[gipfelsoli] Genua

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Fre Nov 4 14:33:49 CET 2005


[Diaz-Prozess] VI Verhandlungstag – Zusammenfassung

Sechster Verhandlungstag im Diaz-Verfahren, Hochsicherheitssaal des genuesischen
Gerichtshofs.

Mit der Vernehmung der ersten Zeugen kommt der Prozess endlich in Gang. Bei den
angehörten Zeugen handelt es sich um zwei Offiziere der Carabinieri, die am 23.
Juli 2001 im Auftrag  der Staatsanwälte Canepa und Canciani [1] die
Spurensicherung in den Gebäuden der Diaz-Schulen-Komplexes [2] durchführten:
Die Schule Pertini – bekannt als “die Diaz-Schule”-, und die Pascoli-Schule, in
der das Genoa Legal Forum und das media center untergebracht waren.

Damals handelte es sich natürlich um Untersuchungen zum Zweck der Sicherstellung
von Beweismitteln zu Lasten der 93 damals dort festgenommenen und später
freigesprochenen Personen. Jenes im besagten Rahmen sichergestellte Material,
also Fotos und Pläne der Gebäude, wurde nun aber Teil der gerichtlichen
Beweisaufnahme im derzeit laufenden Verfahren gegen 29 Polizisten.

Tatsächlicher Zweck dieser ersten Zeugenvernehmungen ist die amtliche
Feststellung im Sinne der Prozessordnung, dass jenes Material tatsächlich auf
jene Örtlichkeiten bezogen ist, die Schauplatz der Ereignisse waren,  die das
Verfahren begründen und die Definition der Räumlichkeiten sowie des Zustandes,
in dem sie aufgefunden wurden.
Die Verhandlung wurde vom Rechtsanwalt Corini sogleich unterbrochen. Dieser ist
Verteidiger von Gilberto Caldarozzi, der damals als Vize von Francesco Gratteri
(heute Chef der Antiterrorpolizei und Mitangeklagter)  in der zentralen
Einsatzleitung im Amt war und vertritt zusätzlich vier weitere Offiziere im
Mittleren Dienst. Corini forderte für die im Saal anwesenden Nebenkläger, die
auf der Zeugenliste stehen, den Ausschluss aus der Verhandlung, weil noch nicht
vernommene Zeugen bei anderen Vernehmungen nicht zugegen sein dürfen. Ein
weiterer Paragraph sieht aber vor, dass die Nebenkläger das Recht haben, dem
Prozess beizuwohnen. Die Richter zogen sich in ihren Beratungsraum zurück.
Schließlich verfügte der Vorsitzende Barone unter Hinweis darauf, dass die
Anwesenheit von Nebenklägern später die Bewertung ihrer eigenen Aussage
beeinflussen könnte, dass ebensolche zu entfernen seien [3]. Der einzige zu dem
Zeitpunkt anwesende Betroffene, ein Nebenkläger für die Ereignisse in der
Pascoli-Schule, verließ daraufhin den Gerichtssaal.

Anschließend erläuterte der erste Zeuge, der Oberfeldwebel Giuseppe Piritore,
der die Spurensicherung in der Pertini-Schule durchführte anhand von über 150
Bildern betont leidenschaftslos die Beschaffenheit des Gebäudes und die
vorgefundenen Schäden und Beweisstücke, darunter eine lange Reihe von “
Blutspuren”, Raum für Raum, Flur für Flur.
Sofern es irgend möglich war, jenen leidenschaftslosen Ton des Vorgängers zu
übertreffen,  schilderte daraufhin der Oberfeldwebel Giacomo Russo die
Räumlichkeiten der Pascoli-Schule.

Im Gegenverhör verlangte der RA Corini Rechenschaft über eine Liste von
vorgefundenen Gegenständen, welche vermutlich dazu dienen sollen, die These der
Anwesenheit von gewaltbereiten Personen in den Räumen des Genoa Legal Forums zu
untermauern [4]: zwei Gasmasken, acht „aus Utensilien gewonnene“ Metallstangen,
eine Tränengaspatrone, Ketten, einen mit der Schrift „Scheissbullen“ versehenen
Helm... Der Zeuge bestätigt.

Mit der nächsten Verhandlung am Mittwoch, den 9. November, wird die Vernehmung
der Nebenkläger beginnen.

[Ende des Communiquès von Supportolegale]

Von SL-Berlin hinzugefügte Fußnoten und Anmerkungen:


[1] Das Duo Canepa und Canciani gehört zum staatsanwaltlichen Pool, der die
Untersuchungen in Zusammenhang mit dem G8 durchführte. Es ergaben sich bald
mehrere Ermittlungsstränge, Canepa und Canciani untersuchten dabei
schwerpunktmäßig etwaige Verstöße durch Protestteilnehmer. Auch die Opfer des
Überfalls auf die Schulen des Diaz-Komplexes wurden bis zum Freispruch 2004 als
Täter behandelt. Derzeit führen die beiden Staatsanwälte die Anklage im
Verfahren wegen Verwüstung gegen 25 Protestteilnehmer in Zusammenhang mit den
Unruhen auf den Straßen.

[2] Zum Schulen-Komplex und zum Geschehen in der Nacht vom 21. Juli siehe:
http://germany.indymedia.org/2004/07/87073.shtml

[3] Es ist unklar, ob der Gerichtsvorsitzende tatsächlich verfügte, dass sich
Nebenkläger zu entfernen hätten. Eine weitere Schilderung des Hergangs durch
eine Person, die der Verhandlung beiwohnte besagt, dass das Richterkollegium
verfügt hat, dass die Anwesenheit von Nebenklägern nicht grundsätzlich
untersagt werden kann, wobei die Aussage von ebensolchen, sofern sie den
Zeitpunkt ihrer Aussage vorausgehenden Verhandlungen beigewohnt haben, zu
gegebener Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit  einer Prüfung auf Güte bzw.
Zulässigkeit auf Güte durch das Richterkollegium unterzogen werden wird. Jene,
die parallel das ebenfalls in Genua laufende Verfahren gegen die 25
Protestteilnehmer verfolgen, können sich vermutlich nicht dem Gefühl entziehen,
dass in den Gerichtssälen mit zweierlei Maß vorgegangen wird. Im Verfahren gegen
die 25 halten sich scheinbar – so berichteten Besucher der Verfahren - öfter
Zeugen auf, die keineswegs Nebenkläger sind und damit tatsächlich nicht
anwesend sein dürften.

[4] Die Opfer der Gräuel in Schule und Kaserne mittlerweile wurden mit dem
Urteil der Untersuchungsrichterin Ivaldi am 12.05.2003 von allen
Beschuldigungen bis auf eine entlastet [Siehe:
http://germany.indymedia.org/2003/07/56864.shtml ]. Auch für die letzte
Beschuldigung kam es im darauf folgenden Jahr zum Freispruch. Es ging hierbei
um den Vorwurf der Bildung einer Kriminellen Vereinigung. Die
Untersuchungsrichterin befand hierzu schließlich, der Vorwurf  der „Beteiligung
an einer kriminellen Organisation […], die sich die Stadtverwüstung anlässlich
des G-8-Gipfels zum Ziel gesetzt hatte“ könne nicht aufrecht gehalten werden.
Das wichtigste Beweisstück in der Sache hatte sich als Beweisfälschung durch
die Polizei entpuppt. Es handelt sich um zwei Brandflaschen, die nachweislich
von der Polizei selbst in einem der Gebäude deponiert worden waren.
Brandflaschen gelten nach italienischem Recht als Kriegswaffen. Es wurde
versucht, den Schulinsassen den „kollektiven“ Besitz derselben zu unterstellen,
um auf diesem Weg den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu
untermauern. Der Fall mit den Brandflaschen ist neben den Gewaltakten und
anderen Straftaten Gegenstand des Verfahrens gegen die 29 Polizeibeamten im
Diaz-Verfahren. Die Politische Konspiration und damit auch Bildung einer
subversiven und kriminellen Vereinigung in Zusammenhang mit den Ereignissen in
Genua und wegen Protesten in Neapel wenige Monate vor dem G8 2001 werden
derzeit 13 Personen, die größtenteils aus dem Süden Italiens stammen, im
süditalienischen Cosenza vorgeworfen. Es handelt sich um ein weniger bekanntes,
aber höchst umstrittenes Verfahren, das auf gewisse Weise ein „politisches“
Gegenstück zum Verfahren gegen 25 Protestteilnehmer in Genua darstellt, denen
die Staatsanwalt die Begehung von einzelnen, konkreten Straftaten im Bereich
der Beschädigung und der Entwendung von öffentlichen oder privatem Gut
vorwirft. So wie im Verfahren gegen die 25 sieht das Gesetz auch im Verfahren
in Cosenza bei etwaigem Schuldspruch sehr hohe Strafmaße vor.

[SupportoLegale Berlin]