[Gipfelsoli Newsletter] Heiligendamm

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Do Sep 20 13:19:49 CEST 2007


- G8: 14 Monate Haft für Steinewerfer
- G8-Proteste: Haftstrafe für Steinewerfer
- Staatsanwaltschaft verfolgt nach G8-Krawallen Mann aus Spanien
- Abgeordnete Jelpke besuchte politische Gefangene in Moabit
- Bundeskriminalamt. Panne bei der Terroristenfahndung

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G8: 14 Monate Haft für Steinewerfer

Das bislang höchste Urteil im Zusammenhang mit den G8-Protesten ist gestern
gegen einen 35-jährigen Rostocker gefällt worden. Er muss wegen versuchter
gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis.
Rostock (OZ/dpa) Ein Steinewerfer bei der Anti-G8-Demonstration vom 2. Juni ist
gestern am Rostocker Amtsgericht zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Es ist
das bislang höchste Urteil im Zusammenhang mit den Protesten gegen den
Weltwirtschaftsgipfel Anfang Juni in Heiligendamm.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 35-jährige Hansestädter einen Stein
in Richtung von Polizisten geworfen hat. Dabei war zwar niemand verletzt worden.
Doch bei der Strafzumessung wurde berücksichtigt, dass Klaus A. einschlägig
vorbestraft ist. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Verteidigerin Caroline Brandt, die Freispruch gefordert hatte, kündigte an, sie
werde gegen das Urteil Berufung einlegen.

Nach einer friedlichen Demonstration mit bis zu 80 000 Menschen war es im
Rostocker Stadthafen zu einer Straßenschlacht zwischen militanten Autonomen und
der Polizei gekommen. Ein Bayreuther Zivilpolizist sagte im Prozess aus, er habe
abseits von den Krawallen einen vermummten und mit einer gefleckten Tarnjacke
bekleideten Mann dabei beobachtet, wie er einen faustgroßen Stein auf etwa zehn
Meter entfernte Polizisten geworfen habe, ohne sie jedoch zu treffen. Aus
„taktischen Gründen“ sei ein Zugriff zu diesem Zeitpunkt nicht möglich gewesen.
Zweieinhalb Stunden nach dem Steinwurf wurde Klaus A. nach einem Hinweis des
Bayreuther Polizisten verhaftet. Seine Verteidigerin hält das für bedenklich.
Es habe keine durchgehende Observierung gegeben, deshalb könne nicht mit
Sicherheit festgestellt werden, dass ihr Mandant mit dem beobachteten
Steinewerfer identisch ist.
Tatsächlich hatte der Zivilpolizist nie das Gesicht des 1,80 Meter großen,
schlanken Angeklagten oder dessen Haare gesehen. Im Prozess erklärte er
dennoch: „Die Person ist so markant gewesen (...), die vergisst man nicht.“ Das
entscheidende Wiedererkennungsmerkmal sei dessen gefleckte Tarnjacke gewesen.
Auch Staatsanwaltschaft und Gericht nannten die Jacke als Hauptbelastungsindiz.
Nach Angaben der Rostocker Staatsanwaltschaft wurden bislang 116 Anklagen
erhoben. Darunter 88 Strafbefehlsanträge und zehn Anträge auf beschleunigte
Verfahren. In den beschleunigten Verfahren und zwei regulären Prozessen wurden
Geld- oder Freiheitsstrafen von vier bis aktuell vierzehn Monaten verhängt.

[Ostseezeitung 20.9.2007]


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G8-Proteste: Haftstrafe für Steinewerfer

Das Amtsgericht Rostock hat am Mittwoch einen 35-Jährigen wegen versuchter
gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei
Monaten verurteilt. Nach einem Bericht von NDR 1 Radio MV hatte der Mann im
Juni bei einer Demonstration vor dem G8-Gipfel mit einem Stein auf Polizisten
geworfen. Bei der Urteilsfindung sei es nicht ausschlaggebend, ob ein Beamter
durch den faustgroßen Stein verletzt wurde oder nicht, sagte der Richter.
Vielmehr sei die genaue Beobachtung der Tat durch zwei Zivilpolizisten und die
eindeutige Zuordnung des Angeklagten als Steinewerfer von Bedeutung.
Laut Anklage soll der Mann bei der Großdemonstration in Rostock erst mit einem
Bierbecher, dann mit dem Stein geworfen haben. Seitdem saß er in
Untersuchungshaft. Das die Strafe von einem Jahr und zwei Monaten nicht zur
Bewährung ausgesetzt wurde, liege an den umfangreichen Vorstrafen des
35-Jährigen, berichtete NDR 1 Radio MV. Den Angaben zufolge stehen insgesamt 14
Verurteilungen seit 1992 zu Buche, davon fünf wegen Körperverletzung.

[http://www1.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/gachtsteinewerfer2.html]


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Staatsanwaltschaft verfolgt nach G8-Krawallen Mann aus Spanien

Rostock (ddp-nrd). Nach den Krawallen am Rande der Großdemonstration von
G8-Gegnern Anfang Juni in Rostock ist ein weiterer mutmaßlicher Gewalttäter
identifiziert worden. Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Rostock
mitteilte, handelt es sich dabei um einen 21 Jahre alten spanischen
Staatsbürger aus Zaragoza.

Das habe die Videoauswertung durch die Polizei ergeben. Der Mann sei der
gefährlichen Körperverletzung und des schweren Landfriedensbruchs dringend
verdächtig. Die Staatsanwaltschaft will dem Tatverdächtigen nach eigenen
Angaben jetzt Gelegenheit einräumen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Eine
Anklageerhebung vor dem Amtsgericht Rostock sei beabsichtigt, hieß es.

Während der Großdemonstration am 2. Juni hatten 20 Vermummten aus dem
sogenannten Schwarzen Block einen Polizeiwagen aus Stralsund attackiert und
erheblich beschädigt. Dabei waren zwei Polizeibeamte verletzt worden.
ddp/mor/muc.


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Abgeordnete Jelpke besuchte politische Gefangene in Moabit

Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke hat am Dienstag Nachmittag drei Gefangene
besucht, die unter dem Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung
seit mehr 1 1/2 Monate in Untersuchungshaft gehalten werden. Nach ihrem Besuch
im Gefängnis erklärte Ulla Jelpke:
Am Dienstag habe ich Florian L., Oliver R. und Axel H. im Gerichtsgefängnis
Berlin-Moabit besucht. Dieser Sonderbesuch musste bereits einmal verschoben
werden, da angeblich nicht genügend Beamte des Bundeskriminalamtes zur
Überwachung des Gesprächs bereit standen.
Die Gespräche wurden von zwei Beamten des Bundeskriminalamtes und einer
Justizvollzugsbeamtin überwacht. Ein vertrauliches Gespräch war mir deshalb
ebenso wenig möglich wie den Angehörigen der Inhaftierten. Die drei Gefangenen
schilderten mir ihren Haftalltag. Sie werden täglich 23 Stunden in Einzelhaft
gehalten und haben lediglich Anrecht auf eine Stunde Besuch im Monat. Durch die
Untersuchungshaft hat einer der Inhaftierten bereits seinen Arbeitsplatz
verloren, ein anderer hat nicht einmal Antwort von seinem Arbeitgeber bekommen.
Den drei Untersuchungsgefangenen wird von der Bundesanwaltschaft ein versuchter
Brandanschlag auf LKW der Bundeswehr vorgeworfen. Zudem werden sie beschuldigt,
Mitglieder einer terroristischen Vereinigung nach §129a Strafgesetzbuch (StGB)
zu sein.
Der Terrorismusvorwurf setzt Straftaten voraus, die „durch die Art ihrer
Begehung oder ihrer Auswirkungen einen Staat oder eine internationale
Organisation erheblich schädigen“ können. Für die den Beschuldigten
vorgeworfenen Brandstiftungen trifft dies sicherlich nicht zu, der Vorwurf der
Bildung einer terroristischen Vereinigung ist unverhältnismäßig. Anstatt wegen
versuchter Brandstiftung nach § 306 StGB zu ermitteln, wird zum § 129a mit
seinen zahlreichen Sondervollmachten für die Ermittler gegriffen. So konnte
Untersuchungshaft angeordnet werden, obwohl die Beschuldigten nicht vorbestraft
sind und in geordneten Verhältnissen lebten. Fluchtgefahr besteht also nicht.
Die politischen Gesinnungsparagraphen 129, 129a und b StGB, die immer wieder
gegen unliebsame soziale Protestbewegungen eingesetzt werden, haben in einem
Rechtsstaat nichts verloren. Sie gehören endlich abgeschafft. Die Haftbefehle
gegen Florian L., Oliver R. und Axel H. müssen sofort aufgehoben werden.

Ulla Jelpke, MdB, 19.09.2007


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Bundeskriminalamt. Panne bei der Terroristenfahndung

Wegen Brandanschlägen und dem Buch "Autonome in Bewegung" ermittelt das BKA
gegen 18 Personen. Eine vertrauliche Anfrage an eine Autovermietung wurde nun
durch deren E-Mail-Verteiler öffentlich. VON UWE RADA
Tobias K.* staunte nicht schlecht. Ende August fand er in seinem E-Mail-Postfach
ein Schreiben der Autovermietung CC Raule, dem eine Anfrage des
Bundeskriminalamts (BKA) beigefügt war. In dieser Anfrage, die der taz
vorliegt, bitten die Ermittler um Mithilfe bei der Fahndung gegen mutmaßliche
Terroristen - unter anderem mit der Frage, "ob einer der nachfolgend
aufgeführten Personen jemals als Anmieter eines Fahrzeugs der Autovermietung
CCUniRent bzw. deren Systempartner in Berlin, Bremen und Hamburg in Erscheinung
getreten ist".

Bei den "nachfolgend aufgeführten Personen" handelt es sich um 18 namentlich und
mit Geburtsdatum genannte Beschuldigte, gegen die das BKA im Auftrag der
Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung ermittelt. Aufsehen erregten die Fahnder bereits,
als sie kurz vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm zahlreiche Wohn- und
Geschäftsräume in Berlin und Hamburg durchsuchten, darunter auch den Buchladen
"Schwarze Risse" in Berlin-Kreuzberg. Gegenstand der Ermittlungen ist - neben
zahlreichen Brandanschlägen - auch ein Buch mit dem Titel "Autonome in
Bewegung". Nicht zuletzt wegen der dünnen Beweislage wurde den Ermittlern der
Vorwurf gemacht, sie hätten die Stimmung in der Szene vor dem Gipfeltreffen in
Heiligendamm angeheizt.
Weil für einige Brandanschläge, die den Beschuldigten zur Last gelegt werden,
Mietfahrzeuge genutzt worden sein sollen, konzentrieren sich die Ermittlungen
des BKA nun auf die Autovermietungsfirmen in Berlin und Hamburg. Wie die
Marketing-Chefin der Nürnberger Firma CCUniRent, Daniela Weber, der taz
bestätigte, sei das BKA deshalb an sie herangetreten. "Sie baten uns, Ihnen bei
den Ermittlungen behilflich zu sein", so Weber. Die Fahnder interessierte nicht
nur, ob besagte 18 Personen jemals ein Auto mieteten, sondern auch, wer in den
Tagen vor insgesamt 17 Anschlägen ein Auto gemietet hatte.
Die entsprechende Anfrage des BKA verschickte Weber als PDF-Datei zusammen mit
einem eigenen Begleitschreiben per E-Mail an ihre "Systempartner". Das sind
zahlreiche kleine Autovermietungen, darunter auch CC Raule, die unter dem Dach
der CC UniRent gemeinsam vermarktet werden.
Pech für die Ermittler: Obwohl sowohl das BKA als auch Daniela Weber um
Vertraulichkeit baten, "da sonst der Ermittlungserfolg gefährdet wäre", landete
das Schreiben samt BKA-Datei nicht nur bei den Autovermietungen, sondern auch
bei Tobias K. Der hatte einige Monate zuvor mit CC Raule Geschäftskontakt
gehabt und befindet sich seitdem, wie er sagt, in deren E-Mail-Verteiler.
Wie viele andere Personen auch noch die Post der Terrorfahnder bekommen haben,
konnte Daniela Weber nicht sagen. "Was die einzelnen Firmen mit der Mail
gemacht haben, entzieht sich meiner Kenntnis."
Offenbar hatte ihr Unternehmen bei der Rundfrage im Auftrag des BKA von Anfang
an kein gutes Gefühl. Im Begleitschreiben an die Systempartner heißt es:
"Leider arbeiten nicht alle Kollegen ,sauber' und aus diesem Grund weisen wir
noch einmal darauf hin, dass es sich hierbei um streng vertrauliche Daten
handelt. Die betroffenden Personen sind für das Ermittlungsverfahren sehr
wichtig und sollen nicht darüber in Kenntnis gesetzt werden." Das
Bundeskriminalamt wollte den Fall auf Anfrage der taz nicht kommentieren.

* Name von der Redaktion geändert

[taz, 10.09.2007]