[gipfelsoli] Genua
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Die Mai 16 22:45:03 CEST 2006
G8-Gipfel vor Gericht
Genua-Prozesse kommen ins Rollen
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G8-Gipfel vor Gericht
Juristisches Verwirrspiel um die Repression in Genua 2001
von Anneke Halbroth mit Supporto Legale Genua
Seit dem G8-Gipfel in Genua im Sommer 2001 sind fast fünf Jahre vergangen, und
geblieben sind nicht nur die Bilder von kraftvollen Protesten, sondern auch die
Erinnerungen an einen Gipfel, der viel Polizeigewalt und Repression mit sich
brachte.
Die öffentliche Aufregung hat sich gelegt, in Italien und anderswo; und die
Vorgänge der Tage im Juli beschäftigen zur Zeit vor allem die Justiz. Derzeit
werden vor dem Genueser Gericht mehrere Prozesse verhandelt. Davon sind in drei
Prozessen Polizisten, aber auch Ärzte und Pflegepersonal angeklagt; in einem
vierten Prozess stehen 25 italienische AktivistInnen vor Gericht.
- Das Perugini-Verfahren gegen sieben Polizisten ist wegen seiner eindeutigen
Beweislage fast abgeschlossen.
- Daneben gibt es einen Prozess gegen die Beteiligten an den Misshandlungen in
der Polizeikaserne Bolzaneto, einer Art temporäre Gefangenensammelstelle, in
der die Verhafteten vor ihrem Transport in verschiedene Gefängnisse
festgehalten wurden.
- Im sog. Diaz-Prozess müssen sich seit April 2005 29 Polizisten und ihre (teils
hochrangigen) Vorgesetzten wegen des Überfalls auf die beiden Diaz-Schulen nach
Ende der Demonstrationen verantworten.
- Im ersten großen Prozess gegen AktivistInnen wird 25 italienischen
DemonstrantInnen gemeinschaftliche Verwüstung und Plünderung vorgeworfen
(obwohl sie sich zum Teil bis zum Prozessbeginn überhaupt nicht kannten).
Der Perugini-Prozess
Die DIGOS ist die politische Abteilung der Polizei, die sowohl strafrechtliche
Ermittlungen führen, als auch Prävention betreiben soll. Ihr Tätigkeitsfeld
reicht von den von Hooligans über Bewegungen der Linken und Rechtsextremismus
bis zu islamistischem und anderem Terrorismus. Sieben Polizisten dieser Einheit
stehen im Perugini-Verfahren vor Gericht. Sie haben am Nachmittag des 21. Juli
2001 eine Gruppe junger Leute angegriffen und misshandelt, die am Rande der
Hauptdemonstration saßen. Sie schlugen ohne jede Vorwarnung los, weil diese sie
angeschrieen hatten.
Die Video-Aufnahmen von diesem Vorfall sind so eindeutig, dass die Verteidigung
dem Hauptzeugen nicht eine einzige Frage während seiner Aussage stellte.
Gezeigt wurde bei dieser Gelegenheit eine Videoaufnahme, auf der ein sehr
junger Mann, vielleicht 15 Jahre alt, zu sehen ist, der von Polizisten
verprügelt wird. Einige halten ihn fest, einer tritt ihm ins Gesicht. Der junge
Mann blickt dann in die Kamera, und es ist deutlich zu sehen, dass seine Kiefer-
und Augenknochen gebrochen sind.
In diesem Prozess, der wesentlich zügiger vorangetrieben wurde als die anderen,
hat ein Polizist aus Mailand (Giuseppe De Rosa) seine Schuld bereits
eingestanden und wurde zu einem Jahr und acht Monaten Haft sowie 10.000 Euro
Geldstrafe verurteilt. Die Urteile für die anderen sechs werden in Kürze
erwartet. Unter ihnen sind auch je ein Angeklagter im Diaz- und im
Bolzaneto-Prozess.
Der Bolzaneto-Prozess
Die Bolzaneto-Kaserne ist normalerweise eine Kaserne der Carabinieri, die im
strikten Sinne keine eigene Form der italienischen Polizei sind, sondern neben
Marine, Luft- und Bodenstreitkräften die 4. Armee des italienischen Militärs
bilden. Die tatsächlichen Aufgaben der Carabinieri unterscheiden sich
allerdings von denen der Polizei (Polizia di Stato) faktisch nicht. Für die
vielen Verletzten unter den etwa 300 Menschen, die während und nach dem
G8-Gipfel in der temporären Gefangenensammelstelle Bolzaneto interniert waren,
bedeutete dies, mit Militärärzten, -pflegerInnen und -wachpersonal konfrontiert
zu sein. Nach einigen Tagen wurden alle nach der Anhörung durch den Haftrichter
in verschiedene Gefängnisse verlegt.
Der Aufenthalt in Bolzaneto wurde von vielen, die dort waren, als traumatisch
beschrieben. Fast alle sind massiv misshandelt und psychisch unter Druck
gesetzt worden. Dazu gehörten teilweise bis zu 18 Stunden Stehenmüssen,
Schlafentzug, Verweigerung des Toilettenbesuchs, Toilettenbesuch unter direkter
Aufsicht, Spießrutenlauf mit erheblicher Gewaltanwendung, permanente Androhung
weiterer physischer Gewalt, Androhung sexueller Gewalt, Erniedrigung
insbesondere in Verbindung mit dem Zwang, sich ausziehen zu müssen, das Anhören
und Singenmüssen faschistischer Lieder, Mussolini-Bilder an der Wänden. Auch die
teils schwer Verletzten, die direkt aus dem Krankenhaus in die Kaserne
transportiert wurden, wurden kaum oder gar nicht medizinisch versorgt und waren
denselben Misshandlungen ausgesetzt.
Im Prozess sind insgesamt 45 Personen angeklagt, die in Bolzaneto an den
Misshandlungen beteiligt waren oder sie zumindest nicht verhindert haben:
PolizistInnen (Carabinieri und DIGOS), Aufseher, Ärzte, darunter der oberste
Arzt der Kaserne, und das medizinische Pflegepersonal.
Kaum jemand geht davon aus, dass dieses Verfahren überhaupt zu Ende geführt
wird. Es gilt eine Verjährungsfrist von nur 7,5 Jahren und dabei spielt
bizarrerweise überhaupt keine Rolle, dass das Verfahren bereits läuft. Das
bedeutet, dass es innerhalb der nächsten zweieinhalb Jahre abgeschlossen werden
müsste, und das ist angesichts der großen Zahl von Angeklagten und Hunderten von
ZeugInnen vollkommen unwahrscheinlich.
Italien hat die UNO-Konvention gegen Folter nicht ratifiziert, und damit ist die
Bandbreite der im Prozess möglichen Anklagen stark eingeschränkt. Drei Tage lang
waren diejenigen, die in Genua verhaftet worden waren, ohne Kontakt zur
Außenwelt, zu AnwältInnen oder ihren Familien, vollkommener Willkür ausgesetzt.
Die Vorgänge in der Kaserne sind allgemein bekannt. Vieles von dem, was die
ZeugInnen Woche für Woche aussagen, dürfte jedoch unter den Tisch des
Strafrechts fallen. Verhandelt werden Körperverletzungen und Verletzung der
Amtspflicht, aber nicht die psychischen Misshandlungen, der Schlafentzug, das
stundenlange Stehen und etliches andere, das als systematische körperliche
Misshandlung im Amt zweifellos als Folter bezeichnet werden muss. Der Prozess
wird dadurch erschwert, dass im Unterschied zu allen anderen Verfahren kein
Video- oder Fotomaterial existiert und die ZeugInnen damit bei der
Identifikation ihrer Peiniger ausschließlich auf ihr Gedächtnis angewiesen
sind.
Der Diaz-Prozess
Der ‚Diaz-Prozess' ist das Verfahren, das den nächtlichen Übergriff mehrerer
Polizeieinheiten auf zwei gegenüberliegende Schulen, die gemeinsam
‚Diaz-Schule' heißen, juristisch zumindest teilweise aufarbeitet. In der einen,
der Pertini-Schule, wurden in der Nacht vom 21. auf den 22. Juli 2001 nach einem
beispiellosen Gewaltexzess der Polizei 93 Menschen festgenommen - alle, die sich
in der Schule aufhielten und denen es nicht gelungen war, zu flüchten. Fast alle
waren verletzt, 63 mussten im Krankenhaus behandelt werden. Mehrere waren
lebensgefährlich verletzt, einige lagen im Koma, viele leiden bis heute unter
den physischen und psychischen Folgen des Übergriffs. Die Pertini-Schule war
vom Genua Sozialforum (GSF) als Übernachtungsort für die Dauer des G8-Gipfels
angemietet worden; tagsüber fanden hier Versammlungen und bspw.
Anti-Gewalt-Trainings statt.
In der gegenüberliegenden Pascoli-Schule waren die Büros des Sozialforums, der
AnwältInnen, der SanitäterInnen und das unabhängige Medienzentrum Indymedia
untergebracht. Auch diese Schule stürmte die Polizei. Hier wurde aber mit
wenigen Ausnahmen niemand geschlagen. Allerdings mussten sich alle Anwesenden
teils auf den Bauch legen, auf den Boden setzen oder an die Wand stellen. Es
war ihnen etwa eine Stunde lang nicht erlaubt zu sprechen oder zu telefonieren.
Die Möglichkeit des Einsatzes derselben brutalen Gewalt wie sie gegenüber
angewendet worden war, schwebte in der Luft, und die Schreie waren deutlich zu
hören. Für alle, die in der Schule waren, gilt, dass sie rechtswidrig und ohne
Angabe von Gründen festgehalten wurden. Insbesondere Video-Aufnahmen wurden
entwendet und die Computer der AnwältInnen des Genua Legal Forum zerstört.
Vorwand für den Einsatz war ein angeblicher Angriff auf einen Polizei-PKW, der
am frühen Abend durch die sehr enge Strasse zwischen den beiden Schulen
gefahren war. Dabei kam es zu Rufen und möglicherweise zum Wurf einer Flasche,
die allerdings keinen Schaden anrichtete. Die Polizei beschreibt den Vorfall
als massiven und bedrohlichen Angriff auf die im Wagen sitzenden Beamten. Es
sei erforderlich gewesen, den sich in der Diaz-(Pertini-)Schule aufhaltenden
‚Black Bloc' dingfest zu machen. Diese Begründung löste die spontane Planung
einer Operation aus, an der verschiedene Einheiten der Carabinieri, der DIGOS
und der Bereitschaftspolizeien beteiligt waren.
Auf einer Pressekonferenz am Tag darauf präsentierte die Polizei zahlreiche
Waffen, darunter zwei Molotov-Cocktails, als die angeblichen Ergebnisse ihrer
Razzia gegen den "Schwarzen Block". Die Polizei-Einheiten, die die "Razzia"
durchführten, seien massiv angegriffen worden, als sie sich der Schule
näherten. Ein Polizist sei sogar mit einem Messer attackiert worden.
Es ist der jahrelangen Arbeit der AnwältInnen des Genua Legal Forum, den
AktivistInnen im Büro der Segreteria Legale [1] und den Genueser Staatsanwälten
Zucca und Cardona [2] zu verdanken, dass einige der tatsächlichen Geschehnisse
dieser Nacht ans Licht kamen und dass heute Polizisten und nicht
DemonstrantInnen vor Gericht stehen. Alle 93 Festgenommen waren zunächst der
Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung "Black Bloc" angeklagt und mit
einem fünfjähriges Einreiseverbot für Italien belegt worden. Diese Klagen sind
inzwischen alle eingestellt.
Die polizeiliche Rechtfertigung von damals ist heute als Lügenkonstrukt
entlarvt: Die Waffen? Waren Zeltstangen, Hausmeisterwerkzeug und Baumaterial,
denn die Schule war eingerüstet und wurde gerade saniert. Der Angriff auf die
Polizei? Hat, dokumentiert durch Video-Aufnahmen, nie stattgefunden. Im
Gegenteil haben die wenigen, die überhaupt wach waren, verzweifelt versucht,
andere zu wecken und nach hinten aus der Schule zu flüchten. Die
Molotow-Cocktails? Sind von der Polizei selbst mitgebracht worden. (Der
entscheidende Zeuge, der als einziger bei seiner Aussage blieb, hatte sechs
Tage vor Prozessbeginn einen schweren Motorradunfall.) Der Messerangriff,
belegt durch Stiche in einer Uniformjacke? Hat auf einem Polizei-Tisch
stattgefunden, gegen die Jacke, allerdings ohne den Beamten darin.
Wahrscheinlich handelt es sich bei Massimo Nucera, dem angeblich angegriffenen
Beamten, um den einzigen unter den in diesem Verfahren vor Gericht stehenden
Polizisten, der vermutlich selbst zu den Prügelnden gehörte. Allerdings ist er
nicht der Körperverletzung angeklagt, denn die ist ihm nicht individuell
nachzuweisen, sondern - wie die anderen 28 Polizisten - der Beihilfe zur
Körperverletzung. Die weiteren Vorwürfe lauten: Verleumdung und unrechtmäßige
Anklage, Fälschung von Beweisen sowie Nicht-Verhinderung von Straftaten.
Unter den Angeklagten finden sich auch die Polizeiführer, denen nachgewiesen
werden konnte, dass sie an der Planung des Einsatzes beteiligt waren und/oder
deren Anwesenheit vor Ort dokumentiert ist:
- Gianni Luperi, Vize-Chef des UCIGOS (Zentrale Koordination der politischen
Polizeiabteilungen und DIGOS-Koordinationsbüro) und während des G8
verantwortlich für die "Sala Internazionale delle Polizie" (ein spezieller Saal
in der Einsatzzentrale, der eigens für die Zusammenarbeit mit ausländischen
Polizeien eingerichtet wurde). Luperi ist heute ministerieller Beamter im DCPP
(Dipartimento Centrale Polizia di Prevenzione), dem vom obersten Polizeichef
Gianni De Gennaro zur Zentralisierung der polizeilichen Informationsgewinnung
gegründeten "italienischen FBI";
- Francesco Gratteri, im Jahre 2001 Chef des Servizio Centrale Operativa SCO
(Zentrale Operative Einheit - Bereitschaftspolizei), Antiterrorismus-Experte,
rechte Hand von De Gennaro; heute weiterhin mit speziellen Aufgaben bei der
Terrorismus-Bekämpfung betraut und Quästor (Polizeichef) von Bari;
- Gilberto Calderozzi, Gratteris Stellvertreter;
- Vincenzo Canterini und sein Vize Fournier. Canterini war 2001 Leiter der 7.
Abteilung des römischen Reparto Mobile, einem Sondereinsatzkommando mit 1.000
Bereitschaftspolizisten, das speziell für Demonstrations- und Protestbegleitung
ausgebildet ist. Am Abend des Überfalls auf die Diaz-Schule war er an der Spitze
einer 70-köpfigen Sondereinheit aus dieser Abteilung, die einige Zeit zuvor als
eine Art "Pilotprojekt" gegründet wurde und die Schwerpunkte Nahkampf und
Aufstandsbekämpfung hatte.
- Präfekt (Vertreter der Zentralregierung in der Provinz) Arnaldo La Barbera,
Chef des UCIGOS, historische Figur in der Geschichte der "Squadre Mobili"
(mobile Kriminalpolizeieinheiten), inzwischen gestorben;
- Spartaco Mortola, der Chef einer Genueser DIGOS-Einheit;
- Nicht angeklagt, aber auf einer Reihe von Video-Aufnahmen des Überfalls
deutlich zu erkennen ist Lorenzo Murgolo, der im Sommer 2001 Vize-Quästor von
Bologna und Chef der DIGOS-Einheiten dieser Stadt war. Der Mann steht dem
damaligen nationalen Vize-Polizeichef Andreassi, der heute Vize-Chef eines der
italienischen Geheimdienste (SISDE) ist, sehr nahe.
Unter den übrigen Angeklagten sind ferner eine Reihe von Zugführern des Reparto
Mobile, der Squadre Mobili, drei Beteiligte und Verantwortliche für den
Überfall auf die Pascoli-Schule und Beteiligte am Transport der beiden
Molotow-Cocktails.
Alle im Diaz-Prozess angeklagten Beamten sind inzwischen in Positionen befördert
worden, die ranghöher als ihre vorherigen sind, aber auch weniger Aufsehen
erregen. Bis heute wurde niemand vom Dienst suspendiert.
Die prügelnden Polizisten selbst sind jedoch immer noch nicht identifiziert. Sie
waren maskiert und trugen Uniform, und ihre Chefs können sich offenbar leisten,
darüber zu schweigen, wer sie sind. Damit ist es nicht möglich, die eigentlich
relevanten Anklagen wegen Körperverletzung und versuchtem Totschlag zu
verhandeln, denn die müssen konkret handelnden Personen zugeordnet werden
können. Verhandelt wird ein Gewirr aus Falschaussagen und Verantwortlichkeiten:
Alle wollen die Schule als letzte betreten haben, niemand war aktiv daran
beteiligt, den Überfall zu planen und umzusetzen, obwohl doch nachgewiesen ist,
dass der Überfall auf die Diaz-Schule von vielen gemeinsam ausgedacht war, um
nach den Demonstrationen pressewirksam ein "Erfolgserlebnis" präsentieren zu
können. Der Vize der italienischen Antiterror-Einheiten wurde mit den
Molotow-Cocktails in der Hand gefilmt - er behält die Namen der beteiligten
Schläger für sich und bleibt im Amt.
Bis zu Beginn dieses Jahres schien der Prozess noch durch eine Reform der
Verjährungsfristen gefährdet, die nun zwar verabschiedet ist, aber die schon
laufenden Verfahren nicht mehr betreffen wird. So gilt im Diaz-Schul-Prozess
(anders als im Bolzaneto-Verfahren) mehrheitlich eine Verjährungsfrist von 15
Jahren - genügend Zeit also, um das Verfahren zuende zu führen.
Seit Januar sagen in Genua 46 in Deutschland lebende ZeugInnen aus, die in der
Schule waren oder den Überfall von gegenüber beobachtet haben.
Der 25er Prozess
Seit März 2004 findet der erste große Prozess gegen 25 italienische
AktivistInnen statt, die an den Demonstrationen am 20. und 21. Juli 2001 in
Genua beteiligt waren. Sie sind gemeinsam sowohl der Bildung einer "Kriminellen
Vereinigung" als auch der "Verwüstung und Plünderung" angeklagt. Dabei spielt
keine Rolle, dass das, was ihnen vorgeworfen wird, zu ganz unterschiedlichen
Zeitpunkten und an unterschiedlichen Orten stattgefunden hat. Bei einigen
Angeklagten besteht der einzige Vorwurf darin, dass sie sich in der Nähe der
Demonstration aufgehalten haben. Für die (schon der Definition nach
gemeinschaftlich begangene) "Verwüstung und Plünderung" ist lediglich relevant,
dass die Angeklagten psychisch beteiligt waren, d.h. anwesend und grundsätzlich
mit der Tat einverstanden. Der zugrunde liegende Paragraf war zuvor
ausschließlich kurz nach dem Zweiten Weltkrieg angewendet worden, als in einer
rechtlich unklaren Situation in verschiedenen Städten Italiens
bürgerkriegsartige Szenarien abgewendet werden sollten. Entsprechend hoch sind
die vorgesehenen Strafen: 8-15 Jahre Haft.
Inzwischen scheint die italienische Justiz Geschmack an diesem Instrument
gefunden zu haben: In einem Verfahren gegen Fussballhooligans kam es wegen des
gleichen Straftatbestandes zu einer Verurteilung. Noch nicht formal eröffnet
sind die Hauptverfahren gegen AktivistInnen in Turin und gegen 25 im März
dieses Jahres festgenommene Beteiligte an einer Demonstration, die sich gegen
einen Aufmarsch von Faschisten in Mailand richtete.
Im Genueser 25er Verfahren bemüht sich die Verteidigung zur Zeit nachzuweisen,
dass die Gewalttätigkeit der Demonstrationen am Freitag und Samstag des
G8-Gipfels vom Verhalten der Polizei ausgelöst wurde, und die DemonstrantInnen
von ihrem legitimen Recht auf Notwehr Gebrauch gemacht haben. Dazu hat die
Verteidigung in aufwändiger Arbeit im Prozess eingebrachtes Beweismaterial neu
zusammengesetzt: Videoaufnahmen der Polizei, die teilweise mit an den Kameras
angebrachten Helmen gefilmt worden waren, wurden auf eine Weise mit
Videomaterial von AktivistInnen, Polizeifunkmitschnitten etc. in Verbindung
gebracht, dass sie einen vernünftigen Zusammenhang ergaben. Inzwischen konnte
so belegt werden, dass mindestens eine Einheit der Polizei vollkommen entgegen
ihren Anweisungen die angemeldete große Demonstration der Tute Bianche
unrechtmäßig aufgehalten und angegriffen hat. Dies fand statt an einer Stelle,
die den DemonstrantInnen keine Möglichkeit bot, auszuweichen. Die entsprechende
Einheit gehört zu den speziell für das Eindämmen von Ausschreitungen bei
Demonstrationen ausgebildeten CCIR (Compagnie Di Contenimento e Intervento
Risolutivo) und sollte kurz vor Beginn der Auseinandersetzungen (ohne überhaupt
direkt mit der Demonstrationsspitze in Berührung zu kommen) an eine andere
Stelle verlegt werden.
Der Ausgang des Prozesses gegen die 25 ist gegenwärtig schwer einzuschätzen, es
ist aber anzunehmen, dass die Angeklagten mehrjährige Haftstrafen erwarten.
Viele andere DemonstrantInnen aus Italien und anderen Ländern, die während und
nach den Demonstrationen festgenommen wurden, leben seit Jahren mit der
Unsicherheit, dass eventuell doch noch ein Gerichtsverfahren gegen sie eröffnet
wird, ohne auch nur zu wissen, wessen sie angeklagt werden.
Keine Aufklärung vor Gericht
Was es bis heute in Italien (wie auch anderswo) überhaupt nicht gibt, ist eine
Aufarbeitung dessen, was in den Tagen des Gipfels von Genua tatsächlich
passiert ist, wer daran beteiligt war und wie. Bereits jetzt ist deutlich, dass
die derzeit stattfindenden Prozesse eine derart umfassende Aufklärung nicht
leisten werden. Vorläufig ist es alleinige Aufgabe der wenigen Unermüdlichen
des spendenfinanzierten Rechtshilfe-Büros Segreteria Legale, die wöchentlichen
Verhandlungen zu beobachten und zu dokumentieren.
Es bleibt die vage Hoffnung, dass sich die Mitte-Links-Regierung nach der Wahl
an ihr im Wahlkampf gern wiederholtes Versprechen erinnert, endlich eine
Untersuchungskommission damit zu beauftragen, die Vorfälle von Genua
aufzuarbeiten.
Spendenkonto:
Banca di credito cooperativo di Casalgrasso e Sant'Albano Stura - Torino - C.so
V.Emanuele
Kontonummer: 000130108433
Kontoinhaber: Associazione Culturale dei Ciompi onlus
IBAN: IT62 E088 3301 0000 0013 0108 433
SWIFT CODE: ICRAITMMN50
Zahlungszweck: supportolegale (unbedingt angeben)
www.supportolegale.org
info at supportolegale.org
[1] Die Segreteria Legale ist ein kleines, mit Spenden finanziertes Büro von
AktivistInnen, hartnäckigen VerfolgerInnen der Rechtsbrüche von Genua, die den
AnwältInnen technisch und inhaltlich zuarbeiten.
[2] Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Staatsanwälte im
Diaz-Prozess nebenbei auch noch andere Prozesse zu führen haben, während die
StaatsanwältInnen im sog. 25er Prozess gegen italienische DemonstrantInnen von
allem anderen freigestellt sind.
[Bürgerrechte & Polizei/CILIP 83 (1/2006)]
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Genua-Prozesse kommen ins Rollen
Nachdem der G8-Gipfel in Genua vom Juli 2001 fast fünf Jahre zurückliegt, kommen
nun die sich aus den Geschehnissen ergebenden Strafprozesse in Gang. Neben einem
Verfahren gegen 25 italienische Aktivisten sind dies vor allem zwei große
Prozesse gegen Polizisten und Gefängnisbedienstete, die den Überfall auf die
"Diaz-Schule" betreffen. Hier haben Anfang des Jahres auch zahlreiche deutsche
Opfer und Zeugen ihre Aussagen gemacht.
Was ist geschehen?
In der Nacht vom 21. auf den 22. Juli 2001 überfielen bewaffnete
Spezialeinheiten der Polizei die Diaz-Schule in Genua, in der zu diesem
Zeitpunkt knapp hundert Demonstranten schliefen, unter ihnen zahlreiche
Deutsche. Die Schlafenden wurden verprügelt und anschließend festgenommen.
Nachdem die 61 teilweise schwer verletzten Demonstranten in Krankenhäusern
notdürftig behandelt worden waren, wurden fast alle noch in der Nacht oder in
den Morgenstunden in die Polizeikaserne Bolzaneto gebracht, die am Stadtrand
Genuas liegt. Dort wurden sie bis zum nächsten Morgen festgehalten und erneut
Opfer polizeilicher Übergriffe, wie schon zahlreiche Teilnehmer der
Demonstrationen an den Vortagen. Anschließend wurden die Betroffenen in die
Gefängnisse Marassi, Voghera und Pavia gebracht, wo man sie zwei Tage später
Haftrichtern vorführte. Hier hatten sie erstmals Gelegenheit, mit Anwälten und
so mit der Außenwelt Kontakt aufzunehmen. Angesichts der schockierenden
Schilderungen vor den Richtern begannen hier formal die Ermittlungen gegen die
beteiligten Polizisten.
Parallel wurde ein Verfahren gegen die 93 festgenommenen Demonstranten
eingeleitet. Neben der Beteiligung an einer umstürzlerischen Vereinigung namens
"Black bloc", Widerstands, Waffenbesitzes etc. warf man Ihnen auch den
Straftatbestand "Plünderung und Verwüstung" vor. Erst mit einem richterlichen
Freispruch von allen Vorwürfen im Februar 2004 wurde ein endgültiger
Schlussstrich unter diese Ermittlungen gezogen.
Hauptverhandlungen gegen Polizei erst nach vier Jahren
Im Frühjahr 2004 wurde das erste Vorverfahren gegen 29 Polizisten wegen des
Überfalls auf die Diaz-Schule eröffnet, um festzustellen, ob gegen die
Angeklagten genügend Beweise vorlägen. Am 13. Dezember 2004 wurde die Anklage
in vollem Umfang zugelassen, die indes nur auf Körperverletzung lautet, obwohl
mehrere der Schlafenden schwer verletzt worden und auch noch auf dem Boden
liegend mit Stiefeln und Schlagstöcken am gesamten Körper traktiert worden
waren. Vom 27. Januar bis zum 17. Mai 2005 folgte das Vorverfahren des so
genannten Bolzaneto-Prozesses, in dem sich nun 47 Polizeibeamte und
medizinische HelferInnen aus der Polizeikaserne unter anderem wegen Gewalt- und
Fälschungsdelikten verantworten müssen.
Am 6. April 2005 schließlich begann die Hauptverhandlung gegen 28 Polizisten
wegen des Überfalls auf die Diaz-Schule. Das Verfahren ging jedoch zunächst nur
sehr schleppend voran und zog sich bis zur Sommerpause ohne große Fortschritte.
Erst nach einer Änderung der Gerichtszusammensetzung und mit der Wiederaufnahme
im Oktober 2005 nahm der Prozess Fahrt auf. Mit zwei Verhandlungstagen pro Woche
wurde ein dichter Verhandlungszyklus festgelegt; bereits im November 2005 sagten
die ersten Zeugen aus. Nach zwei Monaten Hauptverhandlung erließ der Vorsitzende
Richter Barone eine Anordnung, mit der er sich die alleinige Anhörung solcher
Zeugen erbat, die über neue Sachverhalte berichten können. Dies hätte zur Folge
gehabt, dass dutzende Zeugen und Nebenkläger, die aussagen wollen, nicht gehört
worden wären. Ende Februar 2006 wurde diese Anordnung zurückgezogen.
Sowohl im Diaz- als auch im Bolzaneto-Verfahren, wo die Hauptverhandlung im
vergangenen Oktober begonnen hat, droht eine Verurteilung der Verantwortlichen
aufgrund von Verjährung vereitelt zu werden, die in Italien nicht durch
Verfahrenshandlungen unterbrochen wird. Zahlreiche Anklagepunkte im
Bolzaneto-Verfahren verjähren aufgrund eines neuen Gesetzes nun bereits nach
siebeneinhalb Jahren und die Verteidigung der angeklagten Polizisten ist
bemüht, die Verfahren zu verschleppen. Darüber hinaus machen die Komplexität
der Prozesse angesichts der großen Zahl der Geschädigten, Angeklagten und
Zeugen sowie die aufwendigen Übersetzungen die Verfahren ohnehin bereits sehr
langwierig. Insbesondere im Bolzaneto-Verfahren ist daher fraglich, ob
überhaupt ein Urteil in erster Instanz ergehen wird.
Selektive Strafverfolgung
Auch wenn die Strafverfahren nunmehr in Gang gekommen sind, wird ein Großteil
der begangenen Delikte nicht verfolgt. So gibt es bis heute kein Verfahren
gegen die ausführenden Schläger während des Überfalls auf die Diaz-Schule, da
die Namen der Polizisten aus den beteiligten Einheiten vor der
Staatsanwaltschaft geheim gehalten werden. Lediglich die verantwortlichen
Zugführer und einige niedrigrangige Polizisten stehen vor Gericht, weil sie
Berichte unterzeichnet hatten und so zu ermitteln waren. Damit werden die
ausführenden Schläger nicht verfolgt, ebenso wie diejenigen Straftaten, die
nach dem Überfall während der Transporte, in den Polizeiwachen oder in den
Krankenhäusern begangen wurden. Bezüglich letzterer wurde gänzlich auf
Ermittlungen verzichtet, obwohl es hier zu schwerwiegenden Übergriffen gekommen
ist und Ärzte massiv ihre Fürsorgepflicht verletzt haben. Auch im
Bolzaneto-Verfahren ist nur ein geringer Teil der beteiligten Beamten einer
Strafverfolgung ausgesetzt, weil sie anhand von Protokollen und
Formularunterschriften identifizierbar waren.
Gesetze aus dem Faschismus gegen DemonstrantInnen
Parallel begann im März 2004 der Prozess gegen 25 italienische Demonstranten,
die - wie zuvor bereits die Leute aus der Diaz-Schule - wegen "Verwüstung und
Plünderung" angeklagt und so mit einem Strafmaß von acht bis 15 Jahren Haft
bedroht sind. Die Anklage basiert auf Material, welches bei Hausdurchsuchungen
beschlagnahmt wurde, und umfangreichen, rechtlich bedenklichen biometrischen
Auswertungen von Bild- und Videomaterial.
Das dabei angewandte Gesetz lässt eine unter demokratischen und rechtstaatlichen
Gesichtspunkten höchst fragwürdige Anklage zu. Es wurde während des
italienischen Faschismus verabschiedet und in der Nachkriegszeit nur sehr
selten angewendet. Erst in den letzten Jahren kam es zu einzelnen
Verurteilungen gegen Fußball-Hooligans. Das Gesetz erlaubt bei dürftiger
Beweislage und unter weitgehender Ausklammerung der Rahmenbedingungen ein hohes
Strafmaß, auch wenn die konkreten Taten kaum über einfache Sachbeschädigung oder
Diebstahl hinausgehen. Im Februar 2006 wurde der Prozess bis mindestens
September ausgesetzt, da der Gerichtsvorsitzende bis Juli ein anderes Amt
übernimmt. Im schlimmsten Falle muss der gesamte Prozess neu aufgerollt werden.
Das Unterstützernetzwerk
Drei große Unterstützergruppen befassen sich mit dem rechtlichen Nachspiel des
G8-Gipfels: Das Genova Legal Forum (GLF) ist eine Vereinigung von
RechtsanwältInnen, die sich angesichts des Gipfels formiert hatte. Nach den
Protesten übernahmen zahlreiche AnwältInnen des GLF Mandate für die Betroffenen
der Polizeirepression. Im Zuge dessen wurde ein Büro zur Koordination und
Unterstützung eingerichtet, das Segretaria Legale. Dort arbeiten zahlreiche
Helfer an der Koordination, Archivierung und Sichtung der Materialien sowie der
Dokumentation der Prozesse. Das Comitato Verità e Giustizia (Komitee für
Wahrheit und Gerechtigkeit) hat sich nach den Protesten gegen den Gipfel
gegründet und will mit Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising eine rechtliche
und gesellschaftliche Aufarbeitung der Vorfälle vorantreiben. Es hat gute
Beziehung zu oppositionellen Politikern und Prominenten aus Gesellschaft, Kunst
und Kultur und verfügt über ein breites lokales Netzwerk in Genua selbst. Die
Gruppe supportolegale ist vor Ort aktiv. Aus dem Spektrum des alternativen
Nachrichtenportals Indymedia kommend, haben sich angesichts der Prozesse gegen
die 25 Demonstranten zahlreiche Aktivisten Mitte 2004 zusammengetan, um eine
kritische Gegenöffentlichkeit zum Fortgang der Prozesse in Genua aufzubauen und
Solidaritätsarbeit für die Betroffenen zu organisieren.
Die deutsche Unterstützergruppe der Demonstranten sendet Prozessbeobachter nach
Genua, um die Berichterstattung über die Prozesse in unabhängigen Medien zu
unterstützen. Außerdem sammelt sie Spenden, um die wichtige und fruchtbare
Arbeit des Segretaria Legale zu unterstützen.
Spendenkonto Italien:
Don Antonio Balletto
Swift Code CRGEITGG040
IBAN IT45 H061 7501 4000 0000 6135 980
Verwendungszweck: supporto legale
Paypal: donate-glf at indymedia.org
Spendenkonto Deutschland:
Rote Hilfe Berlin
Konto Nr. 7189 590 600
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Stichwort: Genua
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