[gipfelsoli] Evian -- Genua
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Sam Feb 11 16:35:18 CET 2006
- Polizei mit einem Fuss im Gefängnis im Fall Aubonne
- G8, Numerus Clausus für die Opfer
- Unter der Dusche massakriert
- G8, weniger Zeugen im Gerichtssaal
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Polizei mit einem Fuss im Gefängnis im Fall Aubonne
Vom 13. bis 15. Februar werden drei Richter den Prozess gegen die beiden
Polizeibeamten führen, die um ein Haar einen englischen Aktivisten und eine
deutsche Aktivistin getötet hätten, als sie deren Kletterseil während der
Proteste gegen den G8 in Evian, 2003, durchtrennten. Mehr als 25 Zeugen,
eingeschlossen Führungskräfte der Polizeizentrale sowie Aktivisten von der
Brücke werden während des Prozesses in Nyon befragt werden. Zentrale Frage wird
sein, welche Befehle gegeben wurden und wer wann welche Informationen hatte. Das
Urteil wird vorraussichtlich am Donnerstag oder Freitag verkündet.
Drei Jahre lang wurde starker öffentlicher und juristischer Druck ausgeübt, der
Fall wurde im Parlament thematisiert, Einspruch beim höheren Gericht eingelegt
und eine breit angelegte Kampagne verfolgt, um die Entscheidung des
Untersuchungsrichters, den Fall zu archivieren, hinfällig zu machen und
Repression zu thematisieren. In der Regel geniesst die Schweizer Polizei eine
weitgehende Straflosigkeit in Fällen von Brutalität oder Inkompetenz. Es ist
mehr als 20 Jahre her, dass sich Polizisten vor einem Gericht dieser
Rangordnung verantworten mussten.
Einer der beiden Angeklagten ist der Polizeiobermeister Claude Poget aus dem
Schweizer Kanton Waadt. Er war Einsatzleiter auf der Brücke und wird damit
belastet die lebensgeführliche Situation auf der Brücke erzeugt zu haben indem
entscheidende Sicherheitsvorkehrungen und -anweisungen missachtet wurden. Der
andere Angeklagte ist Michael Deiss aus Schaffhausen, der Beamte, der das Seil
durchschnitten hatte. Er war als Fahrer eingesetzt und im Umgang mit
Demonstranten überhaupt nicht handlungsbefugt.
Beide sind angeklagt werden fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Für einen
der Kletterer, Martin Shaw, bedeutete dies gebrochene Rückenwirbel, Beckenbruch
und einen Splitterbruch des linken Fusses. Er wird sich nie vollständig von
seinen Verletzungen erholen und seine Arbeit als Elektriker wieder aufnehmen
können. Die zweite Kletterin litt mehr als ein Jahr lang unter
posttraumatischen Belastungsstörungen.
Beide sind Nebenkläger in diesem Verfahren.
Die Aktivisten und ihr Anwalt, Jean-Pierre Garbade, sind überzeugt davon, dass
mehr als nur Fahrlässigkeit im Spiel war. "Wir werden vor Gericht zeigen, dass
die Polizei wusste, dass KletterInnen unter der Brücke hingen, bevor Poget und
Deiss am Einsatzort eintrafen", sagte der Anwalt.
"Sie hatten von Anfang an nur ein einziges Ziel - den G8-Konvoi durchzubringen,
koste es, was es wolle. Der Einsatzleiter sagte klar und deutlich - es ist mir
egal, ob sich die Kletterer den Hals brechen!", erinnerte sich eine Aktivistin
der Aubonnebridge-Gruppe, die vor Gericht aussagen wird.
Jean-Pierre Garbade reichte eine Verschärfung der Anklage ein, die zum einen
Köperverletzung mit "dol eventual", beinhaltet, das heisst, dass die
Angeklagten das Risiko, die beiden Aktivisten zu töten, bewusst eingegangen
sind. Zum anderen erhöht sie die Anklge auf Lebensgefährdung, begründet
dadurch, dass die Polizei alle von den Aktivisten getroffene
Sicherheitsvorkehrungen auf der Brücke zerstörten.
"Die Art und Weise, wie sich die Polizei auf der Brücke verhalten hat, spiegelt
wider, wie sich der G8 verhält, wenn er seine neoliberale Politik durchdrückt -
ohne jeglichen Respekt für Leben. Geld und Macht sind wichtiger als Mensch und
Natur", sagte Martin Shaw.
Gesine Wenzel sagte, "Ihre systematische Repression ist eine logische Reaktion
auf den wachsenden Widerstand gegen globalen Neoliberalismus. Wir haben die
Vision einer Welt, in der Menschen frei und selbstorganisiert leben. Unsere
Sehnsucht danach und unsere Solidarität geben uns die Kraft dafür zu kämpfen."
Fotos in hoher Auflösung und Video auf: www.aubonne.ch.vu
[Gruppe Aubonne Support - 9. Februar 2006]
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G8, Numerus Clausus für die Opfer
Anordnung des Gerichts: "Im Gerichtssaal nur noch neue Zeugenaussagen"
Der Vorsitzende der ersten Kammer: "Die Anwälte werden um Benennung der zu
untersuchenden neuen Vorfälle gebeten".
Die Schaffung von Klarheit über Rollen und Verantwortlichkeiten der wegen
Fälschungen angeklagten Polizisten und leitenden Beamten wird sich so aber
schwieriger gestalten.
Mit einer gestern früh besiegelten, überraschenden Anordnung hat der Vorsitzende
der ersten Strafkammer Gabrio Barone praktisch darum gebeten, es mit den
Zeugenaussagen der 93 von der Polizei im Laufe der berühmt-berüchtigten Razzia
in der Diaz Schule massakrierten No-Global kurz zu machen. "Der Vorsitzende
bittet die betroffenen Parteien bis zur zum 15. 02. angesetzten Verhandlung die
Geschädigten zu nennen, von denen sie die Zu den Aktennahme der Zeugenaussagen
für unerlässlich halten, unter genauer Angabe, zu welchen neuen, anderen oder
jedenfalls im Vergleich zu bereits gehörten Zeugen genaueren Umständen selbige
zu untersuchen seien".
So lautet das Dokument, das auch die Richterinnen Annaleila Dello Preite und
Fulvia Maggio mitgestalteten. Es scheint so, als wolle sich das Gericht nicht
länger die Schilderung von Vorfällen anhören, die bereits von anderen Zeugen
dargestellt und bestätigt wurden. Eine ungewöhnliche Entscheidung, bei der
nicht klar ist, ob sie aus der Notwendigkeit entsteht, die Dauer oder die
Kosten des Verfahrens zu reduzieren, die aber Gefahr läuft, das Verfahren zu
entstellen. Warum? Weil jedes der 93 Opfer eine unterschiedliche Geschichte
vorzutragen hat. Außerdem beschränken sich die Anklagepunkte gegen die Polizei
nicht allein auf die Beihilfe zur Körperverletzung, im Gegenteil: es geht auch
um die von denjenigen, die - zur Rechtfertigung des Gemetzels - beschlossen,
glauben zu machen, dass sich in der Schule mit Molotows bewaffnete Black bloc
aufhielten, die fest entschlossen gewesen seien, die Ordnungskräfte
anzugreifen.
Wie wird es möglich sein, dass endgültige Klarheit über Rollen und
Verantwortlichkeiten geschaffen wird, wenn nicht alle widerrechtlich
massakrierte und verhaftete Personen gehört werden? Wegen den Ereignissen im
Juli 2001 wurde schon zuvor beim Europäischen Gericht für die Menschenrechte
wegen weniger spektakulären Vorfällen Berufung eingelegt. Wer wird diesen
jungen ausländischen Menschen erklären, dass sie nach einer fünfjährigen
Wartezeit selbst das Recht, die erlittene Gewalt zu bezeugen verloren haben?
Positiv wurde die Anordnung hingegen von den Verteidigern der 29
Super-Polizisten und der Beamten im Mittleren und Einfachen Dienst aufgenommen,
die im zweifellos unbequemsten Verfahren zum G8 unter Anklage stehen. Laut Marco
Corini, aus der Verteidigerriege, "will das Gericht das Überflüssige eliminieren
und sich auf neue Gegebeheiten konzentrieren. Die Anklage zielte auf das
emotionale Potential, das von bestimmten Schilderungen ausgeht, es ist aber
offensichtlich, dass das Manöver gerade scheitert. Wir sind bereit, uns an die
Protokolle der Vernehmungen der Geschädigten zu halten, die Staatsanwälte
spielen aber nicht mit: vielleicht weil jene alten Vernehmungsprotokolle
Unbequemes enthalten. Der vorsitzende Richter könnte auch die Zeugenlisten
kürzen".
Zum Glück wurden Zeugen wie jene, die gestern gehört wurden, noch nicht
"gestrichen". Beginnend mit Laura J., die sich aus Angst vor der Ankunft der
Polizisten in einem Gewächshaus, das in einem Garten hinter der Diaz-Schule
stand versteckt hatte. "Sie haben uns gefunden und damit begonnen, mit ihren
Schlagstöcken auf die Scheiben zu klopfen. Zuerst leicht, dann stark, dann
wieder leicht. Rhytmisch, um uns Angst zu machen". Wie die Katze mit der Maus.
"Dann haben sie die Scheiben eingeschlagen und es war beinahe eine
Eleichterung, weil der Terror unerträglich geworden war. Sie haben angefangen,
uns zu schlagen...". Aus den Verhaftungsprotokollen geht vielmehr hervor, dass
Laura im Inneren der Schule dingfest gemach worden sei, genau so wie Jonas S.,
dem "papierne Unterlagen" beschlagnahmt wurden, auf deren Grundlage er als
"prominenter Vertreter der als black bloc bezeichneten kriminellen Vereinigung"
ausgewiesen wurde: "Jene Blätter waren die Übersetzung der Biografie Jesse
Jacksons. Und Notizen die ich mir in den vorausgegangenen Tagen im
Carlin-Stadion gemacht hatte, als ich den Tute Bianche zusah". Der Dritte Zeuge
war Rafael P.: "Sie haben mich so mit den Schlagstöcken geschlagen, mich
getreten und mir Fußtritte ins Gesicht versetzt, dass ich mir in die Hose
geschissen habe". Einem haben sie mit einem Messer die Haare abgeschnitten, der
Polizist hat eine Sträne in seine Tasche gesteckt. Sie haben mich auch in den
Souterrains des Krankenhauses San Martino geschlagen: ich wurde gezwungen,
Kniebeugen zu machen und geohrfeigt, die Kacheln waren voller Blut".
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Unter der Dusche massakriert
Il Mercantile
09.02.2006
Punk erzählt: sie haben mir einen Arm gebrochen, ich hatte ein Loch im Kopf und
blutete.
"Sie hatten mir einen Arm gebrochen, ich hatte ein Loch im Kopf, Prellungen am
ganzen Körper und ich blutete aus der Nase. Nach dem sie mich eingegipst
hatten, haben sie mich unter eine Dusche gesteckt und mich geohrfeigt. Ich
musste mein Blut, dass überall hin Spritzte von den Kacheln wegwischen, sonst
hätten sie mich noch mehr geschlagen". So lautete das dramatische Zeugnis von
R.P., einem jungen Mann aus Deutschland, der gestern Nachmittag im Verfahren
wegen dem Einfall in die Diaz-Schule ausgesagt hat. Der ausgesprochen punkige
junge Mann (mit einem gelben Irokesen, weswegen er zusätzliche Gewalt erlitten
haben dürfte) war in der Schule von den Polizisten verletzt worden. Als man ihn
ins Krankenhaus San Martino brachte, wurde er medizinisch versorgt. Er bekam
einen Gips. Anschließend war er von den Beamten übernommen worden. Ob er
gewusst habe, dass er verhaftet war, wollte Staatsanwalt Zucca von ihm wissen.
"Nein, sie haben es mir nicht gesagt und ich war nicht in einer Verfassung, die
es erlaubt hätte, dass ich sonderlich viel von dem, was vor sich ging, hätte
begreifen können". Hinterher war P immer noch innerhalb des Krankenhauses San
Martino in das, was er als einen Kellerverlies bezeichnete geführt worden. Dort
wurde er jener gewalttätigen und erniedrigenden Behandlung unter der Dusche
ausgesetzt. Geohrfeigt, wobei sein Blut in alle Richtungen spritzte.
"Als sie mich aus der Dusche gezogen haben, sagte mir ein Polizist, dass ich mit
niemandem mehr reden dürfe. Ich bin an einem weiteren Polizisten vorbei
gegangen, der mir guten Tag gesagt hat, worauf ich aus Furcht nicht antwortete,
da man mich geheißen hatte, nicht zu sprechen. Der sagte aber wieder einmal
guten Tag, so habe ich auch guten Tag gesagt. Da hat mich der Polizist, der
hinter mir war erneut geschlagen, weil gesprochen hatte".
Das ist also eine von vielen Schilderungen von abgrundtiefer und radikaler
Unmenschlichkeit, die aus den Erinnerungen der Zeugen hervorgehen, die der
Staatsanwalt geladen hat.
Diesbezüglich hat das Gericht unter dem Vorsitz von Gabrio Barone eine Anordnung
erlassen, durch die es praktisch dazu auffordert, die Zahl der vor Gericht zu
vernehmenden Zeugen zu reduzieren und bis zum 15. Februar ausschließlich solche
Geschädigte zu benennen, bei denen sie es "für unerlässlich halten, dass die
Zeugenvernehmung zu den Akten genommen wird". Sofern die Parteien zustimmen
würden, würde man für alle anderen die Verhörprotokolle aus den Vorermittlungen
zu den Akten nehmen. Die Staatsanwälte Enrico Zucca und Francesco Cardona
Albini, haben 224 Zeugen, von denen 70 Ausländer sind, aufgestellt. Für die
Kasse des Justizministeriums würde die Reduzierung der Zahl der Zeugen auch ein
geringeres Kostenrückerstattungsvolumen bedeuten, weil wenn ein Zeuge
beispielsweise für eine Woche aus Deutschland anreist, weil etwa ein "Termin
geplatzt ist" zweifellos seine Reise-und Hotelkosten bezahlt werden müssen. So
wachsen die Kosten beträchtlich an.
Es ist jedoch nicht sicher, ob die Staatsanwälte oder die Nebenkläger den
Forderungen des Gericht entsprechen werden, weil es im Rahmen eines
internationalen Amtshilfeverfahrens erworbene Aussagen gibt, die zwingend
Bestätigung benötigen. So, wie etwa im Fall der L.J. Die Übersetzung von ihrer
Vernehmung ließ die Annahme zu, sie habe eingeräumt, in der Schule Black Bloc
gesehen zu haben. Gestern erklärte die junge Frau, dass sie Leute mit schwarzen
T-Shirts oder ähnlichem gesehen hat und dass nich gesagt ist, dass es sich um
Black Bloc gehandelt habe.
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G8, weniger Zeugen im Gerichtssaal
Il Manifesto
09.02.2006
Gabrio Barone, der Vorsitzende des Gerichts vor dem das Diaz-Verfahren
stattfindet, hat gestern eine Anordnung erlassen in der er dazu auffordert, vom
15. Februar an nur noch solche Zeugen vernehmen zu lassen, die über "neue,
andere oder jedenfalls im Vergleich zu bereits gehörten Zeugen genaueren
Umständen" zu berichten wissen. Das Gericht ordnet an, dass Schilderungen von
gleichen Vorfällen, wegen denen die Zeugen als Nebenkläger angetreten sind
nicht länger mehrfach wiederholt werden dürfen. Was heißen kann: "Bezüglich der
Körperverletzung sind wir uns einig, mittlerweile scheint niemand mehr die
Gewaltakte zu leugnen". Es könnte also sein, dass das Gericht bestimmte
Elemente, die Teil des Verfahrens sind als bereits ausreichen festgestellt
ansieht, allerdings unter Formulierung eines Zweifels bezüglich der
Glaubwürdigkeit der Zeugen in Hinblick auf "Umstände, die nicht in striktem
Zusammenhang mit dem beantragten Schadensersatz stehen", also in Hinblick auf
die Vorwürfe der Fälschung und Falschbeschuldigung, die gegen die
Polizeispitzen erhoben werden. Die Zeugen haben nämlich über zu den Schlägen,
den Prügeltrachten ausgesagt, aber auch zu den 93 willkürlichen Verhaftungen,
zu einer wahrlich nicht ordnungsgemäßen Durchsuchung (jene, die der
Staatsanwalt Zucca ironisch als einen "anonymen amtlichen Vorgang" bezeichnet
hat, weil keiner der Unterzeichner des Durchsuchungsberichts sagte, er habe den
Ereignissen beigewohnt) und zur Verantwortlichkeit der "Chefs", weil sie die
Gewaltakt nicht unterbunden haben. Auf diese Gefahr weist Supportolegale hin -
ein Aktivistenteam, das die Entwicklungen in den Verfahren beobachtet - das die
Möglichkeit unterstreicht, dass diese Anordnung letztlich dazu führen könnte,
dass "das Verfahren nur noch als ein gewöhnliches Verfahren wegen einer
Keilerei bewertet wird" und den "politischen Charakter" des Verfahrens [...?
Hier fehlt im Original klar ein Teil des Satzes, d.Ü.]. Die Anordnung wurde von
den Verteidigern der Polizisten optimistisch begrüßt, während die Anwälte der
Nebenkläger eine schriftliche Eingabe zur Sache am 15. Februar einreichen
werden.