[Gipfelsoli Newsletter] Heiligendamm -- Hokkaido
Öffentlicher Verteiler der Gipfelsoli-Infogruppe
gipfelsoli-l at lists.nadir.org
Di Okt 23 09:34:03 CEST 2007
- Kampagne gegen den "11. Europäischen Polizeikongreß"
- Bundesgerichtshof entscheidet über Haftbefehl gegen Berliner Soziologen
- Preisausschreiben: Was ist Terrorismus?
- Terroristenjäger suchen Zeugen
- Den Angriff auf den §129a ins Zentrum rücken
- BigBrother-Laudatio für „Generalbundesanwalt“ Monika Harms
- Soligruppe Berlin: Zum Stand der Dinge (§129a Ermittlungen)
- Stadtteilüberwachung mit Drohnen
- Japan Infotour goes to Germany
- Außenminister von Russland und Japan erörtern nächsten G8-Gipfel
------------------------------------------------------------------------------
Kampagne gegen den "11. Europäischen Polizeikongreß" am 29./ 30. Januar 2008 in
Berlin
* Gegen eine “globale Sicherheitsarchitektur”
* Für mehr sicherheitskritisches Verhalten
Im Verlauf der letzten Monate ist einiges öffentlich geworden über
Ermittlungsmethoden von Sicherheitsbehörden: Vorratsdatenspeicherung,
Online-Durchsuchung, so genannte “Textanalyse von Taterklärungen” (angewandt in
den Ermittlungsverfahren nach §129a gegen G8-AktivistInnen) etc. Polizei und
Nachrichtendienste wollen ungehinderten Zugriff auf Personendaten und
User-Profile im Internet. Internetanbieter müssen ihren Traffic langfristig
speichern und damit polizeiliche Datenbanken entlasten.
Die Debatte um die Einführung biometrischer Pässe hat in Erinnerung gerufen,
dass die Industrie längst komplexe Überwachungssysteme entwickelt hat:
Iris-Scanning, RFID-Chips (z.B. zum Einkauf im Supermarkt oder auf Ausweisen),
automatische Gesichtserkennung etc. Im Bereich der “Border Control” sollen
“privilegierte Reisende” mit biometrischen Pässen “automatisch einreisen”
können. Die neue “Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen” (FRONTEX) ist beauftragt, eine permanente “Risiko- und
Gefahrenanalyse” der EU-Außengrenzen zu erstellen und für mehr Koordinierung
und Überwachung zu sorgen. Die technische Aufrüstung steht im Mittelpunkt.
Kontrolle, Normierung und Überwachung sind keine neuen Phänomene. Der Rückbau
sozialer Sicherung im globalisierten Kapitalismus geht einher mit der
Umstrukturierung von Innenstädten, “Gated Communities” mit Kameras, Zäunen und
Security oder Video-Überwachung am Arbeitsplatz. Neben der Bewegungsfreiheit
wird die freie Nutzung des Internets zunehmend eingeschränkt. Gegen politisch
missliebige Bewegungen werden neue Gesetze erlassen.
Mit Rückendeckung von Polizei-Gewerkschaften, BKA- und Polizei-Hardlinern wollen
Innenpolitiker politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen für die
Einführung neuer Sicherheitstechnologie schaffen. Dieser Umbau soll zu einer
“globalen Sicherheitsarchitektur” beitragen, die auf Ansätzen des
US-Heimatschutzministeriums (Department of Homeland Security) aufbaut. Dessen
“Mission” ist, “Bedrohungen voraussehen, zuvorkommen und abwenden”.
Das Thema “Sicherheit” ist längst zum umkämpften Markt in der IT-Branche
geworden. Dutzende Anwender konkurrieren wenn es darum geht, Informationen für
beteiligte Behörden schnell verfügbar zu machen, Kommunikation über Digitalfunk
zu verschlüsseln oder Software zu programmieren, damit unterschiedliche
Datenbanken miteinander harmonisieren. Dabei handelt es sich um Software, die
kommerziell vertrieben wird, etwa für Hochschulen, Behörden oder private
Anwender, und auf den Betrieb bei Polizei und Nachrichtendiensten abgestimmt
wird. Unterschiedliche technische Standards anderer Länder stellen dabei ein
Problem polizeilicher Zusammenarbeit dar. Auf der nächsten Konferenz wollen
deutsche Polizeigewerkschaften einen Aufruf zur Einführung einheitlicher
Software veröffentlichen.
Der “Europäische Polizeikongreß” ist ein Forum, auf dem sich Politiker,
Polizeibehörden, Nachrichtendienste, Bundeswehr und Sicherheitsindustrie über
die Implementierung neuer Verfolgungsmaßnahmen verständigen. Der jährliche
Kongreß hat den Charakter einer “Sicherheits-Messe” , in den ersten Jahren
stand die technische Ausrüstung auf der Tagesordnung. Inzwischen stehen
Verfolgungsbehörden allerdings vor der Frage wie der immense Umfang an Daten
sinnvoll verarbeitet werden soll. Eine Antwort darauf ist das sogenannte
“Data-Mining” , ein Prozeß mit dem Texte, Abhörmitschnitte oder Videos auf
Schlüsselwörter oder Redewendungen untersucht und Personen zugeordnet werden.
Einige Anbieter entwickeln Software die es ermöglichen soll, die
Wahrscheinlichkeit zukünftiger Gesetzesübertretungen mathematisch zu berechnen.
Die Firma SPSS beschreibt diesen Vorgang in einem Referat auf dem “Europäischen
Polizeikongreß” als “Die Evolution in der Verbrechensbekämpfung… Vom Reagieren…
Zur Eigeninitiative… Zur Vorhersage…” . Damit wäre der erste Schritt der
“Homeland Security” -Ideologie vollzogen: Das “Vorhersehen von Bedrohungen” .
Auch für das “Zuvorkommen von Bedrohung” , erfüllt der “Europäische
Polizeikongreß” eine Funktion: eine Vernetzung internationaler Polizeibehörden,
die weit über bereits bestehende Strukturen hinausgeht (Europäisches Polizeiamt
EUROPOL, Schengen-Informationssystem SIS). Die Bundeswehr ist in die
Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden eingebunden. Im In- und Ausland ist
mehr Einsatz im Innern vorgesehen (“Zivil-Militärische Zusammenarbeit”). Im
“Kampf gegen Internationalen Terrorismus” , für “Border Control” oder die
“Bewältigung polizeilicher Großlagen” wie Gipfeltreffen oder Sportereignisse
sind neue Agenturen, Institute, Arbeitsgruppen und Forschungsprogramme
entstanden. Zentrale Themen sind diskrete Aufklärung und Intervention. Dabei
geht es um Kommando- und Kontrollsysteme, Zugriff auf Geheimdienstdatenbanken,
den Umgang mit Beschwerden gegen Polizei, IT-Infrastruktur, Zäune, “Handhabung
von Menschenmassen” (“Crowd Management”) sowie Medien- und PR Strategien.
Charakteristisch für diese neue polizeiliche Vernetzung ist ihre Arbeit im
Verborgenen. Nationale und supranationale Polizeibehörden stellen sogenannte
“Verbindungsbeamte” ab, die sich in “Closed door meetings” über
Sicherheitsfragen abstimmen. Das neue Wissen um die Kontrolle
“sicherheitskritischen Verhaltens” wird auf regelmäßigen Konferenzen, Workshops
oder in Seminaren der Polizei-Akademien weitergegeben. Ziel ist die Entwicklung
internationaler Standards. Die internationale Vernetzung von
Sicherheitsbehörden setzt sich über limitierende politische Regelungen hinweg
und agiert ohne rechtsstaatliche Kontrolle.
Die “globale Sicherheitsarchitektur” hat eine neue Qualität. Der Focus auf
“vorhergesagte Risiken” setzt Menschen einem Generalverdacht aus. Dies stellt
Soziale Bewegungen vor eine große Herausforderung. Wir schlagen deshalb eine
Kampagne gegen den “11. Europäischen Polizeikongreß” im Februar 2008 in Berlin
vor. Die Kampagne hat zunächst folgende, eher allgemeine Ziele:
* Protest gegen die Architekten der “globalen Sicherheitsarchitektur” des
Neoliberalismus
* Eine Intervention in den Diskurs von Bedrohungsszenarien, die neue
Sicherheitsmaßnahmen begründen sollen
* Das Sichtbarmachen informeller Strukturen europäischer
Polizei-Zusammenarbeit
* Die Sensibilisierung für neue Überwachungsmethoden im IT-Bereich
* Die Skandalisierung des Einflusses der Industrie auf die “globale
Sicherheitsarchitektur”
* Für mehr sicherheitskritisches Verhalten
Der Polizeikongreß 2008 steht unter dem Motto “Informationstechnologie –
Ermittlung – Einsatz” . Am Dienstag den 29. Januar um 15.30 Uhr referiert
Innenminister Schäuble im “Forum der europäischen Innenminister” . Zusammen mit
anderen Gruppen organisieren wir zu diesem Termin eine Kundgebung, evtl. eine
Demonstration.
Wir wollen mit der Kampagne ein breites Spektrum von Gruppen erreichen und
denken, dass der “11. Europäische Polizeikongreß” eine Gelegenheit zur
Verlängerung bestehender Kampagnen sein kann: Gegen Vorratsdatenspeicherung,
gegen 129abc, Frontex, Oury Jalloh, Antimilitarismus etc.
* Hintergrund zum “Europäischen Polizeikongreß”:
http://gipfelsoli.org/Home/4223.html
* Offizielles Programm:
https://gipfelsoli.org/static/Media/Repression/euro-police-program-2008.pdf
six hills
------------------------------------------------------------------------------
Bundesgerichtshof entscheidet über Haftbefehl gegen Berliner Soziologen
Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten - einen promovierten
Soziologen, der u. a. an der Berliner Humboldt-Universität beschäftigt ist -
ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung. Auf seinen Antrag hatte der Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs am 1. August 2007 Haftbefehl gegen den Beschuldigten
erlassen. Dieser ist auf den Vorwurf gestützt, der Beschuldigte habe sich
mitgliedschaftlich an der linksextremistischen gewaltbereiten Organisation
"militante gruppe (mg)" beteiligt, der die Strafverfolgungsbehörden,
insbesondere aufgrund entsprechender Selbstbezichtigungsschreiben, eine Serie
von Brandanschlägen zurechnen, die seit mehreren Jahren überwiegend in dem
Gebiet Berlin/Brandenburg begangen worden sind. Mit Beschluss vom 22. August
2007 hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen
Auflagen außer Vollzug gesetzt, worauf der Beschuldigte aus der
Untersuchungshaft entlassen worden ist. Gegen diesen Beschluss hat der
Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt. Der für Staatsschutzstrafsachen
zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird voraussichtlich am
Mittwoch, den 24. Oktober 2007, gegen 12.00 Uhr eine Entscheidung über dieses
Rechtsmittel bekannt geben.
Karlsruhe, den 22. Oktober 2007
------------------------------------------------------------------------------
Preisausschreiben: Was ist Terrorismus?
* Bündnis lobt Internationalen Preis aus
* Kein Terror vor vier – oder: Was ist eigentlich ein Feierabendterrorist?
Die Bundesanwaltschaft verfolgt ihn. Die rot-grüne Koalition hat versucht, ihn
neu zu definieren. Der Bundesgerichtshof muss ihn prüfen und unsere Freunde
sollen seinetwegen angeklagt werden.
Das Phantom “Terrorismus”.
Mit dem Paragraph 129a des Strafgesetzbuches sollen die Betätigung und die
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung juristisch verfolgt werden,
doch selbst die höchsten Richter der Republik sind sich nicht ganz sicher, was
darunter verstanden werden soll. Die Bundesjustizministerin denkt, dass nicht
mal der 11. September terroristisch war, aber alle haben davor Angst. Das
Strafgesetzbuch, die UNO und auch die EU haben gar keinen festgelegten
Terrorismusbegriff und auch wir fragen uns aktuell: Was ist eigentlich
Terrorismus? Wer ist ein Terrorist? Und was eine terroristische Handlung?
Das Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens sucht Definitionen für
‘Terrorismus’: juristisch, humoristisch, politisch. Eingereicht werden können
Texte, Fotos, Videos, Podcasts, Postkarten, Plakate, künstlerische,
wissenschaftliche oder journalistische Beiträge. Vorschläge von Einzelpersonen,
Kollektiven, mit oder ohne Künstlernamen können bis zum 30. November 2007
eingesandt werden.
Eine international besetzte Jury wird die Beiträge begutachten und die besten
zur Prämierung vorschlagen. Ende des Jahres 2007 werden die besten Vorschläge
öffentlich präsentiert und die Preise feierlich überreicht.
Wir freuen uns, wenn Sie über die Auslobung dieses neuartigen und ungewöhnlichen
Preises in ihren Medien berichten. Für Fragen stehen wir unter der oben
genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.
Weitere Infos gibt es unter: http://einstellung.so36.net/de/was-ist-terror
Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens
------------------------------------------------------------------------------
Terroristenjäger suchen Zeugen
In den Ermittlungen gegen die "militante gruppe" lädt die Bundesanwaltschaft
ZeugInnen vor - darunter den Soziologen Hartmut Häußermann. VON PETER NOWAK
Der Sozialwissenschaftler Hartmut Häußermann wird sich kommende Woche Urlaub
nehmen müssen. Er gehört zu den 14 Personen, die von der Bundesanwaltschaft zur
ZeugInnenbefragung in die Berliner Zentrale des Bundeskriminalamtes geladen
wurden. Die Befragungen stehen im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen des
Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Gemeint ist
die "militante gruppe" (mg).
Drei der sieben Beschuldigten, Oliver R., Florian L. und Axel H., sitzen seit
dem 31. Juli in der JVA Moabit in Untersuchungshaft. Sie wurden bei dem
Versuch, in der Nähe von Potsdam Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden, festgenommen.
Der Stadtsoziologe Andrej H., der am selben Tag in seiner Wohnung verhaftet
wurde, wurde nach drei Wochen gegen Kaution und mit Meldeauflagen aus der
Untersuchungshaft entlassen. Drei weitere Beschuldigte waren von Beginn an auf
freiem Fuß.
Gegen die Freilassung von Andrej H. hat die Bundesanwaltschaft (BAW) Beschwerde
eingelegt. Der zuständige Bundesgerichtshof (BGH) will dabei gleich die Frage
entscheiden, ob in dem Verfahren überhaupt wegen Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129 a ermittelt werden kann.
Sollte der BGH dies verneinen, "müsste das Verfahren gegen meinen Mandanten
sofort eingestellt werden", sagt die Anwältin von Andrej H., Christina Clemm.
Gegen die drei noch Inhaftierten könne dann nur noch wegen versuchter
Brandstiftung ermittelt werden. "Dafür aber wäre die Bundesanwaltschaft nicht
zuständig." Dann entfiele auch der Haftgrund, sagen die Anwälte der
Inhaftierten, und legten am 15. Oktober Haftbeschwerde ein. Rechtsanwalt Stefan
Schrage, der Axel H. vertritt, sieht in der Entscheidung des BGH, die in den
nächsten Tagen erwartet wird, eine "Signalwirkung auch für andere 129
a-Verfahren".
In einer Presseerklärung kritisiert die ZeugInnengruppe, dass die BAW mit den
Vorladungen begonnen hat, ohne die Entscheidung abzuwarten. Die Auswahl der
Geladenen sei wahllos. "Neben Menschen aus dem näheren Umfeld der Beschuldigen
sind hiervon auch Menschen betroffen, die bisher keinen Zusammenhang zu den
Beschuldigen oder dem Verfahren erkennen können." Die ZeugInnen sehen eine neue
Qualität darin, dass jetzt nicht mehr die Polizei, sondern die
Staatsanwaltschaft vorlädt. Dem müssen die Betroffenen Folge leisten und sind
rechtlich zur Aussage verpflichtet. Bei einer Weigerung kann die Justiz
Zwangsgeld und Erzwingungshaft bis zu sechs Monaten verhängen.
Auch die JuristInnen sehen die ZeugInnenbefragung kritisch. Sie diene vor allem
der Ausforschung des persönlichen und beruflichen Umfelds der Beschuldigten bis
ins kleinste Detail, kritisiert Anwalt Alain Mundt. Dabei könnten
Verhaltensweisen, die eigentlich völlig unverdächtig sind, wie eine
Freundschaft und ein E-Mail-Kontakt mit einem der Beschuldigten, plötzlich
strafrechtlich relevant werden.
Die Solidaritätsgruppen rufen für Samstag um 13 Uhr vor der JVA Moabit
(Alt-Moabit 12) zu einer Kundgebung für die drei Inhaftierten auf.
------------------------------------------------------------------------------
Den Angriff auf den §129a ins Zentrum rücken
Zum Ermittlungsverfahren wegen vermeintlicher "mg"-Mitgliedschaft
Die Linke ist wieder einmal mit einem 129a-Verfahren konfrontiert. Ende Juli
wurden vier Personen verhaftet: Drei sollen versucht haben, Bundeswehrfahrzeuge
in Brand zu setzen. Die vierte Person, der Soziologe Andrej H., soll für das
Schreiben von Kommuniqués zu vorhergehenden Anschlägen verantwortlich gewesen
sein. In allen Fällen geht es um den Verdacht der Mitgliedschaft in der - von
BAW und Ermittlungsrichter beim BGH als "terroristisch" eingestuften -
"militanten gruppe". Andrej wurde inzwischen gegen Kaution freigelassen. Dies
ist aber kein Grund zur Entwarnung: Gegen Andrej und die drei noch Inhaftierten
wird weiterhin - genauso wie gegen drei weitere Beschuldigte, die (bisher) nicht
inhaftiert wurden - nach §129a StGB ermittelt.
In den letzten Wochen hat sich in der Linken eine genauso starke wie pauschale
Rhetorik in Bezug auf die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft (BAW) durchgesetzt.
Auch der ak hatte sich daran beteiligt. Die Anwendung des §129a StGB auf diesen
Fall sei "unhaltbar", und die dem zu Grunde liegenden "Konstruktionen" seien
"absurd". (ak 519) Kritisiert wird nicht der zu Grunde liegende Paragraf und
seine Anwendung, sondern es wird behauptet, dass eben jener Paragraf hier gar
nicht zur Anwendung kommen dürfte.
Keine falschen Schlussfolgerungen ziehen
Positiver Bezugspunkt ist dabei das Kriterium des Gesetzes, nach dem Terrorismus
nur vorliegt, wenn es zu einer erheblichen Schädigung des Staates kommen solle
(und kommen kann). Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Damit wird eine
Gesinnungsjustiznorm, die die politische Motivation der Tat offen zum
Anknüpfungspunkt der (erhöhten) Strafe macht, zum Bezugspunkt der Argumentation
der Verteidigung und der Soli-Arbeit.
Für viele, die sich in der Soli-Arbeit und der Soli-Berichterstattung
engagieren, stellt sich die Lage so dar: Wenn die Vorwürfe gegen Andrej H.
brüchig würden, wird das ganze 129a-Konstrukt brüchig. Gehofft wird: Wenn sich
der Vorwurf gegen Andrej H., die Anschlagserklärungen der "mg" geschrieben zu
haben, ausräumen lässt, dann gibt es erstens auch im Falle der drei Personen,
denen die versuchte Brandstiftung vorgeworfen wird, keine Verbindung zur "mg"
mehr und zweitens komme dann auch in deren Fall die Anwendung des §129a nicht
mehr in Betracht. Eine Kritik am 129a wäre dann in der Tat überflüssig.
Auch im ak wurde implizit so argumentiert. Die Schlussfolgerung ist wirklich
spielend leicht zu ziehen: Wenn die ganze Konstruktion nur an zwei angeblich
konspirativen Treffen zwischen Andrej und Florian hängt, dann muss nur Andrej
aus dem Spiel sein und das ganze Konstrukt bricht zusammen.
Doch dieses Kalkül beruht auf einer selektiven Wahrnehmung des bisher bekannten
Sachverhalts und kann - entgegen allen gut gemeinten Absichten - in einem
strategischen Desaster enden, und deshalb wäre es dringend notwendig, die
Argumentationsstrategie von Verteidigung und Soli-Arbeit zu überdenken und zu
verändern. Die Behauptung der BAW, der versuchte Brandanschlag vom 31. Juli
weise "hinsichtlich des Anschlagsziels, der Tatzeit und der konkreten
Tatausführung eine Vielzahl von Parallelen zu Anschlägen der terroristischen
Vereinigung ,militante gruppe (mg)` in der Vergangenheit auf"
(BAW-Presseerklärung, 1.8.07), wurde im ak mit dem Satz, "Mehr hat sie (die
BAW) nicht zu bieten", abgetan.
Den §129a grundlegend in Frage stellen
Man kann natürlich - durchaus von bestimmten Erfahrungen gesättigt - von der
Hypothese ausgehen: "Die lügen." Eine fundierte Verteidigungsstrategie müsste
aber vielmehr mindestens von dem fast worst-case-Szenario ausgehen: "Vielleicht
lügen sie ausnahmsweise mal nicht." Falls die BAW an diesem Punkt tatsächlich
etwas in der Hand hat, dann wäre nämlich die ganze eingangs skizzierte
Verteidigungsstrategie auf Sand gebaut und würde früher oder später kläglich
zusammenbrechen. Die umgekehrte Strategie wäre doch viel sicherer: Sich jetzt
auf "bisher hat die BAW keine Beweise präsentiert" zu beschränken, und später
dann aufzutrumpfen, wenn sie auch im Prozess nichts in den Händen hat, als
schon jetzt laut "unhaltbar" und "absurd" zu tönen - und sich dann später
vielleicht doch kleinlaut korrigieren zu müssen, dass es einiges gibt. Das, was
die Verteidigung im Moment macht, beinhaltet doch das hohe Risiko, am Ende
gegenüber Gericht, Öffentlichkeit und BündnispartnerInnen als völlig
unglaubwürdig dazustehen!
1) Die laut tönende Rhetorik von "absurd" und "unhaltbar" in Bezug auf die von
der BAW behauptete "mg"-Mitgliedschaft der drei "Brandenburger" sollte m.E.
schleunigst zurückgefahren werden. Vielmehr ist in Bezug auf jene Behauptung
der BAW juristische und kriminalistische Kleinarbeit erforderlich, die einer
etwaigen Indizienkette der BAW konkrete Einwände (auf der Ebene von
kriminaltechnischen Gutachten etc.) und den liberalen Grundsatz "im Zweifel für
den Angeklagten" entgegenhält.
Und weil wir uns 2) nicht sicher sein können, wie ein solcher Indizien-Streit
über eine "mg"-Mitgliedschaft der drei "Brandenburger" ausgeht und auch ohnehin
politisch etwas fragwürdig ist (was ja auch noch passieren kann: Vielleicht
wollen die drei sich ja gar nicht von der "mg" distanzieren), muss der
politische und verfassungsrechtliche Angriff auf den §129a im Zentrum von
Solidaritätsarbeit und Verteidigung stehen. Und dafür stehen die Chancen im
Prinzip nicht schlecht, wenn denn die Verteidigung bereit wäre, eine
Modifizierung ihrer Argumentation vorzunehmen: Denn es ist gerade das "den
Staat erheblich Schädigen"-Kriterium des neugefassten §129a, auf das sich die
Verteidigung bisher positiv bezieht, um den Terrorismus-Vorwurf abzuwehren, an
dem der Gesinnungsjustiz-Charakter der Neufassung des §129a viel deutlicher
wird als an der alten.
Was versucht werden sollte ist, den §129a und den EU-Rahmenbeschluss zur
Terrorismusbekämpfung (der ähnlich formuliert ist), anhand dieses
Staatsfeindlichkeits-Kriteriums wegen Verstoßes gegen Art. 3 III (sowie 4 und 5
I, II) GG bzw. Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu kippen. Alle
diese Vorschriften besagen, dass eine Benachteiligung wegen politischer oder
sonstiger Anschauung strikt (d.h.: diese Grundrechte sind auch nicht durch
Gesetz einschränkbar) verboten ist. Genau eine solche Benachteiligung stellt
aber sowohl das an den §129a geknüpfte Sonderverfahrens- und
Sonderermittlungsrecht als auch das in bestimmten Fällen gegenüber nicht als
terroristisch klassifizierten Taten erhöhte Strafmaß dar, wenn dort die
Angriffsrichtung "politische, verfassungsrechtliche, wirtschaftliche oder
soziale Grundstrukturen eines Staates" zum Anknüpfungspunkt gemacht wird.
Paragraphenamazone
Mehr Hintergründe und Einwände auf http://delete129a.blogsport.de
ak - zeitung für linke debatte und praxis / Nr. 521 / 19.10.2007 /
Paragraphenamazone, 19.10.2007
------------------------------------------------------------------------------
BigBrother-Laudatio für „Generalbundesanwalt“ Monika Harms
„Besonders frag- und preiswürdig“
Von Rolf Gössner
Die Generalbundesanwältin – die sich als oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde
immer noch „Der Generalbundesanwalt“ nennt – erhält den BigBrotherAward für ihre
Maßnahmen gegen Gegner des G-8-Gipfels in Heiligendamm im Mai dieses Jahres. Die
Jury hält dabei zwei Aspekte für besonders frag- und damit preiswürdig:
Zum einen hat Frau Harms beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH)
beantragt, auf der Suche nach Bekennerschreiben militanter G-8-Gegner in
Hamburg systematische Briefkontrollen durchführen zu lassen. Zweitens hat Frau
Harms angeordnet, von G-8-Gipfelgegnern, die der Militanz verdächtigt wurden,
Körpergeruchsproben aufzunehmen und zu konservieren.
Harms
Beide Maßnahmen sind im Rahmen von Terrorismus-Ermittlungen und Razzien gegen
Globalisierungskritiker durchgeführt worden, die sich damit bereits im Vorfeld
des G-8-Gipfels unter Terrorverdacht gestellt sahen. Diese Ermittlungen haben
zwar bislang zu keinen Anklagen geführt, dafür aber zu umfangreichen
Vorfeld-Ausforschungen per Datenerfassung und -verarbeitung – Ausforschungen,
die der Erstellung von Soziogrammen des G-8-Protest- und Widerstandspotentials
dienen.
Postkontrollen: Präventivschlag gegen das Briefgeheimnis
Nach einem Brandanschlag in Hamburg am 22. Mai 2007 hatte der
BGH-Ermittlungsrichter auf Antrag der Generalbundesanwältin noch am gleichen
Tag eine umfangreiche Postkontrolle angeordnet. Überprüft wurden alle in der
Zeit vom 22. bis 24.05. bei der Deutschen Post AG, Briefzentrum 20 in Hamburg,
aufgegebenen Postsendungen – auf der Suche nach Briefen, die an bestimmte
Zeitungsredaktionen adressiert waren. Dies geschah im Rahmen eines
Ermittlungsverfahrens wegen des „Verdachts der Gründung einer terroristischen
Vereinigung“ gemäß § 129a Strafgesetzbuch gegen drei Beschuldigte, die einer
„Militanten Kampagne zum Weltwirtschaftsgipfel (G8) 2007 in Heiligendamm“
verdächtigt worden sind.
Gesucht wurde nach Briefen, deren äußeres Erscheinungsbild – u.a. ohne Absender,
Verwendung von Adressaufklebern – darauf schließen ließ, dass es sich bei ihrem
Inhalt um Selbstbezichtigungsschreiben zu besagtem Brandanschlag handelt. Im
Trefferfall sollte per Spurensuche – etwa Fingerabdrücke oder Geruchsspuren –
herausgefunden werden, wer Urheber der aufgefundenen Schreiben und
gegebenenfalls für den Anschlag verantwortlich war.
Zwar sei – so die Generalbundesanwältin – nur ein Brief unter Mitwirkung einer
Staatsanwältin geöffnet worden. Doch sämtliche in den Zustellungsbezirken des
Briefzentrums aufgegebenen Sendungen – und das waren Tausende – sind auf der
Suche nach den Verdachtskriterien rund um die Uhr in Augenschein genommen und
überprüft worden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte sah dadurch „ganze
Stadtteile unter Generalverdacht“ gestellt.
Die Postkontrolle haben Ermittler des Hamburger Landeskriminalamtes und des
federführenden Bundeskriminalamtes vollzogen – obwohl diese Aufgabe
ausschließlich Angehörigen des Postdienstleisters obliegt. Weder
Staatsanwaltschaft noch ihre polizeilichen Hilfskräfte sind hierzu befugt, weil
ein Eindringen von Ermittlungsorganen in Post-Gebäude das Briefgeheimnis über
den gesetzlichen Rahmen hinaus beeinträchtigt. Denn die betreffenden Beamten
erhalten dort auch Kenntnis von anderen, nicht unter die angeordnete
Beschlagnahme fallenden Briefsendungen – auch über die Korrespondenz von
Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten oder Journalisten.
Das ist ein Eingriff in das durch Artikel 12 Grundgesetz geschützte
Berufsgeheimnis und in das Grundrecht des Brief- und Postgeheimnisses, das sich
eben nicht allein auf den Inhalt einer Briefsendung erstreckt, sondern auf die
gesamten Kommunikationsvorgänge – also auch auf die Tatsache, ob überhaupt ein
Briefverkehr zwischen bestimmten Personen stattfindet. Die Gewissheit
unbeobachteten Postverkehrs war also nicht mehr gegeben. Neben einer
Beeinträchtigung des Briefgeheimnisses dürfte die Kontroll-Aktion auch gegen
den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen haben. Hierfür ist
ursächlich Frau Harms verantwortlich, deren oberste Anklagebehörde den
Beschlagnahme-Antrag beim BGH gestellt hatte.
Geruchsproben: der Duft des Terrors
In den genannten Ermittlungsverfahren sind auf Betreiben der
Generalbundesanwältin während der Razzien am 9. Mai 2007 bei mindestens fünf
verdächtigen G-8-Gipfelgegnern Körpergeruchsproben aufgenommen und konserviert
worden. Solche intimen Daten dienen der Identifizierung mit Hilfe speziell
abgerichteter Polizeispürhunde, die herausfinden sollen, ob eine verdächtigte
Person an einem bestimmten Tatort war oder ein Tatwerkzeug oder
Bekennerschreiben berührt hat. Es ging bei den konkreten Ermittlungen um
diverse Farb- und Brandanschläge, also um Sachbeschädigungen. Die
Ermittlungsbehörde von Frau Harms bezeichnet diese archaisch anmutende
Schnüffelmethode – inmitten einer digitalen und vernetzten Fahndungswelt – als
„ganz normal“, um nicht zu sagen „stinknormal“ – wenn sie auch noch selten
angewandt werde.
Auch wenn die fünf Geruchsproben im Rahmen einer erkennungsdienstlichen
Behandlung zur Strafverfolgung erhoben worden sind, so können sie unter
gewissen Voraussetzungen auch präventiv zur Gefahrenabwehr Verwendung finden
oder an Geheimdienste übermittelt werden – zumal die Grenzen zwischen
Prävention und Repression im Laufe der Entwicklung unserer so genannten
„Sicherheitspolitik“ immer durchlässiger geworden sind.
Stasi-Methoden
Der kriminaltechnische Wert dieser Methode ist recht zweifelhaft, weshalb sie
selbst nach Ansicht der Generalbundesanwältin allenfalls als Indiz in einer
Gesamtwürdigung eine Rolle spielen dürfte und vor Gericht keinesfalls
Beweiswert im klassischen Sinn erlangt. Geruchsproben sind also kein
kriminaltechnischer Fortschritt, sondern ein unverhältnismäßiges Verfahren mit
hoher Fehlerquote – ja, ein anrüchiges Verfahren, das stark nach Stasi-Methode
riecht. Die Einmachgläser mit den heimlich erfassten Geruchsproben von
Dissidenten sind noch als abschreckende Ausstellungsstücke eines übergriffigen
Staatsapparates im MfS-Museum und im Bonner Haus der Geschichte zu bestaunen.
Heute geht es allerdings moderner zu: Die als unverwechselbar geltenden
Körpergerüche, sog. olfaktorische Spuren, werden „Aroma-Asservate“ genannt und
in wissenschaftlich standardisierten Verfahren verarbeitet. Verdächtige werden
veranlasst, einige Minuten lang ein steriles Edelstahlröhrchen in der Hand zu
halten, das dann in einem gasdichten Glasbehälter aufbewahrt wird. Schließlich
bekommen drei abgerichtete Polizei-Schnüffelhunde – im Amtsdeutsch
„Geruchsspurenvergleichshunde“ genannt – das duftende Röhrchen unter die Nasen
gehalten, um das Duftbild mit einer am Tatort gefunden Geruchsspur zu
vergleichen. Eine Übereinstimmung in den genannten Fällen hat sich nach
Aussagen der Ermittlungsbehörde jedoch nicht ergeben.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries versichert, dass erfasste Duftmarken
nach Gebrauch generell beseitigt würden – was im vorliegenden Fall auch
geschehen sein soll – und Sammlungen zur olfaktorischen Wahrheitssuche nicht
angelegt würden, so weiß man doch, was von solchen Beschwichtigungen zu halten
ist – erinnert sei nur an die Gen- oder die Maut-Daten und ihre immer
weitergehende Verwendung. US-Wissenschaftler arbeiten bereits intensiv an einer
Digitalisierung des Geruchsverfahrens, von dem man auch hierzulande noch mehr
hören wird. Denn die Generalbundsanwältin will es in geeigneten Fällen
weiterhin anwenden – obwohl diese Methode stark in Persönlichkeitsrechte und
Intimsphäre von Betroffenen eingreift und obwohl deren Vereinbarkeit mit der
Menschenwürde von vielen Verfassungsrechtlern und Politikern fast aller
Fraktionen bezweifelt wird.
Auch wir warnen mit der Vergabe des BigBrotherAwards und schließen mit einem
Satz des SPD-Sicherheitsexperten Dieter Wiefelspütz an die Adresse von Frau
Harms: „Sie ist auf den Hund gekommen und sollte so schnell wie möglich davon
wieder runterkommen.“ – In diesem Sinne: herzlichen Glückwunsch, Frau
„Generalbundesanwalt“ Monika Harms. (PK)
Dr. Rolf Gössner, ist Rechtsanwalt, Präsident der Internationalen Liga für
Menschenrechte (ILMR) und Mitglied der BBA-Jury.
Neue Rheinische Zeitung, 17.10.2007
------------------------------------------------------------------------------
Soligruppe Berlin: Zum Stand der Dinge (§129a Ermittlungen)
Informationen zum laufenden 129a-Verfahren gegen Antifazusammenhänge in Berlin
und Norddeutschland
Am 13. sowie am 19. Juni durchsuchte das Bundeskriminalamt unter Federführung
der Bundesanwaltschaft mit Hilfe der verschiedenen Länderpolizeien mehr als ein
Dutzend Wohnungen in Hamburg und Schleswig-Holstein sowie drei Wohnungen in
Berlin.Diese Hausdurchsuchungen stellen den vorläufigen Höhepunkt eines
Ermittlungsverfahren nach Paragraph 129a (»Bildung einer terroristischen
Vereinigung«) gegen politisch aktive AntifaschistInnen und junge Linke aus Bad
Oldesloe, Hamburg und Berlin dar.In den vorangegangenen Ermittlungen des
schleswig-holsteinischen LKA und des BKA kam das gesamte Instrumentarium, das
der Polizei bei „Anti-Terror-Ermittlungen“ zur Verfügung steht, zur Anwendung.
Es wurde observiert, teilweise bis in den Urlaub beschattet, Telefone abgehört,
der Emailaccount und die Internetnutzung überwacht, Autos verwanzt und mit
Peilsender versehen sowie mittels des großen Lauschangriffs auch
Privatwohnungen abgehört. Diese Maßnahmen liefen teilweise gegen einzelne
Beschuldigte und deren „Kontaktpersonen“ über ein Jahr.
Was war passiert?
Im Februar 2002 ereignete sich ein Brandanschlag auf ein Bundeswehrfahrzeug in
dem Dorf Glinde, das in der Nähe der vor den Toren Hamburgs gelegenen
Kleinstadt Bad Oldesloe liegt. Im März 2004 gab es Brandanschläge auf
Bundeswehrfahrzeuge in Berlin und eine Rüstungsfirma in Bad Oldesloe. Im März
2006 fand ein Brandanschlag auf eine Rüstungsfirma in Bad Oldesloe statt. Es
entstand jeweils Sachschaden. Menschenleben waren zu keiner Zeit gefährdet.Im
Juli stieg eine “Ermittlungsgruppe Sudan” des LKA Schleswig-Holstein in das
Verfahren ein und wertete den letzten Anschlag als Aktion gegen den G8-Gipfel
2007 in Heiligendamm.Dieses Treffen der politischen Repräsentanten der acht
führenden Industriestaaten lässt die verschiedenen deutschen
Sicherheitsbehörden wie seit langem nicht mehr sich in Alarmbereitschaft
versetzen und in ungezügelten Aktionismus verfallen gegen den fast schon in
Vergessenheit geratenen Feind: Die radikale Linke.Eine „terroristische
Bedrohung“ wird im Vorfeld des Gipfels an die Wand gemalt und mit einer
martialischen Durchsuchungswelle am 9. Mai 2007 in ganz Norddeutschland und
Berlin unterstrichen. „Linksextreme“ und „autonome Gewalttäter“ waren nun nach
Jahren der öffentlichen Abstinenz als Gefahr wieder von Interesse bei
Staatschutzbehörden und den mit ihnen befreundeten Journalisten. Das alte
Angstgespenst des „Linksterrorismus“ wurde wieder aus der Gruft hervorgeholt,
das im Innere Sicherheitsdiskurs der letzten Jahre durch Neonazis und
Islamisten verdrängt worden war.
Die 129a-Ermittlungen in der norddeutschen Provinz laufen an
Die “Ermittlungsgruppe Sudan” des schleswig-holsteinischen LKA prüfte nun,
welche Handies in der Tatnacht im Juni 2006 in Bad Oldesloe eingeloggt waren.
Sie wurden fündig bei zwei linken AktivistInnen, die in dem Ort lebten und der
Polizei aufgrund ihres antifaschistischen Engagements bekannt waren. Bei Ihnen
wurde fortan das Telefon abgehört. Zeitgleich kam das Bundesinnenministerium zu
dem Schluss, dass das Bekennerschreiben zu dem letzten Brandanschlag in der
Region Übereinstimmungen zu den „Selbstbezichtigungsschreiben“, kurz SBS (so
das abgebrochene Polizeideutsch) der von anderen Gruppen unterzeichneten
Aktionen im Jahr 2004 und 2002 besitzen solle. Zwei weitere AktivistInnen aus
der Region und aus Berlin werden den beiden ermittelten Handybesitzern aufgrund
„polizeilicher Erkenntnisse” noch zugeschlagen. Fertig war die „terroristische
Vereinigung“!
Verdächtig ist von nun an alles
Aus den vier Verdächtigen der herbeiphantasierten „terroristischen Vereinigung“
wird im Laufe des nächsten Jahres bis zu den Hausdurchsuchungen Mitte Juni 2007
eine Gruppe von elf Personen.
Hierbei nahmen die Konstrukte des BKA und der ihnen zuarbeitenden LKAs aus
Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein immer abstrusere Formen an. Sie
verliefen aber immer nach einem recht ähnlichen Schema: Person X aus der
„terroristischen Vereinigung“ kennt Person Y. Person Y ist ebenfalls politisch
aktiv und der Polizei bekannt, verkehrte in norddeutschen Antifazusammenhängen
und ist vermeintlich konspirativ. Konspirativität ist in der behördlichen Logik
schon, wenn nicht über Straftaten und politischen Aktivismus am Telefon
gesprochen wurde. Umso unverdächtiger desto verdächtiger bzw. konspirativer und
gerissener.Nun kennt Person Y, die über die Bekanntschaft mit Person X in den
Kreis der Verdächtigen gerutscht ist aber auch noch Person Z. Person Z ist
wiederum auch in linken Strukturen aktiv und führt nach Ansicht der
Ermittlungsbehörden ein konspiratives Leben. Und wieder hat das BKA ein neues
Mitglied der „terroristischen Vereinigung“ gefunden.
Mehr als widersprüchlich sind die Analysen der Sicherheitsbehörden in ihrem
Konstrukt. Einerseits wird dem beschuldigten Personenkreis ihr ständiges
“konspiratives Verhalten” am Telefon zur Last gelegt, auf der anderen Seite
basiert das ganze Verfahren auf der Unterstellung, einige der Beschuldigten
hätten während eines Brandanschlages nicht nur ihre Telefone dabei gehabt,
sondern sogar noch mehrfach miteinander telefoniert während der Ausführung der
Tat. Eine Logik die nur mit viel behördlicher Gesinnung logisch erscheinen mag.
Diese BKA-Spinnereien führten sogar dazu, dass das antifaschistische Engagement
der Verdächtigen Person X, Y und Z, wodurch diese überhaupt erst in das Raster
der Polizei gefallen waren, auf einmal nur noch die Tarnung für das eigentliche
„terroristische Anliegen“ sein sollte.
Das Karussell der Absurditäten der im Ermittlungseifer festgefahrenen Beamten
dreht sich aber noch weiter. Im November 2006 findet eine Aktionskonferenz zum
bevorstehenden G8-Gipfel statt. Das ganze Arsenal, das den Ermittlern durch den
Paragraphen 129a zur Verfügung steht, wie GPS-Sender, stille SMS und verdeckte
Observationen wird angewandt, um zu beobachten, was die vermeintlichen
Gipfelgegner an diesem Wochenende machen. Keiner der Verdächtigen nimmt an
dieser Konferenz oder an thematisch ähnlichen Aktionen teil. Der Umstand, dass
sich keiner der Beschuldigten für die Konferenz interessierte, wurde durch die
behördlichen Stalker messerscharf als “demonstratives Fernbleiben” und
“auffallend unverdächtiges Verhalten” gewertet. Das angeblich konspirative bzw.
eben nicht-politische Verhalten der Beschuldigten wird auf die vermeintliche
Planung militanter Aktionen gegen den nahenden G8-Gipfel geschoben. Die
Überwachung wird noch weiter intensiviert. Bis zum G8-Gipfel begeht keiner der
„Terrorverdächtigen“ eine thematisch verwandte Straftat.
Anstatt die Ermittlungen mit Schamesröte im Gesicht in irgendwelchen Archiven
verschwinden zu lassen, schlagen Bundesanwaltschaft, BKA und die örtlichen LKAs
vereint zwei Wochen nach dem G8-Treffen in Heiligendamm mit knapp 20
Hausdurchsuchen gegen Wohnungen, Arbeitstellen von Beschuldigten und Zeugen
sowie linke Projekte los.
Und wozu das Ganze?
Bevor es an die Ursachenforschung gehen soll, muss noch einmal an die durch ihre
andauernde Wiederholung abgedroschen wirkende Feststellung erinnert werden, dass
die §§129 und 129a „Schnüffelparagraphen“ sind, denen selten Verurteilungen
folgen. Diese von JuristInnen und BürgerrechtlerInnen getroffene Feststellung
bleibt weiterhin statistische Wahrheit, wie sich aus einer kleine Anfrage an
die Bundesregierung aus dem Jahr 2005 ersehen lässt!Was die Motivationen der
Bundesanwaltschaft, des BKA, der verschiedenen LKAs und in diesen Behörden der
einzelnen Abteilungen und ihrer Mitarbeiter sind, lässt sich nur erahnen. Ob
die für die Maßnahmen verantwortlichen wirklich denken, einer „ganz großen
Sache“ vor dem G8-Treffen auf die Schliche gekommen zu sein oder ob einzelne
Beamte so ihren Hass auf Linke oder einzelne Aktivisten austoben können, lässt
sich nur vermuten. Vielleicht denkt auch ein mancher Staatschüzer hinter dem
Schreibtisch, ein paar ermittelte „Terroristen“ könnten ihn/sie auf der
Karriereleiter nach oben stoßen oder vielleicht finden die Damen und Herren der
Inneren Sicherheit auch nur, dass Autos anzünden kein Mittel ist, die eigentlich
hehren Ziele durchzusetzen. Oder alles geschieht nur aufgrund des Kontrollwahns
einzelner Behörden, die es nicht ertragen können, dass es Strukturen gibt, in
denen sie nicht alles mitbekommen. Oder die Beschuldigten sind teil einer
gigantischen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme geworden. Alle diese aufgeführten
möglichen Motivationen sind nur mehr oder weniger gut begründete Spekulationen.
Denn niemand von uns steckt in den Köpfen der verschiedenen
Strafverfolgungsbehörden und ihrer Mitarbeiter, welche sich auch untereinander
nicht immer ganz grün sind.
Die Folgen eines 129a Verfahrens
Wenn die behördliche Motivation von außen schon nicht ergründet werden kann, so
kann doch viel über die Folgen eines 129a-Verfahrens für die davon Betroffenen
gesagt werden.Strukturen und die Privatsphäre der Beschuldigten wurden bis in
den letzten Winkel durchleuchtet. Die von der Polizei gewonnenen Erkenntnisse
fließen in neue Ermittlungen ein. Die getroffenen AktivistInnen sind gelähmt
oder geben resigniert auf. Bürgerliche Existenzen und Karriereambitionen können
vernichtet worden sein. Bündnispartner der von Ermittlungen betroffenen gehen
eventuell auf Distanz. Beschuldigte und ihre Gruppen kümmern sich nur noch um
Solidaritätsarbeit anstatt an gesellschaftlichen Veränderungen zu arbeiten. Die
Möglichkeit eines Gefängnisaufenthalts steht im Raum. All diese möglichen Folgen
zeigen die Erfahrungen aus den 129 und 129a-Verfahren gegen autonome Antifas,
Atomkraftgegner und Linksradikale in den vergangenen Jahrzehnten in
Deutschland.
Aus all diesem Irrsinn gibt es nur zwei Forderungen zu ziehen. Weg mit dem
Gesinnungsparagraphen 129a und Solidarität mit den Betroffenen!!!
Ein Mittel Solidarität zu üben ist es die Betroffenen finanziell nicht alleine
zu lassen.
Spendenkonto: Rote Hilfe e.V.
Kto Nr.: 191 100 462
BLZ.: 440 100 46
Postbank Dortmund
Stichwort: Razzien 2007
Soligruppe Berlin im Oktober 2007 http://soligruppe.blogsport.de/
[http://de.indymedia.org/2007/10/197600.shtml]
------------------------------------------------------------------------------
Stadtteilüberwachung mit Drohnen
DIE USA UND FRANKREICH ORGANISIEREN VORTSTADTKONTROLLE J. M. Marti Font/Nick
Turse; 17.Oktober 2007 Frankreich wird künftig “Modellbauflugzeuge” bei der
Kontrolle konfliktueller Stadtviertel einsetzen. Die Apparatur, die von den
Experten mit einer Taube vergilchen wird, ist einen Meter lang und 50 cm breit
und beinhaltet eine Videokamera. Die von ihr erstellten Aufnahmen sollen der
französischen Polizei die Kontrolle bei Demonstrationen und die Überwachung von
konfliktreichen Stadteilen,- und gefährlichen Zonen aus der Distanz erleichtern.
Das “Täubchen” kann eine Höhe von bis zu 500 m errichen, arbeitet jedoch in 150
m am effektivsten. Die Funktionsdauer des Spions beträgt 40 Minuten und sein
Überwachungsradius umfasst 2 km. Die Kamera kann durch Infrarot auch während
der Nacht aufzeichnen und in penumbra perfekt arbeiten.
Jedes einzelen dieser “Modellflugzeuge” kostet 10.000 Euro. Hergestellt wird die
neueste Spielart sozialer Kontrolle in Sirehna, in der Gegend des des
bretonischen Nants, das den Wettbewerb gewonnen hat, der vom französischen
Innenministerium organisiert worden war. Der Präsident der Gemeinde,
Jean-Pierre Le Goff, stellte sich gestern im Zentrum des Salon Milipol, wo er
sich an die im Sichrheitsbereich arbeitenden Unternehmen gewandt hat. In Paris
hat dieser Tage ein internationales Treffen von PolitikerInnen und
Polizeikräften zum Thema Sicherheit stattgefunden.
Der Flugspion mit Namen ELSA, so Le Goff, “arbeitet lautlos und kann quasi nicht
bemerkt werden”. Bei einem Unfall, würde keinerlei Gefahr entstehen; ELSA
nämlich ist dem Modell nachempfunden: der Rumpf ist aus Polyurethanschaum und
die Propller bestehen aus biegsamem Plastik.
Der Chef des Technologischen Dienstes des Innenministeriums, Thierry Delville,
bezeichnete das “Täubchen” “als zusätzlche Hilfe bei polizeilichen
Interventionen, das bei grossen Demonstrationen und Massenereignissen, wie
Aufstände in Stadtteilen, zum Einsatz kommen wird”. ELSA ist daher nicht zu
unterschätzen: Mit ihr können z. B. Gebäude überwacht werden, in welchen
Entführte oder terroristische Gruppen vermutet werden; eine bestimmte
Personengeruppe auf der Strasse beobachtet oder bei einer Demonstration
diejenigen herausgefiltert werden, die Sprengkörper Eisenstangen und Ähnliches
mit sich führen.
Nach den Worten von Innenminsterin Michèle Alliot-Marie, ist ELSA kennzeichnend
für die zukünftige Ausstattung der Polizei. Experimente mit ELSA haben bereits
stattgefunden… im Stadtteil Seine Saint Denis, wo im Herbst 2006 die Aufstände
stattgefunden haben.
(Quelle:
http://www.eutsi.org/kea/control-social/francia-y-ee.uu-organizan-el-control-de-los-barrios-perifericos.html)
Aus dem Englischen übersetzt für Rebelión: Germán Leyens. Aus dem Spanischen:
tierr@
Ähnliche Entwicklungen von Drohnen oder UAVs (unmanned aerial vehicles) gibt es
in vielen „modernen“ Staaten.
* Sacramento Police, Kalifornien
* Flugdrohnen zur ‘Kontrolle von Menschenmassen’ bei der Euro-2008 in
Österreich
* Liverpool, UK
* Der ‘Cyber-Bug’ der Firma cyberdefense wurde schonmal beim sicherlich
besonders ungefährlichen Blessing of the Bikes getestet
* Überwachungszeppeline wurden schon bei vielen Großereignissen eingesetzt.
* usw usw…
[http://de.indymedia.org/2007/10/197458.shtml]
------------------------------------------------------------------------------
Japan Infotour goes to Germany
Tonight there was an Info-evening in Cottbus, Germany at the radical space of
the German Social Forum. The event was made by someone from the German Infotour
group who had just returned from the Japan anti-G8 Infotour.
Actually, there was one small presentation at the official Social Forum as well,
made after a film and discussion about G8 2007. From one report, the 2007
discussion with NGO’s was actually quite boring, but at the end the new
Japanese 2008 G8 mobilisation film was shown and it was a highlight of the
whole discussion.
The main presentation at the “Revolutionary Social Forum” was intended to last
only 45 minutes, but with much interest and many questions lasted for 1 1/2
hours. The presenter was surprised when at the beginning a small number of
participants had said they hoped to go personally to G8 2008 and started to ask
serious questions about travel costs and the Japanese scene.
The presentation then took place, showing a few short videos of Japanese “Sound
Demonstrations”, much like UK style Reclaim the Streets demonstrations, as well
as another demonstration to defend student housing squats, and another video of
an anti-Iraq war demonstration in Tokyo.
Also shown was the funny Japanese TV video of the Infotour, as well as the
Japanese 2008 G8 mobilisation film. There was discussion of the hopes for
regional demonstrations during the G8, a call for a major demo in Sapporo the
day before the G8, as well as talks about what to expect for activists.
The planning stages in Japan are still early, but below are a number of
questions for Japanese activists that will likely have to be answered before
European/foreign activists will be willing to commit to buying expensive
tickets to come for G8 2008 in early July next year:
1. Will it be possible to get free/cheap food and sleeping places for activists?
(a reply was that this is in the planning stages in Japan)
2. What are the laws and rights of people in big demonstrations? Will there be
legal support? (It was replied that there should be information on this subject
hopefully 3 months before G8 available here: http://a.sanpal.co.jp/no-g8/
3. What are the police like in Japan?
4. Will there be border controls to prevent activists from arriving?
5. What are protest tactics like in Japan?
6. Will it be possible and cheaper to travel by train from Western Europe?
Hopefully in the coming months our friends in Japan can help to better answer
these questions as they continue to plan for successful anti-G8 actions in
Japan.
People in Cottbus were very intrigued to hear about what is going on in Japan,
as well as showing interest in Asian activism in general. There was also
discussion of the WTO in Hong Kong in 2005, and the new efforts to build an
anarchist network across asia, which is quite exciting. Some were also informed
about radical labor and farmer organising in Korea, and were enthusied to hear
about a recent 28 day occupation of the mega store E-Land in Korea where
precarious workers shut down a huge store in a shopping mall for a month.
In the end, 3 large cities near Berlin expressed interest in hosting the
Japanese infotour that will come here in January. We hope to put together a
successful European tour for our Japanese friends, who are the only G8 nation
to fight against the G8 presence within their entire region. They were inspired
by the German G8 mobilisation, and would appreciate a strong exchange with
“western” (mainly european and american) activists for the G8 summit next July.
In solidarity with No! G8 Japan
------------------------------------------------------------------------------
Außenminister von Russland und Japan erörtern nächsten G8-Gipfel
TOKIO/ RIA Novosti Der russische Außenminister Sergej Lawrow und sein
japanischer Amtskollege Masahiko Komura besprechen am morgigen Dienstag in
Tokio die Vorbereitung des G8-Gipfels. Das teilte der russische Botschafter in
Japan, Michail Bely, RIA Novosti mit. "Die Zusammenarbeit und der
Erfahrungsaustausch bezüglich der Vorbereitung des (G8-) Gipfels auf (der
japanischen Halbinsel) Hokkaido im Juli 2008 hat bereits begonnen und wird
aktiv geführt", sagte Bely.
Er erinnerte, dass Russland vor einem Jahr die Vorbereitungsgruppe angeführt
habe und begrüßte Tokios Entschluß, dem Umweltschutz und dem Kampf gegen die
globale Klimaerwärmung beim kommenden Gipfel besondere Aufmerksamkeit zu
widmen.
Lawrow wird zudem mit dem Generalsekretär der Demokratischen Partei (die
wichtigste oppositionelle Partei), Yukio Hatoyama, und dem Generalsekretär des
Ministerkabinetts, Nobutaka Machimura, zusammenkommen.
Bereits am Dienstagabend wird Lawrow in die chinesische Stadt Harbin (Provinz
Heilongjiang) weiterreisen.