruher Entscheidung
nötiger denn je. Schäuble und seine Gefolgschaft sind wahrscheinlich wenige
einsichtig und weniger genügsam als die paar Richter in Karlsruhe.

Quelle: Indymedia/ Christain Rath/ Artikel für taz und Badische Zeitung/
Vorabveröffentlichung
AutorIn: fg

[http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=2457]


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Ein Gespräch mit Mirko Mazzali

»Das Urteil hätte schwere Folgen für die Angeklagten«

Björn Resener

Mirko Mazzali ist Anwalt. Er vertritt zwei der 25 Angeklagten, denen »Verwüstung
und Plünderung« im Rahmen der Proteste gegen den G-8-Gipfel im Sommer 2001 in
Genua (Italien) vorgeworfen wird. Für internationales Aufsehen hatte damals die
Polizeibrutalität gesorgt. Demonstrationen wurden angegriffen und der 23jährige
Carlo Giuliani wurde bei den folgenden Auseinandersetzungen von der Polizei
erschossen.

Ihre Mandanten stehen zur Zeit im Zusammenhang mit den Protesten gegen den
G-8-Gipfel 2001 in Genua wegen »Verwüstung und Plünderung« vor Gericht. Um was
für einen Paragraphen handelt es sich dabei?

Es handelt sich um den Artikel 419 des italienischen Strafgesetzbuches, der ein
Strafmaß von acht bis 15 Jahren Haft vorsieht. Er entstammt dem Codice Rocco.
Artikel wie »Verwüstung und Plünderung« sollten Überfälle fremder Truppen auf
italienische Städte rechtlich verfolgbar machen. Der Artikel 419 ist damals
jedoch nur sehr selten angewandt worden.

Wie ist der Vorwurf gegen die 25 angeklagten Globalisierungskritiker zu
bewerten?

Unter juristischen Gesichtspunkten ist diese Anklage völlig absurd. Nicht einmal
1977 und in den folgenden heißen Jahren, als es Demonstrationen gab, auf denen
geschossen wurde, kam dieser Artikel zur Anwendung. Dies war angesichts seiner
ursprünglichen Intention auch absolut richtig.

Was für ein Strafmaß wird für Ihre Mandanten gefordert?

Sechs Jahre und acht Monate Haft für den einen sowie 16 Jahre Haft für die
andere. Sie werden, neben diversen Einzeldelikten, vor allem der Mitgliedschaft
in einer nichtexistierenden Vereinigung namens »Black Bloc« beschuldigt. Diese
wiederum soll die Stadt Genua verwüstet und in Brand gesteckt haben.

Welche Folgen hätte eine Verurteilung nach Artikel 419?

Das wäre wirkliches Unrecht mit schwerwiegenden Folgen für die Verurteilten.
Zudem wäre hiermit ein Präzedenzfall geschaffen, der weiterem Unrecht Vorschub
leisten würde. Das Problem mit dem Artikel 419 ist, daß keinesfalls definiert
wurde, was unter »Verwüstung und Plünderung« genau zu verstehen ist. Das
Einwerfen eines Schaufensters wird normalerweise als Sachbeschädigung geahndet.
Wird daraus »Verwüstung und Plünderung« gemacht, stehen schnell mehrere Jahre
Gefängnis zur Debatte.

Auf die Angeklagten kommen auch zivilrechtliche Entschädigungsforderungen zu.
Worum geht es dabei?

Der italienische Staat will finanzielle Entschädigung, und zwar hauptsächlich
für den Imageverlust, den er im Sommer 2001 erlitten hat. Meiner Meinung nach
sollten diese Forderungen an die Ordnungskräfte gestellt werden, die in aller
Öffentlichkeit Demonstranten zusammengeschlagen haben.

Damals Festgenommene berichteten immer wieder von Folter und faschistischen
Liedern, die von den Beamten auf den Wachen gesungen wurden. Den Einsatz gegen
schlafende Gipfelgegner in der Diaz-Schule bezeichnete selbst ein leitender
Polizeibeamter in einem anderen Prozeß als »Gemetzel«. Spielt das eine Rolle in
den zur Zeit laufenden Verfahren gegen Gipfelgegner?

Die Anklage will diese Sachverhalte voneinander trennen. Ihrer Meinung nach gibt
es keinen Zusammenhang zwischen den Polizeiangriffen auf angemeldete und
genehmigte Demonstrationen und den darauf folgenden Reaktionen.

Mit dem Vorwurf der »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung«
(Paragraph 129a des Strafgesetzbuches) wurden im Rahmen des G-8-Gipfels auch in
Deutschland absurde Verfahren gegen politische Aktivisten erhoben. Sehen Sie
Parallelen?

Juristisch gibt es kaum Parallelen, weil dem deutschen Paragraphen 129 in der
italienischen Rechtsprechung eher der Artikel »subversive Vereinigung«
entspricht. Vom Strafmaß ist der Artikel »Verwüstung und Plünderung« nebenbei
bemerkt noch schwerwiegender. Politisch hingegen ist die Parallele
offensichtlich. Nicht opportune Meinungen sollen unterdrückt werden. Es geht
darum, Angst zu machen und die Leute davon abzuhalten, auf die Straße zu gehen
und zu protestieren.

Für den 17. November sind in Genua und in Rostock Demonstrationen in Solidarität
mit den Angeklagten und gegen Polizeigewalt angekündigt, weitere Informationen:
www.gipfelsoli.org/Home/Genua_2001

[http://www.jungewelt.de/2007/11-06/027.php]


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Schnüffelstaat explodiert

Die Deutsche Telekom vermeldet einen explosionsartigen Anstieg von Anfragen des
Staatsapparates bezüglich genutzter IP-Adressen. Gab es im Jahr 2003 noch
insgesamt 3,170 Anfragen an die Telekom, zu einer IP-Adresse die entsprechenden
Nutzerdaten (Anschrift, etc) herauszugeben, so stieg die Anzahl im vergangenen
Jahr auf 94,417. Für das laufende Jahr schätzt der Telekom-Jurist Bernd Köbele
die Zahl der Anfragen auf insgesamt 210,057!

Pikant: Nur ein geringer Prozentsatz (0.42%) betreffe die Suche nach
mutmaßlichen Terroristen, ein Motiv, welches in diesen Tagen oft als
Totschlagargument verwendet wird. Bei fast 80% der Anfragen handele es sich um
Ermittlungen in einfachen Betrugsdelikten. Bernd Köbele stellte diese Zahlen
auf der Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
Schleswig-Holstein vor. Ein PDF seiner Präsentation kann hier heruntergeladen
werden.

[http://www.acepoint.de/index.php?id=181]