[gipfelsoli] Gleneagles -- Genua

gipfelsoli-l at lists.nadir.org gipfelsoli-l at lists.nadir.org
Fre Mai 20 23:35:40 CEST 2005


- NO COMMENT - KEINE AUSSAGE! Wegweiser durch das schottische Rechtssystem
- Resist the 2005 G8 Summit - Mobilisierung nach Gleneagles/Schottland
- Soliparty  für "COMITATO PIAZZA CARLO GIULIANI" Genua

------------------------------------------------------------------------------
NO COMMENT - KEINE AUSSAGE!

Ein kurzer Wegweiser durch das schottische Rechtssystem *

1. Einführung
Alle, die an den Protesten gegen den G8-Gipfel in Gleneagles teilnehmen wollen,
sind sich des Ausmaßes staatlicher Repression bei früheren Protesten bewusst.
Leider gibt es keinen Grund, weshalb es diesmal anders sein sollte. Obwohl der
britische Staat gern ein liberales Image von sich verbreitet, hat er schon von
jeher einen autoritären Charakter, der sich in den letzten Jahren sowohl unter
konservativen als auch unter Labour-Regierungen verstärkt hat. Ziel dieser
Broschüre ist, einen Überblick Über die in Schottland zu erwartenden
Polizeieinsätze zu geben sowie einen ersten Einblick in die Gesetze, die
DemonstrantInnen betreffen. Wir hoffen, dass AktivistInnen mit Hilfe dieses
Wissens in der Lage sind, sich der Konfrontation mit der Polizei zu stellen und
ihr Recht auf Protest einzufordern, das in Großbritannien zunehmend bedroht ist.
Die Rolle der Polizei ist dabei, die DemoteilnehmerInnen einzuschüchtern und
größere Aktionen zu verhindern. Die Einforderung des Demonstrationsrechts
bedeutet automatisch Widerstand gegen diese Politik.
Beim Verfassen dieser Broschüre konnten wir auf die Erfahrungen von J18, dem 1.
Mai und anderen Aktionen in England und auf den Polizeieinsatz gegen das
Faslane Friedenscamp zurückgreifen sowie auf frühere internationale Proteste.
In Großbritannien wird die Polizei oft als "cops" oder - weniger höflich - als
"plod", "pigs" oder "filth" bezeichnet, während eine Festnahme häufig "getting
nicked" oder "getting lifted" genannt wird.
Schottland ist eines der vier Länger, die das Vereinigte Königreich (UK) bilden
(meist "Großbritannien" genannt), wobei es keine Binnengrenzen (mit Kontrollen
o. Ä.) gibt. Ist von "mainland Britain" die Rede, sind England, Schottland und
Wales gemeint.

Schottisches Recht
Das schottische Recht unterscheidet sich grundlegend von vielen europäischen
Systemen, weil es weder ein klares Gesetzbuch noch eine Sammlung von Statuten
hat, die die meisten Vergehen definieren, wie dies in England, Wales und
Nordirland der Fall ist. Stattdessen beruht das schottische Recht weitgehend
auf dem Gewohnheitsrecht, also der Zusammenfassung von Grundsätzen, Regeln und
Festlegungen aus früheren Gerichtsentscheidungen. Dadurch ist manchmal die
Prognose eines Gerichtsurteils bei bestimmten Handlungen schwierig, da das
dortige Recht erschreckend flexibel ist. Das englische Gesetz kann nur mit
Vorsicht auf Schottland Übertragen werden, wie einige Beispiele für
Unterschiede zeigen: es gibt dort kein PACE; "Breach of the Peace" (Störung der
öffentlichen Ordnung) ist ein Straftatbestand, der vor Gericht verhandelt werden
muss (vgl. 8.); ASBOs (vgl. 5.) sind nicht so weit gefasst, und es gibt weder
eine Entsprechung zu den englischen "Offences Against the Person"-Gesetzen noch
die Tatbestände "riot", "affray" oder "criminal damage" (vgl. 8.).

2. Allgemeine Informationen
Einreise nach Großbritannien
Bei früheren internationalen Protesten wurden Leute an der Ausreise aus ihrem
"eigenen" Land gehindert, weshalb du für diesen Fall die Telefonnummer eines/r
wohlgesonnenen AnwältIn dabeihaben solltest.
Grenzübertritte werden von britischer Polizei und Einwanderungsbehörden oftmals
für Befragungen genutzt, ein Risiko, das sich durch eine unauffällige Einreise
minimieren lässt (Kleidung, Transportmittel...).
Falls du angehalten wirst, kannst du vielleicht nach Beantwortung einiger Fragen
weiterreisen, doch im Fall einer Festnahme solltest du eineN AnwältIn zu Rate
ziehen.

Wir empfehlen folgende:
- Bindman & Partners in England/Wales: 020 7833 4433
- für Schottland (steht noch aus)
Obwohl Schottland ein eigenes Rechtssystem hat, gibt es keine Grenzkontrollen
zwischen den beiden Ländern. Auch wenn zwischen Nordirland und dem Rest
Großbritanniens ebenfalls keine Kontrollen sind, finden manchmal auf den Fähren
Sicherheitsschecks statt, was die Einreise Über die Irische Republik zu einer
guten Alternative macht.
Angaben zur Person
Normalerweise musst du der Polizei weder deine Personalien sagen noch ihre
Fragen beantworten, aber die Angabe von falschen Namen oder Adresse kann
strafbar sein. Du solltest weder deine Personalien nennen, weil diese in ihre
Datenbank aufgenommen werden, noch irgendwelche sonstigen Fragen beantworten.
In drei Fällen musst du Namen und Anschrift nennen:
1. Wenn die Polizei Grund zu der Annahme hat, dass du irgendeine Straftat
begangen hast oder sie bezeugen kannst, wobei dir der Tatbestand dann genannt
werden muss. Die Verweigerung der Personalien oder falsche Angaben sind mit
einer Geldstrafe belegt und können zu einer Festnahme führen. Falls du selbst
VerdächtigeR bist, kannst du für eine "vernünftige Zeit" zur
Personalienüberprüfung festgehalten werden, was meist nicht länger ist als
einige Minuten für die Durchgabe per Funk oder die Abgleichung mit einem
freiwillig von dir vorgelegten Ausweis (es gibt keine gesetzliche
Verpflichtung, Papiere mit sich zu führen oder vorzuzeigen). Wenn du als
VerdächtigeR aufgefordert wirst, Stellung zum Vorwurf zu beziehen, musst und
solltest du keine weiteren Aussagen machen.
2. Wenn du festgenommen oder verhaftet wirst (vgl. 6.).
3. Wenn du in eine Fahrzeugkontrolle kommst; manchmal wirst du auch
aufgefordert, deinen Führerschein, Versicherungspapiere und TÜV-Unterlagen
innerhalb von 7 Tagen bei einer Polizeidienststelle vorzulegen. Die Übrigen
MitfahrerInnen müssen ihre Personalien nicht angeben, solange sie nicht in eine
der obigen Kategorien (VerdächtigeR, ZeugIn usw.) fallen.
Ausweispapiere
Innerhalb Großbritanniens gibt es keine Ausweispflicht. Bei einer Durchsuchung
kann die Polizei jedoch deine gesamten Personalien festhalten, wenn du Papiere
bei dir hast, die du darum besser daheim lässt (vgl. allerdings 7.).

Vermummung
Vermummung ist in Schottland nicht verboten, und die Polizei hat normalerweise
keine rechtliche Handhabe. Ist aber eine "Section 60 Order" (s.60) in Kraft
(vgl. 4.) - was während des G8-Gipfels sehr wahrscheinlich ist -, kann die
Polizei dich zum Ablegen aller Gegenstände auffordern, die sie als Maskierung
oder Vermummung betrachtet, und eine Zuwiderhandlung kann zu einer Festnahme
und Strafe führen. Dieses Gesetz besagt, dass Dinge, die ausschließlich oder
hauptsächlich zur Verschleierung der Identität getragen werden, von
Gegenständen des täglichen Gebrauchs unterschieden werden müssen, also etwa von
Sonnenbrille und Mütze. Unklar ist, ob Gesichtsbemalung eine Maskierung
darstellt.

Drogen
Der Besitz von Cannabis ist in Schottland illegal und bleibt es trotz einer
veränderten Klassifizierung in England und Wales. Der Besitz von Cannabis oder
anderen illegalen Drogen führt zur Festnahme, was oft bei Protesten passiert
ist, wenn AktivistInnen aus anderen Gründen durchsucht wurden. Die Einfuhr von
Drogen Über die Grenze wird als Schmuggel betrachtet.
In den meisten Städten ist es (nach örtlichen Verordnungen) illegal, im
öffentlichen Raum zu trinken, also auf der Straße, in Parks usw.

Messer, Klingen und Waffen
Es ist illegal, ein Messer oder sonstige Klingen und spitze Gegenstände an
Ööffentlichen Orten mit sich zu führen, was sehr streng gehandhabt und auch auf
Campingmesser, Scheren, Nadeln usw. angewendet wird.
Die wichtigste Ausnahme von diesem Verbot ist das Tragen "aus gutem Grund", was
aber sehr eng ausgelegt wird, so dass diese Einstufung unwahrscheinlich ist,
wenn der Gegenstand länger als unbedingt notwendig oder zu einem illegalen
Zweck (auch wenn er gewaltlos ist) getragen wird.
Auf alle Fälle wird die Polizei dich festnehmen und es dir Überlassen, deinen
"guten Grund" später vor Gericht zu erklären.
Wenn eine s.60 Order in Kraft ist, kann die Polizei dir jede Art von Messer oder
Klinge unabhängig von ihrem Zweck abnehmen.
Es ist nicht verboten, ein klappbares Taschenmesser von bis zu 76 mm zu haben,
auch wenn es unter bestimmten Bedingungen immer noch zur Angriffswaffe
konstruiert werden könnte; feststehende Klingen oder Springmesser sind keine
Taschenmesser. Am besten ist, keine Messer oder Klingen dabeizuhaben. Das
Mitführen von Angriffswaffen ist illegal, worunter jeder Gegenstand fällt, der
zum Zweck der Verletzung entworfen wurde oder aus diesem Grund mitgeführt wird.
Mit einem Baseballschläger zum Baseballspielen zu gehen, verstößt also gegen
kein Gesetz, aber das Tragen aus irgendeinem anderen Grund wird wohl kaum als
gesetzesgemäß beurteilt.

Abschiebung
Die Polizei hat in Großbritannien nicht das Recht, Leute abzuschieben, doch bei
einer Kontrolle am Hafen/Flughafen bist du technisch gesehen noch nicht im
Land, weshalb andere Regeln gelten (s. o.). Das Gericht kann die Abschiebung
als Teil eines Urteils verhängen, allerdings nur bei schweren Strafen. Wenn sie
einen Verstoß gegen das Einwanderungsrecht vermutet, kann die Polizei die
zuständigen Behörden verständigen. Grundsätzlich laufen die meisten Leute keine
Gefahr, abgeschoben zu werden. Die Ausnahme stellen diejenigen Menschen dar, die
in Großbritannien gegen Einwanderungsgesetze verstoßen, z. B. Nicht-EU-Bürger
mit abgelaufenen Visa, und wer einen Antrag auf Bleiberecht gestellt hat (z. B.
als Flüchtling), sollte daran denken, dass eine Festnahme die Entscheidung des
Home Office beeinflussen kann. Falls dein Einwanderungsstatus zur Debatte
steht, solltest du deineN AnwältIn nach einer Festnahme ins Vertrauen ziehen.
Umgang mit der Polizei Das ist zwar hauptsächlich eine Frage des gesunden
Menschenverstands und abhängig von den genauen Umständen, doch hier einige

Tipps:
- Sei ruhig und selbstbewusst.
- Verlange den Vorgesetzten zu sprechen (einfache Beamte wissen ohnehin nichts).
- Versuche, nicht die Beherrschung zu verlieren oder zu fluchen (das könnte als
Vorwand für eine Festnahme dienen).
- Trinke keinen Alkohol (damit könnte auch eine Festnahme begründet werden).
- Halte nach weiteren Polizeikräften und nach anderen DemonstrantInnen Ausschau.
- Gib auf die anderen Acht.

3. Polizeiliches Vorgehen zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Ordnung
Da es keine staatsweiten Einsatzkräfte gibt, werden in Großbritannien die
Polizeiaufgaben von regionalen Einheiten Übernommen. Allerdings haben
Angehörige jeder schottischen Einheit Überall in Schottland volle Befugnisse,
und vielleicht werden zusätzlich englische PolizistInnen für den Gipfel dort
vereidigt.
Alle BeamtInnen bis zum Rang des Sergeant müssen ihre Dienstnummer auf dem
Revers tragen, aber in Kampfmontur werden sie oft Überdeckt. Die "Police
Support Units" (PSU; Polizeiliche Unterstützungstruppen) sind als
Sondereinsatzkräfte die gewalttätigsten und tragen meist Schutzoveralls oder
sogar volle Kampfausrüstung. Andere Einsatzkräfte erhalten nur geringes
Training für Einsätze bei Auseinandersetzungen, sind aber auch in Kampfmontur.
Die Teleskopschlagstöcke aus Metall, mit denen die britische Polizei
ausgestattet ist, verursachen zwar schlimme Kopfverletzungen, minimieren aber
das Risiko von Gehirnverletzungen oder Tod, während die US-amerikanischen
Schlagstöcke nur wenig in Gebrauch sind. Auch wenn CS-Gas zur Ausrüstung
dazugehört, wird es nicht oft eingesetzt, sondern soll nach der Richtlinie auf
lebensbedrohliche Situationen beschränkt bleiben.
Pfefferspray wird in der Regel nicht in Menschenmengen benutzt, sondern häufiger
bei Festnahmen dem Betroffenen ins Gesicht gesprüht. Wasserwerfer wurden noch
nie auf dem "mainland" benutzt, doch ihr Einsatz wird diskutiert.
Pferde werden eingesetzt, um Menschenmengen auseinander zu treiben und - ebenso
wie Hunde - beim Schutz wichtiger Gebäude oder bei Straßensperren. Angesichts
des ländlichen Charakters von Gleneagles werden sie hier möglicherweise
verstärkt benutzt - also Vorsicht.
Straßensperren waren in der Vergangenheit immer beliebt.
In Großbritannien bevorzugt die Polizei Direktkontakteinsätze zur Durchsetzung
der öffentlichen Ordnung, wobei die wichtigste Taktik darin besteht, große
Menschenmengen in kleinere Gruppen aufzuteilen und - manchmal für mehrere
Stunden - einzukesseln, bevor sie einzeln aufgelöst werden. Ständige Bewegung
kann diesen Versuch erschweren. Wenn die Teilung in Grüppchen misslingt, werden
Sondereinsatzkräfte oder berittene Polizei in Reihen in die Menge geschickt, um
sie durch Schläge auf die Köpfe auseinander zu treiben.
Außerdem gibt es für Festnahmen sechsköpfige Greiftrupps in Dreiecksformation
("snatch squads"), wobei die Äußeren BeamtInnen denjenigen schützen, der die
Festnahme durchführt.
Daneben setzt die Polizei im großen Rahmen Fotografen, Videotrupps und
Hubschrauber mit Videokameras ein (die erstaunlich klares Material erbringen)
sowie weitere Beweisaufnahmeeinheiten, die einen fortlaufenden Kommentar
aufnehmen. Die hauptsächlich zu Schikanezwecken gegründeten "Forward
Intelligence Teams" (FIT) sind mit den Bildern von bekannten AktivistInnen
ausgerüstet, denen sie folgen. Zudem ordnen Gerichte regelmäßig die Übergabe
von Fotos und Filmaufnahmen der Mainstream-Medien an, die sich dem nie
widersetzen.
Die Sicherheitspolizei und die FIT arbeiten auch mit ihren ausländischen
Pendants zusammen, indem sie z. B. Informationen austauschen.

4. Kontrollen und Durchsuchungen
Allgemeines zu Durchsuchungen ("searches")
Zwar gibt es kein grundsätzliches Recht der Polizei zu Durchsuchungen, aber es
gibt beispielsweise im Rahmen der Drogengesetzgebung Ausnahmen, etwa wenn sie
dich des Besitzes illegaler Drogen verdächtigt. Außerdem kann dich die Polizei
bei einer Festnahme oder Verhaftung durchsuchen (vgl. 6.). Fehlt die rechtliche
Grundlage, versuchen die Einsatzkräfte die Betroffenen oft zu einer freiwilligen
Kooperation zu bewegen. Wenn sie z. B. mit deiner Zustimmung deine Tasche
durchsuchen, kann alles darin Gefundene als Beweis gegen dich vor Gericht
verwendet werden, auch wenn sie gar nicht das Recht hatten, die Maßnahme zu
erzwingen. Versuche also im Fall einer anstehenden Durchsuchung sofort
herauszufinden, ob die Polizei dich zur Zusammenarbeit bewegen will oder
tatsächlich das Recht dazu hat, indem du dich nach der gesetzlichen Grundlage
erkundigst und dir ihre Auskunft merkst. Falls sie nicht dazu befugt sind,
solltest du nicht kooperieren.

Außer bei einer Festnahme kann die Polizei dich nur durch Abtasten durchsuchen
("pat down search"), und du musst in der Öffentlichkeit nur deine
Oberbekleidung (z. B. eine Jacke) ausziehen. Du hast das Recht, von einer
Polizeikraft deines Geschlechts durchsucht zu werden, und musst weder deinen
Namen noch deine Adresse angeben.

Durchsuchungen nach den "Section 60 Orders" (s.60)
Kurz gefasst handelt es sich dabei um das Recht der Polizei, Durchsuchungen im
Rahmen der Gewaltprävention durchzuführen - reale Gewalt ist also keine
Voraussetzung. Wenn höherrangige Polizeikräfte der Ansicht sind, dass es mit
einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu Ausschreitungen oder Gewalttaten kommt und
diese Maßnahme zur Verhinderung notwendig ist, können sie für ein begrenztes
Gebiet für bis zu 24 Stunden die Befugnis ausgeben, Menschen und Fahrzeuge
anzuhalten und zu durchsuchen.
Mit großer Sicherheit werden s.60 Orders während des gesamten G8-Gipfels in
Kraft sein. Uniformierte Polizeikräfte jeden Ranges können dann
verdachtsunabhängig Menschen und Fahrzeuge nach Waffen und gefährlichen
Gegenständen durchsuchen und diese beschlagnahmen. Ansonsten gelten die
gleichen Regeln wie bei den oben beschriebenen Kontrollen (nur Abtasten,
Polizeikraft des gleichen Geschlechts usw.). Die Maßnahme darf nicht zur
Identitätsfeststellung oder sonstigen Zwecken benutzt werden, weshalb Taschen,
die zu klein sind, um Waffen oder gefährliche Gegenstände zu verstecken (also
z. B. Geldbeutel), nicht durchsucht werden dürfen. Außerdem ist die Polizei
nicht befugt, zufällig gefundene Papiere und Druckerzeugnisse zu lesen.
Da in Großbritannien jedeR jedeN fotografieren darf, können die Einsatzkräfte
bei einer s.60- Durchsuchung auch ein Bild von dir machen, womit du allerdings
- außer bei einer Festnahme - nicht kooperieren musst. Zudem musst und solltest
du keine Angaben zu deiner Person machen, nicht deine Anwesenheit begründen oder
Fragen beantworten.
(Uniformierte) PolizistInnen können dich ebenfalls zum Entfernen sämtlicher
Gegenstände auffordern, die ihrer Ansicht nach ausschließlich oder
hauptsächlich der Identitätsverschleierung dienen (z. B. Sturmhauben), und
dürfen diese auch beschlagnahmen.
Wird die Aufforderung von Polizeikräften, Vermummung zu entfernen, nicht
befolgt, handelt es sich um eine Straftat (vgl. auch 2.)
Das Recht zur Routinedurchsuchung nach den Section 60 Orders wurde schon
manchmal genutzt, um mit Hilfe von Polizeiketten Leute (einmal sogar Touristen
am 1. Mai in London) für längere Zeit einzukesseln und erst nach einer
Durchsuchung und Fotoaufnahmen gehen zu lassen.
Allerdings gibt es nach s.60 keine rechtliche Grundlage, Menschen Ööffentlich in
einer Menge oder in anderer Weise grundlos festzuhalten, weshalb mit
angemessenen Mitteln das Verlassen des Kessels erzwungen werden kann. Außerdem
hast du auch ohne Angabe der Personalien das Recht auf ein schriftliches
Protokoll der Durchsuchung ("Search Record").
Durchsuchungen nach dem Section 44 Terrorism Act (s.44) Dieses angebliche Gesetz
zur Terrorprävention wurde schon gegen Anti-Kriegs-AktivistInnen und GegnerInnen
der Waffenmesse benutzt und wird vermutlich auch beim G8 in Schottland zum
Einsatz kommen.
In vielerlei Hinsicht Ähnelt es den s.60, indem z. B. kein konkreter Grund für
eine Durchsuchung vorliegen muss (für die wieder die oben beschriebenen Regeln
gelten). Allerdings sind die Ziele weiter gefasst und beinhalten alle
Gegenstände, die im Zusammenhang mit (einem sehr schwammig definierten)
"Terrorismus" stehen könnten, so dass die Polizei alle von dir mitgeführten
Schriftstücke lesen darf, um sie auf eine eventuelle Terrorismus-Verbindungen
hin zu überprüfen.
Auch hier musst und solltest du weder deine Personalien noch den Grund deines
Aufenthalts angeben noch sonstige Fragen beantworten, und bei Versuchen, dich
zu fotografieren oder zu filmen, musst du nicht kooperieren. Außerdem besteht
auch ohne Personalienangabe das Recht auf ein schriftliches Protokoll.

Nach der Durchsuchung
Bewahre das Durchsuchungsprotokoll oder sonstige polizeiliche Dokumente auf und
fertige ein kurzes Gedächtnisprotokoll an, solange du dich an alle Details
erinnerst (Name, Dienstnummer und Einheit der BeamtInnen, Uhrzeit und die
vorherigen Ereignisse), und schreib die genaue Bezeichnung auf, mit der die
Polizei die Maßnahme gerechtfertigt hat, weil das später sehr hilfreich sein
kann.
Nach einer Durchsuchung gemäß s.44 füll bitte das "Liberty's search monitoring"
Formular aus und reiche es ein
(www.liberty-human-rights.org.uk/issues/protest-monitoring-form.shtml).

5. Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Allgemeines zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Behindert einE FußgängerIn als Teil einer Gruppe von zwei oder mehr Leuten eine
weitere Person beim Durchqueren von öffentlichem Gelände und kommt einer
entsprechenden Verwarnung durch eine uniformierte Polizeikraft nicht nach,
handelt es sich um eine Straftat. Auch das absichtliche Versperren des Weges
durch eine Einzelperson ist strafbar, wobei die Höchststrafe in beiden Fällen
bei 500£ liegt.
Einschränkung der Bewegungsfreiheit bei Versammlungen und Demonstrationen über
eine geplante Versammlung muss die örtliche Verwaltung mindestens sieben Tage
im Voraus informiert werden. Die Behörde kann eine Veranstaltung ganz verbieten
oder Auflagen verhängen, etwa in Bezug auf Datum, Uhrzeit und Dauer oder auch
räumliche Beschränkungen.
Die Einsatzleitung der Polizei vor Ort kann ebenfalls verschiedene Auflagen für
die Demonstration erteilen, wenn sie schwere öffentliche Unruhen,
Sachbeschädigungen oder die Störung des öffentlichen Lebens befürchtet oder
Einschüchterung als Ziel der Veranstaltung betrachtet. Verstöße gegen die
polizeilichen Auflagen, die den Ort, die maximale TeilnehmerInnenzahl und die
Dauer betreffen können, sind strafbar, wenn du nicht beweisen kannst, dass du
keinerlei Kontrolle Über die Ereignisse hattest. Kundgebungen müssen aus
mindestens 20 Personen bestehen und zumindest teilweise unter freiem Himmel
sein.
Demonstrationen müssen im öffentlichen Raum stattfinden. Hat die Leitung der
örtlichen Polizei Grund zur Annahme, dass eine Versammlung unter freiem Himmel
ohne Einwilligung des Eigentümers auf Privatgelände stattfinden soll oder an
einem nur beschränkt zugänglichen Ort, kann sie bei der Stadtverwaltung ein
Verbot beantragen. Wird dieses bewilligt, sind für höchstens 4 Tage alle
Versammlungen im betreffenden Gebiet verboten, das jedoch einen Durchmesser von
5 Meilen nicht Überschreiten darf. Innerhalb dieser Zone können uniformierte
Polizeikräfte Personen anweisen, in eine andere Richtung zu gehen, wenn sie
davon ausgehen, dass diese auf dem Weg zur Versammlung sind.
Einschränkung der Bewegungsfreiheit nach den ASBOs Verordnungen gegen asoziales
Verhalten ("Anti-Social Behaviour Orders", ASBOs) gibt es auch in Schottland,
aber sie unterscheiden sich von denen in England und Wales, und es ist
unwahrscheinlich, dass sie hier angewendet werden (falls doch, müssten sie
zuvor gerichtlich beschlossen werden).

6. Ingewahrsamnahme und Verhaftung
Die Polizei hat zwei unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung: "detention"
(Ingewahrsamnahme) und "arrest" (Verhaftung).

Ingewahrsamnahme ("detention")
Du kannst in Gewahrsam genommen werden, wenn du einer Straftat verdächtigt
wirst, die mit Gefängnis bestraft wird, z. B. "breach of the peace" (Störung
der öffentlichen Ordnung, vgl. 8.), wobei dir a) die Tatsache deiner
Ingewahrsamnahme und b) der Grund mitgeteilt werden müssen. Die Dauer darf 6
Stunden nicht Überschreiten; danach musst du entweder freigelassen oder in Haft
genommen werden.

Ein möglicher Grund für eine Ingewahrsamnahme ist, dass gegen dich noch nicht
genügend Beweise für eine Verhaftung vorliegen und die Polizei dich deshalb
verhören will. Du musst weder deine Personalien oder Einzelheiten aus deinem
Leben angeben noch irgendwelche bei dir gefundenen Gegenstände erklären,
sondern solltest auf keine Frage antworten ("no comment" - "keine Aussage").
Vielleicht willst du dein Geburtsdatum angeben, was deine Freilassung
beschleunigen kann, aber das ist rechtlich nicht notwendig.
Im Polizeigewahrsam hast du das Recht, eine Person (in diesem Fall am besten den
Ermittlungsausschuss, also die "G8 Legal Support Group") Über deinen
Aufenthaltsort zu informieren, was aber aus Ermittlungsgründen, zur
Verhinderung von Verbrechen oder zur Verhaftung von StraftäterInnen verzögert
werden kann. Zusätzlich hast du das Recht auf die Informierung eines/r AnwältIn
("solicitor"), jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf ein Gespräch.

Verhaftung ("arrest")
Die polizeilichen Befugnisse zur Verhaftung sind Über das Gewohnheitsrecht
geregelt, weshalb es keine festen Kriterien gibt. Als Faustregel gilt: wenn die
Polizei Grund zu der Annahme hat, dass du eine strafbare Handlung begangen hast,
kann sie dich verhaften, hauptsächlich wenn du auf frischer Tat ertappt wurdest
(ansonsten wirst du meist nur in Gewahrsam genommen). Meist wirst du von zwei
Einsatzkräften verhaftet, die dich Über deine Rechte belehren und dir mitteilen
müssen, dass alle deine folgenden Aussagen gegen dich benutzt werden können. In
diesem Fall musst du deinen Namen und deine Anschrift angeben, aber keine
weiteren Informationen (auch hier kann die Angabe des Geburtsdatums deine
Freilassung beschleunigen, ist aber rechtlich nicht notwendig). Eventuell wirst
du gleich vor Ort abgefertigt, indem du in einem Polizeibus formal Über den
Vorwurf informiert und mit einer Reihe von Fragen konfrontiert wirst (auch hier
auf alle Fälle die Antwort "no comment" - "keine Aussage"). Nach einem
Polaroidfoto von dir zwischen den beiden VerhaftungsbeamtInnen wirst du
gefragt, ob du den Tatvorwurf verstanden hast und dich dazu Äußern willst -
verweigere auch hier die Aussage. Anschließend wirst du zur Wache gebracht,
während die beiden BeamtInnen sich wieder ins Geschehen mischen. Wirst du nicht
vor Ort abgefertigt, begleiten sie dich zum Revier, wo der Ablauf immer derselbe
ist unabhängig davon, ob du vor Ort bereits befragt wurdest (d.h. die Fragen
werden dir noch einmal gestellt).
Es ist möglich, dass du auf der Wache erst noch eine Weile im Polizeibus oder in
einer Wartezelle bleiben musst, wenn alle beschäftigt sind. Irgendwann wirst du
von einem/r Vernehmungsbeamten/-in befragt, wobei du außer Namen und Anschrift
keine Aussagen machen musst und auch nicht machen solltest. Zuerst wirst du
gefragt, ob du scharfe Gegenstände in den Taschen hast, und belehrt, dass eine
Falschaussage ebenfalls strafbar ist. Nach einer Durchsuchung werden alle bei
dir gefundenen Gegenstände in eine Tasche gesteckt und verwahrt. Meist folgt
die Frage, ob du von deinem Recht Gebrauch machen willst, eine Person Über
deine Verhaftung und deinen Aufenthaltsort zu informieren, was du zu einem
Anruf beim G8- Ermittlungsausschuss nutzen solltest.
Außerdem solltest du auf alle Fälle dein Recht auf Informierung eines/r AnwältIn
wahrnehmen und bis zu einem Gespräch mit ihm/ihr keine Aussagen machen. Eine
AnwältInnenliste wird in Kürze veröffentlicht.
Teile dem/der Vernehmungsbeamten/-in mit, wenn du spezielle Bedürfnisse im
Hinblick auf deine Ernährung hast oder dein Gesundheitszustand ständige oder
vereinzelte Medikamenteneinnahme erfordert. Wenn du in irgendeiner Form
verletzt bist, verlange nach einem Arzt.
Anschließend kommst du in eine Zelle, wo du versuchen solltest, dich zu
entspannen oder sogar zu schlafen - schließlich bleibst du dort vielleicht für
längere Zeit. Dreimal täglich wirst du mit Essen versorgt, wobei du nach einer
abendlichen Verhaftung oft erst Frühstück bekommst.
Irgendwann wirst du zur Erkennungsdienstlichen Behandlung gebracht, die
Fingerabdrücke ("fingerprints"), (professionellere) Fotoaufnahmen und
vielleicht einen DNA-Test ("DNAsample") in Form einer Speichelprobe umfasst und
die von der Polizei mit "angemessenen Zwangsmitteln" durchgesetzt werden kann.
Sei weiterhin vorsichtig, unterhalte dich nicht mit den Polizeikräften, die die
Maßnahme durchführen, und verweigere bei weiteren Vernehmungen stets die
Aussage.

Entweder bei deiner Ankunft auf dem Revier oder bei einer späteren Vernehmung
wird dir offiziell der Tatvorwurf mitgeteilt und die Frage gestellt, ob du ihn
verstanden hast und dich dazu Äußern möchtest, worauf du keinesfalls eine
Antwort geben solltest. Möglicherweise wirst du irgendwann in ein anderes
Revier verlegt. Entweder wirst du entlassen, zur Unterzeichnung einer
Verpflichtungserklärung ("undertaking") aufgefordert (vgl. 7.) oder bis zur
Verhandlung am nächsten Werktag festgehalten. Falls du freikommst, informiere
bitte sofort den G8- Ermittlungsausschuss. Eine Verhaftung kann eine sehr
einschüchternde oder auch eine langweilige, nervtötende Erfahrung sein. Bleib
ruhig, versuch dich zu entspannen und denk an deine Rechte und daran, dass du
bald rauskommst.

Jugendliche ("juveniles")
Alle Über 16 Jahren gelten im schottischen Recht als Erwachsene. Wenn du als
unter SechzehnjährigeR verhaftet wirst, informiert die Polizei deine Eltern und
verweigert möglicherweise bis zu deren Ankunft die Freilassung. Kommst du mit
einer/m Erwachsenen zusammen zu den Protesten, ist eine schriftliche Vollmacht
deiner Erziehungsberechtigten praktisch, die zwar nicht automatisch von der
Polizei akzeptiert werden muss, aber hilfreich sein kann. Falls sie deine
Eltern nicht erreichen kann oder wenn du aus dem Ausland kommst, kann sie das
Sozialamt rufen und dich den dort Zuständigen übergeben.
Als unter 16jÄhrigeR darfst du nicht ohne eineN "verantwortlichen ErwachseneN"
(Eltern, SozialarbeiterIn etc.) vernommen werden und nicht in eine Zelle mit
Erwachsenen kommen.

7. Kaution ("bail"), Verpflichtungserklärung ("undertaking") und die erste
Befragung vor Gericht
Die Polizei hat grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Verfügung, wie sie weiter
mit dir umgeht. Zum einen kann sie dich bis zum Gerichtstermin in Haft
("custody") behalten, zum anderen kann sie dich freilassen und einen Bericht an
die Staatsanwaltschaft ("procurator fiscal"/ "prosecutor") senden, die Über das
weitere Vorgehen entscheidet. Die dritte Möglichkeit ist, dich nach
Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung ("undertaking") zu entlassen, in
dem du dein Erscheinen vor Gericht innerhalb der nächsten Tage versprichst (was
allerdings bei Zweifeln an deiner Identität oder an deiner Anschrift nicht
akzeptiert wird). Dies ist der Fall, wenn es unnötig erscheint, dich in Haft zu
behalten, der Fall aber recht zügig verhandelt wird.
Zwar bist du nicht zum Unterzeichnen gezwungen, aber durch eine Weigerung steigt
die Wahrscheinlichkeit, dass du bis zur Verhandlung inhaftiert bleibst.
Wenn du aus der Untersuchungshaft dem Gericht vorgeführt wirst, werden dir die
Straftatbestände mitgeteilt, derer du angeklagt wirst ("accusation"). In der
Regel gibt es eine "complaint" genannte Klageschrift, die die Grundlage der
folgenden Verhandlung bildet. Wenn sie dir ausgehändigt worden ist, leitet die
Staatsanwaltschaft ein beschleunigtes Verfahren ("summary proceedings"), d. h.
ohne Geschworene, ein. Alle Verfahren auf dieser Grundlage müssen innerhalb
eines Jahres verhandelt werden. Es gibt kein Recht auf einen Prozess mit
Geschworenen ("jury trial"), da manche Straftaten nur in beschleunigten
Verfahren, andere nur mit Geschworenengericht verhandelt werden können. Ist
beides möglich, entscheidet die Staatsanwaltschaft, die sich wiederum nach dem
in deinem Fall möglichen Urteil richtet.
Während Prozesse mit Geschworenen im Amtsgericht ("sheriff court") stattfinden,
können Schnellverfahren sowohl dort als auch im Bezirksgericht ("district
court") verhandelt werden.
Hier fällt das Urteil entweder einE BerufsrichterIn ("sheriff", in Glasgow oft
auch "stipendiary magistrate") oder einE bzw. mehrere LaienrichterInnen ("lay
judges"; je nach Region bis zu drei).
Bei Urteilen ohne Geschworene gibt es niedrigere Höchststrafen, in der Regel
drei Monate Haft vor Ort.
In schwer wiegenden Fällen erscheinst du "on petition" vor Gericht, was
bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft vorhat, einen Prozess mit Geschworenen
gegen dich zu führen, bei dem die Klageschrift "indictment" heißt. Bei der
ersten Befragung vor Gericht ("judicial examination") fragt dich die
Staatsanwaltschaft, ob du zu ihren Fragen Stellung nehmen möchtest.
Im Vorfeld hattest du Gelegenheit, unter vier Augen mit einem/r AnwältIn zu
sprechen, der/die auch bei der Befragung dabei ist. Dabei bist du zu keinen
Antworten vor Gericht verpflichtet.
Wenn du später Aussagen machen solltest, die du zu diesem Zeitpunkt bereits
erwähnt haben könntest (z. B. ein Alibi), vermerken Staatsanwaltschaft oder
RichterInnen das vielleicht negativ, aber es ist absolut Üblich, dass
Angeklagte auf anwaltlichen Rat hin jede Aussage verweigern. Bist du zu diesem
Zeitpunkt noch in Untersuchungshaft, kannst du deine Freilassung gegen Kaution
("bail") beantragen - schließlich kann es bis zur Hauptverhandlung noch einige
Monate dauern. Die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung ist größer, wenn die
Polizei deine Meldeadresse in Großbritannien bestätigen kann. Außerdem können
Auflagen mit der Kaution verbunden sein, etwa eine Beschränkung deiner
Bewegungsfreiheit ("curfew"), die dich zwingt, daheim zu bleiben oder bestimmte
Gebiete zu meiden (z. B. verboten die Auflagen gegen AtomwaffengegnerInnen, sich
Nuklearwaffenstützpunkten zu nähern). AusländerInnen müssen manchmal ihren
Ausweis abgeben, während die Hinterlegung eines Geldbetrags zwar rechtlich
möglich ist, aber nicht praktiziert wird. Meist werden die Betroffenen schon
vor dem Gerichtstermin aus der Haft entlassen, und diejenigen, die zu diesem
Zeitpunkt noch in U-Haft sind, werden dann in der Regel auf Kaution
freigelassen. Außerdem sind beschleunigte Verfahren weitaus häufiger als
Geschworenenverfahren. Je schwerwiegender die Anschuldigungen und je länger das
Vorstrafenregister ("previous criminal record") sind, umso größer ist die
Wahrscheinlichkeit, dass die U-Haft bis zum Gerichtstermin andauert, eine
Kaution verweigert wird und ein Prozess mit Geschworenen geführt wird. Von
früheren Großprotesten (z. B. J18 und 1. Mai) wissen wir, dass nach einem
Schuldgeständnis beim ersten Gerichtstermin das Urteil oftmals härter ausfällt,
weil das Gericht an den Betroffenen ein Exempel statuieren will. Außerdem steigt
mit der Prozessdauer die Wahrscheinlichkeit von Verfahrensfehlern seitens der
Staatsanwaltschaft und eines daraus folgenden Freispruchs.

Gesetze, die häufig gegen AktivistInnen eingesetzt werden
Hier sind einige Straftatbestände zusammengestellt, derer DemonstrantInnen
beschuldigt werden können, wobei längst nicht alle Verbrechen (nicht einmal
alle mit einem möglichen politischen Hintergrund) vertreten sind - so fehlen
etwa Mord und Hochverrat, die bei AktivistInnen unwahrscheinlicher sind. Das
bedeutet jedoch weder, dass es diese Straftatbestände nicht gibt oder
entsprechend ungewöhnliche Ereignisse nicht passieren, noch dass Leute nicht
für Schwerverbrechen belangt würden, die sie gar nicht begangen haben (z. B.
Wilson Silcott für die Ermordung des Polizisten Blakelock bei den Broadwater
Farm-Unruhen).
Wie bereits erwähnt sind in Schottland die meisten Straftaten sehr schwammig
nach dem Gewohnheitsrecht definiert und fassen eine solche Bandbreite von
Situationen unter einen Titel, dass die Höchststrafe zwar lebenslänglich sein
kann, du aber für ein geringes Vergehen diese Anklage erhältst und letztlich
eine Geldstrafe von £ 50 zahlen musst. Bei einem beschleunigten Verfahren ist
die mögliche Höchststrafe automatisch viel geringer.

"Breach of the Peace" (schwere Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung) Bei
"Breach of the Peace" (BoP) handelt es sich um einen sehr breit gefächerten
Straftatbestand, für den du verhaftet werden kannst und der (anders als in
England) eher eine Verurteilung als eine bloße Verwarnung nach sich zieht.
Dabei wird in der Regel nur eine geringe Geldstrafe verhängt, auch wenn es -
wie im Gewohnheitsrecht Üblich - keine Höchststrafe gibt.
Theoretisch geschieht eine Anklage wegen BoP bei Verhalten, das gewöhnliche
Leute in Angst versetzt und die Öffentlichkeit schwer zu stören droht, was also
eindeutig mehr als nur etwas irritierend wirken sollte (vgl. auch die englischen
Tatbestände "breach of public order" und "breaking of the social peace").
Tatsächlich ist jedoch eine Verurteilung wegen BoP auch dann möglich, wenn
keine Anwesenden wirklich in Angst waren und kein vernünftiger Mensch es in
dieser Situation gewesen wäre. Gibt es nämlich für derartige Reaktionen keinen
Beweis, wird die inkriminierte Handlung zur Rechtfertigung einer Verurteilung
oft als "flagrant" (skandalös) bezeichnet, was zur Beschreibung der unter BoP
fallenden Verhaltensmuster dient.
Oft werden Leute unter diesem Vorwurf verhaftet, wenn sie nur den Anweisungen
von Polizeikräften nicht Folge geleistet haben, aber in diesen Fällen ist eine
Verurteilung unwahrscheinlich. Allerdings kann eine solche Zuwiderhandlung eine
wichtige Rolle in einem BoP-Verfahren spielen, wenn noch anderes Fehlverhalten
vorliegt (z. B. eine Straßenblockade). In der Praxis ist BoP ein extrem
dehnbarer Vorwurf, so dass einige Gerichte wiederholt TeilnehmerInnen einer
friedlichen Sitzblockade für diesen Tatbestand verurteilt haben, auch wenn die
Atmosphäre nachweislich ruhig war und selbst die PolizeizeugInnen in keiner
Weise beunruhigt waren.

"Mobbing" (gemeinschaftlicher Landfriedensbruch)
Bei "Mobbing" handelt es sich faktisch um kollektiv begangenen "Breach of the
Peace", wobei die Menge ein gemeinsames Ziel verfolgen muss, das auch spontan
entstehen kann. Die einschüchternde Wirkung kann dabei allein aus der großen
Anzahl folgen.
Dieser Straftatbestand ist schwerwiegender als BoP, und aufgrund der gemeinsamen
Absicht kann jedeR Einzelne für die Taten aller anderen Mitglieder der Gruppe
rechtlich belangt werden.
Als Teil einer Scheiben zertrümmernden Menge könntest du wegen Sachbeschädigung
verurteilt werden, auch wenn du selbst kein Fenster eingeworfen hast, solange
du die Handlung mit dem gemeinsamen Ziel des Vandalismus unterstützt hast.
Allerdings wird dieser Tatbestand selten verfolgt, weil der Nachweis eines
kollektiven Ziels Schwierigkeiten bereitet.

"Malicious Mischief"/ "Malicious Damage" und "Vandalism" (Sachbeschädigung)
"Malicious Mischief" bezeichnet die absichtliche oder grob fahrlässige
Beschädigung von fremdem Besitz (vgl. "Criminal Damage" in England), wobei auch
die missbräuchliche Nutzung von Eigentum mit daraus folgendem Schaden darunter
fällt. Beispielsweise bedeutet das Auslösen des Feueralarms einen finanziellen
Verlust, selbst wenn direkt vor Ort kein Sachschaden entsteht. Das Abdecken
einer Überwachungskamera mit einer Plastiktüte erfüllt hingegen nicht
automatisch den Vorwurf des Malicious Mischief, solange daraus kein
wirtschaftlicher Schaden erwächst.
Sachbeschädigung durch Brandstiftung wird härter bestraft und fällt unter den
Tatbestand des "Wilful/Culpable/Reckless Fire-Raising".

"Vandalism" ist ein weniger schweres Vergehen, das absichtliche oder fahrlässige
Sachbeschädigung ohne vernünftigen Grund bezeichnet.
In der Regel könnte die gleiche Handlung entweder als "Vandalism" oder als
"Malicious Mischief" geahndet werden, die beide auch ohne dauerhaften Schaden
zum Einsatz kommen können (z. B. könnten Kreideschriftzüge mit beiden Vorwürfen
verfolgt werden). Bei "Vandalism" beträgt die Höchststrafe 3 Monate (bei
WiederholungstäterInnen 6 Monate), wobei Geldstrafen Üblicher sind. Für
"Malicious Mischief" ist die Höchststrafe unbegrenzt.

"Theft" (Diebstahl)
Diebstahl fällt unter das Gewohnheitsrecht und bezieht sich auf die Aneignung
fremden Eigentums ohne Zustimmung des/der BesitzerIn und mit der Absicht,
ihr/ihm dauerhaft das Besitzrecht zu entziehen. Dabei muss es sich um ein
gegenständliches Objekt handeln. Aneignung bedeutet dabei, den Gegenstand
physisch zu bewegen oder ihn wie eigenen Besitz zu behandeln. Wenn du z. B. den
Notizblock eines/r Polizeiangehörigen auf der Straße findest, stellt das bloße
Aufheben keinen Diebstahl dar, wenn du ihn zurückgibst, sondern nur, wenn du
ihn behältst, um darin zu lesen. Gerichtsurteile besagen, dass dann bereits der
Wunsch, eine Person dauerhaft, unbeschränkt oder zu einem unrechten Zweck ihres
Besitzes zu berauben, ausreichen kann. Ein weiterer Tatbestand ist
"clandestinely taking and using", was das heimliche Ansichnehmen und Benutzen
fremden Eigentums unter Strafe stellt. Eine Höchststrafe ist bei "Theft" nicht
festgelegt, und die Strafe hängt meist von Umständen wie etwa dem Wert der
Gegenstände ab. Außer bei umfangreichen Diebstählen erhalten ErsttäterInnen im
Normalfall nur eine Geldstrafe.

"Assault" (körperliche Übergriffe)
Alle Verbrechen, bei denen Menschen körperlich verletzt werden, fallen in der
Regel unter den vom Gewohnheitsrecht bestimmten Vorwurf "Assault", der nicht
weiter untergliedert ist. Deshalb kann bei vergleichsweise geringen Vergehen
nur eine Geldstrafe folgen, während gleichzeitig keine Höchststrafe festgelegt
ist.
"Assault" beinhaltet sowohl Körperverletzung als auch absichtliche physische
Übergriffe und Grenzüberschreitungen (etwa körperliche Berührung entgegen der
Wünsche des/der Betroffenen) sowie gezielte Angriffsdrohungen. In seiner
leichtesten Variante könnten dies Drohrufe und geballte Fäuste sein.
Die Schwere des Tatbestands und das daraus folgende Urteil werden durch die
Umstände bestimmt, z. B. die Art eventuell benutzter Waffen, zugefügte
Verletzungen sowie den Status des Opfers. So wird eine entsprechende Handlung
gegenüber Polizeiangehörigen oder die Verwendung einer Waffe schwerer gewertet.
Die Wahrscheinlichkeit einer Haftstrafe steigt mit der Anzahl und Qualität
dieser erschwerenden Umstände.
Daneben gibt es den per Gesetz definierten Tatbestand "Assaulting or Obstructing
a police officer in the course of their duty" (Widerstand gegen die
Staatsgewalt), bei dem eine Haftstrafe bis zu 9 Monaten ohne
Geschworenengericht möglich ist. Allerdings wird meist nur eine Geldstrafe
verhängt, solange erschwerende Umstände und bedeutende Vorstrafen fehlen. Der
Vorwurf "Obstruction" (Behinderung) setzt keinen körperlichen Widerstand
voraus, sondern trifft schon zu, wenn du bei einer Verhaftung unbeweglich
bleibst und getragen werden musst (auch wenn das selten strafrechtlich verfolgt
wird). Dagegen fällt die Aussageverweigerung bei Fragen, die nicht zwingend
beantwortet werden müssen, nicht darunter!

"Reckless endangerment/injury" (fahrlässige Gefährdung/Körperverletzung)
bezeichnet Fälle, in denen eine Person einen anderen Menschen oder die
Allgemeinheit in einer Weise behandelt, die jegliche Vorsicht vermissen lässt.
Wenn etwa eineR einen Ziegelstein durch das Ladenfenster wirft, um das Geschäht
zu beschädigen, dabei aber eineN Angestellten trifft, kann der/die WerferIn
wegen "reckless injury" verurteilt werden, obwohl die Verletzung nicht
beabsichtigt war.

Trespass (Hausfriedensbruch)
Mit "Trespass" wird das Betreten eines Privatgrundstücks ohne Erlaubnis des
Eigentümers bezeichnet, wobei eine Straftat nur vorliegt in Verbindung mit a)
der Besetzung von Land oder Gebäuden, b) Kampieren auf dem Gelände, c) dem
Anzünden eines Feuers auf oder an einer Straße oder d) einem Feuer auf oder an
bewirtschaftetem oder eingezäuntem Land. Auch wenn die Höchststrafe bei nur £
200 liegt, ist eine Verhaftung möglich. Dieser Tatvorwurf kam bereits gegen
ArbeiterInnen zum Einsatz, die eine Ankettaktion an ihrem Arbeitsplatz
durchführten.
Zudem gibt es "aggravated trespass" (schweren Hausfriedensbruch), der sich -
anders als in England - nur auf Land unter freiem Himmel bezieht.
Hat eine Polizeikraft Grund zur Annahme, dass du Hausfriedensbruch begehst mit
dem Ziel, Rechtshandlungen zu stören oder zu behindern, kannst du zum Verlassen
aufgefordert werden.
Falls du nicht weggehst oder innerhalb von 3 Monaten wiederkehrst, stellt das
eine eigenständige Straftat dar, die mit bis zu 3 Monaten Haft bestraft werden
kann.

"Terrorist Offences" (Terroristische Straftaten)
Es ist recht unwahrscheinlich, dass AktivistInnen wegen Straftaten nach dem
"Terrorism Act" angeklagt werden (auch wenn die Durchsuchungsvollmacht nach
diesem Gesetz vermutlich in Kraft sein wird, vgl. 4). Informationen zu
"terroristischen" Straftatbeständen gibt es im "Liberty briefing".

Zum Schluss...
Hoffentlich seid ihr nach diesem Text nicht entmutigt; schließlich gibt es in
jedem Staat eine große Polizeimacht und Ähnliche Gesetze, die sich nur im
Detail unterscheiden. Wir haben diese Informationen zusammengetragen, weil wir
der Überzeugung sind, dass Wissen Macht bedeutet. Das Recht auf Protest ist in
den Artikeln 10 (freie Meinungsäußerung) und 11 (Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten
und ebenso Teil des britischen Rechts. Letztlich hängt das Vorgehen der Polizei
von der Effektivität der Proteste und der Zahl der TeilnehmerInnen ab.
Wir sehen uns in Schottland!
____________________________________________________________________
* Dieser Text ist die deutsche Übersetzung der englischsprachigen
Rechtshilfebroschüre "An Activists´ Guide To Scots Law"
(www.g8legalsupport.info/guide/).
_____________________________________________________________
Adressen / Homepages / Mailadressen:
ROTE HILFE Bundesgeschäftsstelle
Postfach 3255
37022 Göttingen
Telefon: 0551 / 770 80 08
Fax: 0551 / 770 80 09
bundesvorstand at rote-hilfe.de
www.rote-hilfe.de

[http://de.dissent.org.uk/twiki/bin/view/G8Resist/RechtshilfeText]


------------------------------------------------------------------------------
1.6.05, ab 21 Uhr im Sama-Cafe, Samariterstr. 32, Berlin-Friedrichshain
Resist the 2005 G8 Summit - Mobilisierung nach Gleneagles/Schottland

Vom 6. bis 8. Juli findet im schottischen Gleneagles der nächste G8-Gipfel
statt. Dort werden die Staatschefs der 8 wichtigsten Staaten im gegenwärtigen
Weltsystem Verträge über wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Einflussphären
der verschiedenen Staaten und Wirtschaftsregionen unterzeichnen. Im Übrigen
dient der Gipfel auch dazu, die kapitalistisch/imperialistische Weltordnung mit
seinen Sachzwängen (z.B.: neue Kriegspläne, Verschärfung der sozialen Angriffe
und Lohnkürzungen sowie eine aggressivere Flüchtlingsabwehr) gegenüber der
Öffentlichkeit als alternativlose Notwendigkeit zu verkaufen.
Wie bei anderen Gipfeln mobilisiert auch nach Schottland ein breites Bündnis von
Grupen und Initiativen aus vielen Ländern der Welt. Am Roten Abend soll über den
Stand der Mobilisierung nach Schottland informiert werden. Außerdem wollen wir
kritisch über Sinn und Zweck von Gipfelhopping diskutieren und einen Bezug zu
Klassenkämpfen und Widerstandsaktionen auf lokaler Ebene herstellen.
Im Anschluss zeigen wir den Film "Der vierte Weltkrieg" von Indymedia New York,
der in vielen Ländern der Welt zu einem kontrovers diskutierten Klassiker der
GlobalisierungskritikerInnen wurde.
Mit proletarisch-veganer Küche und revolutionärer Musik! Weitere Infos:
www.interkomm.tk

[p.nowak at gmx.de]


------------------------------------------------------------------------------
Soliparty  für "COMITATO PIAZZA CARLO GIULIANI" Genua

Donnerstag 02.06.05 im CLASH Mehringhof
Gneisenaustr. 2a Kreuzberg - U-Bahn Mehringdamm

Eintritt 5,- EUR
um 20:30 Uhr FILM: "Bella Ciao" (OmU)
Ein Dokumentarfilm über die Tage des G8-Gipfels in Genua der Angst macht:
produziert, um von dem italienischen Fernsehkanal RaiTre gesendet zu werden,
daraufhin von der Fernsehanstalt zensiert und dann für die "Woche der Kritik"
beim Festival in Cannes ausgewählt. Bella Ciao zeigt das, was sich nicht lohnt,
zu verbreiten: je weniger Menschen den Film sehen, um so besser ist es.
nach dem Film Gespräch mit Haidi Giuliani, Carlos Mutter

ab 23:00 Uhr Konzert mit
TALCO - Venedig [combat ska punk]
DELIKAT - Berlin [ska]
Der Gewinn der Veranstaltung wird dem "Comitato Piazza Carlo Giuliani" zukommen

[info at lunarossaberlin.de]



More information about the gipfelsoli-l mailing list