[gipfelsoli] Heiligendamm
gipfelsoli-l at lists.nadir.org
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Mon Aug 14 20:38:32 CEST 2006
- Mecklenburg-Vorpommern begrüßt den G8-Protest ...
- Steinhagen: "Arme aller Länder - vereinigt Euch!"
- Sondierungstreffen G8: wer macht was, mit wem, und warum?
- Spektakulärer Protest in Breker-Ausstellung
- G8-Gegner proben den Widerstand - Zehntägiges Camp in Mecklenburg nach
zahlreichen Aktionen beendet
- Camp der G8-Gegner in Kirch Mulsow beendet
- Breker-Skulpturen bei Protestaktion mit Klopapier umwickelt
- G-8-Gegner gegen Breker-Schau
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Mecklenburg-Vorpommern begrüßt den G8-Protest ...
... mit einem verschärften neuen Polizeigesetz
Nicht nur diverse außerparlamentarische Gruppen bereiten sich auf den 2007 im
Seebad Heiligendamm stattfindenden Gipfel der G8 vor, auch der Polizeistaat
probt seinen großen Einsatz für das Gipfeltreffen.
Seit Juni 2006 gibt es eine Novellierung des bisherigen Sicherheits- und
Ordnungsgesetzes (SOG) in Mecklenburg-Vorpommern. Eingebracht von SPD und
Linkspartei.PDS wurden diese Gesetzesverschärfungen im Landesparlament in
trauter Eintracht mit der hiesigen CDU verabschiedet. Die Neuerungen im SOG
lehnen sich eng an das Hamburger Polizeigesetz an, das zu recht als eines der
zur Zeit schärfsten und demokratiefeindlichsten Polizeigesetze in Deutschland
gelten darf. Während es in Hamburg jedoch zu massivem öffentlichen Protest
gegen das von der dortigen Mitte-Rechts-Regierung verabschiedete Gesetz kam,
blieb es im beschaulichen Mecklenburg-Vorpommern bei der Änderung des SOG - wie
leider so oft - still.
Daß das SOG noch so kurz vor einer Landtagswahl im Schweinsgalopp durchs
Parlament gejagt wurde, hat seinen Hauptgrund offenbar im kommenden G8-Treffen
2007. Mit den durch das novellierte SOG legitimierten neuen technischen und
rechtlichen Möglichkeiten soll die Protestbewegung gegen den Gipfel
polizeistaatlich abgewürgt und sollen Grundrechte weiter eingeschränkt werden.
Erste Probeläufe polizeistaatlicher Muskelschau am 1.Mai 2006 in Rostock
(damals noch unter dem alten SOG) und zum Bush-Besuch in Stralsund am 13. Juli
2006 (nach neuem SOG) haben gezeigt, wohin die Reise gehen soll: Rote Zonen,
Einschränkung der Bewegungsfreiheit, erdrückende Polizeipräsenz (je 10.000 bis
12.000 PolizistInnen), Erprobung von Großkesseln und Massenfestnahmen,
willkürliche Platzverweise und Aufenthaltsverbote ...
Ein Grund mehr, daß sich alle KritikerInnen der G8, die sich zum Protest nach
Mecklenburg-Vorpommern aufmachen, vorab über das neue SOG im nordöstlichsten
Bundesland informieren und entsprechend die neuen polizeilichen Möglichkeiten
in ihre Aktionsplanungen mit einbeziehen sollten.
Wir wollen im folgenden kurz beschreiben, was euch in Mecklenburg-Vorpommern
polizeistaatlicherseits erwarten kann. Aber nicht alles, was rechtlich oder
technisch möglich wäre, muß auch so eingesetzt werden. Es handelt sich, wie bei
allem um ein Spiel der Kräfte und der öffentlichen Meinung. Es soll sich also
bitte niemand von den polizeirechtlichen Möglichkeiten einschüchtern lassen.
Die vergangenen Gipfel in Genua, Evian oder Gleneagles haben gezeigt, daß trotz
martialischer Polizeiaktionen erfolgreiche Protestaktionen möglich waren.
Neben diesem speziell zum SOG in Mecklenburg-Vorpommern erstellten Text legen
wir euch den kostenlosen Rote Hilfe-Klassiker "Was tun wenns brennt" sehr ans
Herz, in dem allgemeine Rechtshilfetipps für Demos gegeben werden. Erhältlich
bei jeder Roten Hilfe-Ortsgruppe oder (gegen Portokosten) über den Rote
Hilfe-Literaturvertrieb, Postfach 6444, 24125 Kiel.
Was die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern
schon nach dem alten SOG alles machen durfte
Bis zum Juni war das SOG ein im bundesdeutschen Vergleich relativ liberales
Polizeigesetz. So war u.a. die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen
untersagt. Dennoch finden sich auch dort schon schwerwiegende
Grundrechtseinschnitte, u.a. der Einsatz Verdeckter ErmittlerInnen,
Platzverweise, verdeckte Überwachung und dauerhafte Observationsmaßnahmen.
Im Folgenden geben wir euch einen kurzen Überblick in die bisherigen Regelungen,
die auch im aktuellen SOG beibehalten wurden:
[Zitate sind, wenn nicht anders angegeben, direkt dem Wortlaut des SOG
entnommen. - Die Begründung von SPD/ Linkspartei.PDS für ihren Gesetzentwurf
ist im vollen Wortlaut unter der Landtagsdrucksache 4/2116 zu finden.]
1. Identitätsfeststellung (§29)
Eine Maßnahme zur Identitätsfestellung ist "zur Abwehr einer im einzelnen Fall
bevorstehenden Gefahr" jederzeit möglich. Jede Person ist dann verpflichtet auf
Nachfrage die eigene Identität gegenüber der Polizei nachzuweisen (in der Regel
durch ein amtliches Ausweisdokument). Was eine "bevorstehende Gefahr" ist,
entscheiden die PolizeibeamtInnen eigenmächtig, wodurch die
Identitätsfestellung mittlerweile zu einer Routinemaßnahme geworden ist. Insb.
an polizeilichen Kontrollstellen, an sog. "gefährdeten Objekten" (festgelegt
von den Ordnungsbehörden), in öffentlichen Verkehrmitteln und in bzw. nahe
Versorgungseinrichtungen oder Amtsgebäuden sind Identitätsfestellungen dem
Gesetz nach möglich. Wer sich nicht ausweisen kann, wird auf die Polizeiwache
mitgenommen.
2. Erkennungsdienstliche Behandlung (§31)
Die Erkennungsdienstliche Behandlung von vermeintlichen StraftäterInnen auf der
Polizeiwache umfaßt in Mecklenburg-Vorpommern laut SOG: Fingerabdrücke, Hand-
und Fußabdrücke, Anfertigung von Fotos, Feststellung und Messung äußerer
körperlicher Merkmale sowie Tonaufzeichungen. Routinemäßig werden aber nur
Fotos geschossen und Fingerabdrücke abgenommen.
3. Befragungs- und Auskunftspflicht (§28)
Wie auch in anderen Bundesländern sind Personen gegenüber der Polizei auf
Nachfrage verpflichtet, lediglich folgende Angaben zu machen: Name, Vorname,
Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit. Nicht mehr! Eine
Verweigerung dieser Angaben zieht eine Ordnungswidrigkeit (also ein Bußgeld)
nach sich.
4. In-Augenschein-Nahme (§27a)
Personen können jederzeit kurzzeitig angehalten werden, ebenso Fahrzeuge. Dies
ist im Grenzgebiet in einer Tiefe bis 30 km ins Binnenland (also z.B. in
Heiligendamm oder Rostock) jederzeit möglich, außerhalb dieses Gebietes nur in
"Einrichtungen des internationalen Verkehrs mit unmittelbarem Grenzbezug" (z.B.
Bahnhöfe, Flughäfen) sowie "zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von
erheblicher Bedeutung" (z.B. Landfriedensbruch, Gefährliche Körperverletzung,
schwerer Diebstahl, Betrug).
5. Durchsuchung von Personen (§53-54)
Personen können (außer zur Identitätsfeststellung) auch aus folgenden Gründen
durchsucht werden: Sicherstellung von Sachen; "zum Schutz der Person" [sic!];
"zur Eigensicherung des Amtsträgers". Also auch hier ein weites Feld, das die
Polizei vor Ort eigentlich immer in ihrem Sinne zu nutzen weiß. Bei der
Durchsuchung dürfen Körper, Kleidung, Inhalt der Kleidung und "alle sonstigen
am Körper getragenen Sachen" (also z.B. Rucksäcke) durchsucht werden, wobei die
jeweilige Durchsuchung nur von Personen gleichen Geschlechts oder ÄrztInnen
durchgeführt werden darf. (Es sei denn es liegt "Gefahr in Verzug" vor, dann
kann jeder Polizeibeamte die Durchsuchung vornehmen.)
6. Durchsuchung von Sachen (§57-58)
Durchsucht werden dürfen also alle Sachen, die eine Person mit sich führt,
Fahrzeuge (bei einer Identitätsfestellung); ferner Sachen, in denen sich evtl.
sicherzustellende Sachen befinden könnten; Sachen, in denen sich Personen
befinden, die in Gewahrsam zu nehmen sind; sowie alle Sachen, die sich in oder
nahe Amtsgebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln oder "gefährdeten Objekten"
befinden.
5. Platzverweisung (§52)
Eine lästige Maßnahme, wo die Polizei quasi Narrenfreiheit besitzt, sind
Platzverweise. Diese können in Mecklenburg-Vorpommern für einen Ort, für ein
Gebiet innerhalb einer Gemeinde oder gleich ein ganzes Gemeindegebiet
ausgesprochen werden. Platzverweise können bis zu einer Dauer von maximal 10
Wochen ausgesprochen werden (z.B. denkbar beim G8-Gipfel für einen ganzen Ort,
wie z.B. Bad Doberan). Der Platzverweis muß nicht schriftlich gegeben werden
(was der Polizei zusätzlichen Spielraum bei der Vertreibung unliebsamer
Personen gibt). Die einzige Einschränkung: Der Platzverweis darf den Zugang zur
eigenen Wohnung nicht behindern. (Was vor Ort wohl nur durch das Vorzeigen des
Personalausweises mit der amtlichen Meldeadresse nachgewiesen werden kann.) Bei
Nichtbefolgung eines Platzverweises droht Gewahrsamnahme.
6. Gewahrsamnahme (§55-56)
Neben der Durchsetzung von Platzverweisen können Gewahrsamnahmen erfolgen, wenn
eine Person sich "erkennbar in einem die freie Willensbestimmung
ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet" (also z.B. unter
Alkoholeinfluß) oder wenn "eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung" (was in der Tat weit auslegbar ist) besteht. Eine
Gewahrsamnahme kann ebenfalls erfolgen, wenn eine "unmittelbar bevorstehende
Begehung oder Fortsetzung einer Straftat" verhindert werden soll, u.a. weil die
Person "eine Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder
Transparente [sic!] oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung
mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter [sic!] solchen Inhalts, soweit
sie in einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung ungeeignet ist". Auch
das Mitführen von Waffen (oder was die Polizei dafür hält), Werkzeugen oder
sonstigen Gegenständen, die "zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß
bei derartigen Taten verwendet werden", kann zur Gewahrsamnahme führen.
Auch Minderjährige, "die sich der Obhut der Sorgeberechtigten entzogen haben"
können jederzeit in Gewahrsam genommen werden, um sie "dem Jugendamt
zuzuführen".
7. Wohnraumbetretung und Hausdurchsuchung (§59-60)
Zur "Verhütung einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder
Ordnung" können auch Wohnraum oder ein befriedetes Grundstück von der Polizei
betreten werden.
Für eine Durchsuchung wird natürlich ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß
benötigt (oder eben das beliebte "Gefahr in Verzug" mit nachträglicher
richterlicher Zustimmung).
Bei Durchsuchungen hat der/ die BewohnerIn/ MieterIn das Recht bei der
Durchsuchung anwesend zu sein und Durchsuchungsgrund sowie Rechtsbehelfe von
der Polizei zu erhalten. Die PolizeibeamtInnen haben eine von ihnen
unterschriebene Niederschrift anzufertigen (darin: verantwortliche Behörde,
Anlaß, Zeit und Ort der Durchsuchung, anwesende Personen namentlich). Lediglich
"auf Verlangen" ist eine Abschrift davon auszuhändigen. Unterschreiben muß
mensch selbst dabei nichts, eine Unterschrift kann (und sollte) dort ohne
weitere Nachteile verweigert werden.
8. V-Personen, Verdeckte ErmittlerInnen, Observation, verdeckte Überwachung
(§33)
In Mecklenburg-Vorpommern ist es der Polizei erlaubt sog. V-Personen (also
InformantInnen, bei der Stasi früher als "IM" bezeichnet) zu führen, die gegen
Bezahlung (oder andere Vergünstigungen) Informationen aus politischen
Bewegungen zutragen. Ebenso können verdeckte ErmittlerInnen (also verdeckt
ermittelnde PolizeibeamtInnen) eingesetzt werden, die unter einer Legende
(falsche Ausweisdokumente, erfundene Identität) z.B. längerfristig politische
Gruppen infiltrieren.
Schließlich ist auch die klassische Observation (also die mehrere Wochen
anhaltende Beschattung einer Person durch die Polizei) erlaubt, gleichfalls der
Einsatz verdeckter Überwachungstechnik.
9. Einsatzmittel und Bewaffnung der Polizeikräfte (§102)
Polizeiliche "Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln,
Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde, Dienstfahrzeuge,
Reizstoffe und Sprengmittel; Sprengmittel dürfen nicht gegen Personen angewandt
werden". - Insbesondere die chemischen Kampfstoffe CN und CS sowie Pfefferspray
sind hier, wie in anderen Bundesländern auch, beim Einsatz gegen Versammlungen
erlaubt. "Als Waffen sind nur Schlagstöcke, Pistolen, Revolver, Gewehre und
Maschinenpistolen zugelassen." Die übliche Waffe ist dabei der Schlagstock
(aber auch Tonfas). Die Ereignisse von Göteburg und Genua 2001 sollten aber
klargemacht haben, daß der bürgerliche Staat im Notfall auch vor dem Einsatz
von Schußwaffen nicht zurückschreckt.
10. Kennzeichungspflicht für PolizeibeamtInnen (--)
Fehlanzeige, in Mecklenburg-Vorpommern gibt es bis heute immer noch keine
Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen. Damit können Straftaten der
Polizei im Einsatz nur schwer einzelnen PolizeibeamtInnen zugeordnet werden. -
Die Staatsanwaltschaften sollen offenbar nicht mit lästigen
Ermittlungsverfahren gegen BerufschlägerInnen belästigt werden.
Und das hat das verschärfte SOG an Neuem zu bieten
"Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Polizei in erster Linie diejenigen
neuen Befugnisse erhalten, auf die sie aufgrund aktueller Entwicklungen im
Bereich der Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus,
aber auch im Hinblick auf die fortschreitende Entwicklung Europas zu einem Raum
der Freiheit [sic!], der Sicherheit und des Rechts zur Aufrechterhaltung der
inneren Sicherheit nicht länger verzichten kann." [aus der Begründung des
Gesetzentwurfes von SPD/ Linkspartei.PDS] Konkret geht es um die "Schaffung
zusätzlicher bzw. die Modifizierung bestehender präventiver [sic!]
Eingriffsbefugnisse für die Polizei". [aus der Begründung des Gesetzentwurfes
von SPD/ Linkspartei.PDS ] Als leuchtendes Beispiel wird stets das Hamburger
Polizeigesetz angeführt.
11. Videoüberwachung des öffentlichen Raums (§32)
"Öffentlich zugängliche Orte dürfen offen mit technischen Mitteln zur
Bildüberwachung [sprich: Videokameras] beobachtet werden, wenn dies zur
Aufgabenerfüllung [...] erforderlich ist. Darüber hinaus dürfen offen Bilder
aufgezeichnet werden, soweit an diesen Orten wiederholt [sprich: mindestens
zweimal!] Straftaten [sprich: irgendwelche Straftaten, unabhängig von ihrer
Schwere!] begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
dort künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist." Das ist natürlich
ein Freibrief für willkürliche Videoüberwachung im öffentlichen Raum, wenn schon
zwei Straftaten ausreichen, um "so genannte[n] Kriminalitätsschwerpunkte"
[Zitat aus der Begründung der SPD/ Linkspartei.PDS] zu definieren. Bisher sind
in Mecklenburg-Vorpommern noch keine Installationen von derartigen Videokameras
bekannt, aber der G8-Gipfel wird hier sicher zur Forcierung dieses Vorhabens
dienen. SPD und Linkspartei.PDS sprechen in ihrer Begründung zum eingebrachten
Gesetzentwurf Tacheles: "Die demnächst in Mecklenburg-Vorpommern
stattfinden[den] Veranstaltungen, wie G8-Gipfel mit einem Massenaufkommen an zu
schützenden Personen und Veranstaltungen, wie auch die Übertragung von
Fußball-WM-Spielen auf Großbildschirmen verlangen das Vorhandensein bestimmter
Eingriffsmöglichkeiten für die Gefahrenabwehrbehörden. [...] Erfahrungen mit
dem Einsatz von Videotechnik in der Bundesrepublik haben bisher durchweg
positive Ergebnisse gezeigt. Schon aufgrund des Abschreckungseffektes [sic!]
durch den offenen Einsatz können regelmäßig ein Rückgang der Kriminalität
verzeichnet und somit Straftaten verhütet werden. Gleichzeitig wird das
subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger verbessert." - Hier wird tief in die
Mottenkiste der "Inneren Sicherheit" gegriffen, obwohl britische Untersuchungen
(wo ja Videoüberwachung seit vielen Jahren flächendeckend eingesetzt wird) zu
dem Ergebnis kommen, daß weder die Kriminalitätsrate abnimmt noch das
subjektive Sicherheitsgefühl der BürgerInnen zunimmt. Dafür nimmt aber die
Überwachung immer totalere Formen an und begünstig die soziale und rassistische
Ausgrenzung an den überwachten Orten.
12. Automatisches Kfz-Kennzeichen-Lesesystem (AKLS) (§43a)
"Die Polizei kann [...] im öffentlichen Verkehrsraum personenbezogene Daten
durch den offenen Einsatz technischer Mittel zur elektronischen Erkennung von
Kraftfahrzeugkennzeichen zum Zwecke des automatisierten Abgleichs mit dem
Fahndungsbestand erheben. [...] Die Datenerhebung darf auch durchgeführt
werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen sind." Auch ein verdeckter Einsatz
des AKLS ist übrigens zulässig, ebenso ein "Abgleich erhobener Kennzeichendaten
mit anderen polizeilichen Dateien". In ihrer Begründung zum Gesetzentwurf heben
SPD/ Linkspartei.PDS hervor, daß der Einsatz des AKLS so zu erfolgen habe,
"dass betroffene Personen grundsätzlich erkennen können, bei welchen Anlässen
und unter welchen Voraussetzungen ein Verhalten mit dem Risiko der Überwachung
verbunden ist". Soll wohl heißen: Wer dennoch während solcher Anlässe (z.B.
G8-Gipfel in Mecklenburg) mit dem PKW unterwegs ist, hat selbst Schuld, wenn
er/ sie per AKLS erfaßt wird; er/ sie hätte ja auch zu Hause bleiben oder
woanders hinfahren können.
Zur Illustration geben die beiden Parlamentsfraktionen auch gleich ein
plastisches Beispiel für die Anwendung des AKLS: "Aufgrund dieser Regelung ist
es z. B. möglich, zur Abwehr konkreter Gefahren Kennzeichendaten auf
Zubringerstraßen zu einem Fußballstadion mittels AKLS zu erheben und einen
Abgleich mit der Datei "Gewalttäter Sport" vorzunehmen, wenn mit der Anreise
von so genannten Hooligans zu rechnen ist." - Wir können ja spaßeshalber mal
"Fußballstadion" durch "Anti-Globalisierungscamp" ersetzen und statt der Datei
"Gewalttäter Sport" die Datei "Gewalttäter Links" einsetzen (in welche mensch
übrigens schon aufgrund "polizeilicher Erkenntnisse" geraten kann, also ohne
jemals einer Straf- geschweige denn einer Gewalttat beschuldigt worden zu
sein). Dann kann mensch sich ausmalen, was uns 2007 beim G8 erwarten dürfte.
Momentan besitzt das Land Mecklenburg-Vorpommern nur ein AKLS-Gerät, aber im
Zuge der Amtshilfe werden zum G8 sicher andere Bundesländer, allen voran
Hamburg, mit entsprechender Technik aushelfen.
13. Präventive Telekommunikationsüberwachung (§34a)
Bei dieser Art von Telekommunikationsüberwachung geht es nicht mehr um die
konkrete Verfolgung von Straftaten, sondern um das rein präventive Überwachen.
Die Datenerhebung kann sich auf "Inhalte der Telekommunikation einschließlich
der innerhalb des Telekommunikationsnetzes in Datenspeichern abgelegten
Inhalte" (also sowohl Gesprächinhalte/ Textnachrichten als auch
Telefon-Mailboxen bzw. gespeicherte eMails/ SMS), auf die
Telekommunikationsverbindungsdaten sowie "die Standorterkennung einer
Mobilfunkendeinrichtung" beziehen. Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat
nun die Möglichkeit auch sog. IMSI-Catcher zu benutzen. (IMSI = International
Mobile Subscriber Identity) Diese mobilen IMSI-Catcher simulieren eine
Mobilfunkzelle in einem Bereich (z.B. einem Ort), über die dann sämtlicher
Handyverkehr fließt. Die Polizei kann so die Gerätenummer, die
SIM-Kartennummer, die einwählende Rufnummer, die angewählte Telefonnummer und
Gesprächsdauer ermitteln und speichern. Mittels der unveränderlichen
Gerätenummer bei Handys und der ebenfalls eineindeutigen SIM-Nummer bei
Mobilfunkkarten lassen sich so konkret Mobilfunkgespräche Personen zuordnen.
Über die Auskunftspflicht der Telekommunikationsdiensteanbieter sind der
Polizei darüber hinaus alle Verbindungsdaten der letzten Monate einer
ermittelten Rufnummer zugänglich.
Mittels IMSI-Catchern kann aber auch der Handy-Verkehr in dessen
"Mobilfunkzellenbereich" unterbunden werden; derartige Funknetzunterbrechungen
soll u.a. der Bundesgrenzschutz schon bei CASTOR-Transporten im Wendland
eingesetzt haben, um Kommunikation (z.B. aus Polizeikesseln heraus) zu
unterbinden.
Aber auch ohne IMSI-Catcher läßt sich bei Mobiltelefonen der Standort der
NutzerInnen kinderleicht ermitteln. Denn solange ein Mobiltelefon eingeschaltet
ist (also auch im Standby-Modus!) kann die Polizei jederzeit über sog. "stille
SMS" ermitteln, wo sich das Handy befindet. "Stille SMS" sind kurze Leer-SMS,
die das Mobiltelefon zwar empfängt, den NutzerInnen aber nicht als Meldung
anzeigt. - Der einzig sichere Schutz vor Handyüberwachung bleibt weiterhin, das
Gerät auszuschalten und Akku sowie SIM-Karte zu entfernen, am besten schon,
bevor eine neue Funkzelle betreten wird. So kann die Polizei nur den letzten
Standort ermitteln, also den Ort, wo das Handy zuletzt eingeschaltet war.
Jede und jeder sollte daher realtistisch prüfen, ob und wie er/ sie
Mobiltelefon, Festnetztelefon oder auch den eMail-Verkehr nutzt/ zukünftig
nutzen will. Denn Überwachung durch die Polizei ist mittlerweile technisch - in
Mecklenburg-Vorpommern jetzt auch rechtlich - überall möglich. Während sich beim
eMail-Verkehr in linken Kreisen langsam auch pgp (pretty good privacy) als
Verschlüsselungsprogramm durchsetzt, bleiben beim Mobiltelefonieren nur die
beide Extreme des Nichtmehr-Telefonierens und des
"Jeder-kann-sowieso-Mithören"-Telefonierens. Die meisten werden aber einen
Mittelweg gehen: bei politischen Inhalten oder Terminabsprachen wird eher mal
auf die Handynutzung verzichtet.
Begründet werden diese massiven Eingriffe in die Telekommunikation übrigens
lediglich mit "der Tatsache, dass zur Vorbereitung bzw. Durchführung
terroristischer Anschläge bzw. im Bereich der Organisierten Kriminalität
zunehmend Mobiltelefone genutzt werden". [aus der Begründung von SPD/
Linkspartei.PDS]
14. Ausweitung der Rasterfahndung (§44)
Bisher mußte bei der Rasterfahndung eine "gegenwärtige Gefahr" vorhanden sein.
Im neuen §44 wird an ihrer Stelle die "erhebliche Gefahr" eingeführt. Das hat
für die Polizei den Vorteil, daß sie schon präventiv rastern kann, also bevor
überhaupt ein konkreter Anlaß dazu besteht. Als "erhebliche Gefahr" reicht (wie
oben beschrieben) schon ein einfaches Ermittlungsverfahren wegen
Landfriedensbruchs aus. Der neue Paragraph lautet jetzt: "Die Polizei kann
Behörden, anderen öffentlichen Stellen und von Stellen außerhalb der
öffentlichen Verwaltung zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Bekämpfung
von Straftaten von erheblicher Bedeutung [...] die Übermittlung von
personenbezogenen Daten bestimmter Personengruppen aus Dateien zum Zweck des
Abgleichs mit anderen Datenbeständen verlangen (Rasterfahndung), wenn
tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dies zur Abwehr der
Gefahr oder zur Bekämpfung der Straftaten erforderlich ist."
Nicht um lebensnahe Beispiele verlegen, beschrieben die Einbringerinnen der
Gesetzesänderung folgenden potentiellen Fall: "In zunehmendem Maße wird des
Weiteren das Internet zur Begehung von Straftaten genutzt. Dabei werden u. a.
über so genannte Internet-Auktionshäuser, wie z. B. ebay, aus Straftaten
herrührende Gegenstände zum Kauf angeboten. Gezielte Datenabgleiche ermöglichen
in diesen Fällen die Feststellung von Tatzusammenhängen und die Eingrenzung des
Kreises von Tatverdächtigen sowie deren Ermittlung und damit auch die
Verhinderung weiterer Straftaten." - Rastern beim Ebay-Einkauf,
eins-zwei-drei-meins...
15. Zwangsweise Blutabnahme (§53, 4)
"Diese Vorschrift soll dem Schutz von Opfern von Gewalttaten, von Polizeibeamten
und anderen Berufsgruppen dienen, die mit Personen in Kontakt gekommen sind, bei
denen beispielsweise der Verdacht auf Aids oder Hepatitis besteht. Eine
Infektion ist kurze Zeit nach dem Kontakt zwischen Verursacher und Opfer gerade
bei den o.g. schweren Viruserkrankungen beim Opfer noch nicht nachweisbar. [...]
Für diese körperliche Untersuchung (Blutentnahme) ist grundsätzlich eine
richterliche Anordnung erforderlich, bei Gefahr im Verzug darf die Anordnung
durch die Polizei erfolgen." [aus der Begründung von SPD/ Linkspartei.PDS] Die
Blutentnahme darf explizit auch gegen den Willen des/ der BetroffeneN entnommen
werden. Da mit dem Gesetz eine "unverzügliche Blutentnahme" angestrebt wird,
wird im Normalfall wohl auch auf die richterliche Anordnung gänzlich verzichtet
werden und die Polizei eigenmächtig derartiges anordnen. Angewendet werden soll
(so die Begründung von SPD und Linkspartei.PDS) die Blutentnahme konsequent
u.a. bei Stich- und Schnittverletzungen, bei Bißverletzungen und überall dort,
wo Körperflüssigkeiten im Spiel sind (also z.B. auch ein von Polizeiknüppeln
blutig geschlagener Demonstrant).
In der Begründung heißt es gutmenschelnd: "Körperliche Untersuchungseingriffe,
auch ohne oder gegen den Willen des Betroffenen, können im Einzelfall zum
Schutz von Leib und Leben und damit zu dessen Rettung [sic!], z. B. bei einer
konkreten Vergiftungsgefahr durch verschluckte Drogenbehältnisse, erforderlich
werden." Der eigentliche Zweck, nämlich die Sammlung neuer Einträge für die
bundesweite DNA-Datenbank, wird in den öffentlichen Verlautbarungen gerne
verschwiegen. Daß hier persönlichste Daten frei kursieren sollen, fordern
unverblümt die SPD und Linkspartei.PDS im Landtag in ihrer Begründung zum
Gesetzentwurf. Dort wird von der "Möglichkeit, einen direkten Hinweis auf die
konkrete übertragbare Krankheit" in die bundesweiten Personendatensätze der
INPOL-Datei (ein Datenverbundsystem des BKA, der Bundespolizei und der der
Länderpolizeien) aufzunehmen. "Darüber hinaus kann der Hinweis
"Ansteckungsgefahr" [in den jeweiligen personenbezogenen Daten in INPOL]
Einsatzkräfte warnen und weitere Infektionsgefahren vermeiden." - Soziale
Ausgrenzung per Polizeidatensatz, persönliche Krankheitsdaten, die bundesweit
jede Polizeidienststelle abrufen kann... George Orwell würde sich gruseln.
16. Videoaufzeichungen in Polizeifahrzeugen zwecks "Eigensicherung" (§32, 4)
"Die Polizei kann zur Eigensicherung bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen
Bildaufnahmen und -aufzeichnungen durch den Einsatz optisch-technischer Mittel
in oder an Fahrzeugen der Polizei herstellen. [...] Die Bildaufzeichnungen sind
unverzüglich, spätestens am Ende der Dienstschicht, zu löschen. Dies gilt nicht,
wenn die Aufzeichnungen zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden." Konkret
heißt das: Bei Kontrollen wird mensch ausnahmslos abgefilmt. - Es läßt sich
übrigens leicht erraten, was passiert, wenn es bei einer solchen Kontrolle zu
Straftaten seitens der PolizeibeamtInnen kommen sollte: am Ende der
Dienstschicht wird das Video einfach gelöscht, damit keine bösen Bilder à la
Rodney King publik werden.
Fazit: Trendwende nicht in Sicht
Wie diese neuen polizeilichen Möglichkeiten tatsächlich in der Praxis genutzt
werden, werden die folgenden Monate zeigen. Festzuhalten bleibt, daß auch im
verschlafenen Mecklenburg-Vorpommern unter der rot-roten Landesregierung eine
rapide Verpolizeilichung stattgefunden hat. Solange sich nicht nennenswerter
öffentlicher Protest in diesem Bundesland gegen das eingesessene
law&order-Denken und für Grund- und Freiheitsrechte formiert, wird sich dieser
Trend leider fortsetzen. Wir wollen als Rote Hilfe Greifswald jedenfalls
unseren kleinen Beitrag dazu leisten, daß sich dieses gesellschaftliche Klima
ändert.
Das wichtigste ist und bleibt, auch unter den neuen "Kampfbedingungen" nicht vom
Protest und Widerstand gegen die Herrschenden abzulassen, sondern immer wieder
zu zeigen, daß Ausbeutung und Repression niemals widerstandslos hingenommen
wurden!
In diesem Sinne: Nicht Müsli und Quark - Solidarität macht stark!
Greifswald, August 2006
Kontakt:
Rote Hilfe Greifswald
c/o Klex
Lange Straße 14
17489 Greifswald
greifswald at rote-hilfe.de
[RH Greifswald]
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Steinhagen: "Arme aller Länder - vereinigt Euch!"
Unter dem Leitmotiv "Erwerbslose in Bewegung" berieten sich auf Einladung der
Gruppe "Internationale KommunstInnen" am 10. August 2006 verschiedene
Erwerbsloseninitiativen mit 19 TeilnehmerInnen von Camp Insky bei Steinhagen/
Hagebök bei Wismar.
Trotz völlig verschiedener Inhalte ihres politischen Engagements suchten sie
gemeinsam nach Möglichkeiten des Zusammengehens gegen den G8-Gipfel in
Mecklenburg-Vorpommern im Juni 2007. Denn das Thema des kommenden Gipfels soll
die Bekämpfung der Armut weltweit sein. "Wir wollen mit unseren Aktivitäten
daraufhinweisen, dass Frau Merkel erst mal vor ihrer eigenen Haustür kehren
soll" - sagte ein Teilnehmer. Einmütigkeit gab es darin, dass man sich nicht
entzweien lasse, wenn reaktionäre Stimmen immer wieder tönten, dass in anderen
Ländern Menschen noch viel ärmer seinen als hier.
Einen möglichen Rahmen des Zusammenwirkens bieten die Planungen der Europäischen
Märsche gegen Erwerbslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung und Ausgrenzung
(Euromärsche) . Neben Protestdemonstrationen um den G 8-Gipfel ist auch ein
noch nicht lokal festgelegter Gegengipfel im Gespräch, auf dem die Armut in der
Bundesrepublik Deutschland ebenso thematisiert wird wie auch die Auflagen der
wirtschaftsmächtigsten Länder der Welt bei Maßnahmen zur Armutsbekämpfung
gegenüber hochverschuldeten Ländern in der sogenannten dritten Welt.
Die Europäischen Märsche gegen Erwerbslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung und
Ausgrenzung (Euromärsche) arbeiten am Runden Tisch der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeorganisationen mit wie ebenso der Arbeitslosenverband Deutschland
e.V. Diese bundesweite Erwerbslosenkoordination hatte sich jüngst mit seinem
Aufruf "Für alle individuelle soziale Rechte zum selbstbestimmten Leben" gegen
das Fortentwicklungsgesetz zu Worte gemeldet und ein Ende der Bescheidenheit
angemahnt. Der Runde Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen
hatte mit Teilen der Interventionistischen Linken bereits in der Aktion
Agenturschluss bei Protesten 2004/ 2005 und beim Schwarzbuch Hartz IV
zusammengewirkt. Doch zum ersten Mal kam es nun zu Verabredungen zwischen von
vier bundesweiten Koordinationen, denn bei den nächsten Aktivitäten würden auch
das Dissent Netzwerk und das Anti-G8 Bündnis für eine revolutionäre Perspektive
mit von der Partie sein.
Darüberhinaus haben die Euromärsche auch erste Kontakte zu anderen europäischen
Protestbündnissen geknüpft.
In Vorbereitung auf den G8 Gipfel sind dezentrale Aktionen gegen
Verfolgungsbetreuung, Wohnungsraub, Prüfdienste angedacht. Weitere
Verabredungen sollen bei einer Aktionskonferenz vom 10.-12. November 2006
getroffen werden.
Was Erwerbslose in Mecklenburg-Vorpommern bewegen
Die Palette der Erwerbslosenaktivitäten reicht bei den anwesenden Initiativen
von der Arbeit eines Erwerbslosenparlamentes mit dem Arbeitsminister der
Linkspartei.PDS in Mecklenburg-Vorpommern, über aktive Beratungsmaßnahmen und
die Arbeitsbeschaffungspolitik des Arbeitslosenverbandes Mecklenburg-Vorpommern
bis hin zum Betrieb eines Notruftelefons und zur Protestpolitik der Kampagne
gegen Zwangsumzüge in Berlin gegen die relative Tatenlosigkeit der
Sozialsenatorin Knake-Werner von der Linkspartei.PDS.
Gerd-Erich Neumann vom Erwerbslosenparlament in Mecklenburg-Vorpommern
berichtet, dass 1991 die wettbewerbsfähigen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern
liquidiert wurden, in der Folge dann viele andere Unternehmen Konkurs gingen
bzw. privatisiert wurden. Bis 1993 führte dies zu 152.000 Arbeitslosen bei
einer Entlastung durch die BA von 173.000 Menschen. Der Widerstand gegen die
Abwicklung war damals außer bei den Werften gering. Dass konstruktive
Zusammenarbeit von Westlern und Ostlern bzw. hartnäckiger Widerstand von
Belegschaften und Stadt auch zum Erhalt von Unternehmen beitragen kann,
beweisen der Transformationsprozesses des KKW Lubmin und die Volkswerft
Stralsund. Mit dem Abbau der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bis 1997 stieg
die Arbeitslosenrate dauerhaft auf 20 Prozent. Durch eine Arbeitsplatzförderung
in innovativen Branchen und zukunftsfähigen Branchen erholen sich das
verarbeitende Gewerbe, die Tourismuswirtschaft und das Dienstleistungsgewerbe
langsam, so dass 2005/ 2006 die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisse langsam ansteigt. Im Juli 2006 gibt es in
Mecklenburg-Vorpommern nun wieder 500.000 sozialversicherungspflichtige
Arbeitsplätze bei 160.000 Arbeitslosen und 157.000 Arbeitslosengeld
II-EmpfängerInnen.
Gleich nach dem BeiTritt haben sich Engagierte wegen der plötzlichen
Massenarbeitslosigkeit auf die Suche gemacht nach einer Organisationsform, dass
den Anspruch verwirklichen konnte, die Arbeitslosigkeit offensiv zu bekämpfen.
Da wir die vorfindbaren Modelle für unsere Situation nicht hilfreich fanden,
entstand am 31.03.1990 der Arbeitslosenverband in Mecklenburg-Vorpommern (ALV
MV), berichtet ihr jetziger Vorsitzender Christian Köpke. 1992 entstand in
diesem Bundesland auch noch die gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative "Dau
wat!". 1998 entstanden in vielen Orten in Mecklenburg-Vorpommern
Sozialbündnisse, die seither an 10 Aktionstagen mehr als 12.000 Menschen auf
die Strasse brachten. Dabei entstand der Wunsch, diese Einheit auf der Straße
auch in anderer Form nutzbar zu machen.
Als der ALV MV hat mit "Dau wat" am 30. Oktober 1998 - dem Weltspartag "Tag der
Erwerbslosen" - zu einem Erwerbslosenparlament einluden, kamen 250
Interessierte aus 40 Verbänden und Vereinen. Sie bekundeten gegenüber die
SPD-PDS-Koalition ihren Willen zu einer anderen Arbeitsmarktpolitik unter
Einbeziehung der Erwerbslosenorganisiationen. Letztere messen die rot-rote
Koalition an ihren Wahlversprechen, am Umfang der Schaffung existenzsichernder,
tariflich und sozial abgesicherter Arbeitsplätze. Auf dem ersten
Erwerbslosenparlament setzten sich die TeilnehmerInnen zum Ziel, alle
Erwerbslosen- und Beschäftigungsinitiativen zu einem Dialog mit der Politik
zusammenzubringen und die Interessen der Erwerbslosen zu bündeln. Jährlich am
"Tag der Erwerbslosen" beauftragt das Erwerbslosenparlament einen gewählten
Beirat von 25 Mitgliedern mit der Umsetzung seiner Zielstellungen. In
konzeptioneller Arbeit wurden Gedanken zu einem öffentlich geförderten
Beschäftigungssektor (ÖBS) verabschiedet. Im Dokument "Was die Erwerbslosen
Wollen" von 2002 sind erste Positionen zur Gründung von Genossenschaften,
insbesondere Sozialgenossenschaften zu finden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele
vertreten die Erwerbslosen ihre Positionen öffentlich vor der Staatskanzlei,
vor Rathäusern, Arbeitsämtern und anderen Institutionen und arbeiten auch mit
den Gewerkschaften zusammen. Dies alles ist auch einem Papier der Mitglieder
des Sprecherrates des Erwerbslosenparlamentes, zu erreichen unter
ALVMV at freenet.de, zu entnehmen.
Die Vorstellungen des Erwerbslosenparlamentes zu einem ÖBS, einer
Regionalisierung der Beschäftigungspolitik entsprechend den konkreten
Bedingungen vor Ort und einer Beteiligung der Betroffenenorganisationen an der
Ausarbeitung und Umsetzung der Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik im Bundesland
wurden in guter Zusammenarbeit mit dem Arbeitsminister umgesetzt. Der
Erwerbslosenbeirat wurde an der Erarbeitung der Arbeits- und
Strukturentwicklungsprogramme vom Entwurf bis zur Abstimmung der Richtlinien in
der Regierung beteiligt. In Beiräten zur Umsetzung und in Planungsregionen haben
die ErwerbslosenvertreterInnen Sitz und Stimme und nehmen sogar einen aktiven
Einfluss auf die Verwendung der mit der Regionalisierung übergebenen
Budgetmittel und die Projekte, die gefördert werden. Besonders wichtig ist es,
dass die MitarbeiterInnen der Arbeitsmarktprojekte auch vernünftiges Entgelt
erhalten. Deshalb hat der Arbeitslosenverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Haustarifverträge abgeschlossen. Und natürlich bietet der ALV MV ebenso und
hauptsächlich den von Erwerbslosigkeit Betroffenen eine reichaltige Beratung in
Fragen der Sozialgesetzbücher II (Hartz IV) und III (Arbeitsförderung) an.
Wie Erwerbslose die Politik in Berlin und anderswo in Aktion bringen
Anne Allex stellte die Kampagne gegen Zwangsumzüge als bundesweiten Zusammenhang
vor. Der hatte sich erforderlich gemacht wegen der Erscheinung, dass die SGB
II-Träger bundesweit sichtbar seit Sommer 2005 begannen, Tausende
Arbeitslosengeld II-EmpfängerInnen zur Senkung der Kosten der Unterkunft und
Heizung aufzufordern. Deshalb gab es erste lokale Zusammenschlüsse und
Protestbündnisse aus Betroffenen, Erwerbsloseninis und MieterInneninis und
-verbänden seit September 2005 in Oberhausen, Bochum, Leipzig, Freiburg und
Bremen. Auch in weiteren Städten hatten sich ähnliche Proteste entwickelt. Sie
mündeten erst im März 2006 in einer gemeinsamen Protestform, weil in Berlin
erst ab Jahresbeginn 2006 zur Wohnkostensenkung bei Hartz IV-Betroffenen
aufgefordert wurde.
Die Kampagne gegen Zwangsumzüge www.gegen-zwangsumzuge.de versteht sich als
bundesweit lockere Verbindung, die die rechtswidrigen Vertreibungen von
Erwerbslosen aus ihrer Wohnung thematisieren und skandalisieren will. Sie hat
daher mit Sympathie und Solidarität auch die Besetzung des BARMER-Viertels in
Köln-Deutz durch Betroffene und autonome Gruppen popularisiert; sie unterstützt
die Proteste gegen die Prüfdienste der Jobcenter, die sich als Beziehungs-TÜV zu
Lasten der Betroffenen aufspielen.
Generell haben es die Sozialprotestgruppierungen damit zu tun, dass es die
kommunalen Mietobergrenzen zu gering sind, zu wenig Wohnungen in billigen
Mietsegmenten zur Verfügung stehen, die Jobcenter ihren Informations-,
Auskunfts- und Beratungspflichten nicht nachkommen oder rechtswidrige
Aufforderungen zur Kostensenkung an Härtefälle bzw. Kranke, Behinderte,
Alleinerziehenden mit 2 und mehr Kindern bzw. über Sechzigjährige mit
Mietverträgen mit langer Dauer - also Personen, denen die Kostensenkung
unzumutbar ist - zusenden. Während Ende 2005 aus 32 Städten zirka 50.000
Menschen aufgefordert waren, kann bundesweit getrost mit der zehnfachen Anzahl
gerechnet werden. Allein in Berlin sind zum Ende Juni 2006 bereits 5.400
Bedarfsgemeinschaften zur Kostensenkung bei den Unterkunfts- und Heizkosten
aufgefordert. Umgekehrt gewähren die SGB II-Träger bundesweit überwiegend kaum
Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten - überwiegend sowieso nicht bei
"notwendigen" Umzügen wegen Scheidung, Trennung, zu kleiner Wohnung,
krankmachenden Wohnbedingungen usw. Außerdem versagen sie massenhaft
bedürftigen Jugendlichen vor dem 25. Geburtstag den Erstauszug aus der Wohnung
ihrer bedürftigen Eltern. Eine Transparenz über die Anzahl der Aufforderungen
zur Senkung der Kosten der Unterkunft und über die Anzahl der Zwangsumzüge von
Seiten der SGB II-Träger gibt es in den meisten Städten und Optionskommunen der
Bundesrepublik derzeit nicht. Die Kampagne gegen Zwangsumzüge fordert deshalb
die Bundespolitik auf, Gesetze zu schaffen, die Zwangsumzüge für
Hilfebedürftige ausschließen, die Freizügigkeit für Bedürftige und Jugendliche
unter dem 25. Lebensjahr gewährleisten und die komplette Kostenübernahme bei
notwendigen Umzügen garantieren. Die Wohnkosten soll der Bund zur Sicherung
gleicher Lebensverhältnisse übernehmen. Die Kommunen werden im Rahmen des SGB
II aufgefordert, eine Erhöhung der Mietobergrenzen vorzunehmen, notwendige
Umzüge zuzulassen, voll die Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten bei
notwendigen und veranlassten Umzügen zu erstatten, ihren Pflichten zur
Information, Auskunft und Beratung nach den §§ 13,14,15 SGB I nachzukommen und
die Transparenz zu Aufforderungen zur Senkung der Unterkunfts- und Heizkosten
sowie der verschiedenen Zwangs-Umzüge monatlich den SGB II-Trägern abzufordern.
Eva Willig berichtete im Anschluss an konkrete Auswüchse der Arbeit der
Jobcenter in Berlin. Deutlich wurde, dass nicht nur oft Alleinerziehende mit
zwei und mehr Kindern aufgefordert und schikaniert werden, sondern auch von den
Grundsicherungsämtern von Frauen und Männern mit mehr als 72 Jahren die
Kostensenkung der Unterkunfts- und Heizkosten verlangt wird. Ebenso wird es in
Berlin zunehmend zum Problem, dass die Jobcenter offensichtlich keineswegs so
kulant wie die ehemaligen Sozialämter Mietschuldendarlehn gewähren.
Hinzukommt die Verschärfung der Bedingungen beim Berliner Umzug, wo bislang nach
nicht gezahlten 2 Monatsmieten der Vermieter fristlos kündigen konnte, die
Räumung kostenpflichtig zu Lasten des Vermieters ging, aber das Hab und Gut der
Leute zumindest staatlich untergebracht wurde. Nunmehr wurden in Berlin
Vermietern Entlastungen bei den Kosten für Wohnungsräumungen eingeräumt und
weitere, für die Betroffenen belastende Maßnahmen eingeführt.
Aus diesem Grunde hat sich die Kampagne gegen Zwangsumzüge zumindest in Berlin
vorgenommen, wenn nötig - auch Räumungen durch personelle Präsenz zu
verhindern. Die Berliner Erwerbslosen haben bei ihren Aktivitäten keineswegs
die Rückendeckung der Linkspartei.PDS, sondern bestenfalls reagieren
ParteivertreterInnen auf ihre Äußerungen. Nicht zur Unterstützung der
Erwerbslosengruppen, sondern zur Schwächung selbiger soll schon mal im
Großbezirk Berlin-Neukölln im März/April diesen Jahres die Linkspartei.PDS
dafür gesorgt haben, dass die seit acht Jahren bestehende unabhängige
Erwerbsloseninitiative Neukölln (ERWIN) als Arbeitskreis der Linkspartei.PDS in
Neukölln eingemeindet wurde.
Weshalb Kämpfe anders und Ziele nur ähnlich sind
Gleichwohl war im Workshop deutlich geworden, dass sich die Bedingungen, die
Strukturen, die Arbeitsformen und sogar die Ziele der Erwerbsloseninitiativen
lokal deutlich unterscheiden. Denn Erwerbsloseninitiativen sind eben nicht per
sé linke Zusammenhänge, sondern bilden sich aus Engagierten mit verschiedenen
Affinitäten zur Politik von Parteien bzw. parteiähnlichen Gebilden und
unterschiedlichen Ideologien.
So legen der ALV MV und die Euromärsche stärker den Schwerpunkt auf
arbeitszentrierte Vorstellungen und Beschäftigungsinitiativen ebenso wie
gewerkschaftlich orientierte Arbeitsloseninitiativen. Nicht im Gegensatz dazu
verfolgen die Erwerbslosen in Berlin stärker einen beratungs- und
informationsorientierten Ansatz, der durch Proteste in die Öffentlichkeit
getragen werden. Während in Mecklenburg-Vorpommern eine breite Organisation der
Erwerbslosen selbstverständlich erscheint, handelt es sich bei der Berliner
Kampagne gegen Zwangsumzüge um einen Zusammenschluss von Menschen, die
überwiegend aus verschiedenen politischen Gruppen und Parteien in der Stadt und
wenigen ErwerbslosenaktivistInnen besteht.
Handeln die Erwerbslosen als eigenständiges Parlament in ihrem Bundesland
zusammen mit der Linkspartei.PDS so unvorstellbar erscheint in Berlin eine
derartige Zusammenarbeit mit der SPD und der Linkspartei.PDS im Senat und im
Abgeordnetenhaus zu Berlin.
Die Differenzen der jeweiligen Arbeitsschwerpunkte spiegeln sich auch graduell
in den Forderungen der Gruppierungen wider. Beide meinen, dass die jetzige
Regelleistung beim Arbeitslosengeld II sofort auf mindestens 500 Euro angehoben
werden muss, der BerlinerInnen setzen hinzu, dass sich die Regelleistung in
schnellen Schritten verdoppeln muss. Dennoch nehmen die Gruppen zur politischen
Forderung des bedingungslosen Grundeinkommens für alle einen unterschiedlichen
Standpunkt ein. Während sich die zwei KollegInnen aus Berlin ein
bedingungsloses Grundeinkommen für alle von 850 Euro plus volle Wohnkosten und
Krankenversicherung vorstellen können wie es auch der Runde Tisch der
Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen öffentlich vertritt, sieht der ALV MV
darin eher eine antikapitalistische Forderung, die wegen der
"Bedingungslosigkeit" erst in einer Gesellschaft auf der Grundlage anderer
Eigentums- und Produktionsverhältnisse verwirklicht werden kann. Der ALV MV
stellt sich deshalb ebenso wie die Euromärsche auf den Standpunkt des
Frankfurter Appells vom 18. Januar 2004. Dort hatten sich mehr als 500
AktivistInnen aus gewerkschaftskritischen und sozialpolitischen Gruppen sowie
linken Parteien nach heftigem Streit unter anderem auf die Forderung nach einem
ausreichenden, garantierten Mindesteinkommen ohne Bedürftigkeitsprüfung einigen
können. [Solches Mindesteinkommen ist freilich nur für Erwerbsunfähige und
Erwerbslose gedacht.] Sibyllinisch formuliert deshalb auch Gerd-Erich Neumann
vom Erwerbslosenbeirat in Mecklenburg-Vorpommern: "Von Arbeit muss man leben
können - ohne Arbeit auch." Denn bei der Forderung von 10 Euro Brutto Lohn als
gesetzlichen Mindestlohn und einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und
Personalausgleich waren sich immerhin in Frankfurt alle einig. Aber das alte
Bibelzitat "Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen", geistert eben auch
in vielen Köpfen sich als "Links" betrachtender AktivistInnen herum.
Beispielweise können die Euromärsche nur verwässerte, freilich nicht ganz
unrichtige Forderungen wie "Schluss mit der Unsicherheit von Arbeit und
Leben!", "Gleiche Rechte für alle überall!", "Alle gemeinsam - für einen
europäischen Mindestlohn deutlich oberhalb der Armutsgrenze, für eine
europäische Höchstarbeitszeit von 40 Stunden in der Woche, für eine
Mindestsicherung gegen Erwerbslosigkeit, Berufsunfähigkeit und Alter, die die
EU-Armutsgrenze nicht unterschreitet!", "Arbeit ist genug da - ihre
Finanzierung eine öffentliche Aufgabe. Reichtum umverteilen" und "Schluss mit
der Privatisierung von Bildung, Gesundheit, öffentlichem Verkehr und
Alterssicherung! Kostenloser Zugang zu öffentlichen Gütern für alle!" als
Konglomerat von attac-, Gewerkschafts-, PDS-, DKP- und
Antiprivatisierungsforderungen artikulieren.
Im Interesse der Erwerbslosen bleibt nur zu hoffen, dass sie bundesweit bald auf
gemeinsame Positionen einigen und gemeinsam voranschreiten. Denn die Mitstreiter
vom ALV machen darauf aufmerksam, dass mit den Demonstrationen am 2.10. und
3.10.2004 gegen Sozialkahlschlag die Spaltung der Erwerbslosenbewegung
-maßgeblich durch die MLPD vollzogen wurde. Allerdings darf nicht unerwähnt
bleibten, dass sich inzwischen mit dem Aktionsbündnis Sozialproteste
http://www.die-soziale-bewegung.de neben den alteingesessenen, überwiegend
beratungsorientierten Organisationen und Initiativen am Runden Tisch der
Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen www.pariser-kommune.de ein sich dem
Selbstverständnis nach aktionsorientiertes bundesweites Bündnis begründet hat.
Was wichtig wird
In der nächsten Zeit stehen für Erwerbslose und die sie unterstützenden
Protestgruppierungen und -Netzwerk neue Überlegungen an, wie und mit welchen
Formen sie die neuen Verschlechterungen der sozialen Lage von Erwerbslosen,
aber auch anderen Gruppen der Bevölkerung aufgrund der Leistungsabstriche in
Sozialgesetzen begegnen wollen. Hierbei gilt es, Profilneurosen und
Vereinnahmungsdrang in der Erwerbslosenbewegung zu überwinden und den häufig
zerlegenden Einfluss von Parteien innerhalb der Erwerbsloseninitiativen
wirkungsvoll zu begegnen. Interessant ist, dass sich zunehmend aus ganz
verschiedenen Gründen Protestgruppierungen wie z.B. die Bürgerbündnisse gegen
die Privatisierung von öffentlichen Wohnungen und zum Bleiben der Wagenburgen
wie in Freiburg, Notgemeinschaften aus Sozialberatung und Mieterbund in Bochum,
Erwerbslosenräte wie in Köln, Nottelefone gegen Zwangsumzüge wie in Bonn, Berlin
u.a. Städten bilden oder sich auch die Telefonseelsorge neue
Interessengemeinschaften zur Abhilfe neuer sozialpolitischer Notlagen
unterstützt: Alle diese Gruppierungen und viele bestehende politische Gruppen
haben inzwischen durchaus Aufmerksamkeit für die Situation der erwerbslosen
MitbürgerInnen entwickelt, weil sie auf sich selbst und ihre Freunde und
Angehörigen kontinuierlich solche Situationen wie Hartz IV oder
Wohnungslosigkeit zukommen sehen. Ebenso wie neue Gruppierungen entwickeln sich
auch bundesweite und lokale Vernetzungen quer zu den länger bestehenden
Koordinationen. Es bleibt zu hoffen, dass bald genügend Kraft entwickelt werden
kann, um gemeinsam der Bundespolitik erfolgreichen politischen Widerstand
entgegenzusetzen sowohl gegen die Ausspielung der Interessen von Erwerbstätigen
und Erwerbslosen als auch gegen Leistungsabbau im Gesundheitssystem oder die
Vertreibungen von Hilfebedürftigen aus ihren Wohnungen.
Über Heiligendamm hinaus
Wie sich in der anschließenden Diskussion in dem Workshop gezeigt hat, planen
verschiedene Initiativen auch zum G8-Gipfel Aktionen gegen prekäre
Arbeitsverhältnisse, Zwangsdienste etc. Dazu wird es in den nächsten Wochen
konkretere Informationen geben. Der Workshop auf dem Camp hat vielleicht einen
kleinen Anteil dazu geleistet, dass in einer Region, in der Erwerbslosigkeit
für ganz viele Menschen das zentrale Thema ist, regionale Initiativen und
bundesweite Gruppen ins Gespräch gekommen sind. Es ist zu hoffen, dass sich
daraus die Grundlage für eine Zusammenarbeit gibt, in der Mobilisierung zum G8
und darüber hinaus.
Anne Allex (Kampagne gegen Zwangsumzüge)
[http://de.indymedia.org/2006/08/154964.shtml]
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Sondierungstreffen G8: wer macht was, mit wem, und warum?
Zeit/Kapazität/Ideen/Bündnisse??
Hallo alle
6-8 Juni 2007 findet in Heiligendamm (Mecklenburg-Vorpommern) das jährliche
G8-Treffen statt. Es gibt schon mehrere Bündnisse in Vorbereitung von
Protestaktionen gegen den G8. Auch wir als ARI haben Lust uns einzubringen,
weil wir glauben, dass so ein G8-Treffen eine schöne Chance bietet, das Globale
mit dem Lokale zu verknüpfen. Einerseits kann mensch internationale
(neo-koloniale) Ausbeutungsverhältnisse und die tödliche internationale
Migrationspolitik thematisieren, anderseits können auch Lager, Abschiebungen
und die alltägliche rassistische Verhältnisse aufgegriffen werden.
Wir haben Interesse an einem Bündnis, das Lust hat Rassismus und Migration in
die Anti-G8 Proteste mit einzubringen. Unsere Wunschvorstellung ist ein
Bündnis, das so stark ist, dass es in der Lage ist auch nach dem Gipfel zu
existieren. Wir finden das wichtig, weil wir glauben, dass starke Bündnisse
eine notwenige Voraussetzung sind im Kampf gegen Rassismus.
Es gibt schon Ideen für nächstes Jahr (grosse Demo, Aktionstag gegen Lager),
aber deswegen laden wir NICHT ein.
Was wir konkret zusammen machen wollen, im Laufe dieses Jahres oder auch zum
/bzw. während des Gipfels steht noch nicht fest. Für uns ist es wichtig das
gemeinsam zu entwickeln, nachzuhaken, wo andere Gruppen stehen, wie viel
Interesse ist generell vorhanden zum G8 zu arbeiten, wo kann man sich ergänzen,
etc. Diese gemeinsame Entwicklung sehen wir als Schritt für eine Bündnisarbeit
die perspektivisch sein kann.
Also: wir laden euch zu einem Treffen ein um zu gucken, was ein noch zu
gründendes Bündnis gegen den G8 machen möchte. Ort: Antirassistische
Initiative: Colbestrasse 19, Berlin, Donnerstag 17.08. um 18.00
bis dann
liebe grüsse
die Aris
[ari-berlin [at] gmx.de]
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Spektakulärer Protest in Breker-Ausstellung
Fuchsberg/Schwerin Unter konspirativ anmutenden Umständen hatten Vertreter der
Anti-G8-Bewegung Sonnabend Medien zu einem Treff an der Autobahn-Tankstelle
Fuchsberg eingeladen, um dort, wie es hieß, an einer Aktion teilzunehmen. Die
war allerdings nicht an der A 20. Da hieß es nur: "Wir fahren jetzt in eine
Stadt, wo die Aktion stattfindet". Mehr nicht. Und ab ging es Richtung West bis
zum Abzweig Wismar Mitte. Dort wurde aber nicht links in die Hansestadt, sondern
nach rechts abgebogen.
Richtung Schwerin, konnte man nur vermuten. Ziel war letztlich dort das
Schleswig-Holstein-Haus in der Puschkinstraße, wo die viele Kontorversen
auslösende Arno-Breker-Ausstellung ist. Dort nahm plötzlich eine spektakuläre
politische Aktion ihren Lauf. Vor den Augen verblüffter Besucher kamen ohne
Ankündigung etwa 20 junge Leute in die Ausstellungsräume, verhüllten Skulpturen
mit Toilettenpapier sowie Küchenrollen und erklärten die Ausstellung für
geschlossen: "Sie, liebe Ausstellungsbesucher, bitten wir höflich, aber
bestimmt, das Museum zu verlassen. Diese Nazi-Skulpturen gehören umgestaltet
und das Schleswig-Holstein-Haus mit einer Kette und einem Vorhängeschloss
versperrt".
Letztes hatten sie zwar nicht dabei, brachten aber am Eingang ein Absperrband
an, hängten über die Eingangstür ein Plakat und gaben per Megaphon eine
Erklärung ab, was sie zu der spektakulären, aber friedfertigen Aktion
veranlasst hatte. Sie protestierten dagegen, dass Arno Breker als
"Lieblings-Bildhauer" von Adolf Hitler in der Landeshauptstadt offenbar wieder
hoffähig gemacht werden solle. "Brekers Nazi-Kunst und die braune Ästhetik
werden verharmlost und als Teil pluralistischen Kunstverständnisses
banalisiert. Das passt in die alte Schlussstrichdebatte unter dem Motto, dass
man 61 Jahre danach mit dem nötigen Abstand doch über alles reden dürfe.
Faschismus aber war keine Meinung, sondern ein Verbrechen", so der Kern ihrer
Erklärung.
Die Aktion rief unter den Besuchern, die der Aufforderung, die Räume zu
verlassen, natürlich nicht folgten, zwiespältige Reaktionen hervor. Vor
laufender Kamera betonte einer, dass es sich die jungen Leute zu einfach
machten, über eine Zeit zu urteilen, in der sie nicht gelebt hätten. Zur
Demokratie gehöre, dass man auch Dinge aushalten müsse, die einem nicht
gefallen. Diese Erklärung wurde mit zustimmendem Kopfnicken von einigen
Umstehenden bekräftigt.
Es gab auch andere Meinungen, zum Beispiel die, dass es beschämend für das Land
sei, in einer Zeit, da Werke großer Künstler aus der DDR aus Expositionen
entfernt oder Ausstellungen durch öffentliche Debatten gar verhindert würden,
nun den Altnazi und Busenfreund Hitlers Breker ausgerechnet hier zu
präsentieren. Das sei im Westen durch Bürgerproteste immer verhindert worden.
[Ostsee-Zeitung 14. August 2006]
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G8-Gegner proben den Widerstand - Zehntägiges Camp in Mecklenburg nach
zahlreichen Aktionen beendet
13.08.2006: Bad Doberan/MVr Das Camp der G8-Gegner in Mecklenburg ist heute nach
zehn Tagen und zahlreichen Aktionen und Beratungen zu Ende gegangen.
"Wir sind mit der Resonanz sehr zufrieden", sagte Carl Kemper von den
Veranstaltern. Rund 1000 Teilnehmer hätten das Treffen besucht, das seien mehr
gewesen als erwartet. Man habe auf "bunte, kreative und freche Art" Protest
gegen den für das kommende Jahr geplanten Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm
gezeigt, sagte Kemper. Gewalt habe bei den Aktionen - wie geplant - keine Rolle
gespielt. Auch die Polizei sprach heute von einer friedlichen Veranstaltung.
In der mecklenburgischen Gemeinde Kirch Mulsow an der Ostseeküste hatten sich
zeitweise bis zu 500 Vertreter vorwiegend der linken und autonomen Szene, aber
auch von Bürgerinitiativen aufgehalten. Ziel war, Protestaktionen gegen den
G8-Gipfel im Juni kommenden Jahres zu planen und Kontakte zwischen einzelnen
Aktivistengruppen zu knüpfen. Es sei auch viel diskutiert worden über Themen
wie Gentechnik, Ausländerpolitik und den NPD-Wahlkampf, sagte Kemper.
Protestaktionen hatte es unter anderem auf einem Versuchsfeld mit gentechnisch
veränderten Pflanzen in Groß Lüsewitz sowie vor der Arno-Breker-Ausstellung in
Schwerin gegeben. Bei einem so genannten Aktions-Badetag vor dem Kempinski
Grand Hotel in Heiligendamm wurde mit Trommeln, Transparenten und Clownerie
Stimmung gegen den G8-Gipfel gemacht. "Das war ein friedlicher Protest", sagte
Polizeisprecher Volker Werner heute. Für die Landespolizei habe es keinen Grund
gegeben einzugreifen.
Zu einer Auseinandersetzung war es lediglich in einem Regionalzug zwischen Bad
Doberan und Wismar gekommen. Dabei wurde von der Polizei Pfefferspray gegen
zwei Camp-Teilnehmer eingesetzt, weil diese ein Abteil blockiert haben sollen.
Es wurde eine Anzeige wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch aufgenommen.
Auch eine 21-jährige Demonstrantin muss sich verantworten, weil sie einer
Polizistin in den Arm gebissen hat.
Im kommenden Jahr wollen Gipfelgegner am Rande des G8-Treffens ein Camp für rund
15 000 Aktivisten errichten. Noch in diesem Jahr ist eine zweite
Vorbereitungskonferenz in Rostock geplant, zu der auch Teilnehmer aus dem
Ausland erwartet werden.
MVregio Landesdienst mv/dbr
[http://www.mvregio.de/15184.html]
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Camp der G8-Gegner in Kirch Mulsow beendet
In der mecklenburgischen Gemeinde Kirch Mulsow an der Ostseeküste ist das Camp
der G8-Gegner nach zehn Tagen und rund 150 Aktionen zu Ende gegangen. Rund
1.000 Teilnehmer hatten nach Angaben der Veranstalter das Camp besucht. Dies
seien mehr gewesen als erwartet. Auf "bunte, kreative und freche Art" habe man
Protest gegen den für das kommende Jahr geplanten Weltwirtschaftsgipfel in
Heiligendamm gezeigt, sagte Veranstaltungssprecher Carl Kemper am Sonntag.
Durch gute Absprachen und Kontakte zu den Gemeinden und zur Polizei hätten die
Campteilnehmer "große Bewegungsfreiheit" gehabt. "Das war überraschend für
uns", so Kemper. Ziel des Treffens sei es gewesen, Protestaktionen gegen den
Gipfel im kommenden Jahr zu planen und Kontakte zwischen einzelnen
Aktivistengruppen zu knüpfen.
Skulpturen mit Klopapier umwickelt
Die Aktionen der zehn Tage richteten sich nicht nur gegen den Gipfel im
kommenden Juni. Diskutiert wurde auch über Themen wie den NPD-Wahlkampf,
Gentechnik und Ausländerpolitik. Am Sonnabend hatte es unter anderem eine
Aktion gegen die umstrittene Arno-Breker-Ausstellung in Schwerin gegeben. 20
bis 30 teils maskierte Personen waren in die Räume der Ausstellung eingedrungen
und hatten vier der 70 ausgestellten Skulpturen mit Klopapier umwickelt. Die
Polizei ermittelt jetzt wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs.
Stand: 13.08.2006 12:49
[http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,,OID2960526_REF_SPC1729540,00.html]
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Breker-Skulpturen bei Protestaktion mit Klopapier umwickelt
Bei der umstrittenen Ausstellung von Werken des Bildhauers Arno Breker
(1900-1991) ist es am Samstag in Schwerin zu einem Zwischenfall gekommen. Am
Vormittag seien 20 bis 30 teils maskierte Personen in die Räume der Ausstellung
im Schweriner Schleswig-Holstein-Haus eingedrungen und hätten vier der derzeit
dort gezeigten 70 Skulpturen mit Klopapier umwickelt.
Schwerin (ddp). Bei der umstrittenen Ausstellung von Werken des Bildhauers Arno
Breker (1900-1991) ist es am Samstag in Schwerin zu einem Zwischenfall
gekommen. Am Vormittag seien 20 bis 30 teils maskierte Personen in die Räume
der Ausstellung im Schweriner Schleswig-Holstein-Haus eingedrungen und hätten
vier der derzeit dort gezeigten 70 Skulpturen mit Klopapier umwickelt, sagte
ein Sprecher der Schweriner Polizeidirektion auf ddp-Nachfrage. Dies habe das
Ausstellungspersonal berichtet. Sachbeschädigungen an der Ausstellung habe es
nicht gegeben, es werde wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs ermittelt.
Beim Eintreffen der Beamten hatten die Personen nach Polizeiangaben das Haus
bereits verlassen und waren nicht mehr auffindbar. Sie hätten jedoch ein
Flugblatt hinterlassen, aus welchem hervor gehe, dass es sich um Teilnehmer
eines derzeit in Mecklenburg-Vorpommern stattfindenden Camps handeln soll. In
diesem Camp hätten sich Gegner des 2007 in Heiligendamm (Kreis Bad Doberan)
stattfindenden G8-Gipfels versammelt.
Die Werkschau in Schwerin ist die erste Einzelausstellung Brekers nach dem
Zweiten Weltkrieg. Breker galt als Lieblingsbildhauer Adolf Hitlers.
[http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/636766.html]
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G-8-Gegner gegen Breker-Schau
SCHWERIN dpa Gegner des G-8-Gipfels im kommenden Jahr in Mecklenburg-Vorpommern
haben am vergangenen Samstag die umstrittene Arno-Breker-Ausstellung in
Schwerin symbolisch geschlossen. Nach eigenen Angaben verhüllten sie Plastiken
aus der NS-Zeit mit Toilettenpapier und zeigten Protesttransparente gegen die
Schau. Sie hätten einen Teil der Besucher bewegt, die Ausstellungsräume zu
verlassen, und das Haus mit einer Kette verschlossen, sagte ein Sprecher. Die
Polizei prüft, ob eine Straftat vorliegt. Die Demonstranten sind nach eigenen
Angaben Teilnehmer eines Camps von G-8-Gegnern in Steinhagen bei Rostock. Die
Aktion in Schwerin begründete der Sprecher damit, dass Breker (1900-1991), der
als Hitlers Lieblingsbildhauer galt, auch nach 1945 bis zu seinem Tod Nazi
geblieben sei und sich in Organisationen von Altnazis betätigt habe.
[taz 14.08.2006]