[Gipfelsoli Newsletter] Heiligendamm

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Sam Nov 4 15:59:51 CET 2006


- Von der Heide bis zum Strand...
- Vortrag und Diskussion "Athen, Berlin, Heiligendamm, Cottbus"
- Seminar "G8 und wie weiter?" 17.-19.11.
- Mehr Daten für mehr Behörden....

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Von der Heide bis zum Strand...
vom Bombodrom - über den Flughafen Laage - nach Heiligendamm
Konzept für den Aktionstag am 3.6.2007 in der freien Heide

Die Politik neoliberaler Globalisierung, wie sie die G8 betreiben, führt in
zahlreichen Ländern zu unerträglichen Lebenssituationen für die Menschen. Diese
Entwicklungen lassen sich deshalb in letzter Konsequenz nur mit Repression und
militärischer Gewalt gegen die Betroffenen durchsetzen. Ein Ansatz, um dieser
Politik den Boden zu entziehen, ist der Widerstand an den Orten, wo Kriege
vorbereitet werden. Die Kyritz-Ruppiner Heide und der Fughafen Laage sind
solche Orte.

In der Mobilisierung im Vorfeld des G8 in Heiligendamm ist die Diskussion über
"Krieg und Globalisierung" ein zentrales Thema.

Zahlreiche Gruppen und Organisationen aus den verschiedensten sozialen
Bewegungen bereiten zur Zeit Veranstaltungen und Aktionen anlässlich des G8
vor. Dabei ist das Thema "Antimilitarismus" ein wichtiger Schwerpunkt.

In mehreren Treffen lokaler und überregionaler Gruppen ist folgendes
Aktionskonzept entwickelt worden:

* 2.6.2007 Camp für SiedlerInnen und FreundInnen, evtl. Begrüßungsaktion für
Euro-Marsch und Karawane, Verein für Kunst und Kultur in der Freien Heide
veranstaltet ein Hangarkonzert
* 3.6.20067 - Vorläufige Besiedelung des Geländes als Verbindung und Auftakt zu
den Aktionen am Flughafen Laage.
? Nachgebaute Zielpyramiden können als Hütten genutzt werden, "Jedes Ziel ein
Zuhause". Nachbildungen von Zielpyramiden können überall auftauchen in der
ganzen Region, im gesamten Bundesgebiet, wie das "X" im Wendland ( z.B.
Kirchentag in Köln). Wer den eigenen Lebens- und Arbeitsraum mit einer Pyramide
als potentielles Zielgebiet markiert, signalisiert damit: " Wenn irgendwo Bomben
fallen, treffen sie uns alle." So könnte die Zielpyramide zum Symbol für den
antimilitaristischen Widerstand werden - wahlweise als Mahnung in den
Orginalfarben rot/weiß oder in antimilitaristisches Rosa getaucht. (siehe Pink
- Point - Aktion am ehemaligen sowjetischen Kommandoturm, Sommeraktionstage
20021).
* Eine Musterhütte oder ein Gemeinschaftshaus soll entstehen als Vorausblick auf
ein zukünftiges Hüttendorf ("... wir kommen wieder, keine Frage").
* Außerdem kreative Verschönerungsaktionen.
* Um 14 Uhr Teilnahme an der Protestwanderung der Bürgerinitiative Freie Heide.
Die Aktionen werden so gelegt, das wir an der Protestwanderung teilnehmen
können.
* Am Sonntag fahren Busse nach Rostock für die Auswärtigen, für Dienstag werden
Busse organisiert, um Leute aus der Region zu den Blockadeaktionen zum
Flughafen Laage zu bringen, die sich dort als VertreterInnen der Region, gut
erkennbar, an den Aktionen beteiligen wollen.

Die Idee ist, symbolisch eine Verbindung zu ziehen zwischen der zunehmenden
Militarisierung von Politik und Gesellschaft und den Entscheidungen, die auf
einem Treffen der 8 mächtigsten Industriestaaten getroffen werden.
Infos: http://www.freieheide.de/ und www.sichelschmiede.org

Der gewaltfreie Widerstand für die FREIeHEIDe existiert bereits seit 14 Jahren
und wird auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Motivationen von
einem breiten Teil der lokalen Bevölkerung getragen.
Die Bundeswehr argumentiert mit der Dringlichkeit der Nutzung des geplanten
Bombenabwurfplatzes (Bombodrom), damit die Bundesregierung ihrer
"internationalen Verantwortung" nachkommen könne. Die Bevölkerung wurde durch
Sanitätseinsätze über humanitäre- und Antiterroreinsätze und durch öffentliche
Gelöbnisse das Vaterland auch im Hindukusch zu verteidigen, schrittweise auf
die angestrebte Rolle als militärischer Global Player vorbereitet.
Die Möglichkeiten der juristischen Verhinderung werden bald erschöpft sein.
Daher wurde die Kampagne " Bomben nein - wir gehen rein!", als Teil des
"Zivilen Ungehorsams" im Widerstand gegen das Bombodrom in der Wittstocker
Heide (FREIeHEIDe) entwickelt.
Der Luftkrieg gewinnt in der "modernen Kriegsführung" immer mehr an Bedeutung.
Krieg fängt mit Üben an... Was Luftkrieg in der Praxis auch für die
Zivilbevölkerung bedeutet, wurde im jüngsten Libanonkrieg deutlich.
Das Aktionskonzept der Kampagne sieht vor, mit Beginn der Inbetriebnahme, durch
eine permanente Präsenz von Aktionsgruppen auf dem Bombenabwurfgelände, den
Betrieb, nachhaltig zu stören und durch die Dauerhaftigkeit der Aktionen
mittelfristig zu verhindern. An 200 Tagen im Jahr soll hier das Bomben geübt
werden. In dem wir zeigen: "Bomben nein - wir gehen rein!" bedeutet das, den
eigenen Körper als Mittel des Widerstands gegen die Tötungsmaschinerie
militaristischer Politik einzusetzen. Fast 2000 Menschen haben
Selbstverpflichtungen abgegeben, sich an dieser Kampagne zu beteiligen.
Die "Probebesetzung" im Vorfeld der Blockaden des Flughafens Rostock Laage, soll
die Entschlossenheit zur Verhinderung dieses Militärprojekts deutlich machen,
und ein Zeichen setzen, das viele Menschen bereit sind, im Falle der
Inbetriebnahme des Geländes von der Ebene des Protests auf die Ebene des
aktiven gewaltfreien Widerstands zu gehen.
Kriegführende Staaten brauchen ein ruhiges Hinterland. Mit Hilfe der
internationalen Öffentlichkeit und dem politischen Druck, der entsteht, wenn
die unterschiedlichen globalisierungskritischen Gruppen und Ansätze die
Verbindung von Krieg, Repression und neo-liberaler Globalisierung in ihren
Arbeitsbereichen thematisieren und demonstrieren, kann der fortschreitendenden
Militarisierung der Politik und damit auch der gesellschaftlichen Bedingungen,
die Krieg ermöglichen, ein kraftvolles "Ya basta!" - "Schluss jetzt!"
entgegengesetzt werden.

Durch die Verbindung mit den Gipfelprotesten besteht die Möglichkeit, wenn der
Übungsplatz im Juni bereits in Betrieb ist, auch international zu einer
nachhaltigen Besiedelung der FREIenHEIDe und der Errichtung eines Hüttendorfes
aufzurufen.

Der Kampf für eine FREIeHEIDe kann zu einem Kristallisationspunkt werden für
Menschen und Gruppen, die angesichts jetziger und kommender Kriege, bereit sind
ihren Widerstand an Punkten zu bündeln und ein Militärprojekt von
internationaler Bedeutung zu verhindern.
Infos zur Kampagne "Bomben nein - wir gehen rein", Resist now - 200 Gruppen in
die Heide:

Aktion mit anschließendem Konzert am ehemaligen Kommandoturm, Sommeraktionstage
2002: In dieser Aktion wurde der ungenutzte Befehlsturm des damaligen
Oberhäuptlings mit farbenfreudigen Rosa getüncht. Sogleich rückten uniformierte
Einsatzkräfte an, um die fast noch streichfrische Farbe vom pervertierten Symbol
männlicher Befehlsgewalt zu entfernen. Nachdem dies leider nicht gelang, blieb
diese Umwidmung verblasster militärischer Stärke zu einem Tourismuscenter der
Freien Heide, der Stachel in der stolzgeschwellten Brust der zukünftigen
Kriegshelden. Die Bundeswehr ließ das Gebäude abreißen, das inzwischen in der
Region augenzwinkernd Pink Point genannt wurde.
Seitdem ist die Farbe Rosa hier auch zum Symbol antimilitaristischer
Umgestaltungsmöglichkeiten geworden.

www.resistnow.freieheide-nb.de
www.freieheide-nb.de/heideneu/200gruppen.html

[Resist now]


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Mehr Daten für mehr Behörden....

Vorbemerkung

0. Strukturwandel: Verdacht

Seit einigen Jahren ist ein struktureller Wandel in der Verbrechensbekämpfung zu
beobachten.
Das was von Polizeien seit langem gefordert wird, schlägt sich in der
Realpolitik nieder:
Es geht nicht mehr nur darum, Straftaten, die geschehen sind aufzuklären,
sondern polizeiliche Arbeit und damit auch Kompetenz richtet sich zunehmend in
den Bereich, in dem vermutlich künftig Straftaten geplant und begangen werden
könnten, durch die die "Sicherheit" bedroht sein könnte.
Die Polizei verlagert ihre Aktivität sowohl auf internationale als auch auf
regionaler Ebene auf Informationsgewinnung im Vorfeld.
Beim sogenannten "Community Policing" , bei dem das tragende Element die
Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist bei gleichzeitiger Erhöhung
der Kontrolle und des Einflusses zur Befriedung eines stark geförderten und
ausgeprägten Sicherheitsbedürfnisses. Dieses Konzept ergänzt kleinteilig auf
unterer Ebene die auf der anderen Seite voran getriebenen europäischen und
internationalen Strategieentwicklungen zur Bekämpfung der transnationalen
Kriminalität.
Beides setzt bei der umfassenden Konstruktion des Verdachts an.
Danach stellen die tatsächlich begangenen Straftaten nur die Spitze des
Eisberges dar. Dahinter stehen das Verborgene, was die Straftaten erst
ermöglicht und in das sie eingebettet sind. Das können die zahlreichen
"Parallelgesellschaften" sein, die "Schläfer", die "Hintermänner", die es zu
beobachten, zu erforschen, zu kontrollieren gilt.
Gegenstand von Überwachung und Kontrolle sind dann ganz legale Strukturen und
Verhaltensweisen, die unter Verdacht geraten.
Die dafür notwendige Aufrüstung des Sicherheitsapparates, sowohl auf technischer
Ebene als auch die zunehmend grenzenlose Ausweitung von Kompetenzen und
Gesetzesverschärfungen wird mit der Notwendigkeit, Sicherheit zu gewährleisten
begründet und gerechtfertigt.
Das Sicherheitsbedürfnis wird emotional und medienwirksam geweckt, ohne daß es
mit einer tatsächlichen Gefahrenlage korrespondiert. Der gesellschaftliche
Widerstand oder auch nur Protest gegen die schon im Vorfeld- und
Verdachtsbereich notwendige Kontrolle, Beobachtung und Überwachung ist
dementsprechend gering.
Um erst gar nicht unter Verdacht zu geraten ist ein möglichst unauffälliges
Verhalten notwendig, was zu einer Selbstkontrolle und Anpassung sowohl in den
nach außen getragenen Handlungen als auch im Denken führt. Nur noch die
Konformität kann Menschen davor bewahren unter Verdacht zu geraten.

Noch mehr Daten für noch mehr Behörden

1. Die diesjährige Fußballweltmeisterschaft wurde zum Generaltest für
polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit.

Die Kontroll-und Überwachunsgmaßnahmen im Vorfeld und die repressiven Maßnahmen
während der WM sind der bisherige Höhepunkt der praktischen europäischen
polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Der Einsatz kleiner Aufklärungs-
und Interventionsteams, der sich schon bei Anlässen wie dem 1. Mai in Berlin aus
Sicht der Polizei bewährt hat und die Befugnis ausländischer PolizistInnen in
Deutschland z.B. auch Festnahmen zu tätigen, geht Hand in Hand mit der Präsenz
ausländischer StaatsanwältInnen und RichterInnen.
Die Außerkraftsetzung des Schengener Abkommens ermöglichte Ein- und
Ausreisekontrollen in großem Umfang. Dies wird kombiniert mit den
Ausreiseverboten, von denen immer mehr europäische Staaten Gebrauch machen und
die dazu erforderlichen Daten untereinander austauschen.

Die Erfahrungen bei diesem Massenereignis lassen sich mühelos auf künftige
politische Widerstandsaktionen bei Gipfeln übertragen. Dabei ist es auch zu
einem Praxistest der bilateralen Zusammenarbeit mit Drittstaaten gekommen. So
hat z.B. die Schweiz zur WM Sicherheitskräfte entsandt, Daten und Informationen
ausgetauscht, z.B. für Entscheide zur Einreiseverweigerung und Hooligans
begleitet und beobachtet. Zu diesem Zweck wurden bilaterale Absichtserklärungen
unterzeichnet, in denen die Zusammenarbeit für die Zeit vor und während der WM
gesondert geregelt wurde über die bereits existierenden bilateralen Verträge
zur polizeilichen Zusammenarbeit hinaus.
Die Europäische Kommission legte zuletzt im Haager Programm von 2004 in einem
Fünf-Jahres-Plan (von 2005 - 2010) die grundlegenden Strategien für eine engere
EU-weite Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres fest. Die Bewertung der
Fortschritte für 2005 liegt vor.
Gleichzeitig wird regelmäßig das Schengener Durchführungsübereinkommen
"verbessert", ergänzt und vor allem erweitert.

Ein Kernthema des Europäischen Rates ist die Erweiterung und Effizienz der
europäischen Datenbanken und die polizeiliche länderübergreifende Kooperation.
Zielrichtung ist zum einen die Abschottung der EU-Außengrenzen und die
Verhinderung der Einreise von Flüchtlingen, aber genauso die intensivere
Zusammenarbeit gegen Kriminalität im Inneren der EU, wozu auch die Einrichtung
von gemeinsamen Ermittlungsgruppen, grenzüberschreitenden Einsätzen und
gemeinsamen Strategieplanungen gehört. Dabei ist der möglichst grenzenlose
Datenfluß zwischen den nationalen Polizeibehörden und auf europäischer Ebene
einer der wichtigsten Voraussetzungen und Bestandteil der Kooperation.

2. Welche europäischen Instrumente existieren bzw. sind in Planung?

2.1. Schengener Informationssystem (SIS) , das Herz des Schengener
Durchführungsabkommens

*elektronisches polizeiliches Fahndungssystem
*es besteht rund um die Uhr Zugriff auf die gespeicherten Daten. Es ist
vorrangig von Interpol zu benutzen, allerdings inzwischen auf Betreiben
Deutschlands auch für EUROPOL zugänglich
*Die nationalen Ansprechpartner sind die jeweiligen Sirene- Stellen, in
Deutschland das BKA.

Gem. Art. 46 SDÜ- Generalklausel - Grundlage für den polizeilichen Austausch und
die Zusammenarbeit

Danach ist jede Vertragspartei berechtigt einer anderen Vertragspartei
Informationen mitzuteilen, die zur Unterstützung bei der Bekämpfung zukünftiger
Straftaten, zur Verhütung einer Straftat oder zur Abwehr von Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich sind.

Das bedeutet bereits jetzt eine präventive Verbrechensbekämpfung, bei der nur
noch der - frei definierbare- Verdacht maßgeblich ist.

Was wird gespeichert?
* Personen zum Zwecke der Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung; hier findet
sich in Art 94 eine abschließende Aufzählung der aufzunehmenden Daten, wie
Name, Aliasname, Geburtsdatum und Ort, unveränderliche physische Merkmale,
Geschlecht personenbezogene Hinweise "bewaffnet/gewalttätig",
Ausschreibungsgrund und zu ergreifende Maßnahme.
* Drittausländer wg. Einreiseverweigerung wg. begangener Straftaten oder künftig
geplanter Straftaten.
* Aufenthaltsermittlungen von Angeklagten und Zeugen
* Sachen, wie KfZ, Waffen, Blankos, die zur Sicherstellung oder Beweissicherung
gesucht werden
* Außerdem können Personen und Fahrzeuge zur verdeckten Registrierung oder zur
gezielten Kontrolle ausgeschrieben werden Die so erhobenen Daten, z.B. über
Umstände des Antreffens, Kontakt- und Begleitpersonen, mitgeführte Gegenstände
etc. werden an die ausschreibende Stelle übermittelt

Zusätzlich kann jede Vertragspartei in ihrem nationalen Datensystem Ergänzungen
vornehmen.

Betroffene können bei der für sie zuständigen Sirenestelle (in Deutschland das
BKA) (theoretisch) Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten
verlangen. (Art.109 SDÜ) Die Auskunft unterbleibt bei der verdeckten
Ausschreibung und wenn dies zur Durchführung der Aufgaben unerlässlich ist.

Art. 47 regelt den Einsatz von Verbindungsbeamten und eröffnet den Abschluß
bilateraler Abkommen

Der Einsatz von Verbindungsbeamten - auch über die Schengenstaaten hinaus ist
ein erfolgreiches Konzept. Sie arbeiten mit EUROPOL eng zusammen und erledigen
deren Anfragen. Sie haben einen präventiven und repressiven Auftrag. Über sie
läuft auch der Austausch von Daten.

Neben den Regelungen im SIS über polizeiliche grenzüberschreitende
Zusammenarbeit gibt es bilaterale Abkommen, in denen teilweise der
Schengenstandard und die technische und praktische Zusammenarbeit in den
Grenzregionen konkretisiert ist, teilweise aber auch über den Schengenstandard
hinausgeht. Mit Österreich besteht z.B. schon ein gegenseitiger DNA Abgleich.

2.2. Der Vertrag von Prüm

Einzelne bilaterale Abkommen werden demnächst abgelöst vom Prümer Vertrag.
Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Luxemburg und
Österreich haben am 27.Mai 2005 einen multilateralen Vertrag über die
Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur
Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der
illegalen Migration unterzeichnet, der bisherige bilaterale Vereinbarungen
ersetzt.
Mit dem Prümer Vertrag erreicht die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren
Sicherheit in Europa eine neue Qualität. Derzeit befindet sich der Vertrag noch
im Ratifizierungsprozess. Es ist jedoch davon auszugehen, daß rechtzeitig zum G
8 Gipfel 2007 die Ratifizierung abgeschlossen ist. Am 4.7.2006 erklärte der
italienische Innenminister Amato die Absicht des italienischen Beitritts zum
Vertrag von Prüm. Finnland hat ebenfalls seine Beitrittsabsicht geäußert.
Mit diesem Vertrag wird nun der während des G 8 Gipfels in Genua 2001
praktizierte Datenaustausch einschließlich der Übermittlung von "schwarzen
Listen" legalisiert.
Daten können nun spontan oder auf Anfrage ausgetauscht werden.
Ziel der Unterzeichnerstaaten ist es, auch die übrigen EU-Staaten dafür zu
gewinnen, diesem Vertrag beizutreten. Nach einer Evaluierung sollen die
Regelungen dieses vereinfachten Informationsaustausches für die gesamte EU
eingebracht werden.
Eine wesentliche Neuerung ist. daß sich die beteiligten Staaten untereinander
bestimmte Zugriffsrechte auf DNA- und Fingerabdruckdateien sowie
Fahrzeugregister gewähren.

Zu einigen Regelungen im Einzelnen:
* Zur Verfolgung von Straftaten kann jeder künftig durch einen direkten Zugriff
auf die DNA- und Fingerabdruckdateien der anderen Staaten feststellen, ob dort
zu einer DNA-Spur oder einem Fingerabdruck Daten gespeichert sind. Kommt es zu
einem Treffer, übermitteln die Staaten einander in einem zweiten Schritt die
Daten der gesuchten Person (z. B. den Namen, die Adresse und weitere
Informationen).
* Im Falle der Fingerabdruckdateien ist ein solcher Zugriff auch zur
Verhinderung von Straftaten zulässig.
* Zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Gefahrenabwehr
kann außerdem jeder dieser Staaten in Zukunft Daten aus den Fahrzeugregistern
der anderen Staaten direkt Online abrufen.
* Austausch von Informationen zu präventiven Zwecken über reisende Gewalttäter
und Hooligans (z.B. vor Fußballspielen, Europäischen Räten und anderen
internationalen Gipfeltreffen).
* Zur Verhinderung terroristischer Straftaten können (personenbezogene)
Informationen über sog. "terroristische Gefährder" übermittelt werden; der
Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern ist vorgesehen.
* Als Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration sind der Einsatz von
Dokumentenberatern und die gegenseitige Unterstützung bei Rückführungen
vorgesehen.
* Zur Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit ermöglicht der Vertrag
gemeinsame Einsatzformen zur Gefahrenabwehr (z.B. gemeinsame Streifen),
grenzüberschreitendes Eingreifen zur Gefahrenabwehr bei gegenwärtiger Gefahr
für Leib oder Leben und Hilfeleistung bei Großereignissen und Katastrophen
(auch durch Entsendung von Beamten, Spezialisten und Beratern). Ferner
konkretisiert er die bisher bereits nach den Schengener Regelungen mögliche
Zusammenarbeit der Polizeibehörden auf Ersuchen.

2.3. Geplanter Rahmenbeschluss zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit

Dieser Beschlussvorschlag vom 19.7.2005 regelt die strukturelle Koordinierung,
den Informationsaustausch, die praktische Zusammenarbeit und gemeinsames
Vorgehen bei der Durchführung operativer Tätigkeiten zwischen Polizei und
Zollbehörden.

2.4. Geplanter EU-Rahmenbeschluss zum Datenaustausch

Im Oktober 2005 legte die EU-Kommission dem Rat einen Vorschlag für einen
Rahmenbeschluss vor. Danach sollen künftig die Behörden eines Mitgliedsstaates
grundsätzlich alle in einem anderen Mitgliedsstaat verfügbaren und zur
Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten notwendigen Informationen
erhalten. Die Suche soll weitgehend automatisiert erfolgen.

2.5. Geplanter Rahmenbeschluss über den Austausch von Informationen und zwischen
den Strafverfolgungsbehörden

Dieser geplante Rahmenbeschluss soll den Austausch zwischen
Strafverfolgungsbehörden fördern und erleichtern. Danach geht es vor allem um
eine Beschleunigung der Erkenntnisübermittlung, die sowohl spontan und
eigeninitiativ erfolgen kann als auch auf Anfrage. Betroffen sind "alle Arten
von Informationen oder Angaben, die bei den Strafverfolgungsbehörden und
privaten Stellen vorhanden sind, soweit bei letzteren keine Zwangsmaßnahmen zu
ihrer Gewinnung erforderlich sind. Zwar ist in der Einleitung (5) der
Anwendungsbereich auf "schwere Straftaten" und "terroristische Handlungen"
bezogen, jedoch im Rahmenbeschluss selbst findet sich keinerlei Beschränkung.
Dort ist allgemein die Rede vom Austausch zur Aufdeckung, Verhütung oder
Aufklärung von Straftaten.

2.6. Zusammenarbeit mit Drittstaaten

Je nach definiertem "Sicherheitsbedarf" wird auch ohne gesetzliche Grundlage mit
Drittstaaten zusammengearbeitet, wie sich am Beispiel der USA gezeigt hat.
Erst im nachhinein wurde versucht, die polizeiliche Zusammenarbeit auf eine
gesetzliche Grundlage zu stellen, und sie so zu legitimieren.

2.7. Eurodac

Fingerabdruckdatenbank, die seit 15.1.2003 in Betrieb genommen wurde und den
sogenannten Asylmissbrauch aufdecken soll, registriert nun die Fingerabdrücke
sämtlicher Asylantragsteller ab 14 Jahre, aber auch aller illegal angetroffenen
Personen in der EU und Norwegen und Irland und aller illegal einreisenden
Personen.
Dieses Informationssystem wird von der Europäischen Kommission verwaltet.
Jährlich werden fast eine Œ Millionen Fingerabdrücke in diesem System
abgeglichen. Dabei wurden (mit steigender Tendenz) im Jahre 2004 13 %
Doppelantragstellungen festgestellt.

2.8. VIS = Informationssystem für den Austausch von Visumsdaten als 3. Säule
neben SIS und Eurodac

Hier werden biometrische Daten aller Visumsantragsteller gespeichert werden, um
"Visa-shopping" zu vermeiden. Eine Eingliederung in SIS hat begonnen. Dies
setzt eine Einführung von biometrischen Daten auf Visa voraus. Sämtliche
Polizei und Grenzbehörden und auch Asyl-und Einwanderungsbehörden werden dann
durch online Zugriff auf das Informationssystem die Identität des
Visumsantragstellers mit der kontrollierten Person überprüfen können. Eine enge
Zusammenarbeit und ein Datenaustausch mit den Konsularbehörden gehören ebenso
dazu.
Der Zugriff soll auch erweitert werden für die Behörden, die für die "innere
Sicherheit" zuständig sind "zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung und Aufklärung
von Straftaten".
Zur Dimension: Im Jahre 2007 wird mit 20 Millionen Visumsanträgen von
Einreisenden in die EU gerechnet.
Die AktivistInnen, die aus visumspflichtigen Ländern einreisen unterliegen damit
einer zusätzlichen Einreiseschranke und Speicherung ihrer Daten.

Der geplante erweiterte Zugriff auf VIS und Eurodac Daten bedeutet, daß bereits
im Falle eines Verdachts auf eine erhebliche Straftat (dabei wird der Katalog
der Straftaten aus dem EU-Haftbefehl zugrunde gelegt) auf Daten von Menschen
zugegriffen wird, die lediglich dort gespeichert sind, weil sie der
Visumspflicht unterliegen und in die EU einreisen. Dies kommt einer zunehmend
totalen Erfassung gleich.
Daran ändert sich auch nichts, selbst wenn der Rat feststellt, daß aus Gründen
der Verhältnismäßigkeit "nur zu Präventions- und Ermittlungszwecken bei
schweren oder terroristischen Straftaten zugegriffen werden sollte".

2.9. SIS II

Mit der Erweiterung der EU wird auch die größte polizeiliche Datenbank Europas
erweitert. Weil das Schengener Informationssystem (SIS) technisch nur für 18
Mitgliedsstaaten ausgelegt und zudem technisch überholt sei, soll im Jahr 2007
SIS II in Funktion treten. Geplant war eigentlich bereits der Beginn in 2006,
wurde aber erneut verschoben und wahrscheinlich ist vor 2008 nicht mit dem
Start von SIS II zu rechnen.
Das neue Schengener Informationssystem SIS II soll für "polizeiliche
Informationszwecke im weitesten Sinne" genutzt werden, aber noch ist vieles
ungeklärt, nicht zuletzt natürlich der Datenschutz
SIS II soll nicht mehr "nur" als Informationssystem dienen, sondern auch als
Ermittlungssystem.

Nach dem 11. 9. 2001 wuchsen allerorten die Begehrlichkeiten nach mehr
Überwachung und weniger Datenschutz. Auch in der EU versuchte die Kommission,
die Gelegenheit zu nutzen, das bereits länger geplante neue SIS entsprechend
auszuweiten. Und wie auch anderen Orts geht es nicht nur um die Bekämpfung des
Terrorismus, sondern neue Befugnisse sollen auch auf andere Zielgruppen
Anwendung finden. Bislang enthält SIS mehr als 13 Millionen Datensätze,
darunter fast 900.000 über Personen, die gesucht werden, sowie fast 800.000
Hinweise auf Personen, die nicht einreisen dürfen.
Neben einer Terroristendatenbank sollen auch Daten über Menschen eingegeben
werden, die den Schengen-Raum nicht verlassen dürfen, die als Unruhestifter
gelten oder als politische Aktivisten aufgefallen sind. Zudem sollen neue Daten
wie biometrische Merkmale, Lichtbilder und Fingerabdrücke, nebst DNA Abgleich,
einbezogen werden, eine Verbindung zu anderen Datenbanken hergestellt werden
und mehr Behörden, einschließlich Kraftfahrzeugregistrierungsstellen, EUROPOL,
EUROJUST und Geheimdienste, Zugriff erhalten - auch zu anderen Zwecken als
denjenigen, für die sie erhoben wurden. Auch bei Ermittlungen im Rahmen des
Europäischen Haftbefehls soll SIS II eingesetzt werden.

Erwogen wird zudem die Öffnung von SIS II für nichtstaatliche Organisationen wie
Kreditinstitute.
SIS II ist keine einfache Datenbank mehr wie SIS.
Dennoch findet die Entwicklung und Entscheidung über SIS II weitgehend hinter
verschlossenen Türen statt. Transparenz und eine demokratische Beteiligung ist
nicht vorgesehen.
Eine öffentliche Diskussion ist umso wichtiger, weil SIS grundlegend verändert
und für "polizeiliche Informationszwecke im weitesten Sinne" eingesetzt werden
soll.
Die Kontrolle ist nicht mehr gewährleistet. Bereits jetzt mangelt es den
Kontrolleuren an Information und Mitteln. Sie sind eingesetzt von den Justiz-
und Innenministern und folglich nicht autonom.
Wenden sich BürgerInnen an die Kontrollinstanz, können ihnen kurzerhand die
Auskünfte verweigert werden, "sofern die Aufgabenerfüllung dadurch gefährdet
wird".
Eine gerichtliche Kontrolle für die Betroffenen ist nicht vorgesehen.

2.10. INPOL-Neu und die europäische Dimension

Das System INPOL-Neu , in der Version 4 in Betrieb seit August 2003 verknüpft
nun die verschiedenen Fahndungssysteme der Länder und des BKA miteinander. Dazu
gehören u.a. gesuchte Personen und Fahrzeuge, Tatortdaten, Fingerabdrücke und
digitale Fotos und Daten aus der DNA Kartei beim BKA, Meldestellen, das
Kraftfahrbundesamt und die Datenbestände der bisherigen Einzeldateien,
einschließlich des SIS werden miteinander verbunden. Die Software ist
inzwischen derart erweitert, daß auch Bilder von Personen direkt übertragen
werden können.
Zentraler Bestandteil sind die Daten aus Kriminalakten, wie
erkennungsdienstliche Behandlungen, Haftdaten, Daten über Strafanzeigen und
Personenbeschreibungen.
Der nächste Schritt ist die nun die unmittelbare Verknüpfung dieser Datenbank
mit denen anderer EU-Länder.
Der Datenaustausch auf europäischer Ebene wird nicht zuletzt mit der
Installation und dem Ausbau der Institutionen EUROJUST und vor allem EUROPOL
forciert.

2.11. EUROPOL

EUROPOL ist seit dem 1. Juli 1999 als Polizeieinheit innerhalb der EU tätig.
Hatte diese Behörde zunächst keine große praktische Bedeutung, (Von 1999 - 2002
richtete das deutsche Verbindungsbüro bei EUROPOL in 3843 Fällen Anfragen für
deutsche Strafverfolgungsbehörden direkt an EUROPOL sowie an die
Verbindungsbüros der Mitgliedstaaten.) wird sie demnächst immer mehr an
Kompetenz erlangen.
Inzwischen hat EUROPOL direkten Zugriff auf das Schengener Informationssystem.
Die aktuellste Erweiterung besteht in dem geplanten Datenaustausch auch mit
Ländern ohne ein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau. Ferner soll
demnächst ein einfacher Beschluß des Rates genügen das EUROPOL-Übereinkommen zu
bestätigen.
Die Tätigkeiten von EUROPOL spiegeln sich in deren Computersystem wieder,
welches aus drei Untersystemen besteht:
1. Das zentrale Informationssystem: in diesem werden die Daten von Verdächtigen
gespeichert ebenso wie von Personen, die künftig(!) eventuell(!) ein Verbrechen
begehen könnten. Zuständigkeit besteht auch für "Verbrechen, die im Rahmen von
terroristischen Aktivitäten gegen das Leben, körperliche Unversehrtheit, pers.
Freiheit und Eigentum begangen werden."
2. Die Arbeitsdateien: diese dienen v.a. der Analyse, gespeichert werden
ausführliche Informationen von Menschen, möglichen Zeugen und Opfern,
Kontaktpersonen, Verbündeten sowie Informanten.
3. Das Indexsystem soll schließlich Auskunft geben, ob eine bestimmte
Information gespeichert ist.
EUROPOL führt die Informationen der einzelnen nationalen Stellen zusammen,
bündelt also alle personenbezogenen Daten in einem zentralen
"Informationssystem", auf das wiederum die nationalen Stellen in den
Mitgliedstaaten zugreifen können (bundesstaatlich strukturierte Mitgliedstaaten
wie Deutschland und Österreich haben faktisch auch einen Online-Durchgriff der
Landeskriminalämter auf den zentralen EUROPOL-Datenbestand eingerichtet).
Daneben bezieht EUROPOL Daten von Drittstaaten und Drittstellen (wie
beispielsweise Interpol) und stellt diese in das Informationssystem ein.

Die ständigen Kompetenzerweiterungen, die EUROPOL seit seiner Entstehung
erhalten hat und erhalten wird, stehen dabei im konträren Verhältnis zum Recht
des Einzelnen. Nicht nur daß Datenschutzinteressen kaum Beachtung finden, der
springende Punkt ist, dass dieser ebenso wie die gesamte Institution EUROPOL
keinerlei parlamentarischer (oder sonstiger) Kontrolle unterliegt. Ein
verselbständigter Apparat, der zwar ebenso wie z.B. auch das BKA Zugriff auf
alle möglichen Daten hat, aber im Gegensatz zu diesem nur sich selbst
kontrolliert. Auch wenn es für eine(n) Einzelne(n) nicht immer wirklich
nachvollziehbar und transparent ist, was und wie die deutschen Behörden in
ihrer Tätigkeit ermitteln, so steht zumindest noch der mühsame Weg, über die
Gerichte, Rechte einklagen zu können. Nicht einmal das ist bei EUROPOL derzeit
jedoch möglich.

2.12. EUROJUST

Die Errichtung von EUROJUST beruht auf dem Beschluß des Rates vom 28.2.2002.
Es ist ein Zusammenschluss von Verbindungsstaatsanwälten sämtlicher
Mitgliedsstaaten.
Sie haben Koordinierungs- und Clearingfunktion zu nationalen Justizbehörden.
Nachdem sie zunächst ohne gesetzliche Grundlage und nahezu ohne Kontrolle
zunächst in Brüssel agierten, befindet sich ihr Sitz nun in Den Haag.
EUROJUST muss als Vorstufe zu einer europäischen Staatsanwaltschaft betrachtet
werden.
Insoweit kommt EUROJUST auch bei dem Thema polizeilicher Zusammenarbeit und
Datenaustausch künftig eine bedeutende Rolle als europäischer
Ermittlungsbehörde zu.
EUROJUST ist seit seiner Legalisierung äußerst aktiv.
Die Behörde veranstaltet regelrechte Info- Reisen, auf denen der deutsche
Vertreter gern seine Handy Nummer herausgibt, unter der er ständig zu erreichen
ist, wenn ein Staatsanwalt grenzübergreifende Ermittlungen führt und einen wie
auch immer gearteten Informationsbedarf hat.
Neben umfassendem Datenmaterial und rechtlichen Vergleichserhebungen, (wie z.B.:
welche Voraussetzungen für eine Durchsuchung bestehen in den einzelnen
Vertragsstaaten?) wird auf den kurzen persönlichen Draht gesetzt: Wer sich
kennt, erreicht eine zügige Bearbeitung seiner Anfrage.
Auf dem "kurzen Dienstweg" wird natürlich nichts mehr dokumentiert, was
überhaupt nur einem Vertreter der Kontrollkommission zugänglich wäre.
Die Aufgaben von EUROJUST umfassen die Zuständigkeit für organisierte
Kriminalität, Computerkriminalität, Umweltdelikte, Geldwäsche und
Betrugsversuch, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und als
Generalklausel, alle Delikte die wiederum mit den anderen aufgezählten
Straftaten zusammen begangen wurden, sowie Delikte, die im Aufgabenbereich von
EUROPOL liegen.
EUROJUST soll als Institution einzelne Staaten um die Aufnahme von Ermittlungen
ersuchen oder/und deren Ermittlungen unterstützen und koordinieren.
Dem Informationsaustausch sind nahezu keine Grenzen gesetzt, solange der
Austausch nur irgendwie für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Für Auskünfte der Betroffenen, welche Daten über sie gespeichert sind, ist das
Bundesministerium der Justiz zuständig.
Während der Fußballweltmeisterschaft 2006 waren Staatsanwälte aus England und
Schweden in "beratender Funktion" in Berlin vor Ort.

2.13. Task Force der europäischen Polizeichefs

Seit 2000 ist ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den Polizeichefs
der EU Länder etabliert, wobei besonderer Wert auf persönliches Sich-Kennen
gelegt wird. In diesem informellen Gremium werden Strategien der polizeilichen
Kooperation entwickelt.

2.14. Europäische Polizeiakademie (CEPOL- European Police College)

Sie hat die Aufgabe Schulungen und Austauschprogramme - auch auf sprachlicher
Ebene voranzutreiben. und ist mit Ratsentscheidung vom 20.9.2005 etabliert
worden. Sie hat eigene Rechtspersönlichkeit und wird aus dem
Gemeinschaftshaushalt finanziert.

2.15. Der Europäische Haftbefehl

Hier handelt es sich um ein erleichtertes Auslieferungsverfahren auch eigener
Staatsbürger, das im Geiste der gegenseitigen vertrauensvollen Anerkennung
wechselseitiger Entscheidungen bei einem Straftatenkatalog von 32 Straftaten
bzw. Gruppen von Straftaten Anwendung findet.

3. Welche (sichtbaren) Maßnahmen sind bei künftigen Gipfeln konkret zu erwarten?

Das Repertoire reicht im Vorfeld des Ereignisses von
* Ausreise- und Einreiseverboten über
* Gefährderansprachen,
* Auflagen an potentielle Verdächtige, sich z.B. täglich oder mehrmals täglich
bei der örtlichen Polizei zu melden, bis zu der
* Entziehung des Reisepasses,
* der mobilen Begleitung und Observation von Verdächtigen und der
* Vorbeugehaft
* Grenzkontrollen auch an den Schengen-Grenzen (Außerkraftsetzung nach Art 2
Schengener Abkommen)
* Observationen im Vorfeld verbunden mit entsprechendem Datenaustausch innerhalb
der EU, ggfs. mit Drittländern

Während des Ereignisses ist mit folgenden Maßnahmen zu rechnen mit:
* Vorkontrollen bereits fernab des Veranstaltungsortes
* mobile und fest installierte Videoüberwachung mit Zoom
* Telefonüberwachungen
* Präsenz und Einsatz ausländischer Polizisten, die Leute aus ihren Ländern
identifizieren und beobachten und selbst festnehmen werden
* Platzverbote
* Ingewahrsamnahmen (bis nach Abschluß des Ereignisses nach den jeweiligen
Polizeigesetzen)
* Schnellgerichtsverfahren insbesondere bei aus dem Ausland kommenden
TeilnehmerInnen
* bei ausländischen TeilnehmerInnen ausländerrechtliche Maßnahmen

[Silke Studzinsky, Rechtsanwältin in Berlin im Mai 2006; zuletzt aktualisiert im
Oktober 2006]


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Vortrag und Diskussion "Athen, Berlin, Heiligendamm, Cottbus"

Montag, 06.11.2006 Hamburg: mit Lena Zühlke, Teilnehmerin am G 8-Gipfel in Genua
(bringt Kurzfilm vom Gegengipfel mit), Kolja Griebner (Student, bringt Kurzfilm
vom Europäischen Sozialforum in Athen mit), Stefan Ziefle, Student (Teilnehmer
in Athen im Mai d. J.), Wolf-Rüdiger Felsch (ver.di-Gewerkschaftssekretär),
Mod.: Holger Griebner (Gewerkschaftlicher Arbeitskreis Frieden, Teilnehmer am
Europäischen Sozialforum in Athen), 19.30-22 Uhr, Gewerkschaftshaus,
Besenbinderhof,ver.di-Infocenter, Raum Atrium, VA: Gewerkschaftlicher
Arbeitskreis Frieden
Kontakt: Gewerkschaftlicher Arbeitskreis Frieden
Internet: http://www.friedenhamburg.populus.ch

[http://www.friedenhamburg.populus.ch]


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Seminar "G8 und wie weiter?" 17.-19.11.

Das Bildungskollektiv e.V. veranstaltet ein Seminar zum Thema G8: "Die
Verantwortung von Politik

Jedes Jahr treffen sich die Vertreter der sieben wirtschaftlich stärksten Länder
und Russlands um in geselliger Runde um über aktuelle Themen der Weltwirtschaft
zu diskutieren und sich den Medien zu präsentieren. Seit einigen Jahren werden
diese Gipfeltreffen von massiven Protesten begleitet.
Das Seminar gibt einen Einblick in den aktuellen Stand der Institutionen der
Weltwirtschaft. Wir wollen uns damit auseinandersetzen, warum gegen WTO, G8 und
Weltbank demonstriert wird und was die Forderungen, Ziele und Strategien der
KritikerInnen sind. Weiter wollen wir anhand ausgewählter Fragestellungen
erörtern, aktuelle wirtschaftliche Probleme konkrete Lebensbedingungen
beschränkt - sowohl auf der nördlichen Halbkugel wie auch in der sogenannten
dritten Welt."

Onlineanmeldung unter: http://biko.arranca.de

[http://biko.arranca.de]